Stellenplan 2020 und 2021
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 214
Betreff: Stellenplan 2020 und 2021 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 (E 2)
- Der Stellenplanvorlage 2020 und 2021 wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2020 und 2021 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung zum 01.
- des jeweiligen Jahres zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in der Stellenplanvorlage enthaltenen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen: Für das Jahr 2020: 135,0 Neuschaffungen (inkl. Erhöhung von Besetzbarkeiten) davon 0,5 Beamtenplanstelle bei den Sondervermögen 381,07 Höherbewertungen davon 4 Beamtenplanstellen bei den Sondervermögen 14,25 Abwertungen 2 Anbringungen ku-Vermerke 4 Streichungen ku-Vermerke Für das Jahr 2021: 270,13 Neuschaffungen (inkl. Erhöhung von Besetzbarkeiten) davon 0,5 Beamtenplanstelle bei den Sondervermögen Die Zahl der Neuschaffungen beläuft sich in der Summe auf 405,13 Stellen (davon eine Beamtenstelle der Sondervermögen). Die Bewertungen von Planstellen der Beamtinnen und Beamten erfolgten sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit sowie dem Maß der Verantwortung; die Bewertungen der Stellen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden tarifgerecht vorgenommen. Das Verfahren nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz wurde durchgeführt und die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen wurden beachtet.
- Es dient zur Kenntnis, dass - sich auf der Basis der zu Grunde zu legenden mittleren Beträge für Personalausgaben für die Stellenplanvorlage der Gemeindeverwaltung ein rein rechnerisches Volumen im Jahr 2020 von 14.194.580 € jährlich und 94.500 € jährlich für die Beamtenplanstellen der Sondervermögen im Jahr 2021 von 20.352.310 € jährlich und 43.000 € jährlich für die Beamtenplanstellen der Sondervermögen ergibt, - die Finanzierung im Rahmen der jeweiligen Personalbudgets und unter Beachtung der geltenden Bewirtschaftungsvorschriften zu gewährleisten ist, und - für die Stellenneuschaffungen mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2020 und 2021, Budgetaufstockungen für das Jahr 2020 von 8,70 Mio. € und für das Jahr 2021 von 16,05 Mio. € vorgesehen sind.
- Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass die Stellenplanvorlage 2020 und 2021 - unter Beachtung des § 5 GemHVO in Teilhaushalten aufgestellt wurde, die den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen entsprechen, - mittels eines datenbankgestützten Systems erstellt wurde, das auch standardisierte Textbeiträge verwendet, - die Organigramme der Ämter und Betriebe den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wiedergibt und die Wertigkeit der Leitungsfunktionen aufzeigt, - einen nach Organisationseinheiten aufgegliederten Stellenplan in elektronischer Form als Tabellenkalkulation bereitstellt, sowie - zusätzlich eine nach Organisationseinheiten gegliederte Übersicht der Stellenneuschaffungen zur Verfügung stellt. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Stellenplan 2018 (Beschluss § 2600 vom 26.04.2018), wurde insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Stadt die vorgesehene Einrichtung von 171 neuen Stellen nicht vorgenommen. Ausgenommen hiervon waren 19 weitgehend von der Bundesagentur für Arbeit refinanzierte Stellenneuschaffungen im Bereich des Jobcenters Frankfurt am Main. Der Magistrat wurde ermächtigt, die bis dahin gesperrten Neuschaffungen des Stellenplans 2017 mit anderen als im Stellenplan 2017 vorgesehenen Verwendungen freizugegeben. Mit Beschluss des Magistrats vom 15.06.2018 wurde das Restkontingent von 65,7 der mit Stellenplan 2017 neugeschaffenen Stellen, um 20 Stellen aus der Stellenreserve und weitere 23 Stellen, die seit mehr als zwei Jahren unbesetzt sind, auf rund 109 Stellen erhöht und zur Besetzung freigegeben. Der Stellenplan 2019 (Beschluss § 3736 vom 28.02.2019) enthält 210 Stellenneuschaffungen (rund 600 neue Stellen waren angemeldet). Es ist zu konstatieren, dass der Konzentrationsprozess - insbesondere der Zuzug von Menschen in die Metropolregion Frankfurt - unvermindert anhält. Die Folgen auf dem Wohnungsmarkt, bei der Schul- und Kitaversorgung, beim Verkehr und der Luftreinhaltung sowie auf Grund zunehmender Klimaveränderungen sind erkennbar. Im Rahmen der Planungen der Aufstellung des Haushaltes haben die Fachdezernate und -ämter deutlich gemacht, dass zur Gewährleistung der hiermit verbundenen Aufgabenstellungen sowie zur Erfüllung der sich aus gesetzlichen und politischen Vorgaben ergebenden Aufträge die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen unerlässlich ist. Für den Stellenplan 2020 und 2021 wurden für die Stadtverwaltung rund 900 Stellenneuschaffungen angemeldet. Nach eingehender Beratung und Abwägung des Umfangs der bestehenden und zu erwartenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der städtischen Verwaltung mit den finanziellen Rahmenbedingungen, enthält der Stellenplan 2020 und 2021 rd. 405 neu zu schaffende Stellen. B. Alternativen Ein Verzicht auf die vorgesehenen Stellenneuschaffungen birgt Risiken, die die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung sowohl im Hinblick auf die Servicequalität für die Menschen in Frankfurt am Main als auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zunehmend in Frage stellen lassen. C. Lösung Kernelement der Stellenplanvorlage 2020 und 2021 ist die Darlegung der Veränderungen und Bedarfe, die vorgenommen werden, um die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten in Aufgabenbereichen, welche u.a. zur Umsetzung neuer oder veränderter gesetzlicher Regelungen sowie von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind, bereitzustellen. Entsprechend der bestehenden Regularien wurden bei der Erstellung der Stellenplanvorlage folgende verfahrensmäßigen Eckpunkte berücksichtigt: - Die Fachdezernate führen im Rahmen dezentraler Ressourcenverantwortung das Verfahren von Stellenplanveränderungen eigenständig durch. Dieses beinhaltet die bereichsspezifische Verantwortung für die Finanzierbarkeit der Stellenplanvorlage sowie die Information, Abstimmung und Beteiligung der örtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und Personalvertretungen. - Die anschließende Zusammenfassung und Prüfung der Einzelbeiträge auf übergreifende, gesetzliche und tarifliche Belange sowie Plausibilität erfolgte zentral durch das Personal- und Organisationsamt. - Die Stellenplanvorlage wurde unter Beachtung des § 5 GemHVO nach Teilhaushalten aufgeteilt, die sich an den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen orientieren. - Stellenneuschaffungen, die aufgrund von Gebühren, Leistungsentgelten, Bußgeldern, Zuweisungen anderer o.ä. refinanziert werden, werden in den Stellenplanbeiträgen näher begründet. - Bei der Definition von ganz oder teilweise "refinanzierten" Stellen war im Hinblick auf §§ 18 und 19 GemHVO ein strenger Maßstab anzulegen, da Erträge aus Bußgeldern, Benutzungsgebühren, Steuern o. ä. nur eine indirekte Deckung von Personalaufwendungen bewirken und damit keine Refinanzierung von Stellen darstellen. Im Übrigen wurde die Stellenplanvorlage 2020 und 2021 mittels eines datenbankgestützten Systems erstellt, das auch standardisierte Textbeiträge verwendet. Durch die Dezernate wurden für den Haushalt / Stellenplan 2020 und 2021 rd. 900 Stellenneuschaffungen mit finanziellen Auswirkungen in Höhe von rd. 58 Mio. € angemeldet. Bei den Stellenanmeldungen der Dezernate war festzustellen, dass nur für rd. ein Viertel (= 237 Neuschaffungen) der Aufforderung des Personaldezernenten gefolgt und der Bedarf anhand von Fall- oder anderen geeigneten Kennzahlen belegt wurde. Da Stellenneuschaffungen in der von den Dezernaten und Ämtern vorgelegten Anzahl weder realisierbar noch finanzierbar sind, wurde durch Priorisierung anhand verschiedener Kriterien und aufgrund von Schwerpunktsetzungen in den Haushaltsklausuren des Magistrats die Zahl der Neuschaffungen auf 405,13 deutlich reduziert. Des Weiteren wurde in den Haushaltsklausuren des Magistrats festgelegt, ein Drittel der insgesamt 405,13 Neuschaffungen auf das Haushaltsjahr 2020 und zwei Drittel auf das Haushaltsjahr 2021 zu verteilen. Somit entfallen 135,00 Neuschaffungen auf 2020 davon 0,5 Beamtenplanstelle in den Sondervermögen und 270,13 Neuschaffungen auf
