Stellenplan 2023
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Stellenplanvorlage 2023 wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2023 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2023 zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in der Stellenplanvorlage enthaltenen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen: 225,5 Neuschaffungen, 240,84 Höherbewertungen, davon 2,5 Beamtenplanstellen bei den Sondervermögen, 12,68 Abwertungen, 7,5 Anbringungen ku-Vermerke, 4 Streichungen ku-Vermerke.
Begründung
A. Allgemeines
Im Rahmen der Planungen der Aufstellung des Haushaltes haben die Fachdezernate und -ämter deutlich gemacht, dass zur Gewährleistung der hiermit verbundenen Aufgabenstellungen sowie zur Erfüllung der sich aus gesetzlichen und politischen Vorgaben ergebenen Aufträge die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen unerlässlich ist. Für den Stellenplan 2023 wurden für die Stadtverwaltung rund 1.000 Stellenneuschaffungen, davon rund 370 Wiederholungsanmeldungen von 2022 oder früher, angemeldet.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Da Stellenneuschaffungen in der von den Dezernaten und Ämtern vorgelegten Anzahl weder realisierbar noch finanzierbar sind, wurden in den Haushaltsklausuren des Magistrats die Zahl der Neuschaffungen wie folgt vorgesehen: 190 zur Ablösung von Hilfsstellen und bereitgestellten Stellen aus der Stellenreserve und 35,5 refinanzierte Stellen.
D. Klimaschutz
Unter Zugrundelegung der mittleren Beträge für Personalausgaben beträgt das Volumen dieser Stellenplanvorlage rein rechnerisch 20,97 Mio. € jährlich für die Gemeindeverwaltung (davon 38 T€ jährlich für die Beamtenstellen der Sondervermögen). Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der 225,5 Neuschaffungen belaufen sich auf 16,26 Mio. € jährlich und sind mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2023 als Budgetaufstockungen vorgesehen (davon sind 35,5 Stellen nahezu vollständig durch Dritte i. H. v. 4,65 Mio. € jährlich refinanziert).