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Stellenplan 2026 hier: Informatorische Lesung

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Stellenplanvorlage 2026 wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2026 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2026 zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die in der Stellenplanvorlage enthaltenen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen: 810,42 Neuschaffungen 300 Stellenstreichungen 729,51 Höherbewertungen davon fünf Beamt:innenstellen bei den Sondervermögen 21 Abwertungen davon eine Beamt:innenstelle bei den Sondervermögen 50,50 Streichungen kw-Vermerke davon eine Beamt:innenstelle bei den Sondervermögen 11 Anbringungen ku-Vermerke 3 Streichungen ku-Vermerke 1 Sonstiges (Änderung ku-Vermerk) Die Bewertungen von Planstellen der Beamt:innen erfolgten sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit sowie dem Maß der Verantwortung; die Bewertungen der Stellen von Arbeitnehmer:innen wurden tarifgerecht vorgenommen. Die Planstellen von Beamt:innen sowie der Arbeitnehmer:innen können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden. Das Verfahren nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz wurde durchgeführt und die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen wurden beachtet.
  3. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass die Stellenplanvorlage 2026 - unter Beachtung des § 5 GemHVO in Teilhaushalten aufgestellt wurde, die den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen entsprechen, - mittels eines datenbankgestützten Systems erstellt wurde, das auch standardisierte Textbeiträge verwendet, - die Organigramme der Ämter und Betriebe den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wiedergibt und die Wertigkeit der Leitungsfunktionen aufzeigt, - einen nach Organisationseinheiten aufgegliederten Stellenplan in elektronischer Form als Tabellenkalkulation enthält, sowie - zusätzlich eine nach Organisationseinheiten gegliederte Übersicht der Stellenneuschaffungen beinhaltet.

Begründung

A. Allgemeines

A. Zielsetzung Mit dem Beschluss des Magistrats Nr. 215 vom 21.02.2025 erfolgte die Inanspruchnahme der 434 Stellen aus der aufgestockten Stellenreserve (Neuschaffungen im Rahmen des Stellenplanes zum Doppelhaushalt 2024/2025). In der Folge sieht die Stellenplanvorlage 434 Neuschaffungen zur Verstetigung bei den Ämtern und 300 Streichungen aus der Stellenreserve vor. In der Haushaltsklausur am 21.03.2025 hat sich der Magistrat auf die Schaffung 200 neuer Planstellen im Stellenplan 2026 verständigt. Darüber hinaus sind 127,14 durch Bund, Land oder Gemeinden refinanzierten Stellen zur Neuschaffung vorgesehen und 49,28 Neuschaffungen dienen der Branddirektion zur Ablöse von Hilfsstellen für vorhandenes Personal.

B. Finanzielle Auswirkungen

B. Alternativen keine

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

C. Lösung Angesichts der Haushaltssituation werden Stellenbedarfe zunächst über einen dezernatsinternen Ausgleich sowie der Möglichkeiten der Ämter und Betriebe im Rahmen der dynamischen Stellenbewirtschaftung vorgenommen und die vorgesehenen Stellenplanmaßnahmen umgesetzt.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 40
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 159 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 159 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION