Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L 2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
(Variante L 2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße ist aus Gründen der mittel- und langfristigen Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main zu realisieren. Dafür ist als Grundlage die Variante L 2 (M 82 vom 22.04.2016) heranzuziehen. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür die folgenden notwendigen Schritte in die Wege zu leiten:
- Die Einhausung der A 661 steht in direktem Zusammenhang mit der von Hessen Mobil/Land Hessen beabsichtigten Vervollständigung der Autobahn. Um die erforderlichen Schritte zur gemeinsamen Realisierung beider Maßnahmen festzulegen, soll eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt abgeschlossen werden.
- In einer ersten Phase soll eine Entwurfsplanung für die Einhausung erstellt werden. Anhand dieser Ergebnisse wird eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbeitet. Auf Basis dieser ersten Kostenermittlung sollen Aussagen über den Zeitplan und zu etwaigen Mittelbedarfen/-abflüssen getroffen werden.
- Anhand dieser Kostenübersicht soll der Magistrat Verhandlungen mit Bund und Land über eine Kostenbeteiligung für die weiterführenden Planungen, den Bau und den Unterhalt der Einhausung führen.
- Im weiteren Fortgang der Planungen sind Möglichkeiten weiterer Kostenreduzierungen sowie weitere Finanzierungsquellen zu ermitteln.
- Über Arbeitsergebnisse, insbesondere zu Kosten- und Finanzierung, Zeitplan und etwaigen Mittelbedarfen/-abflüssen, wird regelmäßig berichtet. Begründung: Aktuell trennt die A 661 die beiden Stadtteile Bornheim und Seckbach und es gibt an vielen Stellen keinen ausreichenden Lärmschutz. Der Sachstandsbericht zum Ernst-May-Viertel (M 82/2016) hat verschiedene Varianten der Einhausung untersucht. Die Variante L 2 ist die städtebaulich zu bevorzugende Variante, denn sie verbindet die Stadtteile wieder miteinander, ermöglicht zusätzlichen Wohnungsbau und die Schaffung eines neuen, großen Parks. Mit der Einhausung der A 661 sind umfassende stadtentwicklungspolitische, städtebauliche und landschaftsgestalterische Potenziale sowie positive stadtklimatische Effekte sowohl für die potenziellen Baugebiete als auch die angrenzenden Bestandsquartiere verbunden. Zwischen Günthersburgpark (Bornheim) und Huthpark (Seckbach) kann eine durchgehende Grünverbindung hergestellt und das Naherholungsangebot verbessert werden. Am Rand dieses neuen Parks können auf z.T. heute bereits versiegelten Flächen umfassende Wohnungsbaupotenziale mit hoher städtebaulicher Qualität erschlossen werden (ca. 3.000 Wohnungen), die nach einer Einhausung der A661 eine sehr hohe Lagegunst aufweisen. Mögliche weitere Wohnungsbaupotenziale werden im Zuge der Planung unter Berücksichtigung der klimatischen Rahmenbedingungen evaluiert und ausfindig gemacht. Ohne eine Einhausung würden im Rahmen der Vervollständigung der A 661 zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße bis zu 10m hohe Lärmschutzwände errichtet werden, die die Stadtteile noch mehr voneinander trennen würden, als es die Autobahn schon heute tut. Die Lärmbelastung würde ohne Einhausung steigen. Nach der Vervollständigung der A 661 mit der bisher von Hessen Mobil vorgesehenen Errichtung von bis zu 10m hohen Lärmschutzwänden ist die nachträgliche Erstellung einer Einhausung auf Jahrzehnte sehr unwahrscheinlich. Das Land plant für das Jahr 2028 die Inbetriebnahme der vervollständigten A 661 einschließlich des Riederwaldtunnels. Bis dahin muss das Land die Verpflichtung zur Erstellung des Lärmschutzes erfüllt haben. D. h., dass der Riederwaldtunnel erst in Betrieb genommen werden kann, wenn die Vervollständigung der A 661 einschließlich Lärmschutzmaßnahmen zwischen Friedberger Landstraße und Autobahndreieck Erlenbruch abgeschlossen ist. Um die Chance auf eine Einhausung nicht zu gefährden, muss die Finanzierbarkeit der Einhausung - unter Berücksichtigung einer möglichen Kostenbeteiligung von Bund und Land - jetzt geprüft werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sollen dabei ebenfalls aufgezeigt werden. Eine Entscheidung über den Bau der Einhausung muss die Stadtverordnetenversammlung anhand eines verlässlichen Kosten- und Finanzierungsplans und unter Berücksichtigung der städtischen Finanzlage treffen. Ein Stadtverordnetenbeschluss ist für die Stadt Frankfurt die Voraussetzung, um mit Bund und Land Gespräche zur Finanzierung der Einhausung führen zu können.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.02.2019, NR 773 Betreff: Einhausung der Bundesautobahn A 661
