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Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 1. Bericht

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 244 Betreff: Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 1. Bericht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61) 1. Vorbemerkung Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 16.07.2015, § 6148 (Vortrag des Magistrats vom 24.4.2015, M 61), berichtet der Magistrat und legt das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2017 - 2021 vor. Der vorliegende Bericht enthält sowohl den Umsetzungsstand des Bauprogramms 2015 bis 2019, als auch die Fortschreibung und vereinzelte Neuausrichtung des Programmes für den Zeitraum 2017 - 2021 (inklusive Ausblick auf 2022). Das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2017 - 2021 (inklusive Ausblick auf 2022), liegt als Anlage 2 bei. Die Finanzierung erfolgt a) bei bestandsnahen Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen aus Mitteln des Ergebnishaushalts, b) bei Ersatz- oder Neubauten aus Mitteln des Finanzhaushalts. Maßnahmen des Investitionsprogramms werden der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Magistrat unter Beachtung der allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften im Rahmen von Bau-/Finanzierungsvorlagen zur Genehmigung vorgelegt. Folgende Mittel zur Unterhaltung und zur Sanierung von Brücken- und Ingenieurbauwerken stehen jährlich im Haushalt zur Verfügung: a) Ergebnishaushalt : 10.338 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61, 67-69 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; b) Finanzhaushalt : 3.000 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke; Darüber hinaus sind im Haushalt folgende Einzelveranschlagungen vorgesehen: c) Einzelveranschlagungen im Finanzhaushalt: Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.003558 - Grundhafte Erneuerung der Straßenbrücke ü. d. Nidda in Rödelheim, BW 14; Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001252 - Grundhafte Erneuerung der Brücke über die Hafenbahn (Hanauer Landstraße), BW 21a und Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.00 2021 - Neubau der Schwedlerbrücke (Planungsmittel), BW 25 Die konventionelle Sanierung der Brückenbauwerke durch das städtische Fachamt ermöglicht sowohl eine zeitliche Ausdehnung des Instandhaltungsprogramms als auch die Reduzierung auf bautechnisch zwingend erforderliche bzw. verkehrsinfrastrukturell gebotene Maßnahmen. Im Rahmen der vorliegenden Konzeption für eine konventionelle Sanierung sind die Durchführung kurz- bis mittelfristig notwendiger Maßnahmen vorgesehen, die sowohl die Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke gewährleisten als auch im Einzelfall zusätzliche Anforderungen an bestehende Mobilitätserfordernisse berücksichtigen. Der Konzeption zur Sanierung der Frankfurter Brücken- und Ingenieurbauwerke liegen dabei folgende Kriterien zugrunde: a) Baulicher Zustand Auf der Grundlage der Ergebnisse wiederkehrender oder anlassbezogener Bauwerksprüfungen erfolgt eine Einstufung von Bauzustand und Sanierungsbedarf. Die Kategorisierung nach Bauwerkszustand lässt jedoch per se noch keine abschließende Aussage über die Dringlichkeit des Sanierungsbedarfs der Bauwerke zu. Aufgrund spezifischer Besonderheiten einzelner Bauwerke wurden ergänzende Auswahlkriterien einbezogen. So wurden vereinzelt Bauwerke mit ausreichender Bauwerkssubstanz im Sanierungsprogramm berücksichtigt, um baubedingte Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren, indem mehrere Brückenbauwerke eines Straßenzugs zusammengefasst wurden. b) Verkehrliche Bedeutung der Bauwerke Die Beurteilung und Einstufung eines Brücken- oder Ingenieurbauwerkes nach seiner verkehrlichen Bedeutung dient neben der Zustandsnote als