Stellenplan 2019
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 205
Betreff: Stellenplan 2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 (E 2) und § 2601 (M 247)
- Der Stellenplanvorlage 2019 wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2019 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung ab 01.01.2019 zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in der Stellenplanvorlage enthaltenen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen: 210 Neuschaffungen 352 Höherbewertungen 20 Abwertungen 2 Streichungen ku-Vermerke 1 Anbringung ku-Vermerk Bei den Sondervermögen (nur Planstellen der Beamtinnen und Beamten) wurden 6 Höherbewertungen vorgenommen. Mit Beschluss des Magistrats vom 15.06.2018 wurde außerdem eine Stelle vom Eigenbetrieb Kita Frankfurt (Sondervermögen) in die Gemeindeverwaltung verlagert. Die Bewertungen von Planstellen der Beamtinnen und Beamten erfolgten sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit sowie dem Maß der Verantwortung; die Bewertungen der Stellen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden tarifgerecht vorgenommen. Das Verfahren nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz wurde durchgeführt und die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen wurden beachtet.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass - sich auf der Basis der zu Grunde zu legenden mittleren Beträge für Personalausgaben für die Stellenplanvorlage der Gemeindeverwaltung ein rein rechnerisches Volumen von 19.257.130 € jährlich und für die Planstellen der Beamtinnen und Beamten der Sondervermögen von 46.410 € jährlich ergibt, - die Finanzierung im Rahmen der jeweiligen Personalbudgets und unter Beachtung der geltenden Bewirtschaftungsvorschriften zu gewährleisten ist, und - für die Stellenneuschaffungen mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2019, der auch den Mittelbedarf der Tariferhöhung 2019 berücksichtigt, Budgetaufstockungen von rund 7,38 Mio. € vorgesehen sind.
- Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass die Stellenplanvorlage 2019 - unter Beachtung des § 5 GemHVO in Teilhaushalten aufgestellt wurde, die den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen entsprechen, - mittels eines datenbankgestützten Systems erstellt wurde, das auch standardisierte Textbeiträge verwendet, - die Organigramme der Ämter und Betriebe den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wiedergibt und die Wertigkeit der Leitungsfunktionen aufzeigt, - ein nach Organisationseinheiten aufgegliederter Stellenplan in elektronischer Form als Tabellenkalkulation bereitstellt, sowie - zusätzlich eine nach Organisationseinheiten gegliederte Übersicht der Stellenneuschaffungen zur Verfügung stellt. Begründung: A. Zielsetzung Nachdem mit dem Nachtragsstellenplan 2016 (Beschluss § 72 vom 12.05.2016) und dem Stellenplan 2017 (Beschluss § 1430 vom 01.
- 2017) die Schaffung von insgesamt 737 neuen Stellen bewilligt wurde, hat die Stadtverordnetenversammlung insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Stadt mit Beschluss § 2600 vom 26.04.2018 festgelegt, dass die mit dem Stellenplan 2018 vorgesehene Einrichtung von 171 neuen Stellen nicht vorgenommen wird. Ausgenommen hiervon waren 19 weitgehend von der Bundesagentur für Arbeit refinanzierte Stellenneuschaffungen im Bereich des Jobcenters Frankfurt am Main. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass der Konzentrationsprozess - insbesondere der Zuzug von Menschen in die Metropolregion Frankfurt - unvermindert anhält. Im Rahmen der Planungen der Aufstellung des Haushaltes haben die Fachdezernate und -ämter deutlich gemacht, dass zur Gewährleistung der hiermit verbundenen Aufgabenstellungen sowie zur Erfüllung der sich aus gesetzlichen und politischen Vorgaben ergebenen Aufträge die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen unerlässlich ist. Für den Stellenplan 2019 wurden für die Stadtverwaltung rund 600 Stellenneuschaffungen angemeldet, um die quantitativen und qualitativen Anforderungen auf dem bisherigen Niveau erfüllen zu können. Nach eingehender Beratung und Abwägung des Umfangs der bestehenden und zu erwartenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der städtischen Verwaltung mit den finanziellen Rahmenbedingungen, sind 210 neu zu schaffende Stellen in die Stellenplanvorlage für das Jahr 2019 vorgesehen. B. Alternativen Ein Verzicht auf die vorgesehenen Stellenneuschaffung birgt Risiken, die die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung sowohl im Hinblick auf die Servicequalität für die Menschen in Frankfurt am Main als auch der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zunehmend in Frage stellen lassen. C. Lösung Kernelement der Stellenplanvorlage 2019 ist die Darlegung der Veränderungen und Bedarfe, die vorgenommen werden, um die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten in Aufgabenbereichen, welche