Änderung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 06.01.2014 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4034
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2019, M 116 Betreff: Änderung der Satzung über die
Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom
06.01.2014 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung
vom 12.12.2013, § 4034 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4034 (M 203)
I. Die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und
Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der
Beschlussfassung vom 13.12.2001, zuletzt geändert am 12. Dezember 2013, wird
wie folgt geändert: 1. In § 1 werden nach Satz 2 folgende Sätze neu
eingefügt: Die Zahlung kann auch durch
elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Mobiltelefone
(Handy-Parken), erfolgen, sofern ein entsprechendes System zur Entrichtung der
Parkgebühren und zur Überwachung der Parkzeit für den jeweiligen Parkstand
eingerichtet und funktionsfähig ist. Die Gebühr wird dabei je angefangene
Minute berechnet und auf volle Cent-Beträge kaufmännisch gerundet.
2. § 2 wird wie folgt neu
gefasst: "Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15
Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch
Friedensbrücke/Speicherstraße/
Hafenstraße/Hafenstraßentunnel/MainzerLandstraße/Taunusanlage/Reuterweg
/Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage/
Obermainanlage/Flößerbrücke/Flussmitte des Mains nach Osten/
Deutschherrnbrücke/Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in Sachsenhausen/
Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten.
Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen Parkzeituhren
und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. Für das Parken
von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und 4 des
Carsharinggesetzes (CsgG) vom 5. Juli 2017 kann die Zahlung der Parkgebühren in
Form einer Jahrespauschale in Höhe von 900 € je Fahrzeug erfolgen. Für
solch gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeuge, die gleichzeitig als
Elektrofahrzeuge mit E-Nummernschild gekennzeichnet sind beträgt die
Jahrespauschale 700 € je Fahrzeug." 3. § 3 wird neu hinzugefügt: § 3 Parkgebühren für Reisebusse Für Parkstände für Reisebusse die Mittels
Zusatzzeichen Parkscheinpflichtig ausgezeichnet sind, beträgt die Parkgebühr 10
Euro pro Stunde, höchstens 50 Euro am Tag. Für Parkstände für Reisebusse, die
mittels Zusatzzeichen ausgezeichnet sind und die dem Ein- und Aussteigen
dienen, beträgt die Parkgebühr 5 Euro pro 15 Minuten, die maximale Parkdauer
beträgt hier 15 Minuten. 4. § 4 wird neu hinzugefügt: § 4 Bevorrechtigung Fahrzeuge, die nach dem Gesetz zur Bevorrechtigung
der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz -
EmoG) vom 12.06.2015 gekennzeichnet sind, sind bei Ziehung eines Parkscheins
oder der Nutzung des Handyparkens für die ersten 2 Stunden des
gebührenpflichtigen Parkvorganges, höchstens jedoch bis zur jeweils zulässigen
Höchstparkdauer, von der Parkgebühr gemäß § 2 befreit. 5. § 5 wird neu hinzugefügt: § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung im
Amtsblatt in Kraft. II. Der Magistrat wird beauftragt,
die Neufassung der Satzung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu
veranlassen. III. Es dient zur Kenntnis, dass der
Magistrat beabsichtigt, in den Beschlussgremien der
Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH eine Erhöhung der Parkgebühren für
Dauerparker um 20% zu beschließen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, zum Etatantrag E 20 vom
16.03.2018 wurde der Magistrat beauftragt, das Handy-Parken auch in Frankfurt
zu ermöglichen. Ein wesentliches Merkmal erfolgreicher Handy-Parksysteme ist
die Möglichkeit einer minutengenauen Gebührenabrechnung der Parkvorgänge.
Hierfür ist in der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und
Parkscheinautomaten eine rechtssichere Grundlage zu schaffen. Die Erhöhung von
Parkgebühren dient dem Ziel Fahrverbote in Frankfurt zu verhindern. Das
Verwaltungsgericht Wiesbaden sah in seinem Urteil vom 5. September 2018 in dem
Verwaltungsstreitverfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Hessen in
der Erhöhung der Parkgebühren einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und
erwartete, dass diese Maßnahme im neu aufzustellenden Luftreinhalteplan des
Landes Hessens für die Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen sei: "Als
weitere kurzfristig umsetzbare und mit deutlichem Minderungspotential versehene
Maßnahme sieht das Gericht die Aufnahme eines
Parkraumbewirtschaftungskonzepts in den Luftreinhalteplan als
erforderlich an. Hierbei gilt es, den Parkraum auf dem öffentlichen Verkehr
gewidmeten Flächen gegebenenfalls neu zu regeln und zu bewirtschaften. Die
Reduzierung bzw. Abschaffung kostenlosen Parkraums dürfte zu einer erheblichen
Abnahme des innerstädtischen motorisierten Individualverkehrs, insbesondere des
Parksuch-Verkehrs, und somit zu einer signifikanten Minderung der NO2-
Belastung führen, selbst wenn die Minderungswirkung durch die Beteiligten nicht
konkret beziffert wurde. (...) Kostenloser Parkraum sollte grundsätzlich
Anwohnern und Schwerbehinderten vorbehalten und vorgehalten bleiben."
Zwar ist die Berufung gegen dieses
Urteil zugelassen, dennoch müssen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen
erhebliche Anstrengungen unternehmen, um flächenhafte Fahrverbote zu vermeiden.
Die Erhöhung der Parkgebühren durch die Verkürzung des Zeittaktes trägt diesem
Anliegen Rechnung.
Neuordnung der Bewirtschaftung
von Busparkplätzen Der Busparkplatz am Schaumainkai (Alte Brücke bis
Eiserner Steg) entfällt. Es werden drei größere Busparkplätze
eingerichtet:
- Die
Gutleutstraße wie bisher. Im Bereich zwischen Wurzelstraße und Erntestraße wird
gemäß den Wünschen des Ortsbeirates das Busparken untersagt. Es wird durch
Poller sichergestellt, dass in diesem Bereich nur Pkw parken können.
