Parkgebührensatzung: Parkgebühren für Carsharing-Fahrzeuge
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
Carsharing-Fahrzeuge Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Ziff. I.2. des Magistratsvortrags M 116 vom
- August 2019 zur Änderung der Parkgebührensatzung wird neu formuliert und lautet: § 2 wird wie folgt neu gefasst: "Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke / Speicherstraße / Hafenstraße / Hafenstraßentunnel / Mainzer Landstraße / Taunusanlage / Reuterweg / Bockenheimer Anlage / Eschenheimer Anlage / Friedberger Anlage / Obermainanlage / Flößerbrücke / Flussmitte des Mains nach Osten / Deutschherrnbrücke / Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in Sachsenhausen / Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. Für das Parken von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und 4 des Carsharinggesetzes (CsgG) vom
- Juli 2017 kann die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale je Fahrzeug erfolgen. Die zu zahlenden Jahrespauschale beträgt 900 € pro Fahrzeug. Voraussetzung für die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale für Carsharing-Fahrzeuge ist der Nachweis über einen Flottenanteil von E-Fahrzeugen des Anbieters, ab dem Jahr 2019 von 50%, ab dem Jahr 2020 von 75% und ab dem Jahr 2024 von 100%." Die Anlage der M 116 wird entsprechend angepasst.
- Die übrigen Ziffern der M 116 werden unverändert beschlossen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der anstehenden Novellierung der Straßenverkehrsordnung für eine Erg änzung von § 13 dahingehend einzusetzen, dass in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Aufstellung von Parkscheinautomaten abgesehen werden kann, wenn der Erwerb von Parkscheinen in anderer Weise an allgemein zugänglichen Verkaufsstellen oder über das Internet ermöglicht wird. Begründung: Die Stadt Frankfurt will den Ausbau der E-Mobilität forcieren. Das sehr attraktive Angebot einer Parkgebührenjahrespauschale für Carsharing-Fahrzeuge wird daher an eine kontinuierliche Steigerung des Anteils an E-Fahrzeugen in der Fahrzeugflotte gekoppelt. Ab dem Jahr 2024 muss die gesamte Flotte der Carsharing-Anbieter aus E-Fahrzeugen bestehen, wenn die günstige Jahrespauschale zum Tragen kommen soll. In den Parkraumbewirtschaftungsgebieten kann die Zahlung künftig durch Mobiltelefone (Handy-Parken) erfolgen, was eine minutengenaue Abrechnung ermöglicht. Gleichwohl schreibt die Straßenverkehrsordnung derzeit noch vor, dass trotzdem weiterhin Parkscheinautomaten aufgestellt werden müssen, um Nutzerinnen und Nutzern, die nicht über ein Mobiltelefon zahlen können oder wollen, das Parken zu ermöglichen. Dadurch werden hohe Investitionen in Parkscheinautomaten notwendig, die nicht anfallen würden, könnten in Frankfurt zusätzlich zum Handy-Parken die Parkgebühren auch mit Parkscheinen, die in allgemein zugänglichen Verkaufsstellen oder über das Internet erworben werden können, bezahlt werden. In Wien ist dieses Bezahlsystem erfolgreich. Es ist daher sinnvoll, die gegenwärtige Novellierung der Straßenverkehrsordnung zu nutzen, um das Wiener System auch in Deutschland zu ermöglichen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.08.2019, NR 954 Betreff: Parkgebührensatzung: Parkgebühren für
Carsharing-Fahrzeuge Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Ziff. I.2. des
Magistratsvortrags M 116 vom 16. August 2019 zur Änderung der
Parkgebührensatzung wird neu formuliert und lautet: § 2 wird wie folgt neu gefasst: "Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15 Minuten
Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch
Friedensbrücke / Speicherstraße / Hafenstraße / Hafenstraßentunnel / Mainzer
Landstraße / Taunusanlage / Reuterweg / Bockenheimer Anlage / Eschenheimer
Anlage / Friedberger Anlage / Obermainanlage / Flößerbrücke / Flussmitte des
Mains nach Osten / Deutschherrnbrücke / Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in
Sachsenhausen / Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu
entrichten. Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen
Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten.
Für das Parken von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und
4 des Carsharinggesetzes (CsgG) vom 5. Juli 2017 kann die Zahlung der
Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale je Fahrzeug erfolgen. Die zu
zahlenden Jahrespauschale beträgt 900 € pro Fahrzeug. Voraussetzung für
die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale für
Carsharing-Fahrzeuge ist der Nachweis über einen Flottenanteil von E-Fahrzeugen
des Anbieters, ab dem Jahr 2019 von 50%, ab dem Jahr 2020 von 75% und ab dem
Jahr 2024 von 100%." Die Anlage der M 116 wird entsprechend angepasst.
2. Die übrigen Ziffern der
M 116 werden unverändert beschlossen. 3. Der Magistrat wird
aufgefordert, sich bei der anstehenden Novellierung der Straßenverkehrsordnung
für eine Erg änzung von § 13 dahingehend einzusetzen, dass
in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Aufstellung von Parkscheinautomaten
abgesehen werden kann, wenn der Erwerb von Parkscheinen in anderer Weise an
allgemein zugänglichen Verkaufsstellen oder über das Internet ermöglicht
wird. Begründung: Die Stadt Frankfurt will den Ausbau der E-Mobilität
forcieren. Das sehr attraktive Angebot einer Parkgebührenjahrespauschale für
Carsharing-Fahrzeuge wird daher an eine kontinuierliche Steigerung des Anteils
an E-Fahrzeugen in der Fahrzeugflotte gekoppelt. Ab dem Jahr 2024 muss die
gesamte Flotte der Carsharing-Anbieter aus E-Fahrzeugen bestehen, wenn die
günstige Jahrespauschale zum Tragen kommen soll. In den Parkraumbewirtschaftungsgebieten kann die
Zahlung künftig durch Mobiltelefone (Handy-Parken) erfolgen, was eine
minutengenaue Abrechnung ermöglicht. Gleichwohl schreibt die
Straßenverkehrsordnung derzeit noch vor, dass trotzdem weiterhin
Parkscheinautomaten aufgestellt werden müssen, um Nutzerinnen und Nutzern, die
nicht über ein Mobiltelefon zahlen können oder wollen, das Parken zu
ermöglichen. Dadurch werden hohe Investitionen in Parkscheinautomaten
notwendig, die nicht anfallen würden, könnten in Frankfurt zusätzlich zum
Handy-Parken die Parkgebühren auch mit Parkscheinen, die in allgemein
zugänglichen Verkaufsstellen oder über das Internet erworben werden können,
bezahlt werden. In Wien ist dieses Bezahlsystem erfolgreich. Es ist daher
sinnvoll, die gegenwärtige Novellierung der Straßenverkehrsordnung zu nutzen,
um das Wiener System auch in Deutschland zu ermöglichen. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2019, M 116
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 04.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 38
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 954
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 953 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 954 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) und BFF (=
Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP
und BFF (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und
BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (M 116 = Ablehnung)
35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 953 wird abgelehnt. 3. a) Der Vorlage NR 954 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Siefert,
Kliehm, Emmerling, Rinn, Daum, Schenk, Zieran und Reschke sowie von Stadtrat
Oesterling und Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) und BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP
und BFF (= Annahme)
zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen
AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953)
Beschlussausfertigung(en): § 4419, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1