Frankfurter Brücken - Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme Grundsatzkonzept und Brückenbauprogramm 2015 - 2019
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Betreff: Frankfurter Brücken - Einsparungen
realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme
Grundsatzkonzept und Brückenbauprogramm 2015 - 2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012,
§ 1856 (NR 323)
1. Dem nachfolgend beschriebenen Konzept für eine
konventionelle Sanierung Frankfurter Brücken und Ingenieurbauwerke - nebst
Regelablaufplan und Brückenbauprogramm 2015 - 2019 - wird zugestimmt. 2. Die Konzeption betrifft den Sanierungsbedarf
sämtlicher Frankfurter Brücken- und Ingenieurbauwerke - einschließlich der
Brücken- und Ingenieurbauwerke des ehemaligen ÖPP-Portfolios - in Form von
"Fünf-Jahres-Bauprogrammen". Dem jeweiligen Bauprogramm liegt ein Regelablaufplan
zugrunde, der die Faktoren Bauwerkszustand, verkehrliche Bedeutung der Bauwerke
und zeitliche Einordnung der Planungs- und Entscheidungsprozesse berücksichtigt
(Anlage 1). Hieraus wird im
Turnus von fünf Jahren ein Bauprogramm entwickelt, auf dessen Grundlage unter
Berücksichtigung sachlicher, finanzieller und personeller Ressourcen die
Steuerung der Planungs- und Bauprozesse erfolgt. Ein erstes Brückenbauprogramm 2015 - 2019, das nach
Maßgabe dieser Kriterien eine Neubewertung des Sanierungsbedarfs aller
Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main einschließlich der Bauwerke des
ÖPP-Portfolios beinhaltet, liegt vor (Anlage 2). Die Finanzierung erfolgt: a) bei bestandsnahen Sanierungs- oder
Unterhaltungsmaßnahmen aus Mitteln des Ergebnishaushalts, b) bei Ersatz- oder Neubauten aus Mitteln des
Finanzhaushalts. Maßnahmen des Investitionsprogramms werden der
Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Magistrat unter Beachtung der allgemeinen
Bewirtschaftungsvorschriften im Rahmen von Bau-/Finanzierungsvorlagen zur
Genehmigung vorgelegt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mittel zur
Unterhaltung und zur Sanierung von Brücken- und Ingenieurbauwerken verfügbar
sind: a) Ergebnishaushalt 2015 - 2018:
10.000 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61, 67 - 69 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; b) Finanzhaushalt 2015 - 2018: 3.000 T€ p.a.
Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau
Ingenieurbauwerke;
c) Einzelveranschlagungen im
Finanzhaushalt: Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.003558 -
Grundhafte Erneuerung der Straßenbrücke ü. d. Nidda in Rödelheim, BW 14;
Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001252 - Grundhafte Erneuerung
der Brücke über die Hafenbahn (Hanauer Landstraße), BW 21a und
Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.00 2021 - Neubau der Schwedlerbrücke
(Planungsmittel), BW 25; d) darüber hinaus im Rahmen des Jahresabschlusses
2014 Haushaltsreste in Höhe von 1.755 T€ im Ergebnishaushalt für die
Unterhaltung von Brücken- und Ingenieurbauwerken und 8.148 T€ für o.g.