(Variante L 2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima
nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk
Seckbacher Landstraße ist aus Gründen der mittel- und langfristigen Entwicklung
der Stadt Frankfurt am Main zu realisieren. Dafür ist als Grundlage die
Variante L 2 (M 82 vom 22.04.2016) heranzuziehen. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür die folgenden
notwendigen Schritte in die Wege zu leiten: 1. Die Einhausung der A 661 steht in direktem
Zusammenhang mit der von Hessen Mobil/Land Hessen beabsichtigten
Vervollständigung der Autobahn. Um die erforderlichen Schritte zur gemeinsamen
Realisierung beider Maßnahmen festzulegen, soll eine Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt abgeschlossen werden. 2. In einer ersten Phase soll eine Entwurfsplanung
für die Einhausung erstellt werden. Anhand dieser Ergebnisse wird eine Kosten-
und Finanzierungsübersicht erarbeitet. Auf Basis dieser ersten Kostenermittlung
sollen Aussagen über den Zeitplan und zu etwaigen Mittelbedarfen/-abflüssen
getroffen werden.
3. Anhand dieser Kostenübersicht
soll der Magistrat Verhandlungen mit Bund und Land über eine Kostenbeteiligung
für die weiterführenden Planungen, den Bau und den Unterhalt der Einhausung
führen. 4. Im weiteren Fortgang der Planungen
sind Möglichkeiten weiterer Kostenreduzierungen sowie weitere
Finanzierungsquellen zu ermitteln. 5. Über Arbeitsergebnisse,
insbesondere zu Kosten- und Finanzierung, Zeitplan und etwaigen
Mittelbedarfen/-abflüssen, wird regelmäßig berichtet. Begründung: Aktuell trennt die A 661 die beiden Stadtteile
Bornheim und Seckbach und es gibt an vielen Stellen keinen ausreichenden
Lärmschutz. Der Sachstandsbericht zum Ernst-May-Viertel (M 82/2016) hat
verschiedene Varianten der Einhausung untersucht. Die Variante L 2 ist die
städtebaulich zu bevorzugende Variante, denn sie verbindet die Stadtteile
wieder miteinander, ermöglicht zusätzlichen Wohnungsbau und die Schaffung eines
neuen, großen Parks. Mit der Einhausung der A 661 sind umfassende
stadtentwicklungspolitische, städtebauliche und landschaftsgestalterische
Potenziale sowie positive stadtklimatische Effekte sowohl für die potenziellen
Baugebiete als auch die angrenzenden Bestandsquartiere verbunden. Zwischen
Günthersburgpark (Bornheim) und Huthpark (Seckbach) kann eine durchgehende
Grünverbindung hergestellt und das Naherholungsangebot verbessert werden. Am
Rand dieses neuen Parks können auf z.T. heute bereits versiegelten Flächen
umfassende Wohnungsbaupotenziale mit hoher städtebaulicher Qualität erschlossen
werden (ca. 3.000 Wohnungen), die nach einer Einhausung der A661 eine sehr hohe
Lagegunst aufweisen. Mögliche weitere Wohnungsbaupotenziale werden im Zuge der
Planung unter Berücksichtigung der klimatischen Rahmenbedingungen evaluiert und
ausfindig gemacht.
Ohne eine Einhausung würden im
Rahmen der Vervollständigung der A 661 zwischen Friedberger Landstraße und
Seckbacher Landstraße bis zu 10m hohe Lärmschutzwände errichtet werden, die die
Stadtteile noch mehr voneinander trennen würden, als es die Autobahn schon
heute tut. Die Lärmbelastung würde ohne Einhausung steigen. Nach der Vervollständigung der A 661 mit der bisher
von Hessen Mobil vorgesehenen Errichtung von bis zu 10m hohen Lärmschutzwänden
ist die nachträgliche Erstellung einer Einhausung auf Jahrzehnte sehr
unwahrscheinlich. Das Land plant für das Jahr 2028 die Inbetriebnahme der
vervollständigten A 661 einschließlich des Riederwaldtunnels. Bis dahin muss
das Land die Verpflichtung zur Erstellung des Lärmschutzes erfüllt haben. D.
h., dass der Riederwaldtunnel erst in Betrieb genommen werden kann, wenn die
Vervollständigung der A 661 einschließlich Lärmschutzmaßnahmen zwischen
Friedberger Landstraße und Autobahndreieck Erlenbruch abgeschlossen ist.
