Schulbau beschleunigen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.12.2016, M
233 Betreff: Schulbau beschleunigen
Ausgangslage Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6128
vom 16. Juli 2015 (M 93) wurde der integrierte Schulentwicklungsplan (iSEP)
beschlossen. Die Genehmigung des Hessischen Kultusministeriums erfolgte am 3.
März 2016. Es dient zur Kenntnis, dass der iSEP und die Teilfortschreibung des
Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt -
Gymnasium Nied (§ 5394 vom 18.12.2014 (M 187)) die Realisierung von 11
Schulneugründungen davon mindestens 8 Schulneubauten, 13
Schulerweiterungsbauten und voraussichtlich 8 Provisorien für Schulstandorte
alleine bis zum Jahr 2019 vorsehen. Die Umsetzung der erforderlichen
Baumaßnahmen stellt die Stadtverwaltung vor große Aufgaben und ist bezogen auf
die endgültigen Schulbauten nur noch schwer zu erreichen. Die wesentlich
stärker als im iSEP angenommen steigenden Schülerzahlen verschärfen die
Situation zusätzlich. Das macht die vorgeschlagenen Beschleunigungsmaßnahmen
notwendig. 1. Beschleunigungsmaßnahmen
Um die Bauprojekte in einer den
aktuellen Entwicklungen und Bedarfen angemessenen Zeit
realisieren zu können, sind folgende Beschleunigungsmaßnahmen notwendig:
a) Der Magistrat wird beauftragt, ein dezernats- und
ämterübergreifendes Projektteam unter gemeinsamer Lenkung durch die Dezernate V
und XI einzurichten, dessen Aufgabe es ist, gesamtstädtisch sinnvolle Lösungen
herbeizuführen und zu koordinieren. Insbesondere obliegt ihm die
ämterübergreifende Koordination der Schulbaumaßnahmen von herausragender
Bedeutung. b)
Weiterhin wird unter der Federführung des Dezernates XI der Realisierungskreis
zur Umsetzung von Schul- und Kitabauten fortgeführt. Im
Realisierungskreis sind die in der Anlage F genannten Ämter vertreten. Die
Umsetzung des Gesamtprojekts wird durch einen externen Projektsteuerer
unterstützt. Die jährlichen Folgekosten werden innerhalb des vorhandenen
Budgets des Dezernats XI gedeckt. c) Um insbesondere Schulbauprojekte realisieren zu
können, werden stadtweit bevorzugt Flächen für diese Projekte bereitgestellt.
Der Erwerb von geeigneten Grundstücken für die Schulbaumaßnahmen erfolgt nach
Beschlussfassung durch den Magistrat und Information des Haupt- und
Finanzausschusses. Grundstücksankäufe für Maßnahmen aus dem integrierten
Schulentwicklungsplan 2015 - 2019 (iSEP) sind im Einvernehmen mit der
Stadtkämmerei und dem Liegenschaftsamt auch ohne konkrete Veranschlagung im
Produktbereich 20 zu Lasten der Maßnahme 5.005485 ‚Grunderwerb und Freimachung'
des Liegenschaftsamtes zugelassen." d) Der Magistrat wird ermächtigt, bei den in den
Anlagen A bis D benannten Projekten von den haushalterischen
Bewirtschaftungsvorschriften abzuweichen. Die von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Standardraumprogramme haben weiterhin
Gültigkeit. Mit dem beschlossenen iSEP wurde auch die Anpassung der
Raumprogramme beschlossen (Ziffer 5.3.5). Die vorzunehmenden Anpassungen werden
im Rahmen eines M-Vortrags der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
zugeleitet. Gleiches gilt für die notwendigen Wirtschaftlichkeitsvergleiche und
Folgekostenberechnungen. Vorrang hat hier der Kosten- / Nutzenvergleich.
In diesen Fällen erfolgt die formelle Beschlussfassung durch den Magistrat.
Gleichzeitig können Planungen unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung eines
Vergabevorschlags fortgeführt werden. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der
Projekte kann die Anmeldung von Baumitteln auf der Basis von qualifizierten
Kostenschätzungen erfolgen. Die Regelungen der Beschlussziffer VII. 1) und 2)
Absatz 1 und 2 des Vortrags des Magistrats vom 21.02.2014 (M 45) finden analog
Anwendung. e) Der Magistrat und die
Stadtverordnetenversammlung beschließen die Bau- und Finanzierungsvorlage für
die in den Anlagen aufgeführten Schulbauprojekte, die auf Basis einer
Kostenschätzung (z.B. BKI-Kennwerte oder Referenzobjekte) erfolgt. Das
Revisionsamt prüft projektbegleitend. f) Der Magistrat berichtet jährlich über die
Entwicklung der Maßnahmen, die voraussichtlichen Gesamtkosten der Projekte und
den prognostizierten Mittelabfluss. Darüber hinaus werden die zuständigen
Ausschüsse regelmäßig informiert. Nach 3 Jahren wird eine Bilanz der
Beschleunigungsmaßnahmen gezogen. Der Magistrat berichtet über das Ergebnis in
einem gesonderten Bericht. g) Prüfungshandlungen des Revisionsamtes nach § 8
Ziff. 7 u. 8 der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt am Main werden in dessen
pflichtgemäßes Ermessen gestellt. Das Revisionsamt ist zu diesem Zweck über die
Projekte und deren Realisierungsschritte gemäß der Bauwerksrichtlinien in
geeigneter Form zu unterrichten. Insbesondere sind ihm die qualifizierten
Kostenschätzungen von Maßnahmen über 500.000 € (netto) zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Das Revisionsamt ist in dem Realisierungskreis Schul- und
Kitabauten vertreten und trägt hier seine Bedenken aus Sicht der Prüfung vor.
2. Kosten und
Mittelbereitstellung a) Für die Grundlagenermittlungen,
Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Schulprojekte
des integrierten Schulentwicklungsplans 2015 - 2019 (iSEP gem. Anlagen A und B)
werden im Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Auszahlungen bei den Maßnahmen
5.001300, 5.001847 bis 5-001849 - Planungsmittelpauschalen für Grundschulen,
Gymnasien, Gesamtschulen und ... " (PB 20) - bis zu einer Höhe von (insgesamt)
5 Mio. € zu Lasten der Gesamtdeckung zugelassen. Die 2016 nicht in
Anspruch genommene Budgetermächtigung wird einmalig ins Folgejahr übertragen.
Die tatsächlichen Mehrbedarfe sind im Rahmen des Jahresabschlusses gegenüber
der Stadtkämmerei nachzuweisen. Dieselbe Unterstützung und Verfahrensweise wie
in 2016 in Bezug auf die 5 Mio. € Planungsmittel soll bei Bedarf auch in
den Folgejahren angewandt werden. b) Es dient zur Kenntnis, dass für die in der Anlage
A-C genannten Maßnahmen zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden, die ab dem
Haushalt 2018 angemeldet werden. Die Anmeldungen erfolgen auf Basis von
Kostenschätzungen (BKI-Kennwerte). c) Um die Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wird
zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat personelle Ressourcen über befristete
Beschäftigungen außerhalb des Stellenplans zeitnah bereitstellen wird. Der
Umfang der befristeten Beschäftigungen ist in enger Abstimmung mit dem Dezernat
III festzulegen. Diese zusätzlichen Personalaufwendungen werden für die
Haushaltsjahre 2016 und 2017 aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Sach-
und Dienstleistungen finanziert. Ab 2018 sind sie im Rahmen der regulären
Haushaltsansätze zu beordnen. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der
Projekte in den Anlagen A und B ein zusätzlicher Personalbedarf vorrangig im
Stadtschulamt, im Hochbauamt, im Liegenschaftsamt und im Grünflächenamt
erforderlich ist. Begründung: A: Zielsetzung Um den steigenden Schülerzahlen (schulpflichtige
Kinder 2014 6.575 Kinder / 2022 prognostiziert 8.375 Kinder) und den
damit verbundenen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde 2014 begonnen, den
integrierten Schulentwicklungsplan 2015 - 2019 (iSEP) zu erarbeiten.
Nach dessen Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am
16. Juli 2015 wurde der iSEP am 3. März 2016 vom Hessischen
Kultusministerium genehmigt. Der iSEP und die Teilfortschreibung des
Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt -
Gymnasium Nied (§ 5394 vom 18.12.2014 (M 187)) sehen die Realisierung von 11
Schulneugründungen davon mindestens 8 Schulneubauten, 13
Schulerweiterungsbauten und voraussichtlich 8 Provisorien für Schulstandorte
alleine bis zum Jahr 2019 vor. Im iSEP wird dargestellt, dass Bauprojekte heute
im idealtypischen Ablauf zehn Jahre von der Bedarfsfeststellung bis zur
Realisierung dauern. Deshalb soll zukünftig eine Optimierung der kommunalen
Entscheidungsprozesse erfolgen, sodass bei Neubauten im Schulbereich von der
Bedarfsfeststellung bis zur Realisierung nur noch maximal 6 Jahre vergehen.
Auch unter Anwendung der aktuell noch nicht praktizierbaren verkürzten
Planungs- und Realisierungszeit wäre die Errichtung der 8 endgültigen
Schulneubauten bis 2019 - drei Jahre nach dessen Genehmigung - nicht zu
erreichen. Neben dem Bau von neuen und der
Erweiterung von bestehenden Schulgebäuden müssen daher auch zahlreiche
zusätzliche Sanierungen vorgenommen werden, die den im iSEP geplanten
zeitlichen Ablauf beeinträchtigen werden. Darüber hinaus gelangen derzeit die
jeweils im Haushalt für den Schulbau und für Sanierungen angemeldeten Mittel
nicht vollständig zur Umsetzung. Ziel muss es sein, die Baumaßnahmen, für die
Mittel im Haushalt veranschlagt sind, in möglichst zeitnah zu realisieren und
den Schulgemeinden zur Verfügung zu stellen. Die in der Realität deutlich stärker als
prognostiziert anwachsenden Bevölkerungszahlen sorgen dafür, dass die
angenommenen Berechnungsgrundlagen des iSEP heute bereits überholt sind.
