Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main
Begründung
Schulen der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 119 vom 16.08.2019 zurückzuziehen und zu überarbeiten Begründung: Mit der Vorlage M 119 vom 16.08.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main. Dabei soll die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frank-furt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der vorgelegten Fassung beschlossen werden. Die unter Punkt 8. dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) werden im Grundsatz beschlossen. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf beruht auf nicht mehr aktuellen Zahlen des Schuljahres 2016/17, teilweise sogar aus dem Jahr 2013. Somit ist der aktuelle Bedarf nicht ersichtlich (§ 145 HSchG). Zudem erfolgt in den Prognosen keine Differenzierung nach Ausbildungsberufen bzw. Bildungsgängen im vorschulischen Bereich. Darüber hinaus ist die Darstellung der Kapazitäten unvollständig, da die Anzahl der Schulplätze nicht angegeben wurde. Im Rahmen einer Abfrage wurde von den Schulen deren jeweilige Belastungsgrenze angegeben. Es ist jedoch nicht bekannt, anhand welcher Kriterien diese Festlegung erfolgte. Die in Ziff. 8.2 des Beschlusstextes aufgeführten Bildungsgänge entsprechen nicht den festgelegten Bezeichnungen, insbes. den im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstitutes für Berufsbildung angegebenen vom 19.06.2018 Bezeichnungen. Die Planung ist damit weder zweckmäßig noch wirtschaftlich. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Vorlage zurückzuziehen und entsprechend zu überarbeiten.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2019, NR 950
Betreff: Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 119 vom 16.08.2019 zurückzuziehen und zu überarbeiten Begründung: Mit der Vorlage M 119 vom 16.08.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main. Dabei soll die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frank-furt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der vorgelegten Fassung beschlossen werden. Die unter Punkt 8. dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) werden im Grundsatz beschlossen. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf beruht auf nicht mehr aktuellen Zahlen des Schuljahres 2016/17, teilweise sogar aus dem Jahr 2013. Somit ist der aktuelle Bedarf nicht ersichtlich (§ 145 HSchG). Zudem erfolgt in den Prognosen keine Differenzierung nach Ausbildungsberufen bzw. Bildungsgängen im vorschulischen Bereich. Darüber hinaus ist die Darstellung der Kapazitäten unvollständig, da die Anzahl der Schulplätze nicht angegeben wurde. Im Rahmen einer Abfrage wurde von den Schulen deren jeweilige Belastungsgrenze angegeben. Es ist jedoch nicht bekannt, anhand welcher Kriterien diese Festlegung erfolgte. Die in Ziff. 8.2 des Beschlusstextes aufgeführten Bildungsgänge entsprechen nicht den festgelegten Bezeichnungen, insbes. den im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstitutes für Berufsbildung angegebenen vom 19.06.2018 Bezeichnungen. Die Planung ist damit weder zweckmäßig noch wirtschaftlich. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Vorlage zurückzuziehen und entsprechend zu überarbeiten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.09.2019
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
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