Änderung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 06.01.2014 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4034
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 116
Betreff: Änderung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 06.01.2014 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4034 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4034 (M 203) I. Die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 09.04.1996 in der Fassung der Beschlussfassung vom 13.12.2001, zuletzt geändert am 12. Dezember 2013, wird wie folgt geändert:
- In § 1 werden nach Satz 2 folgende Sätze neu eingefügt: Die Zahlung kann auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Mobiltelefone (Handy-Parken), erfolgen, sofern ein entsprechendes System zur Entrichtung der Parkgebühren und zur Überwachung der Parkzeit für den jeweiligen Parkstand eingerichtet und funktionsfähig ist. Die Gebühr wird dabei je angefangene Minute berechnet und auf volle Cent-Beträge kaufmännisch gerundet.
- § 2 wird wie folgt neu gefasst: "Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke/Speicherstraße/ Hafenstraße/Hafenstraßentunnel/MainzerLandstraße/Taunusanlage/Reuterweg /Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage/ Obermainanlage/Flößerbrücke/Flussmitte des Mains nach Osten/ Deutschherrnbrücke/Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in Sachsenhausen/ Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. Für das Parken von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und 4 des Carsharinggesetzes (CsgG) vom
- Juli 2017 kann die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale in Höhe von 900 € je Fahrzeug erfolgen. Für solch gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeuge, die gleichzeitig als Elektrofahrzeuge mit E-Nummernschild gekennzeichnet sind beträgt die Jahrespauschale 700 € je Fahrzeug."
- § 3 wird neu hinzugefügt: § 3 Parkgebühren für Reisebusse Für Parkstände für Reisebusse die Mittels Zusatzzeichen Parkscheinpflichtig ausgezeichnet sind, beträgt die Parkgebühr 10 Euro pro Stunde, höchstens 50 Euro am Tag. Für Parkstände für Reisebusse, die mittels Zusatzzeichen ausgezeichnet sind und die dem Ein- und Aussteigen dienen, beträgt die Parkgebühr 5 Euro pro 15 Minuten, die maximale Parkdauer beträgt hier 15 Minuten.
- § 4 wird neu hinzugefügt: § 4 Bevorrechtigung Fahrzeuge, die nach dem Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) vom 12.06.2015 gekennzeichnet sind, sind bei Ziehung eines Parkscheins oder der Nutzung des Handyparkens für die ersten 2 Stunden des gebührenpflichtigen Parkvorganges, höchstens jedoch bis zur jeweils zulässigen Höchstparkdauer, von der Parkgebühr gemäß § 2 befreit.
- § 5 wird neu hinzugefügt: § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der Satzung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen. III. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beabsichtigt, in den Beschlussgremien der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH eine Erhöhung der Parkgebühren für Dauerparker um 20% zu beschließen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, zum Etatantrag E 20 vom 16.03.2018 wurde der Magistrat beauftragt, das Handy-Parken auch in Frankfurt zu ermöglichen. Ein wesentliches Merkmal erfolgreicher Handy-Parksysteme ist die Möglichkeit einer minutengenauen Gebührenabrechnung der Parkvorgänge. Hierfür ist in der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten eine rechtssichere Grundlage zu schaffen. Die Erhöhung von Parkgebühren dient dem Ziel Fahrverbote in Frankfurt zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sah in seinem Urteil vom
- September 2018 in dem Verwaltungsstreitverfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Hessen in der Erhöhung der Parkgebühren einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und erwartete, dass diese Maßnahme im neu aufzustellenden Luftreinhalteplan des Landes Hessens für die Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen sei: "Als weitere kurzfristig umsetzbare und mit deutlichem Minderungspotential versehene Maßnahme sieht das Gericht die Aufnahme eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts in den Luftreinhalteplan als erforderlich an. Hierbei gilt es, den Parkraum auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen gegebenenfalls neu zu regeln und zu bewirtschaften. Die Reduzierung bzw. Abschaffung kostenlosen Parkraums dürfte zu einer erheblichen Abnahme des innerstädtischen motorisierten Individualverkehrs, insbesondere des Parksuch-Verkehrs, und somit zu einer signifikanten Minderung der NO2- Belastung führen, selbst wenn die Minderungswirkung durch die Beteiligten nicht konkret beziffert wurde. (...) Kostenloser Parkraum sollte grundsätzlich Anwohnern und Schwerbehinderten vorbehalten und vorgehalten bleiben." Zwar ist die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen, dennoch müssen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen erhebliche Anstrengungen unternehmen, um flächenhafte Fahrverbote zu vermeiden. Die Erhöhung der Parkgebühren durch die Verkürzung des Zeittaktes trägt diesem Anliegen Rechnung. Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen Der Busparkplatz am Schaumainkai (Alte Brücke bis Eiserner Steg) entfällt. Es werden drei größere Busparkplätze eingerichtet: - Die Gutleutstraße wie bisher. Im Bereich zwischen Wurzelstraße und Erntestraße wird gemäß den Wünschen des Ortsbeirates das Busparken untersagt. Es wird durch Poller sichergestellt, dass in diesem Bereich nur Pkw parken können. - Der Theodor-Stern-Kai zwischen Friedensbrücke und Carl von Noorden Platz. - Vorübergehend die Eytelweinstraße oder Mayfarthstraße, teilweise; wenn die Sanierung der Franziusstraße im Rahmen des Industriestraßenprogramms abgeschlossen ist (Baubeginn vsl. erste Hälfte 2020), tritt die Franziusstraße an die Stelle der Eytelweinstraße bzw. Mayfarthstraße. Die Busparkplätze sollen wie folgt bewirtschaftet werden: Busparkplatz Berliner Straße/Paulskirche (bis 15 Minuten nur zum Ein- und Aussteigen): 5 € Die Gebühr soll über einen Parkschein/Handyparken sicherstellen, dass kein missbräuchlich langes Parken erfolgt und ist eine Art Schutzgebühr. Drei anderen Busparkplätze: 10 € pro Stunde, höchstens 50 € pro Tag. Die Dauer, in der die Straßen bewirtschaftet werden, wird durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegt. Die Neuordnung der Busplätze soll umgehend umgesetzt werden. Auf Wunsch der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) und der Gästeführer soll im Hinblick darauf, dass die Busreisen für 2019 bereits kalkuliert sind, eine etwa halbjährige Übergangszeit bis zur Einführung der Bewirtschaftung eingeräumt werden. Die Bewirtschaftung soll mit dem 01.01.2020 zu beginnen. Die Busparkgebühren müssen in der Gebührensatzung festgesetzt werden. Bevorrechtigung E-Mobilität Mit der Anwendung der Bevorrechtigungsregel des Elektromobilitätsförderungsgesetzes (eMOG) soll auch in Frankfurt am Main ein Anreiz zum Umstieg auf elektrische Antriebe von Kraftfahrzeugen gesetzt werden. Die Begrenzung auf die ersten zwei Stunden ist notwendig, um dauerhaftes Parken zu verhindern. B. Alternativen Alternativen waren nicht zu betrachten. C. Lösung In die Satzung wird in Anlehnung an § 13 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung ein Hinweis aufgenommen, dass die Zahlung der Parkgebühren auch durch elektronische Einrichtungen und Vorrichtungen erfolgen kann, sofern ein solches System eingerichtet und funktionsfähig ist. Ferner wird festgelegt, dass die Gebührenabrechnung anteilig je angefangene Minute erfolgt und kaufmännisch auf volle Cent-Beträge gerundet wird. D. Kosten Unter Annahme einer vollständig regelkonformen Parkgebührenentrichtung an den Parkscheinautomaten wäre theoretisch mit Einführung der minutengenauen Abrechnung von leichten Einnahmeverlusten auszugehen, da Parkvorgänge auch vor Ablauf der bezahlten Zeittakte enden können. In der Praxis ist aber zu beobachten, dass Parkvorgänge auch über den bezahlten Zeitraum hinaus andauern und Parkende in gewissem Umfang eine Ordnungswidrigkeit riskieren. Bei diesen Parkvorgängen kann die minutengenaue Abrechnung tendenziell zu Mehreinnahmen führen. Die Vermeidung von Wegen zwischen Fahrzeug und Parkscheinautomat und die Möglichkeit, auch ohne passendes Münzgeld Parkgebühren entrichten zu können, erhöhen die Zahlungsbereitschaft weiter. Mit einer Steigerung der Einnahmen kann gerechnet werden. Genaue Prognosen oder konkrete Zahlen können derzeit noch nicht abgegeben werden. Hier ist die tatsächliche Entwicklung der nächsten Jahre abzuwarten. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass sich die Betriebskosten der Parkscheinautomaten signifikant senken lassen, wenn der Anteil der Barzahler signifikant sinkt. Anlage _Satzungsentwurf (ca. 8 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 29.08.2019, NR 953 Antrag vom 28.08.2019, NR 954 Antrag vom 16.09.2019, OF 912/2
Beratungsverlauf 19 Sitzungen
Sitzung
33
OBR 5
TO I, TOP 88
1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung
33
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 38
1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 953 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 954 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
Linke FRAKTION FDP BFF Frankfurter
Sitzung
35
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 7
1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 953 wird abgelehnt. 3. a) Der Vorlage NR 954 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Siefert, Kliehm, Emmerling, Rinn, Daum, Schenk, Zieran und Reschke sowie von Stadtrat Oesterling und Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION
Ablehnung:
FDP BFF Frankfurter ÖkoLinX-ARL AFD
Sitzung
34
OBR
13
TO I, TOP 12
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
34
OBR 4
TO II, TOP 3
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
34
OBR 6
TO I, TOP 32
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
34
OBR 7
TO II, TOP 3
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
34
OBR
10
TO II, TOP 24
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
34
OBR 8
TO I, TOP 37
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne
Ablehnung:
Linke FDP BFF Freie Wähler
Sitzung
34
OBR
15
TO I, TOP 14
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne BFF
Ablehnung:
Freie Wähler
Sitzung
34
OBR
12
TO I, TOP 17
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
34
OBR
14
TO I, TOP 19
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
34
OBR 2
TO I, TOP 35
1. Der Vorlage M 116 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 912/2 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP Piraten
Ablehnung:
Grüne
Sitzung
34
OBR
11
TO II, TOP 3
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Cdu Grüne FDP
Ablehnung:
Linke BFF
Sitzung
34
OBR 1
TO I, TOP 81
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke BFF Die Partei U.B
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
32
OBR
16
TO I, TOP 18
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
34
OBR 3
TO I, TOP 22
Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
34
OBR 9
TO I, TOP 17
Die Vorlage M 116 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke
Ablehnung:
BFF
Sitzung
35
OBR 3
TO II, TOP 26
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL