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Stellenplan 2018

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 247

Betreff: Stellenplan 2018

  1. Den vorgesehenen Stellenplanveränderungen wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2018 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung vom 01.01.2018 zugestimmt.

  2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die notwendigen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen: 193 Neuschaffungen (dezimal 188,25) 451 Höherbewertungen 12 Abwertungen 4 Sonstige (Erhöhung von Besetzbarkeiten dezimal 1,75) 14 Anbringung ku-Vermerke Die Stellenplanvorlage 2018 beinhaltet 193 Stellenneuschaffungen (dezimal 188,25) und darüber hinaus 4 Erhöhungen von Besetzbarkeiten (dezimal 1,75). Der Stellenbestand erhöht sich demnach insgesamt um 190,0 Stellen. Darüber hinaus erfolgen bei den Sondervermögen (nur Beamtenplanstellen) 5 Höherbewertungen. Auf der Basis der zu Grunde zu legenden mittleren Beträge für Personalausgaben ergibt sich für die Stellenplanvorlage 2018 der Gemeindeverwaltung ein rein rechnerisches Volumen von 18.267.480 € jährlich und für die Beamtenstellen der Sondervermögen von 57.410 € jährlich. Die Finanzierung ist im Rahmen der jeweiligen Personalkostenbudgets und unter Beachtung der geltenden Bewirtschaftungsvorschriften zu gewährleisten.

  3. Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass die Bewertungen von Beamtenplanstellen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit sowie dem Maß der Verantwortung sachgerecht erfolgten und alle Bewertungen von Arbeitnehmerstellen tarifgerecht vorgenommen wurden. Beamten- und Arbeitnehmerstellen können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden.

  4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Stellenplanvorlage 2018 organisationsbezogen unter Hinweis auf § 5 GemHVO-Doppik nach Teilstellenplänen aufgestellt wurde, die sich an den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen orientieren. Im Übrigen wurde die Stellenplanvorlage 2018 mittels eines datenbankgestützten Systems erstellt, das auch standardisierte Textbeiträge verwendet, wobei zum besseren Nachvollzug teilweise ausführlichere Begründungstexte verfasst wurden.

  5. Die beigefügten Organigramme der Ämter und Betriebe geben den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wieder und zeigen die Wertigkeit der Leitungsfunktionen.

  6. Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4731 (NR 909) wird ein nach Organisationseinheiten aufgegliederter Stellenplan zusätzlich in elektronischer Form als Tabellenkalkulation bereitgestellt.

