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Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen

Vorlagentyp: B

Bericht

Gemäß der mit der DEGES und dem Land geschlossenen Vereinbarung werden die Arbeiten an der Entwurfsplanung für die Einhausung fortgesetzt. Im Zuge der laufenden Entwurfsplanung haben geänderte Randbedingungen, auf die die Stadt Frankfurt am Main u.a. durch Vorgaben der Autobahngesellschaft zum Ausbau der A661 Rücksicht zu nehmen hat, zu einer Neubewertung der Einhausungslänge und somit der Vorzugsvariante geführt. Sowohl Maßgaben, die aus dem Verfahren zur Ertüchtigung der A 661 und dem kürzlich veröffentlichten Planfeststellungsbeschluss hierzu hervorgegangen sind, und Erkenntnisse aus den Untersuchungen zur Einhausung zu technischen Voraussetzungen angrenzender Brückenbauwerke im nördlichen und südlichen Abschnitt sind die Schlüsselaspekte zu dieser Neubewertung. Im Wesentlichen hat es sich gezeigt, dass der Erhalt der bestehenden Bauwerke - Brücke Friedberger Landstraße über die A 661, - Galeriebauwerk "Seckbach" - Brücke Seckbacher Landstraße über die A 661 - Fußgängerbrücke Berger Straße über die A 661 nicht, wie zunächst angenommen, zielführend ist. In der weiteren Entwurfsplanung wird vielmehr die neue Variante "L 1 +" verfolgt (Verlängerung der Einhausung bis zum westlichen Ende der Galerie "Seckbach" und Rückbau der oben genannten Bestandsbauwerke und Ersatz durch eine verlängerte Einhausung, die im nördlichen Abschnitt auch die statische Voraussetzung für die beabsichtigte Weiterführung der Straßenbahn nach Bad Vilbel berücksichtigen muss). Die Begründung des Variantenwechsels, den Lageplan und die technischen Details der Einhausung in der "L 1 +"-Variante hat der Magistrat bereits mit dem Bericht B 272 vom 26.06.2023 ausführlich dargelegt. Die DEGES und die beauftragten Planungsbüros stellen die Entwurfsplanung zur Einhausung voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2024. Der Kosten- und Finanzierungsplan zu den Planungsleistungen wird regelmäßig aktualisiert. Eine Überschreitung des bewilligten Planungsbudgets ist nicht zu erwarten.

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 28
OBR 4
TO II, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU FDP Volt Und Dffm
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Fraktionslos
Sitzung 28
OBR 10
TO II, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 3
TO I, TOP 41
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5318 2024 1. a) Die Vorlage B 80 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 680/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT Alle
Sitzung 29
OBR 11
TO II, TOP 3
Angenommen
Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 26
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 22
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 80 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF AFD VOLT Gartenpartei
Sitzung 26
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 21
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 80 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF
Sitzung 26
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 31
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 80 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen