Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen
Vorlagentyp: B
Bericht
Wie bereits zuletzt mit dem Bericht des Magistrates vom 15.01.2021, B 12, ausgeführt, gliedern sich die Tätigkeiten der DEGES in die zwei Abschnitte "Verkehrsuntersuchung A 661" und "Entwurfsplanung/Kostenschätzung Einhausung A 661". Diese Abschnitte haben aktuell folgenden Sachstand:
- Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung zur A 661: Diese Untersuchung wurde zum Jahresende 2021 fertiggestellt. Im laufenden ersten Quartal 2022 finden abschließende Abstimmungen zwischen der DEGES und der Auftraggeberin, der Autobahn GmbH des Bundes, statt. Neben der abschließenden Sichtung der Ergebnisse durch die Autobahn GmbH des Bundes wird in diesem Zusammenhang auch die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse abgestimmt. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung werden durch die DEGES bei der Entwurfsplanung der Einhausung berücksichtigt.
- Erarbeitung einer Entwurfsplanung/Kostenschätzung zur Einhausung A 661: Die DEGES hat Anfang 2020 die Bearbeitung der beauftragten Leistungen begonnen und führt diese entsprechend dem zwischen der Stadt und der DEGES abgestimmten Terminplan fort. Beispielsweise wurde zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Planungen im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main Nr.51 vom 15.12.2020 den jeweiligen Liegenschaftseigentümern die Duldung von planbegleitenden Vermessungsarbeiten nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) aufgegeben. Der bereits in dem Magistratsbericht B 12/2021 genannte Termin zur Ergebnisdarstellung der Entwurfsplanung/Kostenschätzung im ersten Quartal 2024 bleibt unverändert gültig. Zu allen wesentlichen Meilensteinen und Arbeitsergebnissen wird der Magistrat unaufgefordert berichten.