Maßnahmen des Finanzhaushaltes gebildet wurden. 4. Der Magistrat wird beauftragt, a) die Konzeption mit dem Bauprogramm 2015 - 2019
umzusetzen, b) für den Zeitraum bis
einschließlich 2019 jährlich dreizehn Millionen Euro im Haushalt
fortzuschreiben und entsprechend den Planungen des Bauprogramms auf Ergebnis-
und Finanzhaushalt aufzuteilen, c) auf Basis des Konzepts die Entwicklung von
"Fünf-Jahres-Bauprogrammen" fortzuschreiben und d) der Stadtverordnetenversammlung im Turnus von zwei
Jahren über der den Umsetzungsstand des
Sanierungskonzepts, den Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken und
Ingenieurbauwerke sowie gegebenenfalls erforderlich werdender Neuausrichtungen
bei der Prioritätensetzung zu berichten. Begründung: A) Zielsetzung Mit Beschluss vom 28.06.2012, § 1856, wurde der
Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, ein Konzept zur
konventionellen Sanierung der Ingenieurbauwerke des ÖPP-Portfolios sowie aller
weiteren Brücken und Ingenieurbauwerke in Frankfurt am Main zu erstellen. Ziel
ist, bei einem gegenüber dem ÖPP-Projekt verringertem Leistungsumfang,
relevante Einsparungen zu realisieren. In Abhängigkeit des Bauwerkszustandes
sind die baulichen und verkehrlichen Maßnahmen zu prüfen, und unter
Berücksichtigung kosteneffizienter und bestandsnaher Sanierungslösungen eine
Prioritätensetzung vorzunehmen. Zur Herstellung der erforderlichen fachtechnischen
und organisatorischen Rahmenbedingungen wurde im Jahr 2012 im Amt für
Straßenbau und Erschließung eine eigenständige Brückenbauabteilung mit 25
Stellen eingerichtet, die innerhalb der vergangenen beiden Jahre eine
Bestandsaufnahme einschließlich Neubewertung des Sanierungsbedarfs und -umfangs
sämtlicher 482 Brücken und Ingenieurbauwerke (bestehend aus 693 Teilbauwerken)
Frankfurts durchgeführt hat. Auf dieser Grundlage wurde das vorliegende
Konzept, welches den gesamten Lebenszyklus der Bauwerke sowie die baulichen und
verkehrlichen Erfordernisse unter Kostengesichtspunkten bewertet, entwickelt.
Parallel zu dieser Prüf- und
Konzeptionierungsphase wurden die Ingenieurbauwerke regulären Bauwerksprüfungen
unterzogen, und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit Reparaturen,
Unterhaltungsmaßnamen sowie investive Maßnahmen durchgeführt. Entsprechende
Maßnahmen in nennenswertem Umfang wurden insbesondere an folgenden Bauwerken
ausgeführt: - Instandsetzung Holbeinsteg, - Instandsetzung Brücke "An der
Sandelmühle" - Instandsetzung
Fußwegbrücke Konrad-Duden-Weg - Instandsetzung Fußgängersteg über den Liederbach,
Wilhelm-Roser-Weg -
Instandsetzung Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Bremer Straße - Instandsetzung Treppenanlage
Fußgängersteg Staustufe Griesheim - Instandsetzung Feldwegbrücke über den Sulzbach- Am
Brünnchen - Instandsetzung
Historische Stadtmauer in Bergen - Instandsetzung Lärmschutzwand
Ludwig-Landmann-Straße -
Instandsetzung Geh- und Radwegbrücke Oberschweinstiegschneise - Instandsetzung Treppenanlage "Am
Mühlkanal" - Ersatzneubau
Fußgängerbrücke über den Mühlgraben im Brentanopark - Ersatzneubau Lärmschutzwand Ludwig-Landmann
Straße - Ersatzneubau
Stützwand Alt Sossenheim -
Ersatzneubau Treppenanlage Main-Neckar-Brücke - Neubau Fuß- und Radweg unter Niddabrücke
Heddernheim Zudem wurde im Sinne der vorliegenden
Konzeption die Alte Brücke unter Berücksichtigung gestalterischer Zielsetzungen
und verkehrlicher Erfordernisse bestandsnah saniert (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2013, § 2677) und im Dezember 2014 wieder
für den Verkehr freigegeben. B) Alternativen Vor dem Hintergrund sich abzeichnender enger
werdender finanzieller Rahmenbedingungen der städtischen Finanzen wurde mit
Stadtverordnetenbeschluss vom 28.06.2012, § 1856, das seinerzeit laufende
Ausschreibungsverfahren des Projektes "Öffentlich-Private-Partnerschaft -
Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main" (ÖPP) aufgehoben. Anstelle des ÖPP-Projektes mit langer Bindungswirkung
für den städtischen Haushalt von 30 Jahren besteht im Rahmen einer
konventionellen Sanierung durch die Stadt Frankfurt in Eigenregie die
Möglichkeit, auf Basis einer Bedarfsanalyse und kosteneffizienter,
bestandsnaher Lösungen, Einsparungen zu generieren. C) Lösung Das nicht mehr weiterverfolgte ÖPP-Projekt sah eine
Priorisierung von Sanierungs- und Ersatzneubauvorhaben mit vergleichsweise
hohen Investitionsbedarfen in den ersten Jahren vor. Die infrastrukturelle wie
ökonomische Zielsetzung des ÖPP-Projektes hätte es ermöglicht, in kurzer Zeit
einen umfassenden Bestand neuwertiger und funktional aufgewerteter Brücken- und
Ingenieurbauwerke zu erhalten, für die in der geplanten Restlaufzeit nur
noch Unterhaltungsmaßnahmen aufzuwenden gewesen wären. Ein aus technischer
Sicht erforderlicher Sanierungsbedarf war im Rahmen des ÖPP-Projektes nicht bei