zusätzliches Auswahlkriterium. Bauwerke mit hoher Verkehrsbedeutung werden daher grundsätzlich vorrangig im Sanierungsprogramm berücksichtigt. c) Zeitliche Einordnung aufgrund des planerischen Vorlaufs und der Erlangung von Gremienbeschlüssen Der erforderliche zeitliche Vorlauf wird in Abhängigkeit des Aufwands für die Planung, die Art der zu erwirkenden Gremienbeschlüsse sowie einer gegebenenfalls bestehenden Fördermöglichkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgeschätzt. Die Zuordnung einer Maßnahme zum Ergebnishaushalt (grundhafte Erneuerung) oder zum Investitionshaushalt (Ersatzneubau) findet ebenfalls Berücksichtigung. Mit einer Kostenschätzung wird für jede einzelne Maßnahme der Bedarf an Finanzmitteln festgestellt. 2. Bewertung des Bauprogramm 2015-2019/Erste Erfahrungen bei der Umsetzung Nach den ersten beiden Jahren der Umsetzung zeigt sich, dass die Rückkehr zur konventionellen Unterhaltung der Bauwerke und das Nichtverfolgen des ÖPP-Projekts richtig waren. Die erhofften Vorteile haben sich im vollem Umfang eingestellt: Die Stadt allein entscheidet nach technischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Kriterien, welche Bauwerke wann, wie und in welchem Umfang instandgesetzt werden oder ob ein Neubau die sinnvollere Lösung ist. Das zuständige Fachamt legt die erforderlichen technischen Standards fest, nach denen die Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden und veranlasst dann die erforderlichen Planungen. Die Ausführung erfolgt ebenfalls in direktem Auftragsverhältnis mit Baufirmen. Im Zuge der Planung und Durchführung der Maßnahmen kann das teilweise verloren gegangene Know-how von städtischen Mitarbeitern wieder aufgebaut werden. Die Gesamtaufwendungen zur Instandhaltung und Werterhaltung des Bauwerksbestandes sind so deutlich geringer, da flexibel auf Situationen reagiert werden kann, die sich beim Bauen im Bestand erst im Zuge der Ausführung zeigen. Externe Dienstleister wären aufgrund vertraglicher Regularien (z. B. vertraglich zwingend einzuhaltende Qualitäten, DIN-Vorschriften etc.) deutlich unflexibler und damit teurer. 3. Konjunkturelle Situation Es konnten nicht alle im Bauprogramm 2015 - 2019 geplanten Baumaßnahmen im vorgesehenen Zeitraum begonnen werden. Verschiedene Baumaßnahmen mussten von der Baustellenkoordination aufgrund von Konflikten mit anderen Baumaßnahmen mit höherer Priorität verschoben werden. Bei mehreren Baumaßnahmen die den Betrieb der DB AG beeinflussen, kommt es ebenfalls zu Bauzeitverschiebungen aufgrund von extrem langen Vorlaufzeiten für die Anmeldung von Sperrungen im Gleisbereich. Weiterhin besteht derzeit eine sehr hohe Auslastung in der Baubranche, die ebenfalls zu Verzögerungen führt. In den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass vereinzelt keine geeigneten Firmen für die Baumaßnahmen gefunden werden können. Auf Ausschreibungen werden zurzeit deutlich weniger Angebote abgegeben als in der Vergangenheit, und die abgegebenen Angebote unterliegen sehr großen Preisschwankungen. Wiederholt mussten Ausschreibungen wegen nicht ausreichender Budgets aufgehoben und neu ausgeschrieben werden. Kürzlich erfolgte Änderungen im Vergaberecht erhöhen den Arbeitsaufwand bis zur Ausschreibung und Beauftragung von geeigneten Ingenieurbüros deutlich. Aufgrund der neuen Vorgaben sind nahezu alle Ingenieurleistungen in Zukunft öffentlich auszuschreiben. Dies führt zu einem zeitlichen Mehraufwand bis zur Beauftragung von Ingenieurleistungen. Viele Ingenieurbüros sind zudem sehr gut ausgelastet, sodass es hier zu Kapazitätsproblemen und damit zu verlängerten Planungszeiträumen kommt. Ähnlich stellt sich die Situation bei den bauausführenden Firmen dar. 4. Stand der Umsetzung 4.1 Im Jahr 2015 bis Mitte 2017 wurden folgende Baumaßnahmen aus dem Bauprogramm