u.a. zur Umsetzung neuer oder veränderter gesetzlicher Regelungen sowie von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind, bereitzustellen. Entsprechend der bestehenden Regularien wurden bei der Erstellung der Stellenplanvorlage folgende verfahrensmäßigen Eckpunkte berücksichtigt: - Die Fachdezernate führen im Rahmen dezentraler Ressourcenverantwortung das Verfahren von Stellenplanveränderungen eigenständig durch. Dieses beinhaltet die bereichsspezifische Verantwortung für die Finanzierbarkeit der Stellenplanvorlage sowie die Information, Abstimmung und Beteiligung der örtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und Personalvertretungen. - Die anschließende Zusammenfassung und Prüfung der Einzelbeiträge auf übergreifende, gesetzliche und tarifliche Belange sowie der Plausibilität erfolgte zentral durch das Personal- und Organisationsamt. - Die Stellenplanvorlage wurde unter Beachtung des § 5 GemHVO nach Teilhaushalten aufgeteilt, die sich an den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen orientieren. - Bei vorgesehenen Stellenneuschaffungen enthalten die Begründungen der Stellenplanbeiträge weitgehend konkrete, belegbare und nachvollziehbare Zahlen, Daten und Fakten (z.B. bei Aufgabenzuwächsen", "steigenden Fallzahlen", "wachsende Stadt"). - Stellenneuschaffungen, die aufgrund von Gebühren, Leistungsentgelten, Bußgeldern, Zuweisungen anderer o.ä. refinanziert werden, werden in den Stellenplanbeiträgen näher begründet. - Bei der Definition von ganz oder teilweise "refinanzierten" Stellen war im Hinblick auf §§ 18 und 19 GemHVO ein strenger Maßstab anzulegen, da Erträge aus Bußgeldern, Benutzungsgebühren, Steuern o. ä. nur eine indirekte Deckung von Personalaufwendungen bewirken und damit keine Refinanzierung von Stellen darstellen. Im Übrigen wurde die Stellenplanvorlage 2019 mittels eines datenbankgestützten Systems erstellt, das auch standardisierte Textbeiträge verwendet. Dies vorausgeschickt, sind in der Gemeindeverwaltung folgende Stellenplanveränderungen vorgesehen: 210 Stellenneuschaffungen 352 Höherbewertungen 20 Abwertungen 2 Streichungen ku-Vermerke 1 Anbringung ku-Vermerk Darüber hinaus erfolgen bei den Sondervermögen (nur Planstellen der Beamtinnen und Beamten) 6 Höherbewertungen. Die Schaffung von 210 neuen Stellen erstreckt sich über alle Dezernatsbereiche mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: 24 Stellen, die im Interesse eines zukunftsorientierten Personalmanagements der nachhaltigen Unterstützung der Ausbildungsaktivitäten der Stadt Frankfurt am Main dienen, 45 Stellen, durch die Einnahmen generiert werden können, welche die hierfür entstehenden Personalaufwendungen mindestens decken 88 Stellen, die der Beordnung von bislang außerhalb des Stellenplanes geführten und bereits vorhandenen Beschäftigungen (Umwandlung von sogenannten Hilfs- in Planstellen) dienen, insbesondere Amt für Bau und Immobilien, 24 Stellen (Übernahme von bislang befristet Beschäftigten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gemäß Schreiben des Dezernenten für Personal und Gesundheit vom 06.10.2017), Jugend- und Sozialamt, 10 Stellen (Übernahme von bislang zur Umsetzung der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 befristet Beschäftigten gemäß Schreiben des Personal- und Organisationsamtes vom 01.11.2017) sowie 2 Stellen (zur Umsetzung von § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG - im Bereich Koordination frühe Hilfen gemäß Schreiben des Personal- und Organisationsamtes vom 01.12.2016), Stadtplanungsamt, 3 Stellen (Für das Sonderinvestitionsprogramm "Schöneres Frankfurt", Beschluss der STVV vom 11.05.2000, §5593) sowie 2 Stellen (Förderprogramme "Höchst" , Beschluss der STVV vom 01.03.2007, §1470 und "Raum für Kreative", Schreiben des Personal- und Organisationsamtes vom 25.06.2014) sowie 1 Stelle (Wohnungsbauförderung gemäß Schreiben der Dezernentin für Umwelt, Gesundheit und Personal vom 10.10.2011) sowie 1 Stelle (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg", gemäß Schreiben des Personal- und Organisationsamtes vom 13.01.2011 und 13.04.2015) sowie 2 Stellen (Rückkehr von zwei beurlaubten Beamteninnen ohne Planstelle), Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, 6 Stellen (Bereitstellung von Stellen für bereits übernommene, im Rahmen der jährlich vom Magistrat festgelegten Ausbildungsquoten ausgebildete Nachwuchs-kräfte), Kulturamt Frankfurt am Main, 1 Stelle (Bereitstellung einer Stelle für e. leistungsgeminderte Person gemäß Schreiben des Personal- und Organisationsamtes vom 24.05.2017) und 53 Stellen bereichsspezifisch wie folgt: Branddirektion, 35,5 Stellen (neue Bedrohungslagen, Aufgabenzuwachs im Rettungsdienst, Notfallkommunikation, Abbau von Überstunden und Stunden im Lebensarbeitskonto, Umsetzung Strukturkonzept) Stadtschulamt, 9,5 Stellen (zusätzliche Schulsekretär/-innenstellen für neue Schulen, Umsetzung WLAN an Schulen) Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, 3 Stellen (Umsetzung WLAN an Schulen) Amt für Wohnungswesen, 2 Stellen