Um die Chance auf eine Einhausung nicht zu gefährden,
muss die Finanzierbarkeit der Einhausung - unter Berücksichtigung einer
möglichen Kostenbeteiligung von Bund und Land - jetzt geprüft werden. Weitere
Finanzierungsmöglichkeiten sollen dabei ebenfalls aufgezeigt werden. Eine Entscheidung über den Bau der Einhausung muss
die Stadtverordnetenversammlung anhand eines verlässlichen Kosten- und
Finanzierungsplans und unter Berücksichtigung der städtischen Finanzlage
treffen. Ein Stadtverordnetenbeschluss ist für
die Stadt Frankfurt die Voraussetzung, um mit Bund und Land Gespräche zur
Finanzierung der Einhausung führen zu können. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Martin
Daum Stadtv.
Dr. Albrecht Kochsiek
Stadtv. Dr. Nils
Kößler
Stadtv. Michael zu Löwenstein
Stadtv. Christiane
Loizides
Stadtv. Gregor Amann
Stadtv. Christian
Heimpel
Stadtv. Sieghard Pawlik
Stadtv. Birgit
Puttendörfer
Stadtv. Holger Tschierschke
Stadtv. Ulrich
Baier Stadtv.
Beatrix Baumann
Stadtv. Bernhard
Maier Stadtv.
Wolfgang Siefert Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
21.03.2019, NR 795
Anregung vom
25.03.2019, OA 380
Antrag vom
16.03.2019, OF
544/11 dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 01.11.2019, B 394
Bericht des
Magistrats vom 21.08.2020, B 374
Bericht des
Magistrats vom 15.01.2021, B 12
Bericht des
Magistrats vom 25.03.2022, B 136
Bericht des
Magistrats vom 25.11.2022, B 437
Bericht des
Magistrats vom 26.06.2023, B 272
Bericht des
Magistrats vom 23.02.2024, B 80
Bericht des
Magistrats vom 15.07.2024, B 277
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 06.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4
am 19.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage NR 773 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, 3 GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE., FDP
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
30. Sitzung des OBR
10 am 19.03.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 773 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.03.2019, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (=
Annahme im Rahmen NR 795) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und
FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
30. Sitzung des OBR
11 am 25.03.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 380 2019
1. Die Vorlage
NR 773 dient unter Hinweis auf OA 380 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 544/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD und CDU gegen LINKE., GRÜNE und BFF (=
Zurückweisung); bei Enthaltung FDP zu 2. SPD und CDU gegen LINKE., GRÜNE und BFF (=
Ablehnung); bei Enthaltung FDP 29. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 380 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (=
Annahme im Rahmen NR 795) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und
FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 30. Sitzung des OBR 3
am 28.03.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Die Vorlage NR 773 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 27
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (=
Annahme im Rahmen NR 795) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION
und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Annahme) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (NR 773, NR 795 und OA 380 = Ablehnung)
32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO I, TOP 6
Beschluss: 1. a) Die
Vorlage NR 760 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs,
Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen
zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur
Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 2. a) Die
Vorlage NR 762 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs,
Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen
zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur
Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 3. a) Die
Vorlage NR 768 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs,
Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen
zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur
Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 4. Der Vorlage
NR 773 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
5. Die Vorlage
NR 795 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs,
Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen
zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur
Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 7. Der Vorlage
OA 278 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 zugestimmt.
8. a) Die
Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 abgelehnt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller,
Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von
Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des
Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis.
9. a) Die
Vorlage OA 355 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs,
Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen
zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur
Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 10. a) Die
Vorlage OA 364 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller,
Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von
Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des
Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen
LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (=
Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der
Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795)
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und
FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), BFF und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR
760) zu 8. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 9. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD
(= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Begründung abgelehnt wird) 31. Sitzung des OBR 3
am 16.05.2019, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage NR 773 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Ablehnung); LINKE.
(= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3864, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 61 12