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Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen

Vorlagentyp: B

Bericht

Gemäß der mit der DEGES und dem Land geschlossenen Vereinbarung werden die Arbeiten an der Entwurfsplanung für die Einhausung fortgesetzt. Im Zuge der laufenden Entwurfsplanung haben geänderte Randbedingungen, auf die die Stadt Frankfurt am Main u.a. durch Vorgaben der Autobahngesellschaft zum Ausbau der A661 Rücksicht zu nehmen hat, zu einer Neubewertung der Einhausungslänge und somit der Vorzugsvariante geführt. Sowohl Maßgaben, die aus dem Verfahren zur Ertüchtigung der A 661 und dem kürzlich veröffentlichten Planfeststellungsbeschluss hierzu hervorgegangen sind, und Erkenntnisse aus den Untersuchungen zur Einhausung zu technischen Voraussetzungen angrenzender Brückenbauwerke im nördlichen und südlichen Abschnitt sind die Schlüsselaspekte zu dieser Neubewertung. Im Wesentlichen hat es sich gezeigt, dass der Erhalt der bestehenden Bauwerke - Brücke Friedberger Landstraße über die A 661, - Galeriebauwerk "Seckbach" - Brücke Seckbacher Landstraße über die A 661 - Fußgängerbrücke Berger Straße über die A 661 nicht, wie zunächst angenommen, zielführend ist. In der weiteren Entwurfsplanung wird vielmehr die neue Variante "L 1 +" verfolgt (Verlängerung der Einhausung bis zum westlichen Ende der Galerie "Seckbach" und Rückbau der oben genannten Bestandsbauwerke und Ersatz durch eine verlängerte Einhausung, die im nördlichen Abschnitt auch die statische Voraussetzung für die beabsichtigte Weiterführung der Straßenbahn nach Bad Vilbel berücksichtigen muss). Die Begründung des Variantenwechsels, den Lageplan und die technischen Details der Einhausung in der "L 1 +"-Variante hat der Magistrat bereits mit dem Bericht B 272 vom 26.06.2023 ausführlich dargelegt. Die DEGES und die beauftragten Planungsbüros stellen die Entwurfsplanung zur Einhausung voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2024. Der Kosten- und Finanzierungsplan zu den Planungsleistungen wird regelmäßig aktualisiert. Eine Überschreitung des bewilligten Planungsbudgets ist nicht zu erwarten.

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

28
28. Sitzung OBR 4
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); fraktionslos (= Enthaltung)

Zurückweisung:
LINKE ÖkoLinX-ARL
Alle:
GRÜNE SPD CDU FDP Volt dFfm
28
28. Sitzung OBR 10
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

28
28. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ARL
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE FDP Volt
29
29. Sitzung OBR 11
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

26
26. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
Linke ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP FRAKTION BFF-BIG
26
26. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
Linke ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP AfD Volt FRAKTION BFF-BIG
26
26. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
Linke ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP AfD Volt FRAKTION

Verknüpfte Vorlagen