allen Bauwerken vorgegeben. Vor diesem Hintergrund ermöglicht eine Sanierung der
Brückenbauwerke im Rahmen einer konventionellen Sanierung sowohl eine zeitliche
Ausdehnung des Instandhaltungsprogramms als auch Reduktionen auf bautechnisch
zwingend erforderliche bzw. verkehrsinfrastrukturell gebotene Maßnahmen. Im
Rahmen der vorliegenden Konzeption für eine konventionelle Sanierung sind im
ersten "Fünfjahres-Bauprogramm 2015 - 2019" die Durchführung kurz- bis
mittelfristig notwendiger Maßnahmen vorgesehen, die sowohl die Stand- und
Verkehrssicherheit der Bauwerke gewährleisten als auch im Einzelfall
zusätzliche Anforderungen an bestehende Mobilitätserfordernisse
berücksichtigen.
Infolgedessen wird beispielsweise
die im Rahmen des ÖPP-Projektes eingeplante umfassende Sanierung der
Rosa-Luxemburg Straße einschließlich der Ertüchtigung und Erneuerung von
Lärmschutzanlagen - auch im Hinblick auf bestehende Planungen für eine
alternative städtebauliche Entwicklung - auf die zur Gewährleistung der
Verkehrssicherungspflicht notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen begrenzt. Zudem
werden Belange des Lärmschutzes weiterverfolgt, indem die vorhandenen
Übergangskonstruktionen gegen lärmgeminderte Konstruktionen ausgetauscht oder
umgebaut werden. Für einen im Rahmen des ÖPP geplanten Lärmschutzes an der BAB
5 (Kalbach) ist vorgesehen, diesen im Rahmen von (Ausbau-) Programmen des
zuständigen Straßenbaulastträgers weiterzuverfolgen. Der Konzeption zur Sanierung der Frankfurter Brücken-
und Ingenieurbauwerke liegen dabei folgende Kriterien zugrunde: a) Baulicher Zustand: Auf der Grundlage der Ergebnisse wiederkehrender oder
anlassbezogener Bauwerksprüfungen erfolgt eine Einstufung von Bauzustand und
Sanierungsbedarf. Hierzu werden Kategorien in Anlehnung an die Richtlinie zur
einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen
der Bauwerksprüfungen (RI EBW- Prüf 2013) gebildet, wobei den Zustandsnoten
folgende Bedeutung zukommt: Notenbereich 1,0 - 1,4 sehr guter Zustand Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und
Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind gegeben. Laufende Unterhaltung erforderlich. Notenbereich 1,5 - 1,9 guter Zustand Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des
Bauwerks sind gegeben. Die
Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe kann beeinträchtigt sein.
Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks
kann langfristig geringfügig beeinträchtigt werden. Laufende Unterhaltung erforderlich. Notenbereich 2,0 - 2,4 befriedigender Zustand Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des
Bauwerks sind gegeben. Die
Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe können beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann
langfristig beeinträchtigt werden. Eine Schadensausbreitung oder
Folgeschädigung des Bauwerks, die langfristig zu erheblichen Standsicherheits-
und/oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt,
ist möglich. Laufende
Unterhaltung erforderlich. Mittelfristig Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung
oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können
kurzfristig erforderlich werden. Notenbereich 2,5 - 2,9 ausreichender Zustand Die Standsicherheit des Bauwerks ist gegeben. Die Verkehrssicherheit des Bauwerks
kann beeinträchtigt sein. Die
Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe können
beeinträchtigt sein. Die
Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann beeinträchtigt sein. Eine Schadensausbreitung
oder Folgeschädigung des Bauwerks, die mittelfristig zu erheblichen
Standsicherheits- und/oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem
Verschleiß führt, ist dann zu erwarten. Laufende Unterhaltung erforderlich. Kurzfristig Instandsetzung
erforderlich. Maßnahmen zur
Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich sein. Notenbereich 3,0 - 3,4 nicht ausreichender
Zustand Die Standsicherheit und/oder
Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr
gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig
dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr
gegeben sind. Laufende
Unterhaltung erforderlich. Umgehende Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung
oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder
Nutzungseinschränkungen sind umgehend erforderlich. Notenbereich 3,5 - 4,0 ungenügender Zustand Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des
Bauwerks sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann
nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann
kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit
nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall
einstellt. Laufende
Unterhaltung erforderlich. Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung
erforderlich. Maßnahmen zur
Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind sofort erforderlich.
