Gewerbeparkausweis
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der Gewerbeparkausweis in seiner jetzigen Form das Ziel erfüllt, den in Frankfurt ansässigen Handwerks- und Gewerbebetrieben für das Parken von Firmenfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum im Umfeld des Betriebssitzes die Erleichterungen zu bieten, die notwendig sind, um zum einen den eigenen Betrieb andienen und zum anderen vom Betriebsstandort aus die Kunden mit den jeweiligen Leistungen und Materialien versorgen zu können. Dabei ist unter anderem auf folgende Gesichtspunkte einzugehen:
- Wie begründet sich die Höhe der Gebühr von 355 €, die jährlich für einen Gewerbeparkausweis verlangt wird?
- Warum ist die Gebühr für einen Gewerbeparkausweis um ein Vielfaches höher als für einen Bewohnerparkausweis?
- Warum kann der Gewerbeparkausweis nur für ein einziges Firmenfahrzeug pro Betrieb beantragt werden?
- Warum kann der Gewerbeparkausweis nicht online beantragt werden?
- Warum kann statt eines zusätzlichen Gewerbeparkausweises nicht der Handwerkerparkausweis auch im Umfeld des Betriebssitzes genutzt werden? Begründung: Die in Frankfurt ansässigen Handwerks- und Gewerbebetriebe vom Dachdecker über Wäschereien bis hin zum Einzelhandel sind für die Versorgung der Frankfurter Bevölkerung mit Dienstleistungen unerlässlich. Dazu sind die Betriebe meist auf Autos als Firmenfahrzeuge angewiesen, da sich Dachziegel, Heizungsgeräte und die Ausrüstungen von Werkstattwagen unter Aufrechterhaltung eines vernünftigen, wirtschaftlichen und kundenfreundlichen Betriebsablaufs meist nicht per Lastenfahrrad transportieren lassen. Deshalb ist es notwendig, bei einer umfassenden Parkraumbewirtschaftung, wie sie jetzt in vielen innenstadtnahen Stadtteilen zur Verhinderung eines Diesel-Fahrverbots eingeführt wird, eine praxistaugliche Lösung für Handwerker und Gewerbebetriebe zu finden. Die Parkraumbewirtschaftung verhindert nämlich, dass diese Betriebe künftig ohne Zahlung einer Parkgebühr ihre Firmenfahrzeuge im Umfeld ihres Betriebssitzes parken können. Damit wird die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe gefährdet. Der daraufhin eingeführte Gewerbeparkausweis wirft viele Fragen auf und ist in vielen Fällen keine ausreichende Hilfe, da er beispielweise nur für ein einziges Firmenfahrzeug beantragt werden kann. Fragwürdig ist auch die Höhe der Gebühr für den Gewerbeparkausweis.
Inhalt
Antrag vom 06.10.2021, NR 136
Betreff: Gewerbeparkausweis Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der Gewerbeparkausweis in seiner jetzigen Form das Ziel erfüllt, den in Frankfurt ansässigen Handwerks- und Gewerbebetrieben für das Parken von Firmenfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum im Umfeld des Betriebssitzes die Erleichterungen zu bieten, die notwendig sind, um zum einen den eigenen Betrieb andienen und zum anderen vom Betriebsstandort aus die Kunden mit den jeweiligen Leistungen und Materialien versorgen zu können. Dabei ist unter anderem auf folgende Gesichtspunkte einzugehen:
- Wie begründet sich die Höhe der Gebühr von 355 €, die jährlich für einen Gewerbeparkausweis verlangt wird?
- Warum ist die Gebühr für einen Gewerbeparkausweis um ein Vielfaches höher als für einen Bewohnerparkausweis?
- Warum kann der Gewerbeparkausweis nur für ein einziges Firmenfahrzeug pro Betrieb beantragt werden?
- Warum kann der Gewerbeparkausweis nicht online beantragt werden?
- Warum kann statt eines zusätzlichen Gewerbeparkausweises nicht der Handwerkerparkausweis auch im Umfeld des Betriebssitzes genutzt werden? Begründung: Die in Frankfurt ansässigen Handwerks- und Gewerbebetriebe vom Dachdecker über Wäschereien bis hin zum Einzelhandel sind für die Versorgung der Frankfurter Bevölkerung mit Dienstleistungen unerlässlich. Dazu sind die Betriebe meist auf Autos als Firmenfahrzeuge angewiesen, da sich Dachziegel, Heizungsgeräte und die Ausrüstungen von Werkstattwagen unter Aufrechterhaltung eines vernünftigen, wirtschaftlichen und kundenfreundlichen Betriebsablaufs meist nicht per Lastenfahrrad transportieren lassen. Deshalb ist es notwendig, bei einer umfassenden Parkraumbewirtschaftung, wie sie jetzt in vielen innenstadtnahen Stadtteilen zur Verhinderung eines Diesel-Fahrverbots eingeführt wird, eine praxistaugliche Lösung für Handwerker und Gewerbebetriebe zu finden. Die Parkraumbewirtschaftung verhindert nämlich, dass diese Betriebe künftig ohne Zahlung einer Parkgebühr ihre Firmenfahrzeuge im Umfeld ihres Betriebssitzes parken können. Damit wird die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe gefährdet. Der daraufhin eingeführte Gewerbeparkausweis wirft viele Fragen auf und ist in vielen Fällen keine ausreichende Hilfe, da er beispielweise nur für ein einziges Firmenfahrzeug beantragt werden kann. Fragwürdig ist auch die Höhe der Gebühr für den Gewerbeparkausweis.
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