- Der
Theodor-Stern-Kai zwischen Friedensbrücke und Carl von Noorden Platz.
-
Vorübergehend die Eytelweinstraße oder Mayfarthstraße, teilweise; wenn die
Sanierung der Franziusstraße im Rahmen des Industriestraßenprogramms
abgeschlossen ist (Baubeginn vsl. erste Hälfte 2020), tritt die Franziusstraße
an die Stelle der Eytelweinstraße bzw. Mayfarthstraße. Die Busparkplätze sollen wie folgt bewirtschaftet
werden: Busparkplatz
Berliner Straße/Paulskirche (bis 15 Minuten nur zum Ein- und Aussteigen): 5
€ Die
Gebühr soll über einen Parkschein/Handyparken sicherstellen, dass kein
missbräuchlich langes Parken erfolgt und ist eine Art Schutzgebühr. Drei anderen Busparkplätze: 10 € pro Stunde,
höchstens 50 € pro Tag. Die Dauer, in der die Straßen bewirtschaftet werden,
wird durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegt. Die Neuordnung der Busplätze
soll umgehend umgesetzt werden. Auf Wunsch der Tourismus+Congress
GmbH Frankfurt am Main (TCF) und der Gästeführer soll im Hinblick darauf,
dass die Busreisen für 2019 bereits kalkuliert sind, eine etwa halbjährige
Übergangszeit bis zur Einführung der Bewirtschaftung eingeräumt werden. Die
Bewirtschaftung soll mit dem 01.01.2020 zu beginnen. Die Busparkgebühren müssen
in der Gebührensatzung festgesetzt werden. Bevorrechtigung E-Mobilität Mit der Anwendung der
Bevorrechtigungsregel des Elektromobilitätsförderungsgesetzes (eMOG) soll auch
in Frankfurt am Main ein Anreiz zum Umstieg auf elektrische Antriebe von
Kraftfahrzeugen gesetzt werden. Die Begrenzung auf die ersten zwei Stunden ist
notwendig, um dauerhaftes Parken zu verhindern. B. Alternativen Alternativen waren nicht zu betrachten. C. Lösung In die Satzung wird in Anlehnung
an § 13 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung ein Hinweis aufgenommen, dass
die Zahlung der Parkgebühren auch durch elektronische Einrichtungen und
Vorrichtungen erfolgen kann, sofern ein solches System eingerichtet und
funktionsfähig ist. Ferner wird festgelegt, dass die Gebührenabrechnung
anteilig je angefangene Minute erfolgt und kaufmännisch auf volle Cent-Beträge
gerundet wird. D. Kosten Unter Annahme einer vollständig
regelkonformen Parkgebührenentrichtung an den Parkscheinautomaten wäre
theoretisch mit Einführung der minutengenauen Abrechnung von leichten
Einnahmeverlusten auszugehen, da Parkvorgänge auch vor Ablauf der bezahlten
Zeittakte enden können. In der Praxis ist aber zu beobachten, dass Parkvorgänge
auch über den bezahlten Zeitraum hinaus andauern und Parkende in gewissem
Umfang eine Ordnungswidrigkeit riskieren. Bei diesen Parkvorgängen kann die
minutengenaue Abrechnung tendenziell zu Mehreinnahmen führen. Die Vermeidung von
Wegen zwischen Fahrzeug und Parkscheinautomat und die Möglichkeit, auch ohne
passendes Münzgeld Parkgebühren entrichten zu können, erhöhen die
Zahlungsbereitschaft weiter. Mit einer Steigerung der Einnahmen kann gerechnet
werden. Genaue Prognosen oder konkrete Zahlen können derzeit noch nicht
abgegeben werden. Hier ist die tatsächliche Entwicklung der nächsten Jahre
abzuwarten. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass sich die
Betriebskosten der Parkscheinautomaten signifikant senken lassen, wenn der
Anteil der Barzahler signifikant sinkt. Anlage _Satzungsentwurf (ca. 8 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
29.08.2019, NR 953
Antrag vom
28.08.2019, NR 954
Antrag vom
16.09.2019, OF
912/2 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.11.2013, M 203
Antrag vom
30.08.2019, OF
1048/1
Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1434
Vortrag des
Magistrats vom 16.06.2023, M 99 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5
am 23.08.2019, TO I, TOP 88 BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 116
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen.
Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.
2. Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen
LINKE. und BFF (= Annahme) zu 2.: Annahme bei Enthaltung LINKE.
33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 38
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 954
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 953 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 954 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) und BFF (=
Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP
und BFF (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und
BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (M 116 = Ablehnung)
35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 953 wird abgelehnt. 3. a) Der Vorlage NR 954 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Siefert,
Kliehm, Emmerling, Rinn, Daum, Schenk, Zieran und Reschke sowie von Stadtrat
Oesterling und Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) und BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP
und BFF (= Annahme)
zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen
AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953)
34. Sitzung des OBR
13 am 10.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4
am 10.09.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6
am 10.09.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7
am 10.09.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
10 am 10.09.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8
am 12.09.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF und
FREIE WÄHLER. (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR
15 am 13.09.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
2 CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen 3 CDU und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR
12 am 13.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
14 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2
am 16.09.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 116 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 912/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE.
(= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. 34. Sitzung des OBR
11 am 16.09.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 1
am 17.09.2019, TO I, TOP 81 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, Die PARTEI und
U.B. gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
32. Sitzung des OBR
16 am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9
am 19.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 116 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (=
Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 3
am 31.10.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4419, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1