Von den Ingenieurbauwerken der Stadt Frankfurt am
Main befinden sich jeweils ca. 9 - 10 % in einem sehr guten
oder guten Zustand, rund 33 % in einem befriedigenden Zustand und 36 % in einem
ausreichenden Zustand. Rund 9 - 10 % sind der Note nicht ausreichend zugeordnet
und ca. 3 % weisen einen ungenügenden Zustand auf. Die Kategorisierung nach Zustandsnoten lässt jedoch
per se noch keine abschließende Aussage über die Dringlichkeit des
Sanierungsbedarfs der Bauwerke zu. Aufgrund spezifischer Besonderheiten
einzelner Bauwerke wurden ergänzende Auswahlfaktoren einbezogen. So wurden
Bauwerke mit ausreichender Zustandsnote im Sanierungsprogramm berücksichtigt,
um baubedingte Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren, indem mehrere
Brückenbauwerke eines Straßenzugs zusammengefasst wurden. Oder es wurden
Bauwerke berücksichtigt, bei denen die Art der festgestellten Schädigungen
einen raschen Schadensfortschritt erwarten lassen, dem durch eine zeitnahe
Instandsetzung entgegengewirkt werden kann und damit ein weiterer Wertverlust
vermieden wird.
b) Verkehrliche Bedeutung der
Bauwerke Die Beurteilung und Einstufung eines
Brücken- oder Ingenieurbauwerkes nach seiner verkehrlichen Bedeutung dient
neben der Zustandsnote als zusätzliches Auswahlkriterium. Bauwerke mit hoher
Verkehrsbedeutung sind danach grundsätzlich vorrangig im Sanierungsprogramm
berücksichtigt. Dabei ist zur Bestimmung des Sanierungsumfangs auch unter
Synergie- und Kostenaspekten zu untersuchen, ob bauerhaltende Maßnahmen im
Bestand ausreichend sind oder, ob darüber hinausgehende verkehrsfunktionale
Anpassungen geboten und erforderlich sind. Zur Feststellung eines Anpassungsbedarfs an
vorhandene oder sich abzeichnende Mobilitätserfordernisse erfolgt eine
Überprüfung der verkehrlichen Bedeutung des jeweiligen zur Sanierung
vorgesehenen Bauwerks anhand einer dreistufigen Bewertung. Dabei werden die
Bauwerke unter Berücksichtigung bestehender Anforderungen an die
Barrierefreiheit nach ihrer Bedeutung für die Verkehrsarten Kfz-Verkehr, Fuß-
und Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr eingestuft. Berücksichtigung
finden sowohl die aktuelle Situation der Verkehrsanforderungen als auch Aspekte
der Stadtentwicklung und der Verkehrsplanung. c) Zeitliche Einordnung aufgrund des planerischen
Vorlaufs und der Erlangung von Gremienbeschlüssen Der erforderliche zeitliche Vorlauf wird in
Abhängigkeit des Aufwands für die Planung, die Art der zu erwirkenden
Gremienbeschlüsse sowie einer gegebenenfalls bestehenden Fördermöglichkeit nach
dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgeschätzt. Die Zuordnung einer
Maßnahme zum Ergebnishaushalt (grundhafte Erneuerung) oder zum
Investitionshaushalt (Ersatzneubau) findet ebenfalls Berücksichtigung. Mit
einer Kostenschätzung wird für jede einzelne Maßnahme der Bedarf an
Finanzmitteln festgestellt. Auf Grundlage der nach den vorstehenden Kriterien
vorgenommenen Einstufung werden die überprüften Brücken- und Ingenieurbauwerke
gelistet und in Form von "Fünf-Jahres-Programmen" gruppiert. In dem Programm
werden die Bauwerke aufgeführt, die in den nächsten fünf Jahren am
vordringlichsten erneuert werden sollen oder instand zu setzen sind. Der Ablauf der Aktivitäten von der Ermittlung und
Feststellung von Unterhaltungserfordernissen bis zur Ausführung ist
beiliegenden Ablaufdiagramm (Anlage 1) zu entnehmen. Bauprogramm 2015 - 2019 (Anlage 2) Bei der Aufstellung des Bauprogramms war
