Finanzmittelbedarf zur Grundstücksbereitstellung für Flächen für den Gemeinbedarf - Schule und Kindertagesstätte - im Rahmen der Umlegung Nr. 182 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Dem für den Gemeinbedarf erforderlichen Erwerb von (Teil-)Einwurfsflächen im Rahmen der Umlegung Nr. 182 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße wird zugestimmt.
- Kenntnisnahme von den erforderlichen Flächenübertragungen und den Kosten.
- Die Aufwendungen in Höhe von 19.525.770 € (605 €/m²) zzgl. 1.171.546 € werden im Bereich der Bodenordnung (Produktgruppe 14.03) verausgabt.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 13.12.2018, § 3491 (M 211) und 11.05.2023, § 3245 (M 47), der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 923 zugestimmt. Es sollen Flächen für den Gemeinbedarf, wie Schule und Kindertagesstätte, festgesetzt werden. Es ist eine Flächenbereitstellung von 59.481 m² erforderlich, wobei die Stadt bereits 1.494 m² bereitstellen kann.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen: keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung: Die Stadt wird im Rahmen von Grundstücksübernahmen und Einverständnis der betroffenen Eigentümer die erforderlichen Flächen bereitstellen.
D. Klimaschutz
D. Kosten: Die entstehenden Aufwendungen betragen 19.525.770 € (605 €/m²) zzgl. 1.171.546 €; zudem entsteht ein Umlegungsvorteil von 5.484.643 €.