1. Neufassung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main 2. Erlass einer Verordnung für das Bewohnerparken in Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I a) Die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung vom 13.12.2001, zuletzt geändert am 28.10.2019, wird wie in der Anlage neu gefasst: Anlage: Gebührenverordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenraum auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. I b) Der Magistrat wird beauftragt, die Verordnung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen. I c) Die straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe in vollständig bewirtschafteten Bewohnerparkbereichen (Gewerbeparkausweis) werden auf selbständige Berufe ausgeweitet. Die Beschränkung auf Betriebe ohne eigene Abstellmöglichkeiten auf privatem Grund bleibt erhalten. Die Anzahl an Gewerbeparkausweisen wird auf maximal drei Fahrzeuge pro Betrieb erweitert, wobei der Gebührenrahmen der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) aufgrund des zu erzielenden Vorteils und der verkehrlichen Lenkungswirkung wie folgt angewendet werden soll: - erstes Fahrzeug: 355 Euro pro Jahr - zweites Fahrzeug: 561 Euro pro Jahr - drittes Fahrzeug: 767 Euro pro Jahr. I d) Es wird zur Kenntnis genommen, dass hinsichtlich des Regionalen Handwerkerparkausweises keine Änderungen beabsichtigt sind. I e) Es wird zur Kenntnis genommen, dass Firmen und Institutionen, die im 'Sozialen Dienst' tätig sind, seit jeher einen Parkausweis 'Sozialer Dienst' beantragen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um ambulante Pflegedienste sowie Behindertenfahrdienste oder Hebammen mit Hausbesuchstätigkeit. Für diese Fallgruppen sieht der Magistrat daher keinen Handlungsbedarf. I f) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beabsichtigt, mittelfristig alle Parkvorgänge in Parkraumbewirtschaftungszonen auch digitalisiert mittels Kennzeicheneingabe anzubieten. Dabei soll die Buchung eines 24-Stunden-Tickets im Voraus möglich sein, d.h. die Kund:innen wählen den gewünschten Zeitraum und bis zu vier Regelungsbereiche aus, in denen sie dann das Fahrzeug abstellen können, sofern ein freier Parkplatz verfügbar ist. II a) Für das Bewohnerparken in Frankfurt am Main wird folgende Verordnung verordnet: Anlage: Verordnung der Stadt Frankfurt am Main über die Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenverordnung - BewPGV). II b) Der Magistrat wird beauftragt, die Verordnung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen. II c) Im Zusammenhang mit der Verordnung über das Bewohnerparken wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, - in wieweit das Leistungsspektrum des Frankfurt-Passes um einen Erstattungsbeitrag beim Bewohnerparkausweis erweitert werden kann und sofern möglich die Einführung vorzubereiten. - ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen gegeben sind oder geschaffen werden können, um zukünftig auch fahrzeugspezifische Eigenschaften (z.B. Länge, Breite, Gewicht, CO2-Ausstoß) von Kraftfahrzeugen bei der Bemessung der Gebühren für Bewohnerparkausweise berücksichtigen zu können.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
1 GRÜNE, 3 SPD, CDU, 1 LINKE. und BFF gegen 4 GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Einstimmige Annahme
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)