grundsätzlich zu berücksichtigen, dass eine Sanierung und Instandsetzung der
Frankfurter Brücken und Ingenieurbauwerke in konventioneller Weise den
öffentlich-rechtlichen Vergabevorschriften, den städtischen Regularien und
Entscheidungsprozessen (Einzelfreigabe von Investitionsmaßnahmen durch die
Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat) unterliegt. Die mit dem
ÖPP-Verfahren verfolgte Beschleunigung von Sanierungsmaßnahmen kann im Zuge der
konventionellen Sanierung nicht erreicht werden; längere Vorlaufzeiten bis zur
Realisierung einer Sanierungsmaßnahme sind daher zu berücksichtigen. Ferner werden im Zuge einer konventionellen Sanierung
Maßnahmen, die eine (verkehrs-) funktionale Aufwertung verfolgen,
beispielsweise Traglastverstärkung, umfassende Lärmschutzmaßnahmen, Ausbau des
Radwegenetzes oder Verbesserung der Barrierefreiheit, grundsätzlich nicht
vordringlich berücksichtigt. Soweit aus technischer Sicht ein vordringlicher
Instandsetzungsbedarf festgestellt wird und aufgrund der verkehrlichen
Bedeutung des Bauwerks ergänzende Maßnahmen angezeigt sind, wird die
Realisierung dieser Bestandteile auch im Zuge einer konventionellen Sanierung
verfolgt. Auf Grundlage der in den beiden
vergangenen Jahren durchgeführten Bestandsaufnahme und Neubewertung aller
Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main einschließlich der im Zuge der
ÖPP-Ausschreibung erlangten Datenbasis wurde das Bauprogramm 2015 - 2019 mit
folgender Zielsetzung aufgestellt: - Prognostizierung und Priorisierung des
vordringlichen Sanierungsbedarfs aller Brücken und Ingenieurbauwerke unter
Eingliederung der Bauwerke des ÖPP-Portfolios bei verringertem Leistungsumfang.
- Planung der Ablaufprozesse und des
Realisierungszeitraums zur sukzessiven Umsetzung des Bauprogramms unter
Beachtung sachlicher, fachlicher und personeller Ressourcen. Das Bauprogramm
berücksichtigt dabei die Erfordernisse, um zeitnah auf unvorhersehbare
Veränderungen des Zustandes einzelner Bauwerke zu reagieren. - Ermittlung des mit den vorhandenen Ressourcen zur
Umsetzung des Bauprogramms durchschnittlich p.a. erforderlichen Finanzbedarfs
(Ergebnis- und Finanzhaushalt). - Ermittlung und Bewertung von Faktoren, die Einfluss
auf den Realisierungshorizont einzelner Sanierungsmaßnahmen des Bauprogramms
entfalten. In Betracht kommen hier Belange Dritter, insbesondere der Deutschen
Bahn AG. So sind bei Sanierungsmaßnahmen, die eine Sperrung des Bahnverkehrs
erforderlich machen, Anmeldefristen von bis zu drei Jahren zu berücksichtigen.
- Sicherstellung einer fachgerechten
baulichen und betrieblichen Unterhaltung der Brücken und Ingenieurbauwerke
außerhalb der "Fünf-Jahres-Bauprogramme" erfasst alle Maßnahmen, die der
Erhaltung der Verkehrssicherheit und der Bausubstanz dienen. Die Gewährleistung
eines ordnungsgemäßen Bauwerkszustandes erfolgt durch regelmäßig durchgeführte
kleinere Reparaturarbeiten (Jahresverdingung), beispielsweise
Betoninstandsetzungen, Reparatur defekter Geländer, Beseitigung von
Fahrbahnschäden oder Unfallschäden. Hierzu gehört auch die Betreuung von
Hebeanlagen und von Aufzugsanlagen an den Ingenieurbauwerken der Stadt
Frankfurt am Main. - Finanzcontrolling im Rahmen der
Viermonatsberichterstattung. In Umsetzung des Bauprogramms 2015 - 2019 sind
innerhalb der nächsten fünf Jahre 43 Ingenieur- und Brückenbauwerke (siehe
Anlage 3 Übersichtsplan) zur Sanierung oder Instandhaltung vorgesehen.
