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Schulbau beschleunigen

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.12.2016, M 233 Betreff: Schulbau beschleunigen Ausgangslage Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6128 vom 16. Juli 2015 (M 93) wurde der integrierte Schulentwicklungsplan (iSEP) beschlossen. Die Genehmigung des Hessischen Kultusministeriums erfolgte am 3. März 2016. Es dient zur Kenntnis, dass der iSEP und die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt - Gymnasium Nied (§ 5394 vom 18.12.2014 (M 187)) die Realisierung von 11 Schulneugründungen davon mindestens 8 Schulneubauten, 13 Schulerweiterungsbauten und voraussichtlich 8 Provisorien für Schulstandorte alleine bis zum Jahr 2019 vorsehen. Die Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen stellt die Stadtverwaltung vor große Aufgaben und ist bezogen auf die endgültigen Schulbauten nur noch schwer zu erreichen. Die wesentlich stärker als im iSEP angenommen steigenden Schülerzahlen verschärfen die Situation zusätzlich. Das macht die vorgeschlagenen Beschleunigungsmaßnahmen notwendig. 1. Beschleunigungsmaßnahmen Um die Bauprojekte in einer den aktuellen Entwicklungen und Bedarfen angemessenen Zeit realisieren zu können, sind folgende Beschleunigungsmaßnahmen notwendig: a) Der Magistrat wird beauftragt, ein dezernats- und ämterübergreifendes Projektteam unter gemeinsamer Lenkung durch die Dezernate V und XI einzurichten, dessen Aufgabe es ist, gesamtstädtisch sinnvolle Lösungen herbeizuführen und zu koordinieren. Insbesondere obliegt ihm die ämterübergreifende Koordination der Schulbaumaßnahmen von herausragender Bedeutung. b) Weiterhin wird unter der Federführung des Dezernates XI der Realisierungskreis zur Umsetzung von Schul- und Kitabauten fortgeführt. Im Realisierungskreis sind die in der Anlage F genannten Ämter vertreten. Die Umsetzung des Gesamtprojekts wird durch einen externen Projektsteuerer unterstützt. Die jährlichen Folgekosten werden innerhalb des vorhandenen Budgets des Dezernats XI gedeckt. c) Um insbesondere Schulbauprojekte realisieren zu können, werden stadtweit bevorzugt Flächen für diese Projekte bereitgestellt. Der Erwerb von geeigneten Grundstücken für die Schulbaumaßnahmen erfolgt nach Beschlussfassung durch den Magistrat und Information des Haupt- und Finanzausschusses. Grundstücksankäufe für Maßnahmen aus dem integrierten Schulentwicklungsplan 2015 - 2019 (iSEP) sind im Einvernehmen mit der Stadtkämmerei und dem Liegenschaftsamt auch ohne konkrete Veranschlagung im Produktbereich 20 zu Lasten der Maßnahme 5.005485 ‚Grunderwerb und Freimachung' des Liegenschaftsamtes zugelassen." d) Der Magistrat wird ermächtigt, bei den in den Anlagen A bis D benannten Projekten von den haushalterischen Bewirtschaftungsvorschriften abzuweichen. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Standardraumprogramme haben weiterhin Gültigkeit. Mit dem beschlossenen iSEP wurde auch die Anpassung der Raumprogramme beschlossen (Ziffer 5.3.5). Die vorzunehmenden Anpassungen werden im Rahmen eines M-Vortrags der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zugeleitet. Gleiches gilt für die notwendigen Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Folgekostenberechnungen. Vorrang hat hier der Kosten- / Nutzenvergleich. In diesen Fällen erfolgt die formelle Beschlussfassung durch den Magistrat. Gleichzeitig können Planungen unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung eines Vergabevorschlags fortgeführt werden. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Projekte kann die Anmeldung von Baumitteln auf der Basis von qualifizierten Kostenschätzungen erfolgen. Die Regelungen der Beschlussziffer VII. 1) und 2) Absatz 1 und 2 des Vortrags des Magistrats vom 21.02.2014 (M 45) finden analog Anwendung. e) Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Bau- und Finanzierungsvorlage für die in den Anlagen aufgeführten Schulbauprojekte, die auf Basis einer Kostenschätzung (z.B. BKI-Kennwerte oder Referenzobjekte) erfolgt. Das Revisionsamt prüft projektbegleitend. f) Der Magistrat berichtet jährlich über die Entwicklung der Maßnahmen, die voraussichtlichen Gesamtkosten der Projekte und den prognostizierten Mittelabfluss. Darüber hinaus werden die zuständigen Ausschüsse regelmäßig informiert. Nach 3 Jahren wird eine Bilanz der Beschleunigungsmaßnahmen gezogen. Der Magistrat berichtet über das Ergebnis in einem gesonderten Bericht. g) Prüfungshandlungen des Revisionsamtes nach § 8 Ziff. 7 u. 8 der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt am Main werden in dessen pflichtgemäßes Ermessen gestellt. Das Revisionsamt ist zu diesem Zweck über die Projekte und deren Realisierungsschritte gemäß der Bauwerksrichtlinien in geeigneter Form zu unterrichten. Insbesondere sind ihm die qualifizierten Kostenschätzungen von Maßnahmen über 500.000 € (netto) zur Kenntnisnahme vorzulegen. Das Revisionsamt ist in dem Realisierungskreis Schul- und Kitabauten vertreten und trägt hier seine Bedenken aus Sicht der Prüfung vor. 2. Kosten und Mittelbereitstellung a) Für die Grundlagenermittlungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Schulprojekte des integrierten Schulentwicklungsplans 2015 - 2019 (iSEP gem. Anlagen A und B) werden im Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Auszahlungen bei den Maßnahmen 5.001300, 5.001847 bis 5-001849 - Planungsmittelpauschalen für Grundschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und ... " (PB 20) - bis zu einer Höhe von (insgesamt) 5 Mio. € zu Lasten der Gesamtdeckung zugelassen. Die 2016 nicht in Anspruch genommene Budgetermächtigung wird einmalig ins Folgejahr übertragen. Die tatsächlichen Mehrbedarfe sind im Rahmen des Jahresabschlusses gegenüber der Stadtkämmerei nachzuweisen. Dieselbe Unterstützung und Verfahrensweise wie in 2016 in Bezug auf die 5 Mio. € Planungsmittel soll bei Bedarf auch in den Folgejahren angewandt werden. b) Es dient zur Kenntnis, dass für die in der Anlage A-C genannten Maßnahmen zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden, die ab dem Haushalt 2018 angemeldet werden. Die Anmeldungen erfolgen auf Basis von Kostenschätzungen (BKI-Kennwerte). c) Um die Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat personelle Ressourcen über befristete Beschäftigungen außerhalb des Stellenplans zeitnah bereitstellen wird. Der Umfang der befristeten Beschäftigungen ist in enger Abstimmung mit dem Dezernat III festzulegen. Diese zusätzlichen Personalaufwendungen werden für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Ab 2018 sind sie im Rahmen der regulären Haushaltsansätze zu beordnen. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Projekte in den Anlagen A und B ein zusätzlicher Personalbedarf vorrangig im Stadtschulamt, im Hochbauamt, im Liegenschaftsamt und im Grünflächenamt erforderlich ist. Begründung: A: Zielsetzung Um den steigenden Schülerzahlen (schulpflichtige Kinder 2014 6.575 Kinder / 2022 prognostiziert 8.375 Kinder) und den damit verbundenen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde 2014 begonnen, den integrierten Schulentwicklungsplan 2015 - 2019 (iSEP) zu erarbeiten. Nach dessen Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015 wurde der iSEP am 3. März 2016 vom Hessischen Kultusministerium genehmigt. Der iSEP und die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt - Gymnasium Nied (§ 5394 vom 18.12.2014 (M 187)) sehen die Realisierung von 11 Schulneugründungen davon mindestens 8 Schulneubauten, 13 Schulerweiterungsbauten und voraussichtlich 8 Provisorien für Schulstandorte alleine bis zum Jahr 2019 vor. Im iSEP wird dargestellt, dass Bauprojekte heute im idealtypischen Ablauf zehn Jahre von der Bedarfsfeststellung bis zur Realisierung dauern. Deshalb soll zukünftig eine Optimierung der kommunalen Entscheidungsprozesse erfolgen, sodass bei Neubauten im Schulbereich von der Bedarfsfeststellung bis zur Realisierung nur noch maximal 6 Jahre vergehen. Auch unter Anwendung der aktuell noch nicht praktizierbaren verkürzten Planungs- und Realisierungszeit wäre die Errichtung der 8 endgültigen Schulneubauten bis 2019 - drei Jahre nach dessen Genehmigung - nicht zu erreichen. Neben dem Bau von neuen und der Erweiterung von bestehenden Schulgebäuden müssen daher auch zahlreiche zusätzliche Sanierungen vorgenommen werden, die den im iSEP geplanten zeitlichen Ablauf beeinträchtigen werden. Darüber hinaus gelangen derzeit die jeweils im Haushalt für den Schulbau und für Sanierungen angemeldeten Mittel nicht vollständig zur Umsetzung. Ziel muss es sein, die Baumaßnahmen, für die Mittel im Haushalt veranschlagt sind, in möglichst zeitnah zu realisieren und den Schulgemeinden zur Verfügung zu stellen. Die in der Realität deutlich stärker als prognostiziert anwachsenden Bevölkerungszahlen sorgen dafür, dass die angenommenen Berechnungsgrundlagen des iSEP heute bereits überholt sind. Insbesondere in den Grundschulen und den Gymnasialen Bildungsgängen besteht ein weiterer, noch nicht genau definierter, Ausbaubedarf in den Folgejahren. Eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans wird daher unumgänglich sein. B: Alternativen Ziel des M-Vortrags ist es, die Planung und den Bau von Schulen den steigenden Schülerzahlen anzupassen, also die dringend notwendigen Schulen, die im iSEP beschlossen worden sind, zeitnah zu realisieren. Dafür ist es erforderlich, dass alle damit zusammen hängenden Planungs- und Bauprozesse analysiert und angepasst werden. Diese Anpassungen erfolgen mit diesem M-Vortrag, so dass alle Alternativen zur Beschleunigung der Planungs- und Bauphasen beinhaltet sind. Ein Verzicht auf die Anpassung und Beschleunigung der Prozesse hätte zur Folge, dass die notwendigen Schulbauten und Schulerweiterungen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden könnten, so dass die Versorgung und Beschulung der für 2017 bis 2019 prognostizierten Schülerinnen und Schüler nicht gewährleistet werden kann. Daher ist der M-Vortrag alternativlos. C: Lösung Um angemessen auf die oben beschriebene Ausgangslage zu reagieren und die Anforderungen erfüllen zu können, bedarf es der Beschleunigung von Entscheidungen und der Abweichung von den bestehenden Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften. Die bis 2019 umzusetzenden schulorganisatorischen Maßnahmen aus dem integrierten Schulentwicklungsplan sind in Anlage A näher bezeichnet. Da zum heutigen Zeitpunkt noch nicht alle endgültigen Schulstandorte für diese neu zu errichtenden Schulen festliegen, wird die Umsetzung des iSEP teilweise jedoch im Rahmen temporärer Einrichtungen / Provisorien erfolgen müssen. Die aktuell absehbaren Projekte sind in Anlage B genannt. Darüber hinaus sieht der iSEP die Erhöhung von Zügigkeiten von bestehenden Schulen durch Neubau oder Erweiterungen vor (Anlage C). Für alle diese Maßnahmen sollen die unter 1. genannten Beschleunigungsmaßnahmen gelten. Die vorgenannten Beschleunigungsmaßnahmen orientieren sich an den Abläufen der Durchführung der Konjunkturprogramme des Bundes und der Länder in den Jahren 2009 - 2012 und der Task-Force Schulneubauten gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6128 vom 16.07.2015 (NR 1251). Grundlage für die Planung sind die vorhandenen Bevölkerungsprognosen. Diese werden jährlich überprüft, angepasst und fortgeschrieben. Verbindliche Zahlen für die Zugänge an Grundschulen liegen erst im April eines jeden Jahres vor, wenn die Anmeldezahlen vom Staatlichen Schulamt bekanntgegeben werden. D: Kosten 1. Investitionsbedarf: wird in den jeweiligen Schulbaumaßnahmen projektbezogen in der Bau- und Finanzierungsvorlage dargestellt. 2. Personal: kann noch nicht beziffert werden 3. Sonstiges: Kosten für die Projektsteuerung von jährlich 200.000 € Anlage _A-F (ca. 67 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.01.2017, OF 223/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1231 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 83 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.12.2016 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 13 am 10.01.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 233 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage M 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.01.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 8 am 19.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 8. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Hubert Schmitt, Ross, Dr. Römer und von Wangenheim sowie von Stadträtin Weber und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1231 2017 1. Die Vorlage M 233 wird unter Hinweis auf OM 1231 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 223/2 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass die Punkte 1. und 2. gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und SPD zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 940, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 40 2