  7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Verfahren nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz durchgeführt wurde und die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen beachtet wurden. Begründung: A. Zielsetzung Als Trägerin öffentlicher Verwaltung hat die Stadt Frankfurt am Main den Auftrag, allen Einwohnerinnen und Einwohnern im Rahmen gesetzlicher und politischer Vorgaben und Zielsetzungen ein angemessenes Dasein und Schutz zu gewähren. Zur Erfüllung dieses umfassenden Auftrags bedarf es in den Organisationseinheiten der Stadt einer Personalausstattung, die sowohl quantitativ als auch qualitativ dazu in die Lage versetzt, die vielfältigen an sie gerichteten Aufgabenstellungen zu bewältigen. Zur Konsolidierung von Personalaufwendungen wurde in den Stellenplänen 2013 bis 2015 gänzlich auf Stellenneuschaffungen verzichtet, obschon bereits in diesen Jahren ein starker Zuwachs der Bevölkerungszahl und neue gesetzliche Aufgaben zu verzeichnen war. Die hiermit verbundene Arbeitsverdichtung sowie Schwierigkeiten bei der Gewinnung und dem Halten von Personal haben die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zunehmend infrage gestellt. Mit dem Nachtragsstellenplan 2016 wurden daher - auch im Zusammenhang mit zusätzlichen Bedarfen bei der Betreuung von Geflüchteten - 161 neue Stellen bereitgestellt. Mit dem Stellenplan 2017 wurden 576 Stellen neu geschaffen, vor allem, um die bereits erwähnten Anforderungen infolge der in den vergangenen Jahren angestiegenen Einwohnerzahlen und neuer gesetzlichen Aufgaben Rechnung abdecken zu können. Der Konzentrationsprozess - insbesondere der Zuzug von Menschen in die Metropolregion Frankfurt - hält unvermindert an, sodass zur Gewährleistung der hiermit verbundenen Aufgabenstellung seitens der Fachdezernate und -ämter die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen für unabdingbar erachtet wird. Für den Stellenplan 2018 wurden durch die Dezernate insgesamt rund 600 Mehrbedarfe angemeldet. Nach vertiefter Beratung und Abwägung des Umfangs der bestehenden und zu erwartenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der städtischen Verwaltung mit den finanziellen - insbesondere den haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen - sollen 190 neu zu schaffende Stellen in die Stellenplanvorlage für das Jahr 2018 aufgenommen werden, wovon 19 Stellen auf das mit der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main gemeinsam betriebene Jobcenter Frankfurt am Main entfallen. Um den Aufgaben, die für die Einwohnerinnen und Einwohner zu erfüllen sind, auch in Zukunft gerecht zu werden, gilt es, - die Servicequalität weiter zu verbessern, - ein Betreuungsangebot für Kinder, Jugendliche und Schüler/innen auf hohem Niveau bereitzustellen und auszubauen, - vermehrte Planungs- und Bautätigkeit zu entwickeln, - die sicherheitsrelevanten Aufgabenbereiche weiter fortzuentwickeln, - das soziale Angebot zu sichern, - ein kulturelles Angebot auf hohem Niveau anzubieten sowie - die Betreuung und Integration von Flüchtlingen sicherzustellen. Gleichzeitig sind die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und die Übernahme von Nachwuchskräften, die wesentliche Bestandteile eines perspektivisch ausgerichteten strategischen Personalmanagements abbilden, fortzusetzen. Die Anstrengungen auf diesem Gebiet werden ebenso unter Beachtung des demografischen Wandels bei den Beschäftigten und damit teilweise einhergehender Personalgewinnungsprobleme bereits in der Vergangenheit auch von der Aufsichtsbehörde anerkannt und besonders gewürdigt. In diesem Kontext steht auch, dass die Stadt Frankfurt am Main neben der anerkanntermaßen hohen Ausbildungsquote ihrer Verpflichtung als soziale Arbeitgeberin auch künftig dadurch nachkommt, dass die Beschäftigung von Menschen, die schwerbehindert oder gleichgestellt sind, gefördert wird. Zurzeit beschäftigt die Stadt rund 11% schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, während die gesetzlich vorgegebene Quote bei lediglich 5 % liegt. B. Alternativen Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der städtischen Verwaltung angesichts quantitativ und qualitativ permanent steigender Anforderungen ist die Schaffung von 190 neuen Stellen unerlässlich und bildet im Hinblick auf die von den Fachverwaltungen angemeldeten Bedarfe gleichsam eine Untergrenze. C. Lösung Die Stellenplanvorlage 2018 beinhaltet die Bedarfe, die zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen für das Haushaltsjahr 2018 unerlässlich sind. Gleichzeitig schafft sie zusätzliche Kapazitäten in den Aufgabenbereichen, welche durch neue bzw. veränderte gesetzliche Regelungen sowie Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind, um die Aufgaben mit der erforderlichen und gewünschten Qualität erfüllen zu können. Nach dem Verfahren zur Durchführung von Stellenplanveränderungen obliegt den Fachdezernaten und -ämtern im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung die Entscheidung und somit die Verantwortung über die inhaltliche Gestaltung und die Finanzierbarkeit der Stellenplanvorlage sowie die Information, Abstimmung und Beteiligung der örtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und Personalvertretungen. Die Zusammenfassung und Prüfung der Einzelbeiträge auf übergreifende, gesetzliche und tarifliche Belange erfolgt danach zentral durch das Personal- und Organisationsamt. Dies vorausgeschickt ergeben die vorgesehenen Stellenplanveränderungen folgendes Bild: In der Gemeindeverwaltung 193 Neuschaffungen (dezimal 188,25) 451 Höherbewertungen 12 Abwertungen 4 Sonstige (Erhöhung von Besetzbarkeiten dezimal 1,75) 14 Anbringung ku-Vermerke Darüber hinaus erfolgen bei den Sondervermögen (nur Beamtenplanstellen) 5 Höherbewertungen. Die Stellenplanvorlage 2018 beinhaltet 193 Stellenneuschaffungen (dezimal 188,25) und darüber hinaus 4 Erhöhungen von Besetzbarkeiten (dezimal 1,75). Der Stellenbestand erhöht sich demnach insgesamt um 190,0 Stellen. Die vorgesehenen Stellenneuschaffungen erstrecken sich über alle Dezernatsbereiche. Dezernat I 1 Neuschaffung Dezernat II 5 Neuschaffungen Dezernat III 5 Neuschaffungen Dezernat IV 7 Neuschaffungen Dezernat V 60 Neuschaffungen Dezernat VI 10 Neuschaffungen Dezernat VII 13 Neuschaffungen Dezernat VIII 11 Neuschaffungen + 19 Neuschaffungen "Jobcenter" Dezernat IX 17 Neuschaffungen Dezernat X 16 Neuschaffungen Dezernat XI 25 Neuschaffungen ZF-Bereich 1 Neuschaffung "GPR" Der Magistrat hat für 2018 als Schwerpunkte das im Jahr 2016 begonnene Projekt zur Schulbaubeschleunigung und Optimierung des Hochbau- und Liegenschaftsmanagements fortgesetzt und personelle Mehrbedarfe auf Grund weiterer Fallzahlenanstiege im Bereich des Jugend- und Sozialamtes sowie des Jobcenters gewürdigt. - 60 Stellen Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT Da im Rahmen der Optimierung des Hochbau- und Liegenschaftsmanagements und zur Bereitstellung ausreichender Personalkapazitäten aus den stadtweit betroffenen Ämtern und Betrieben nicht genügend Stellen generiert werden konnten, sind die 38 vorgesehenen Neuschaffungen erforderlich, die künftig dem zum 01.11.2017 gebildeten Amt für Bau und Immobilien (Amt 25) zugeordnet werden. 20 Neuschaffungen sind zur dauerhaft ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung und zur Sicherstellung eines gesamtstädtischen IT-Betriebes im Amt 16 - Amt für Informations- und Kommunikationstechnik - erforderlich. Weitere 2 Neuschaffungen sind in einem erheblichen Aufgabenzuwachs bei ämterübergreifenden E-Government-Dienstleistungen (16A - Stabsstelle E-Government -) begründet. - 30 Stellen Dezernat VIII - Soziales, Senioren, Jugend und Recht Erhebliche Fallzahlenanstiege in fast allen Bereichen des Jugend- und Sozialamtes machen eine Erhöhung des Stellenbestandes (10 Neuschaffungen) erforderlich. Im Bereich des Jobcenters Frankfurt am Main (92S) sind 19 Neuschaffungen aufgrund eines erhöhten Personalbedarfs vorgesehen. Eine Neuschaffung ist für das Standesamt auf die Zunahme des Arbeitsaufkommens und die Komplexität der Arbeit in allen Bereichen des Standesamtes zurückzuführen. - 25 Stellen Dezernat XI - Integration und Bildung 14 Neuschaffungen sind im Amt 40 - Stadtschulamt - insbesondere auf steigende Schülerzahlen an Frankfurter Schulen, die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan Schule und aus dem integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) und dem Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen erforderlich. Im Amt für multikulturelle Angelegenheiten sind erhebliche Aufgabenzuwächse insbesondere in gesellschaftsrelevanten Integrationsfeldern zu verzeichnen und demnach 5 Neuschaffungen vorgesehen. Weitere 5 Neuschaffungen entfallen auf das Stadtschulamt und eine Neuschaffung auf das Kinderbüro. Weitere detailliertere Veränderungen können den Anlagen entnommen werden. Die Entwicklung der Planstellen in der Gemeindeverwaltung stellt sich ab dem Jahr 2010 wie folgt dar: 2010 8.761,91 2012 8.904,41 2013 8.904,41 2014 8.904,31 2015 8.902,31 2016 9.063,31 2017 9.639,15 2018 9.814,99 (ohne Beamtenstellen der Eigenbetriebe) Es dient zur Kenntnis, dass zur Übernahme der erweiterten schulischen Betreuung an drei Schulen 14,16 Stellen vom Stadtschulamt (Gemeindeverwaltung) zum Eigenbetrieb Kita Frankfurt (Sondervermögen) verlagert wurden. Die Stellenplanvorlage 2018 sieht brutto zwar 190,0 Stellenneuschaffungen vor. Letztendlich wächst der Stellenplan 2018 der Gemeindeverwaltung damit netto um 175,84 Stellen. Im Ergebnis erhöht sich die Anzahl der Stellen zwischen 2010 und 2018 um rd. 12%. Zum Vergleich ist ein Anstieg der Bevölkerungszahl zwischen 2010 und 2018 von rd. 656.400 auf rd. 750.000 (prognostiziert) und damit um 14% zu verzeichnen. Von den insgesamt vorgesehenen 456 Höherbewertungen entfallen 90 Höherbewertungen auf das Jugend- und Sozialamt und 120 Höherbewertungen auf die Branddirektion. Die Höherbewertungen der Branddirektion sind hauptsächlich Auswirkungen aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 397 vom 14.07.2016 - Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am Main -. Durch die Kommunale Stellenobergrenzenverordnung (KomStOVO) vom 24.04.2007 (GVBl. I S. 289) - zuletzt geändert am 08.03.2011 (GVBl. I S. 153) - bestehen für die Stadt Frankfurt am Main bis einschl. der BesGr. A 16 BesO keine Einschränkungen durch Stellenobergrenzen mehr. Die vorhandenen Stellen der Besoldungsordnung B sind bereits seither im Hessischen Besoldungsgesetz vorgesehen; insoweit tritt hier keine Änderung ein. Bezüglich der vorgesehenen bewertungsmäßigen Anpassungen ist für die Beamtenplanstellen festzustellen, dass diese sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeiten sowie dem Maß der damit verbundenen Verantwortung erfolgten. Die Bewertung von Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde tarifgerecht vorgenommen; ab dem 01.01.2017 gilt die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte neue Entgeltordnung für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Demzufolge waren alle bisherigen Angestelltenstellen mit ihren Vergütungsgruppen des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) und Arbeiterstellen mit den bisherigen Lohngruppen nach dem Hessischen Lohntarif (HLT) in die Entgeltgruppen des TVöD überzuleiten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Stellenplanes war nur noch ein geringer Teil (rd. 290 bisherige Angestelltenstellen) noch nicht in den neuen Tarifvertrag übergeleitet. Deshalb sind diese Stellen noch nach den bisherigen Vergütungsgruppen des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) im Stellenplan ausgewiesen; eine Bereinigung erfolgt dann mit dem Stellenplan

