Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M
211 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf
der Steinern Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
I.1 Für das Gebiet
Nordwestlich Auf der Steinern Straße in Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach ist
ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 29.06.2018 zum
Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Um dem dringenden Bedarf an Schulstandorten im
Frankfurter Norden gerecht zu werden, soll mit der Aufstellung des
Bebauungsplans Planungsrecht für eine weiterführende Schule und eine
Grundschule geschaffen werden. Ergänzend soll Planungsrecht für den ersten
Bauabschnitt der Ortsrandstraße, für eine den Bestand arrondierende
Wohnbebauung mit unterschiedlichen Wohnformen sowie eine Kindertagesstätte
entstehen. II. Der Magistrat wird beauftragt,
auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 29.06.2018 einen
Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
durchzuführen.
III. Der Magistrat wird
ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des
Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB beim Regionalverband
FrankfurtRheinMain zu beantragen. V. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - wird im
Nordwesten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf
der Steinern Straße - angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. - V. Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils
Nieder-Eschbach östlich der bebauten Ortslage. Am südöstlichen Rand des
Plangebietes gehört ein kleiner Teil bis zur Wegemitte Auf der Steinern Straße
zum angrenzenden Stadtteil Bonames. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet ist im Norden und Westen von
bestehender Wohnbebauung und im Südosten von den Stadtbahngleisen der
U-Bahn-Linien U2 und U9 sowie dem Weg Auf der Steinern Straße umgeben.
Nordöstlich sowie jenseits der Stadtbahn grenzen landwirtschaftlich genutzte
Flächen an. Im Westen liegen zwei Flurstücke, auf denen sich Freizeitgärten
befinden. Der Geltungsbereich hat eine Größe
von ca. 11,3 ha. Planungsrecht Im Regionalen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet
überwiegend als "Wohnbaufläche, geplant" dargestellt. Ein Teil ist als
"Grünfläche Parkanlage" in Kombination mit "Vorbehaltsgebiet für den
Grundwasserschutz" bzw. "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen"
dargestellt. Die geplante Ortsrandstraße ist als "Sonstige regional bedeutsame
Straße oder örtliche Hauptverkehrsstraße, geplant" dargestellt. An der
bestehenden Stadtbahntrasse ist ein "Haltepunkt im U-/Stadt- oder
Straßenbahnverkehr, geplant" dargestellt. Im Hinblick auf die Planung einer weiterführenden
Schule ist eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplanes an die
geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
erforderlich. Das Plangebiet ist aktuell als
unbeplanter Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB einzustufen. Anlass und Ziel Im Norden von Frankfurt besteht ein dringender Bedarf
an Standorten für eine weiterführende Schule und eine Grundschule. Die August-Jaspert-Schule in Bonames und die
Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach können den aus dem
Bevölkerungszuwachs und den im Umfeld geplanten neuen Baugebieten
resultierenden Bedarf an Grundschulplätzen nicht mehr allein decken, so dass
eine zusätzliche Grundschule notwendig wird. Der geplante Standort liegt
innerhalb des Überschneidungsgebiets zwischen den beiden Schulbezirken der
genannten Schulen und ist daher sehr gut für eine neue Schule mit einem neuen
Grundschulbezirk geeignet. Im integrierten Schulentwicklungsplan 2015 - 2019
wird ein besonderes Augenmerk auf die Deckung des weiter steigenden Bedarfs an
Plätzen im gymnasialen Bildungsgang gelegt. Um diesem Bedarf zu begegnen, ist
für diesen Zeitraum die Gründung von zwei weiteren Gymnasien vorgesehen. Für
das neu gegründete Gymnasium Nord, dessen Standort aktuell in
Praunheim/Westhausen liegt, war bislang ein Standort im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - südlich der
Stadtbahntrasse vorgesehen. Dieser Standort soll nun in den Bereich
nordwestlich der Stadtbahntrasse in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
923 verlegt werden. Mit der Konzentration der beiden geplanten
Schulstandorte im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 soll eine
beschleunigte Bereitstellung der Flächen und somit eine zügigere Fertigstellung
der Schulen erreicht werden. Für die im Bereich des Plangebietes geplante
Stadtbahnhaltestelle der Linien U2 und U9 ist parallel zum
Bebauungsplanverfahren ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dieses
soll mit erhöhter Priorität bearbeitet werden, so dass die Haltestelle mit der
Eröffnung der Schulen in Betrieb gehen kann. Aufgrund der anhaltend hohen Wohnraumnachfrage sollen
neben den beiden Schulen Nachbarschaften mit Wohnformen für unterschiedliche
Bevölkerungsgruppen entstehen. Es ist geplant, 30 % der geplanten
Bruttogrundfläche im Geschosswohnungsbau für den geförderten Wohnungsbau zu
sichern. Der entstehende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im
Vorschulalter soll durch den Bau einer Kindertagesstätte im Plangebiet gedeckt
werden. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße befindet sich im
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal -
Harheimer Weg, der die Erschließung und Neugestaltung des gesamten Gebietes im
Osten und Nordosten von Bonames zu einem Wohnstandort zum Inhalt hat. Es wird
die Teilung des Plangebietes in zwei Planverfahren vorgenommen (Bebauungsplan
Nr. 923 (Teilbereich 1) und Bebauungsplan Nr. 516 (Teilbereich 2)).
Der Bereich südöstlich der Stadtbahntrasse soll wie
bislang als Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg mit
entsprechend verkleinertem Geltungsbereich weitergeführt werden. Das
städtebauliche Konzept ist dabei an die neue städtebauliche Konstellation im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 anzupassen. Strukturkonzept Der aufzustellende Bebauungsplanentwurf Nr. 923 soll
auf Grundlage des vorliegenden Strukturkonzeptes entwickelt werden. Erschließungssystem Die äußere Erschließung des Plangebiets soll über
eine neu errichtete Ortsrandstraße, die im Norden mit einem Kreisverkehr an die
Homburger Landstraße und die Berner Straße angeschlossen werden soll, erfolgen.
Im Südosten soll die Ortsrandstraße an den Harheimer Weg anschließen, wobei das
Planungsrecht für die Herstellung der durchgehenden Verbindung von
Nieder-Eschbach nach Harheim mit dem Bebauungsplan Nr. 516 geschaffen werden
soll. Das Grundgerüst der inneren
Erschließung bildet eine an die Ortsrandstraße angeschlossene nach Südwesten um
das Gymnasium herum und entlang der neuen Stadtbahnhaltestelle führende neue
Planstraße. Durch die Verbindung mit den beiden Enden der
Heinrich-Berbalk-Straße entsteht eine Ringverbindung mit dem angrenzenden
Bestandsgebiet.
Die Heinrich-Berbalk-Straße ist
nur noch mit einer Notüberfahrt für Feuerwehr und Müllfahrzeuge an die
Homburger Landstraße angeschlossen, so dass nun auch deren Anbindung über die
Ortsrandstraße erfolgt. In Verlängerung des nördlichen und südlichen Endes
des Erschließungsringes sollen zwei Übergänge über die Stadtbahntrasse
entstehen. Somit besteht eine durchgehende Fuß- und Radwegeverbindung in das
Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516 sowohl von der Heinrich-Berbalk-Straße,
als auch vom Konrad-Duden-Weg. Städtebau Das geplante 6-zügige Gymnasium soll im Zentrum des
Plangebietes zwischen Heinrich-Berbalk-Straße und dem Konrad-Duden-Weg
untergebracht werden. Um eine Belebung auch jenseits der Öffnungszeiten des
Gymnasiums zu bewirken, soll im Verfahren geprüft werden, ob eine Hybridnutzung
des Gymnasiums mit Wohnen, Handel und Dienstleistungen entlang der Haltestelle
möglich ist. Die Grundschule soll am Standort
zwischen der neuen Stadtbahnhaltestelle und der Ortsrandstraße liegen. Somit
sind die beiden Schulen durch die unmittelbare Nähe zur neuen
Stadtbahnhaltestelle und die neue Planstraße optimal erschlossen. Im Norden und im Süden ist ergänzender III- bis
IV-geschossiger Wohnungsbau geplant. In den Übergangsbereichen zu den
bestehenden Einzel- und Reihenhausstrukturen sind II- bis III-geschossige
Häuser geplant, um einen städtebaulichen Übergang zwischen Bestand und
Neuplanung zu schaffen. Die für das Gebiet notwendige Kindertagesstätte ist
östlich der Fußwegeachse Konrad-Duden-Weg geplant. Alternativ ist auch eine
Verlagerung auf das große Grundstück der Grundschule möglich. Grünflächen Als Verbindungselement in der Freiraumstruktur ist
ein Grünflächenband nordöstlich des Gymnasiums geplant. Dieses Band führt von
der Heinrich-Berbalk-Straße zur südlichen Stadtbahnquerung. Es soll zusätzlich
Funktionen der Regenwasserbewirtschaftung aufnehmen und diese mit der
Freiraumnutzung kombinieren. Eine Weiterführung des grünen Freiraumbandes nach
Südosten in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516 ist geplant. Am südwestlichen Ende der Heinrich-Berbalk-Straße ist
ein Spielplatz vorgesehen. Weiteres Vorgehen Das Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 923
wird unter Berücksichtigung begleitender Untersuchungen weiterentwickelt und
konkretisiert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
(1) BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB sollen zeitnah
durchgeführt werden. Um das Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen, wird
hiermit der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Dies ermöglicht dem Magistrat,
ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,5 MB) Anlage
2_Strukturkonzept (ca.
443 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
23.11.2018, OA 332
Antrag vom
20.11.2018, OF
184/15
Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 03.04.2023, M 47 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15
Versandpaket: 14.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR
15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018
Auskunftsersuchen V 1055 2018
1. Der Vorlage
M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und
V 1055 zugestimmt.
2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der
Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne
Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des
Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert."
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP
(= Ablehnung) 26. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
22 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA
332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der
Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF
und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (=
Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung
und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 =
Annahme) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Die
Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren
erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und
FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (=
Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 3491, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00