Umfassendere Arbeiten mit einem Finanzaufwand über 1 Million Euro sind
insbesondere an folgenden Bauwerken vorgesehen: Straßenbrücke über die Nidda in Rödelheim (BW 14)
Ein Ersatzneubau wird
erforderlich, da die bisherige Gewölbebrücke die Tragfähigkeit aus
bautechnischen Gründen nicht mehr gewährleistet. Die Finanzierung erfolgt aus
Mitteln des Investitionsprogramms, der die Stadtverordnetenversammlung mit
Beschluss vom 24.07.2014, § 4865 (M 97), entsprochen hat. Omegabrücke am Bahnhof Griesheim (BW 021c) Im Zuge einer Bauwerksertüchtigung
erfolgt eine bestandsnahe Sanierung des Bauwerkes aus Mitteln des
Ergebnishaushalts; ein Angebotsstreifen für den Radverkehr wird eingerichtet.
Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wurde bereits eingeleitet; die Sanierung
wird im Zeitraum von März 2015 bis Juni 2016 durchgeführt. Umbau der Camberger Brücken Es ist die Instandsetzung der Camberger Straße
einschließlich eines vollständigen Ausbaus des Radweges und der Instandsetzung
von fünf Brückenbauwerken aus Mitteln des Ergebnishaushalts und des
Investitionsprogramms vorgesehen. Bereich Miquelknoten Es ist eine Instandsetzung von drei Straßenbrücken
aus Mitteln des Ergebnishaushalts vorgesehen. Brücke im Zuge Hanauer Landstraße (BW 021a) Aufgrund des schlechten
Bauwerkszustandes wird ein Ersatzneubau mit leicht geänderter Brückengeometrie
erforderlich. Das vorhandene Schadensbild erfordert eine verdichtete
Bauwerkskontrolle, um die Verkehrssicherheit des Bauwerks zu gewährleisten. Die
Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Investitionsprogramms. Schwedlerbrücke (BW 025) Aufgrund des Schadensbildes (Bauwerksprüfung vom
September 2013 mit Zustandsnote von 4,0) wird ein Neubau bzw. eine Nachbildung
von mehr als 50% der Brückenkonstruktion notwendig. Da die Brücke seit 2010 als
technisches Kulturdenkmal eingestuft ist, wird ein Realisierungswettbewerb
durchgeführt, mit dem eine Lösung für das Zusammenspiel von Neubau, Nachbildung
und Sanierung gefunden werden soll. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des
Investitionsprogramms. Lahmeyerbrücke (BW 023) Aufgrund des Bauwerkzustands wird ein Ersatzneubau
mit neuer Brückengeometrie erforderlich. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln
des Investitionsprogramms. Weiteres Vorgehen Das Bauprogramm 2015 - 2019 verfolgt primär eine
zeitnahe Instandsetzung bzw. einen Neubau der Brücken bzw. Ingenieurbauwerke
mit dem vordringlichsten Sanierungsbedarf. In der zweiten Planungsperiode ab 2020 soll
sukzessive ein Übergang zu einer geregelten und vorbeugenden
Brückenunterhaltung erreicht werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll bei
Umsetzung des vorgelegten Konzeptes ein Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken
erreicht werden, der eine planmäßige, vorbeugende Unterhaltung ermöglicht.