(Stabsstelle Mieterschutz) Umweltamt, 1 Stelle (Starkregenereignisse, Überflutungsschutz) Stabsstelle Sauberes Frankfurt, 2 Stellen (Erhöhung der Stadtsauberkeit) Weitergehende Ausführungen können den jeweiligen Begründungen der Stellenplanbeiträge entnommen werden. Die Entwicklung der Planstellen in der Gemeindeverwaltung stellt sich ab dem Jahr 2010 damit wie folgt dar: 2010 8.761,91 2012 8.904,41 2013 8.904,41 2014 8.904,31 2015 8.902,31 2016 9.063,31 2017 9.639,15 2018 9.643,99 2019 9.855,01 (ohne Planstellen der Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe) Der Stellenplan 2019 der Gemeindeverwaltung weist 210 Stellenneuschaffungen aus. Ferner wurde eine Stelle vom Eigenbetrieb Kita Frankfurt in die Gemeindeverwaltung verlagert, sodass der Stellenplan in der Bilanz eine Erhöhung um 211 Stellen ausweist (Magistratsbeschluss vom 15.06.2018). Die Anzahl der Stellen erhöht sich zwischen 2010 und 2019 um rund 12 % (1.100 Stellen). Von den insgesamt vorgesehenen 352 Höherbewertungen entfallen 113 Höherbewertungen auf die Branddirektion. Die Höherbewertungen der Branddirektion folgen im Wesentlichen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 397 vom 14.07.2016 - Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am Main -. Konkretere Ausführungen dazu können den jeweiligen Begründungen der Stellenplanbeiträge entnommen werden. Auf Grundlage des Beschlusses § 2600 vom 26.04.2018 hat der Magistrat mit Beschluss vom 15.06.2018 von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, bis dahin nicht umgesetzte Neuschaffungen des Stellenplans 2017 zur Erfüllung dringender Bedarfe anders als im Stellenplan 2017 vorgesehen, zu beordnen. In Folge dieses Beschlusses enthält die Stellenplanvorlage 2019 insgesamt 57 Bewertungsanpassungen (Höher- und Abwertungen). Die bewertungsmäßigen Anpassungen der Planstellen für Beamtinnen und Beamte erfolgten sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeiten sowie dem Maß der damit verbundenen Verantwortung. Die Bewertung von Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde tarifgerecht vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Stellenplanes war noch ein Anteil von ca. 190 Stellen der Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter noch nicht in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitet. Deshalb sind diese Stellen noch nach den bisherigen Vergütungsgruppen des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) im Stellenplan ausgewiesen; eine Bereinigung ist mit dem nächsten Stellenplan vorgesehen. Die Planstellen von Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden. Die Verteilung der kommunalen Aufgaben auf die einzelnen Ämter und Betriebe findet ihren Niederschlag im Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main. Die beigefügten Organigramme der Ämter und Betriebe geben den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wieder und zeigen die Bewertungen der Leitungsfunktionen. D. Kosten Unter Zugrundelegung der mittleren Beträge für Personalausgaben beträgt das Volumen dieser Stellenplanvorlage rein rechnerisch 19.257.130 € jährlich für die Gemeindeverwaltung und 46.410 € jährlich für die Beamtenstellen der Sondervermögen; die vorgenannte Summen können aus unterschiedlichen Gründen heraus jedoch nicht mit den tatsächlichen Personalaufwendungen gleichgesetzt werden. Allein für die Stellenneuschaffungen werden mit der vorgesehenen Beschlussfassung über den Haushalt 2019 Budgetaufstockungen von rd. 7,38 Mio. € vorgesehen. Die Finanzierung der aufwandsauslösenden Stellenplanveränderungen ist von den Dezernentinnen und Dezernenten im Rahmen der jeweiligen Personalbudgets sicher zu stellen. Die geltenden Bewirtschaftungsvorschriften sind zu beachten. Anlage 1_Stellenplanveraenderungen_2019 (nicht öffentlich - ca. 8,4 MB) Anlage 2_Organisationsplaene_2019 (nicht öffentlich - ca. 882 KB) Anlage 3_Stellenplan_2019_nach_OrgEinheiten (nicht öffentlich - ca. 83 KB) Anlage 4_Uebersicht_Stellenneuschaffungen (nicht öffentlich - ca. 295 KB)
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
26
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP
7
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 205 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
28
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP
44
Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke Frankfurter
Ablehnung:
AFD BFF FRAKTION FDP
Sitzung
29
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 6
Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke Frankfurter
Ablehnung:
AFD FDP BFF FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Sitzung
31
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 6
Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke Frankfurter
Ablehnung:
AFD FDP BFF ÖkoLinX-ARL FRAKTION