  8. Beamten- und Arbeitnehmerstellen können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden. Die Stellenplanvorlage 2018 wurde unter Beachtung des § 5 GemHVO-Doppik in Teilstellenpläne untergliedert, die sich an den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen orientieren. Die beigefügten Organigramme der Ämter und Betriebe geben den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wieder und zeigen die Bewertungen der Leitungsfunktionen. Die Verteilung der kommunalen Aufgaben auf die einzelnen Ämter und Betriebe findet ihren Niederschlag im Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main. Im Übrigen wurde die Stellenplanvorlage 2018 - wie bisher - mittels eines datenbankgestützten Systems mit standardisierten Textbeiträgen erstellt, wobei zum besseren Nachvollzug teilweise ausführlichere Begründungstexte verfasst wurden. Insgesamt bietet die Stellenplanvorlage 2018 die Gewähr dafür, dass die der Stadtverwaltung obliegenden Aufgaben anforderungsgerecht und kundenorientiert wahrgenommen werden können und dabei der eingeschlagene Weg einer gleichermaßen verantwortungsvollen Entwicklung bei Stellen, Personalbestand und Personalaufwendungen fortgesetzt wird. D. Kosten Unter Zugrundelegung der mittleren Beträge für Personalausgaben beträgt das Volumen dieser Stellenplanvorlage rein rechnerisch 18.267.480 € jährlich für die Gemeindeverwaltung (1.479.440 € werden durch Drittmittel finanziert) und 57.410 € jährlich für die Beamtenstellen der Sondervermögen; die vorgenannte Summen können aus unterschiedlichen Gründen heraus jedoch nicht mit den tatsächlichen Personalaufwendungen gleichgesetzt werden. Die Finanzierung der kostenauslösenden Stellenplanveränderungen ist von den Dezernentinnen und Dezernenten im Rahmen der jeweiligen Personalkostenbudgets sicher zu stellen. Für die Stellenneuschaffungen werden mit der vorgesehenen Beschlussfassung über den Haushalt 2018 Budgetaufstockungen vorgesehen. Die geltenden Bewirtschaftungsvorschriften sind zu beachten. Anlage Stellenplanvorlage_2018_nach_Org_Einh (nicht öffentlich - ca. 88 KB) Anlage Stellenplanvorlage_2018_Org_Plaene (nicht öffentlich - ca. 892 KB) Anlage Stellenplanvorlage_2018_Teil_2_S_1-130 (nicht öffentlich - ca. 11 MB) Anlage Stellenplanvorlage_2018_Teil_2_S_131-258 (nicht öffentlich - ca. 3,7 MB) Anlage Stellenplan_2018_Org_Einh (nicht öffentlich - ca. 47 KB) Anlage Stellenplan_2018_Org_Einhv_xls-Format (nicht öffentlich - ca. 51 KB) Vertraulichkeit: Nein

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 17
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 247 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Sitzung 20
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 36
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 21
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 247 wird im Rahmen der Vorlage E 262 zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP BFF Frankfurter FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Sitzung 23
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 247 wird im Rahmen der Vorlage E 262 zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP BFF Frankfurter ÖkoLinX-ARL FRAKTION

Verknüpfte Vorlagen