Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM 8) Grundsatzbeschluss und Freigabe von Vorplanungsmitteln

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

I. Die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM8) wird zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen abschnittsbezogenen Maßnahmenvorschläge sind im Zuge der weiterführenden Bearbeitung zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen. II. Der zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Vorzugstrasse für die Radschnellverbindung zwischen Frankfurt, Offenbach, Mühlheim und Hanau wird bzgl. des Trassenverlaufs im Stadtgebiet Frankfurt am Main gemäß den beigefügten Plandarstellungen zugestimmt. III. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die weiteren Schritte der Umsetzung wird die Stadt Frankfurt am Main auf ihrer Gemarkung federführend selbst erbringen. Die koordinierte Antragstellung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain. IV. Der Magistrat wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Regionalverband sowie der Deutschen Bahn AG die notwendigen Planungsschritte für die Abschnitte FRA01 bis FRA11 der Radschnellverbindung von der Ignatz-Bubis-Brücke bis zur Stadtgrenze Offenbach an der Offenbacher Landstraße einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Die für die Vorplanung erforderlichen Mittel in Höhe von 242.000 € werden bewilligt und freigegeben. V. Es dient zur Kenntnis, dass die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer IV. erforderlichen Mittel in Höhe von 242.000 € in der PG 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 60-70 % in Aussicht genommen werden kann. VI. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass gem. der Machbarkeitsstudie der Gesamtinvestitionsbedarf für die Realisierung der Maßnahme auf 6.600 T€ geschätzt wird.

Begründung

A. Allgemeines

Mit der zunehmenden Verbreitung hochwertiger - teilweise elektrisch unterstützter - Fahrräder steigt in Verbindung mit einer entsprechend hochwertigen Infrastruktur das Potenzial für eine Nutzung des Fahrrads auch im Alltagsverkehr über Distanzen von 10, 15 und mehr Kilometer. Damit wird der Radverkehr auch im Stadt-Umland-Verkehr, der derzeit noch vom motorisierten Individualverkehr dominiert wird, eine ernsthafte Alternative. Nachdem sich Radschnellverbindungen in den Niederlanden und Dänemark bereits als attraktives Instrument zur Bewältigung der Pendlerströme in stark vom Autoverkehr belasteten Stadt-Umland-Korridoren etabliert haben, werden vergleichbare Ansätze inzwischen in vielen deutschen Regionen verfolgt. In der Region Frankfurt RheinMain ist die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt abschnittsweise bereits in Betrieb, weitere Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsstufen.

B. Finanzielle Auswirkungen

Auf der Basis einer Potenzialuntersuchung des Landes Hessen hat der Regionalverband FrankfurtRheinMain gemeinsam mit den Kommunen Frankfurt a.M., Offenbach, Mühlheim und Hanau eine Machbarkeitsstudie (Anlage 1) für eine Radschnellverbindung in diesem Korridor durchführen lassen. Unter Abwägung verschiedenster Aspekte wie bspw. der technischen Machbarkeit, des Umsetzungsaufwands, der zur baulichen Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen, der Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden sowie insbesondere in fachlicher Abstimmung mit den beteiligten Kommunen wurde eine Streckenführung erarbeitet und zur weiteren Umsetzung als Ergebnis der Machbarkeitsstudie empfohlen.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Die Abschnitte im Frankfurter Stadtgebiet folgen dem in Anlage 2 dargestellten Verlauf der Vorzugstrasse. Der Charakter der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Umfang ist je nach Streckenabschnitt ganz unterschiedlich und lässt sich stichwortartig wie folgt beschreiben: FRA01 - Deutschherrnufer zw. Ignatz-Bubis-Brücke und Flößerbrücke Ausbau des Zweirichtungsradwegs auf 4,00 m Breite zzgl. eines Sicherheitstrennstreifens von 0,75 m. Umbau der Schrägparkstände zu Längsparkern. Einbau von Detektoren im Zulauf auf den signalisierten Knotenpunkt mit Flößerbrücke - Wasserweg zur Minimierung der Verlustzeiten. FRA02-FRA03 - Deutschherrnufer zw. Flößerbrücke und Gerbermühlstraße Der Weg am Hochufer erhält eine getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr. Der Radweg wird im Bereich des Walther-von-Cronberg-Platzes auf einer Breite von 4,00 m asphaltiert. FRA04 - Gerbermühlstraße bis Speckweg Ausbau des Radwegs auf der Nordseite für einen Zweirichtungsverkehr auf 4,00 m Breite zzgl. Sicherheitstrennstreifen zu Lasten eines Kfz-Fahrstreifens. Am Knotenpunkt mit dem Speckweg erfolgt eine Vollsignalisierung. Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. FRA05 - Speckweg Optional Aufweitung der Bahnunterführung auf 5,00 m lichte Weite als gemeinsamer Geh-/Radweg als Engstellenlösung. FRA06 - bahnparalleler Weg zw. Speckweg und Wehrstraße. Die Planungen im Bereich des bahnparallelen Verlaufes erfolgen in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn. Ausbau der selbständigen Wegeverbindung auf > 4,50 m Breite für die gemeinsame Nutzung durch Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr. Grunderwerb erforderlich. FRA07-FRA09 - bahnparalleler Weg zw. Wehrstraße und A 661 und autobahnparallel zur Offenbacher Landstraße. Ausbau der selbständigen Wegeverbindung auf > 4,00 m Breite für die gemeinsame Nutzung durch Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr. Installation einer Beleuchtung. Grunderwerb erforderlich. Die Planungen im Bereich des bahnparallelen Verlaufes erfolgen in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn. FRA10-FRA11 - Offenbacher Landstraße bis Stadtgrenze Offenbach Verbreiterung der Radfahrstreifen. Teilweise Entfall der Längsparkstände. Querungsstelle über die Straßenbahntrasse erforderlich. Der jeweils tatsächlich zu ergreifende Maßnahmenumfang in den einzelnen Abschnitten wird erst im Rahmen des weiteren Planungsverlaufs festgelegt.

D. Klimaschutz

Für die zu planenden Abschnitte der Radschnellverbindung im Stadtgebiet Frankfurt wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie und unter Berücksichtigung eines vom Gutachter empfohlenen Zuschlags von 25 % wegen der Unsicherheiten hinsichtlich des Realisierungszeitpunkts Baukosten in einer Größenordnung von etwa 6,6 Mio. € geschätzt. Daraus leitet sich für die Erstellung einer Vorplanung (HOAI Lph I+II) ein Mittelbedarf von rd. 220 T€ ab. Für die Prüfung einer notwendigen Alternativroute ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf von 10%. Für diese Planungskosten hat das Land eine Förderung in der Größenordnung von 60-70 % in Aussicht gestellt.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 40
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 159 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 159 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION