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Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Nordwestlich Auf der Steinern Straße in Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 29.06.2018 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Um dem dringenden Bedarf an Schulstandorten im Frankfurter Norden gerecht zu werden, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans Planungsrecht für eine weiterführende Schule und eine Grundschule geschaffen werden. Ergänzend soll Planungsrecht für den ersten Bauabschnitt der Ortsrandstraße, für eine den Bestand arrondierende Wohnbebauung mit unterschiedlichen Wohnformen sowie eine Kindertagesstätte entstehen. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 29.06.2018 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen. V. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - wird im Nordwesten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. - V. Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Nieder-Eschbach östlich der bebauten Ortslage. Am südöstlichen Rand des Plangebietes gehört ein kleiner Teil bis zur Wegemitte Auf der Steinern Straße zum angrenzenden Stadtteil Bonames. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet ist im Norden und Westen von bestehender Wohnbebauung und im Südosten von den Stadtbahngleisen der U-Bahn-Linien U2 und U9 sowie dem Weg Auf der Steinern Straße umgeben. Nordöstlich sowie jenseits der Stadtbahn grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Westen liegen zwei Flurstücke, auf denen sich Freizeitgärten befinden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 11,3 ha. Planungsrecht Im Regionalen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet überwiegend als "Wohnbaufläche, geplant" dargestellt. Ein Teil ist als "Grünfläche Parkanlage" in Kombination mit "Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz" bzw. "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dargestellt. Die geplante Ortsrandstraße ist als "Sonstige regional bedeutsame Straße oder örtliche Hauptverkehrsstraße, geplant" dargestellt. An der bestehenden Stadtbahntrasse ist ein "Haltepunkt im U-/Stadt- oder Straßenbahnverkehr, geplant" dargestellt. Im Hinblick auf die Planung einer weiterführenden Schule ist eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplanes an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. Das Plangebiet ist aktuell als unbeplanter Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB einzustufen. Anlass und Ziel Im Norden von Frankfurt besteht ein dringender Bedarf an Standorten für eine weiterführende Schule und eine Grundschule. Die August-Jaspert-Schule in Bonames und die Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach können den aus dem Bevölkerungszuwachs und den im Umfeld geplanten neuen Baugebieten resultierenden Bedarf an Grundschulplätzen nicht mehr allein decken, so dass eine zusätzliche Grundschule notwendig wird. Der geplante Standort liegt innerhalb des Überschneidungsgebiets zwischen den beiden Schulbezirken der genannten Schulen und ist daher sehr gut für eine neue Schule mit einem neuen Grundschulbezirk geeignet. Im integrierten Schulentwicklungsplan 2015 - 2019 wird ein besonderes Augenmerk auf die Deckung des weiter steigenden Bedarfs an Plätzen im gymnasialen Bildungsgang gelegt. Um diesem Bedarf zu begegnen, ist für diesen Zeitraum die Gründung von zwei weiteren Gymnasien vorgesehen. Für das neu gegründete Gymnasium Nord, dessen Standort aktuell in Praunheim/Westhausen liegt, war bislang ein Standort im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - südlich der Stadtbahntrasse vorgesehen. Dieser Standort soll nun in den Bereich nordwestlich der Stadtbahntrasse in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 verlegt werden. Mit der Konzentration der beiden geplanten Schulstandorte im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 soll eine beschleunigte Bereitstellung der Flächen und somit eine zügigere Fertigstellung der Schulen erreicht werden. Für die im Bereich des Plangebietes geplante Stadtbahnhaltestelle der Linien U2 und U9 ist parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dieses soll mit erhöhter Priorität bearbeitet werden, so dass die Haltestelle mit der Eröffnung der Schulen in Betrieb gehen kann. Aufgrund der anhaltend hohen Wohnraumnachfrage sollen neben den beiden Schulen Nachbarschaften mit Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen entstehen. Es ist geplant, 30 % der geplanten Bruttogrundfläche im Geschosswohnungsbau für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Der entstehende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter soll durch den Bau einer Kindertagesstätte im Plangebiet gedeckt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße befindet sich im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, der die Erschließung und Neugestaltung des gesamten Gebietes im Osten und Nordosten von Bonames zu einem Wohnstandort zum Inhalt hat. Es wird die Teilung des Plangebietes in zwei Planverfahren vorgenommen (Bebauungsplan Nr. 923 (Teilbereich 1) und Bebauungsplan Nr. 516 (Teilbereich 2)). Der Bereich südöstlich der Stadtbahntrasse soll wie bislang als Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg mit entsprechend verkleinertem Geltungsbereich weitergeführt werden. Das städtebauliche Konzept ist dabei an die neue städtebauliche Konstellation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 anzupassen. Strukturkonzept Der aufzustellende Bebauungsplanentwurf Nr. 923 soll auf Grundlage des vorliegenden Strukturkonzeptes entwickelt werden. Erschließungssystem Die äußere Erschließung des Plangebiets soll über eine neu errichtete Ortsrandstraße, die im Norden mit einem Kreisverkehr an die Homburger Landstraße und die Berner Straße angeschlossen werden soll, erfolgen. Im Südosten soll die Ortsrandstraße an den Harheimer Weg anschließen, wobei das Planungsrecht für die Herstellung der durchgehenden Verbindung von Nieder-Eschbach nach Harheim mit dem Bebauungsplan Nr. 516 geschaffen werden soll. Das Grundgerüst der inneren Erschließung bildet eine an die Ortsrandstraße angeschlossene nach Südwesten um das Gymnasium herum und entlang der neuen Stadtbahnhaltestelle führende neue Planstraße. Durch die Verbindung mit den beiden Enden der Heinrich-Berbalk-Straße entsteht eine Ringverbindung mit dem angrenzenden Bestandsgebiet. Die Heinrich-Berbalk-Straße ist nur noch mit einer Notüberfahrt für Feuerwehr und Müllfahrzeuge an die Homburger Landstraße angeschlossen, so dass nun auch deren Anbindung über die Ortsrandstraße erfolgt. In Verlängerung des nördlichen und südlichen Endes des Erschließungsringes sollen zwei Übergänge über die Stadtbahntrasse entstehen. Somit besteht eine durchgehende Fuß- und Radwegeverbindung in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516 sowohl von der Heinrich-Berbalk-Straße, als auch vom Konrad-Duden-Weg. Städtebau Das geplante 6-zügige Gymnasium soll im Zentrum des Plangebietes zwischen Heinrich-Berbalk-Straße und dem Konrad-Duden-Weg untergebracht werden. Um eine Belebung auch jenseits der Öffnungszeiten des Gymnasiums zu bewirken, soll im Verfahren geprüft werden, ob eine Hybridnutzung des Gymnasiums mit Wohnen, Handel und Dienstleistungen entlang der Haltestelle möglich ist. Die Grundschule soll am Standort zwischen der neuen Stadtbahnhaltestelle und der Ortsrandstraße liegen. Somit sind die beiden Schulen durch die unmittelbare Nähe zur neuen Stadtbahnhaltestelle und die neue Planstraße optimal erschlossen. Im Norden und im Süden ist ergänzender III- bis IV-geschossiger Wohnungsbau geplant. In den Übergangsbereichen zu den bestehenden Einzel- und Reihenhausstrukturen sind II- bis III-geschossige Häuser geplant, um einen städtebaulichen Übergang zwischen Bestand und Neuplanung zu schaffen. Die für das Gebiet notwendige Kindertagesstätte ist östlich der Fußwegeachse Konrad-Duden-Weg geplant. Alternativ ist auch eine Verlagerung auf das große Grundstück der Grundschule möglich. Grünflächen Als Verbindungselement in der Freiraumstruktur ist ein Grünflächenband nordöstlich des Gymnasiums geplant. Dieses Band führt von der Heinrich-Berbalk-Straße zur südlichen Stadtbahnquerung. Es soll zusätzlich Funktionen der Regenwasserbewirtschaftung aufnehmen und diese mit der Freiraumnutzung kombinieren. Eine Weiterführung des grünen Freiraumbandes nach Südosten in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516 ist geplant. Am südwestlichen Ende der Heinrich-Berbalk-Straße ist ein Spielplatz vorgesehen. Weiteres Vorgehen Das Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 923 wird unter Berücksichtigung begleitender Untersuchungen weiterentwickelt und konkretisiert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB sollen zeitnah durchgeführt werden. Um das Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen, wird hiermit der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Dies ermöglicht dem Magistrat, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,5 MB) Anlage 2_Strukturkonzept (ca. 443 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.11.2018, OA 332 Antrag vom 20.11.2018, OF 184/15 Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.04.2023, M 47 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 14.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung) 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

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