Stellenplan 2022
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Stellenplanvorlage 2022 wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2022 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2022 zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in der Stellenplanvorlage enthaltenen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen: 58,5 Neuschaffungen 375,15 Höherbewertungen davon 2 Beamtenplanstellen bei den Sondervermögen 21,33 Abwertungen 1 Anbringung ku-Vermerk 5 Streichungen ku-Vermerke.
Begründung
A. Allgemeines
Im Rahmen der Planungen der Aufstellung des Haushaltes haben die Fachdezernate und -ämter deutlich gemacht, dass zur Gewährleistung der hiermit verbundenen Aufgabenstellungen sowie zur Erfüllung der sich aus gesetzlichen und politischen Vorgaben ergebenen Aufträge die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen unerlässlich ist. Für den Stellenplan 2022 wurden für die Stadtverwaltung rund 640 Stellenneuschaffungen, davon rund 230 Wiederholungsanmeldungen von 2020/2021 oder früher, angemeldet.
B. Finanzielle Auswirkungen
keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Im Hinblick auf die Haushaltslage und die mit dem Stellenplan 2020 und 2021 erfolgten Stellenneuschaffungen beinhaltet die Stellenplanvorlage 2022 lediglich 58,5 Neuschaffungen. 30 Neuschaffungen im Stadtschulamt dienen der Aufstockung der Personalkapazitäten in den Schulsekretariaten. Die Neuschaffungen sind über das Programm "Starke Heimat Hessen" vollständig durch das Land Hessen refinanziert. 21,5 Neuschaffungen im Gesundheitsamt dienen der Umsetzung des durch die Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), mit dem Ziel den Öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner Aufgabenvielfalt zu stärken und zu modernisieren. Die Neuschaffungen sind durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vollständig refinanziert. 7 Neuschaffungen sind im Jobcenter Frankfurt am Main vorgesehen. Eine Stelle ist zur Umsetzung der von der Trägerversammlung beschlossenen Personalisierung 2022 erforderlich. Die Personalisierungsgespräche für das Jahr 2023 haben zu dem Ergebnis geführt, dass ein Mehrbedarf von insgesamt 9,5 Stellen besteht, von denen 6 Stellen allerdings bereits ab dem Jahr 2022 benötigt werden. Die Neuschaffungen sind zu 85% durch die Bundesagentur für Arbeit refinanziert.
D. Klimaschutz
Unter Zugrundelegung der mittleren Beträge für Personalausgaben beträgt das Volumen dieser Stellenplanvorlage rein rechnerisch 7.794.960 € jährlich für die Gemeindeverwaltung (davon 26.000 € jährlich für die Beamtenstellen der Sondervermögen). Der Personalaufwand i.H.v. 4.020.000 € jährlich für die 58,5 Stellenneuschaffungen wird nahezu vollständig durch Dritte refinanziert. Die Finanzierung der aufwandsauslösenden Stellenplanveränderungen ist von den Dezernentinnen und Dezernenten im Rahmen der jeweiligen Personalbudgets sicher zu stellen. Die geltenden Bewirtschaftungsvorschriften sind zu beachten.