Insbesondere in den Grundschulen
und den Gymnasialen Bildungsgängen besteht ein weiterer, noch nicht genau
definierter, Ausbaubedarf in den Folgejahren. Eine Teilfortschreibung des
Schulentwicklungsplans wird daher unumgänglich sein. B: Alternativen Ziel des M-Vortrags ist es, die Planung und den Bau
von Schulen den steigenden Schülerzahlen anzupassen, also die dringend
notwendigen Schulen, die im iSEP beschlossen worden sind, zeitnah zu
realisieren. Dafür ist es erforderlich, dass alle damit zusammen hängenden
Planungs- und Bauprozesse analysiert und angepasst werden. Diese Anpassungen
erfolgen mit diesem M-Vortrag, so dass alle Alternativen zur Beschleunigung der
Planungs- und Bauphasen beinhaltet sind. Ein Verzicht auf die Anpassung und Beschleunigung der
Prozesse hätte zur Folge, dass die notwendigen Schulbauten und
Schulerweiterungen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden könnten, so dass die
Versorgung und Beschulung der für 2017 bis 2019 prognostizierten Schülerinnen
und Schüler nicht gewährleistet werden kann. Daher ist der M-Vortrag alternativlos. C: Lösung Um angemessen auf die oben beschriebene Ausgangslage
zu reagieren und die Anforderungen erfüllen zu können, bedarf es der
Beschleunigung von Entscheidungen und der Abweichung von den bestehenden
Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften. Die bis 2019 umzusetzenden schulorganisatorischen
Maßnahmen aus dem integrierten Schulentwicklungsplan sind in Anlage A näher
bezeichnet. Da zum heutigen Zeitpunkt noch nicht alle endgültigen
Schulstandorte für diese neu zu errichtenden Schulen festliegen, wird die
Umsetzung des iSEP teilweise jedoch im Rahmen temporärer Einrichtungen /
Provisorien erfolgen müssen. Die aktuell absehbaren Projekte sind in Anlage B
genannt. Darüber hinaus sieht der iSEP die
Erhöhung von Zügigkeiten von bestehenden Schulen durch Neubau oder
Erweiterungen vor (Anlage C). Für alle diese Maßnahmen sollen die unter 1.
genannten Beschleunigungsmaßnahmen gelten. Die vorgenannten Beschleunigungsmaßnahmen orientieren
sich an den Abläufen der Durchführung der Konjunkturprogramme des Bundes und
der Länder in den Jahren 2009 - 2012 und der Task-Force Schulneubauten gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6128 vom 16.07.2015 (NR 1251).
Grundlage für die Planung sind die vorhandenen
Bevölkerungsprognosen. Diese werden jährlich überprüft, angepasst und
fortgeschrieben. Verbindliche Zahlen für die Zugänge an Grundschulen liegen
erst im April eines jeden Jahres vor, wenn die Anmeldezahlen vom Staatlichen
Schulamt bekanntgegeben werden. D: Kosten
1.
Investitionsbedarf: wird in den jeweiligen Schulbaumaßnahmen
projektbezogen in
der Bau- und Finanzierungsvorlage dargestellt. 2. Personal: kann noch nicht beziffert werden
3. Sonstiges: Kosten für die Projektsteuerung von
jährlich 200.000 € Anlage _A-F (ca.
67 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
31.01.2017, OF
223/2 dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.02.2017, OM 1231
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2022, M 83
Vortrag des
Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.12.2016
Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14
am 09.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11
am 09.01.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 13
am 10.01.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15
am 13.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
7. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 233 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER 8. Sitzung des OBR 2
am 16.01.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage M 233 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 16.01.2017, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER;
AfD (= Enthaltung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
8. Sitzung des OBR 16
am 17.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1
am 17.01.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 4
am 17.01.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
8. Sitzung des OBR 6
am 17.01.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7
am 17.01.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10
am 17.01.2017, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 8
am 19.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
8. Sitzung des OBR 3
am 19.01.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung des OBR 9
am 19.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 233 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12
am 20.01.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5
am 20.01.2017, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO I, TOP 22
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO I, TOP 9
Beschluss: a) Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer,
Hubert Schmitt, Ross, Dr. Römer und von Wangenheim sowie von Stadträtin Weber
und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
9. Sitzung des OBR 2
am 13.02.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1231 2017
1. Die Vorlage
M 233 wird unter Hinweis auf OM 1231 abgelehnt.
2. Die Vorlage
OF 223/2 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass
die Punkte 1. und 2. gestrichen werden. Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und SPD
zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 940, 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 40 2