Vergaberegeln für Bewohnerparkausweise im Ortsbezirk 10 und im Stadtgebiet
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten inwieweit die bisherige Vergabepraxis "pro Person" auf die Zielmarke "ein Kraftfahrzeug pro Wohneinheit" verändert werden kann. Das würde die vorgenannten Anreiz-Hoffnungen des Magistrats zielführender und nachhaltiger unterstützen.
Begründung
Ortsbezirk 10 und im Stadtgebiet Der Magistrat erhofft sich hierdurch "auch einen zusätzlichen Anreiz, dass Bürger:innen insbesondere in den stark verdichteten und sehr gut durch öffentliche Verkehrsmittel erschlossenen Kernstadtquartieren die Notwendigkeit eines eigenen Kraftfahrzeuges hinterfragen bzw. sich vermehrt um Abstellmöglichkeiten auf Privatgrund bemühen." Der Magistrat informiert auf der städtischen Webseite: "Pro Person darf nur ein Bewohnerpark-ausweis ausgestellt werden." Im Ortsbezirk 10 ist erst in "ferner" Zukunft mit ausgewiesenen Bewohnerparkbereichen zu rechnen. Dennoch sind vor Ort aktuell bereits eine außerordentlich hohe Zahl von Haushalten mit weit mehr als nur einem Kraftfahrzeug bekannt. Dies sorgt für zusätzlichen und besonders zu hinterfragenden Parkdruck. Das dürfte so sicher auch für das restliche Stadtgebiet gelten.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme
Die Vorlage OF 653/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)