- davon 0,5 Beamtenplanstelle in den Sondervermögen Die vorgenannte Priorisierung erfolgte anhand folgender Kriterien: - Refinanzierte Stellen (rd. 78 Neuschaffungen)
- Stellen für Digitalisierung (49,5 Neuschaffungen) - Rückführung zur. bzw. Aufstockung der Stellenreserve (20 Stellen Rückführung, 45 Neuschaffungen zur Aufstockung) - Unterstützung von Ausbildungsaktivitäten (6 Neuschaffungen) - Stellenplanmäßige Beordnung für bereits vorhandenes Personal auf Hilfsstellen (60,15 Neuschaffungen) Der Magistrat hat folgende Schwerpunktsetzungen festgelegt: 45 Neuschaffungen für Schule/Bildung 21 Neuschaffungen für gesetzl. Verpflichtungen der Kinder-u. Jugendhilfe 2 Neuschaffungen für gesetzl. Verpflichtungen des Jugend- u. Sozialamtes 20 Neuschaffungen für die Verkehrsüberwachung 4 Neuschaffungen für Luftreinhaltung/Umwelt 17 Neuschaffungen für das Bundesteilhabegesetz (BTHG) 14 Neuschaffungen für Milieuschutz 7 Neuschaffungen für Wohnen 8 Neuschaffungen für Kultur 2,5 Neuschaffungen Sanierung und Neukonzeption Bolongaropalast 8 Neuschaffungen für die Ausländerbehörde 3 Neuschaffungen im Bereich Steuern (z.B. Neuregelung Grundsteuer, Gewerbesteuer) 1 Neuschaffung für das Denkmalamt 1 Neuschaffung für das Planungsamt (Vergabeangelegenheiten) 153,5 Neuschaffungen Schwerpunkte in der Stellenplanvorlage bilden folgende Bereiche auf Grund der Anzahl der Neuschaffungen nach Ämterstruktur: 45 Neuschaffungen für die Stellenreserve 43,25 Neuschaffungen im Jugend- und Sozialamt (davon 4 zur Ablöse von Stellenreservestellen (MB 504 vom 15.06.2018)) 40 Neuschaffungen im Stadtschulamt 37,87 Neuschaffungen bei der Branddirektion (davon 2 zur Ablöse von Stellenreservestellen (MB 504 vom 15.06.2018)) 30 Neuschaffungen für das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 29 Neuschaffungen für das Amt für Bau und Immobilien (davon 12 zur Ablöse von Stellenreservestellen (Magistrats-Beschluss vom 15.06.2018)) 28,5 Neuschaffungen für das Grünflächenamt 23 Neuschaffungen für das Amt für Straßenbau und Erschließung 20 Neuschaffungen für die Verkehrsüberwachung 10,5 Neuschaffungen für das Hauptamt und Stadtmarketing 10 Neuschaffungen für das Kassen- und Steueramt Aufgrund des Hessischen E-Government-Gesetzes (HEGovG) in Verbindung mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, ihre Leistungen bis zum Jahresende 2022 auch online anzubieten. Infolge des sehr engen Zeitrahmens ist die Stadt Frankfurt am Main zu einer hohen Parallelisierung der verschiedenen Projekte zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und Services sowie der Bereitstellung der Onlineantragsverfahren gezwungen. Mit der zentralen Bereitstellung von 25 weiteren Stellen über die Stellenreserve, die anforderungs- und bedarfsgerecht abgerufen werden können, soll die stringente Durchführung der genannten Umsetzungsarbeiten stadtweit sichergestellt werden. Weitere 20 Neuschaffungen in der Stellenreserve sollen für unvorhergesehene Aufgaben (z.B. neue gesetzl. Regelungen) in den Jahren 2020 und 2021 bereitgestellt werden. 20 Stellen, die den Ämtern mit dem genannten Magistrats-Beschluss aus 2018 (Ersatz für den Stellenplan 2018) zur Verfügung gestellt wurden, können aufgrund von vorgesehenen Neuschaffungen in den Ämtern in die Stellenreserve zurückgeführt werden. Weitergehende Ausführungen können den jeweiligen Begründungen der Stellenplanbeiträge entnommen werden. Die Entwicklung der Planstellen in der Gemeindeverwaltung stellt sich ab dem Jahr 2010 damit wie folgt dar: 2010 8.761,91 2012 8.904,41 2013 8.904,41 2014 8.904,31 2015 8.902,31 2016 9.063,31 2017 9.639,15 2018 9.643,99 2019 9.855,01 2020 10.002,52 2021 10.272,15 (ohne Planstellen der Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe) Der Stellenplan 2020 der Gemeindeverwaltung (ohne Planstellen der Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe) weist 134,5 Stellenneuschaffungen aus. Ferner wurden 13 Stellen vom Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst in die Gemeindeverwaltung (durch den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) verlagert, sodass der Stellenplan in der Bilanz eine Erhöhung um 147,51 Stellen ausweist. Der Stellenplan 2021 weist eine Erhöhung um 270,13 (Stellenneuschaffungen) aus. Die Anzahl der Stellen erhöht sich zwischen 2010 und 2019 um rund 12 % (1.100 Stellen). Bei der Bevölkerungszahl ist zum Vergleich ein Anstieg zwischen 2010 und 2019 von rund 656.400 auf rund 750.000 und damit um rund 14 % zu verzeichnen. Die bewertungsmäßigen Anpassungen der Planstellen für Beamtinnen und Beamte erfolgten sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeiten sowie dem Maß der damit verbundenen Verantwortung. Die Bewertung von Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde tarifgerecht vorgenommen. Die Stellen der Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter wurden von den bisherigen Vergütungsgruppen des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) in die Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitet, somit entfällt die gesonderte Ausweisung der Angestelltenstellen. Die Planstellen von Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden. Die Verteilung der kommunalen Aufgaben auf die einzelnen Ämter und Betriebe findet ihren Niederschlag im Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main. Die beigefügten Organigramme der Ämter und Betriebe geben den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wieder und zeigen die Bewertungen der Leitungsfunktionen. D. Kosten Unter Zugrundelegung der mittleren Beträge für Personalausgaben beträgt das Volumen dieser Stellenplanvorlage rein rechnerisch rund 34,55 Mio. € im Jahr 2020 von rund 14,20 Mio. € im Jahr 2021 von rund 20,35 Mio. € jährlich für die Gemeindeverwaltung und 137.500 € jährlich für die Beamtenstellen der Sondervermögen; die vorgenannten Summen können aus unterschiedlichen Gründen heraus jedoch nicht mit den tatsächlichen Personalaufwendungen gleichgesetzt werden. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der 404,13 Neuschaffungen belaufen sich auf 24,75 Mio. € (für 2020 auf rund 8,70 Mio. € und für 2021 auf rund 16,05 Mio. €) und sind mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2020 und 2021 als Budgetaufstockungen vorgesehen. Die Finanzierung der aufwandsauslösenden Stellenplanveränderungen ist von den Dezernentinnen und Dezernenten im Rahmen der jeweiligen Personalbudgets sicher zu stellen. Die geltenden Bewirtschaftungsvorschriften sind zu beachten. Anlage 1a_Stellenplanvorl_1-93 (nicht öffentlich - ca. 12,6 MB) Anlage 1b_Stellenplanvorl_94-194 (nicht öffentlich - ca. 13,1 MB) Anlage 1c_Stellenplanvorl_195-294 (nicht öffentlich - ca. 12 MB) Anlage 1d_Stellenplanvorl_295-331 (nicht öffentlich - ca. 4,1 MB) Anlage 3a_Stellenplan (nicht öffentlich - ca. 56 KB) Anlage 3b_Stellenplan (nicht öffentlich - ca. 99 KB) Anlage 4_Stellenneuschaffungen (nicht öffentlich - ca. 705 KB)
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
36
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP
7
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 214 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
42
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 5
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke FDP BFF
Enthaltung:
AFD