Ankauf eines Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an dem Grundstück Gem. Frankfurt Bezirk 33, Flur 586, Flurstück 102 und Flur 597, Flurstück 714/6, Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41
Beschlussvorschlag
- Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1120 wird abgelehnt.
Begründung
A. Allgemeines
Mit der Fortschreibung der Integrierten Schulentwicklungsplanung 2018-2024 wurde die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums mit gymnasialer Oberstufe in der Bildungsregion Süd beschlossen. Der Schulbetrieb wurde interimsweise in der ehemaligen Wallschule aufgenommen. Ein endgültiger Standort ist seitdem ausstehend.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Frankfurt hat keine ausreichenden Flächen, um alle städtisch beschlossenen notwendigen Schulbauten zeitnah zu realisieren. Die Realisierung auf einem bereits längerfristig angemieteten Grundstück erweist sich als vernünftige Alternative.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die ABG hat Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer aufgenommen, um sich zugunsten des Schulbauprojektes einzubringen. Der Abschluss des Erbbaurechtskaufvertrags ist bis zum 31.12.2024 vorgesehen.
D. Klimaschutz
Die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR 141.024.459,- zuzüglich Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtskosten ist erforderlich.