Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
Beschlussvorschlag
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 04.11.2022.
- Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Strukturkonzepts vom 31.10.2022 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist.
- Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain auch für die neu in den räumlichen Geltungsbereich aufgenommenen Flächen südlich der Bahnlinien zu beantragen.
- Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - wird im Nordwesten an den geänderten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - angepasst.
Begründung
Anlass der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs sowie der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Nieder-Eschbach östlich der bebauten Ortslage. Am südöstlichen Rand des Plangebietes gehört ein kleiner Teil bis zur Wegemitte Auf der Steinern Straße zum angrenzenden Stadtteil Bonames. Während sich der ursprüngliche Geltungsbereich ausschließlich auf Flächen nördlich der Stadtbahntrasse der U-Bahn-Linien U2 und U9 beschränkte, ergänzen nun zwei Flurstücke südlich der Stadtbahntrasse den Geltungsbereich. Darüber hinaus wurden minimale Arrondierungen im nördlichen Geltungsbereich vorgenommen, die im Zusammenhang mit der Konkretisierung der Planung der Ortsrandstraße stehen. Der geänderte Geltungsbereich hat nun eine Größe von circa 12,3 ha. Die beiden hinzugekommenen Flurstücke südlich der Stadtbahntrasse werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Sie liegen überwiegend innerhalb der im RPS/RegFNP 2010 dargestellten "Wohnbaufläche, geplant". Ein Teil ist als "Grünfläche Parkanlage" in Kombination mit "Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz" beziehungsweise "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dargestellt. Eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplanes an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB ist erforderlich. Die beiden Flurstücke werden zur Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet benötigt. Geplant ist die Festsetzung einer Fläche zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser. Der Bereich befindet sich derzeit noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 516 und wird nun in das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 integriert. Somit wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 516 um diese Flächen reduziert. Durch eine leichte Arrondierung der geplanten Ortsrandstraße im nördlichen Geltungsbereich ist der Erhalt des vorhandenen Bolzplatzes am nördlichen Ende der Heinrich-Berbalk-Straße möglich. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden darüber hinaus dahingehen geändert, dass im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden im gesamten Geltungsbereich Geschosswohnungsbau vorgesehen wird. Die geplante Höhenentwicklung im Übergang zur Bestandsbebauung bleibt mit zwei- und dreigeschossiger Bebauung moderat.