Der Magistrat wird zum Stand der Umsetzung der
Bauprogramme in einem zweijährigen Turnus berichten. D) Kosten Zur Umsetzung des Bauprogramms 2015 - 2019 sind auf
Basis durchgeführter Kostenschätzungen (Preisstand 2015) Investitionsausgaben
aus dem Finanzhaushalt in Höhe von 32.025.100 € und Einnahmen aus dem
GVFG/FAG in Höhe von 3.000.000 € sowie 23.050.000 € zur Finanzierung
des Unterhaltungsaufwandes im Ergebnishaushalt vorgesehen. Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehen: Finanzrechnung Abfluss Zufluss Summe 2015 2.825.100 € 0 € 2.825.100 €
2016 14.600.000 € 0 € 14.600.000 €
2017 3.050.000 € -1.000.000
€ 2.050.000 €
2018 7.500.000 € -1.000.000
€ 6.500.000 €
2019 4.050.000 € -1.000.000 € 3.050.000
€ Summe
32.025.100 € -3.000.000
€ 29.025.100 €
Ergebnisrechnung
Abfluss Zufluss Summe 2015 5.250.000
€
5.250.000 €
2016 7.300.000 € 7.300.000 €
2017 7.400.000 € 7.400.000 €
2018 2.100.000 € 2.100.000 €
2019 1.000.000 €
1.000.000 €
Summe 23.050.000
€ 0 € 23.050.000
€
Gesamt 55.075.100 € -3.000.000 € 52.075.100 € Die Finanzierung der Umsetzung des Konzeptes ist
durch die im Beschlusstext unter Ziffer 3 und 4b aufgeführten Mittel im
Zeitraum 2015 - 2019 im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften
gesichert. Die Umsetzung der Maßnahmen des Finanzhaushaltes erfolgt jeweils auf
Basis von Bau-/Finanzierungsvorlagen. Sofern Investitionszuschüsse aus
GVFG-/FAG-Mitteln in Anspruch genommen werden können, werden diese
beantragt. Anlage 1_Regelablaufplan (ca. 160 KB) Anlage 2_Brueckenbauprogramm_2015_ff (ca. 42 KB) Anlage
3_Uebersichtsplan (ca.
3,2 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
29.06.2015, OA 640
Antrag vom
18.05.2015, OF
687/2
Antrag vom 09.06.2015, OF 693/2
Antrag vom
15.06.2015, OF
809/10
Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1386
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.03.2010, M 46
Antrag vom
13.06.2012, NR 323
Antrag vom
09.06.2015, OF
494/4
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4299
Auskunftsersuchen
vom 02.07.2015, V
1411
Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 87
Vortrag des
Magistrats vom 21.04.2017, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 12.05.2017, M 98
Bericht des
Magistrats vom 07.08.2017, B 244
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2017, M 186
Vortrag des
Magistrats vom 10.08.2018, M 138
Bericht des
Magistrats vom 07.10.2019, B 369
Vortrag des
Magistrats vom 27.07.2020, M 115
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2022, M 81
Vortrag des
Magistrats vom 11.11.2022, M 186
Vortrag des Magistrats vom
04.09.2023, M 142
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2023, M 159
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2023, M 160
Vortrag des
Magistrats vom 06.01.2025, M 3 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 29.04.2015
Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
11 am 18.05.2015, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2
am 18.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 687/2 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
14 am 18.05.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1
am 19.05.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4
am 19.05.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Ablehnung)
41. Sitzung des OBR 6
am 19.05.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7
am 19.05.2015, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
10 am 19.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage M 61 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
13 am 19.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
16 am 19.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2015, TO II, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 61 wird auf Wunsch der ÖkoLinX-ARL
wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8
am 28.05.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE.
(= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 9
am 28.05.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR
15 am 29.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5
am 29.05.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FAG
41. Sitzung des OBR
12 am 29.05.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP
13 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 61 auf
den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
40. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2015, TO II, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 61 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
45. Sitzung des OBR 2
am 29.06.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 640 2015
1. Der Vorlage
M 61 wird unter Hinweis auf OA 640 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 687/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe
beschlossen, dass am Ende des Tenors folgender Satz angehängt wird:
"Der Magistrat wird um Vorstellung der abgestimmten Planung im
Ortsbeirat 2 gebeten." 3. Die Vorlage
OF 693/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen
LINKE.(= Ablehnung)
zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
43. Sitzung des OBR
10 am 30.06.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1386 2015
1. Der Vorlage
M 61 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 809/10 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3
am 02.07.2015, TO II, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage M 61 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL
wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); RÖMER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme)
42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 3
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 640 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); RÖMER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 61 und OA 640 = Ablehnung) REP (M 61 und OA
640 = Annahme) Stv. Krebs (M 61 = Enthaltung, OA 640 = Annahme)
43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 19
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 640 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE. und BFF
(= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung);
RÖMER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 61 = Enthaltung, OA 640
= Annahme) 44. Sitzung des OBR 3
am 17.09.2015, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 61 wird auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3
am 08.10.2015, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6148, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 66 6