umgesetzt, begonnen oder abgeschlossen: - BW 014 Straßenbrücke über die Nidda in Rödelheim - BW 021 a Brücke im Zuge der Hanauer Landstraße - BW 021 c Omegabrücke Griesheim - BW 038 b Straßenbrücke über Königsbach/Humperdinckstraße - BW 038 c Straßenbrücke über Königsbach/Max-Reger-Straße - ST 071 Stützwand "Am Herrenhof" - Grundinstandsetzung Alte Brücke 4.2 Folgende Maßnahmen befinden sich aktuell in der Planung: - BW 011 b Fußgängerbrücke ü.d. Nidda-Altarm in Praunheim - BW 022 Maybachbrücke (Am weißen Stein) - BW 022 m Straßenbrücke über DB im Zuge Ludwig-Landmann-Straße - BW 023 Laymeyerbrücke - BW 025 Schwedlerbrücke - BW 029 Fußgängersteg an der Main-Neckar-Brücke - BW 030 Fußgängersteg Niederräder Eisenbahnbrücke - BW 038 Straßenbrücke im Zuge Kennedyallee über den Königsbach - BW 040 m Waldwegbrücke über den Jacobi-Weiher Dornhöfer-Schneise - BW 048 b Feldwegbrücke Lachgraben, Kellerskopfweg - BW 007 Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim - St 006 /St 006a Stützmauer "auf dem Mühlberg" /Stützmauer am Mühlkanal - St 33a Stützwand Berkersheimer Obergasse/Untergasse 4.3 Verschoben werden mussten folgende größere Baumaßnahmen: - BW 012 Straßenbrücke über die Nidda in Hausen - BW 022 g bis 022 k Straßenbrücken über DB im Zuge Camberger Straße - BW 085/03 bis 085/05 Straßenbrücken im Bereich Miquel-Knoten - BW 122/04 Straßenbrücke "In der Römerstadt" - BW 122/05 Straßenbrücke über die Rosa-Luxemburg/Ausfahrt NWZ - BW 122/08 Überführung Dillenburger Straße - BW 123/13 Feuerwehrbrücke "Nidaforum" - BW 123/16 Heddernheimer Steg - BW 123/20 Titusbrücke Diese Maßnahmen wurden für die Folgejahre ins Bauprogramm aufgenommen. 5. Fortgeschriebenes Bauprogramm 2017 - 2021 (Anlage 2) Bauzeitraum: Der im Bauprogramm benannte Baubeginn der einzelnen Baumaßnahmen dient als Richtwert. Bei vereinzelten Baumaßnahmen kann es zu einer Verschiebung des Baubeginns kommen. Durch die Abhängigkeit von Dritten lässt sich bei einem Zeitraum von größer als drei Jahren kein belastbarer Baubeginn planen. Bauwerkszustand: Bei den im Bauprogramm aufgeführten Bauwerken besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf aus Sicht der Verkehrssicherheit. Bei einer Verschiebung von Baumaßnahmen um einige wenige Jahre, ist die Verkehrssicherheit der Bauwerke trotzdem gegeben. Kostenschätzung: Die hohe Auslastung der Baubranche macht derzeit eine Kostenschätzung extrem schwierig. Teilweise werden deutlich höhere Preise angeboten als in den zurückliegenden Jahren. Die im Bauprogramm genannte Kostenschätzung ist daher nur als grober Richtwert zu sehen. 6. Weiteres Vorgehen Das fortgeschriebene Bauprogramm 2017 - 2021 verfolgt primär eine zeitnahe Instandsetzung bzw. einen Neubau der Brücken bzw. Ingenieurbauwerke mit dem vordringlichsten Sanierungsbedarf. In der zweiten Planungsperiode ab 2020 soll sukzessive ein Übergang zu einer geregelten und vorbeugenden Brückenunterhaltung erreicht werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll bei Umsetzung des vorgelegten Konzeptes ein Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken erreicht werden, der eine planmäßige vorbeugende Unterhaltung ermöglicht. Anlage 1_Regelablaufplan (ca. 160 KB) Anlage 2_Brueckenbauprogramm_2017-2022 (ca. 109 KB) Anlage 3_Teilbereich_Anschluss_Ffm_Ost (ca. 1,7 MB) Anlage 3_Teilbereich_Buergergarten (ca. 1,5 MB) Anlage 3_Teilbereich_Camberger_Strasse (ca. 952 KB) Anlage 3_Teilbereich_Nordweststadt (ca. 1,8 MB) Anlage 3_Uebersichtsplan (ca. 19,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994 Antrag vom 04.06.2019, OF 357/4 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4843 Bericht des Magistrats vom 07.10.2019, B 369 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 13 am 22.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 15. Sitzung des OBR 14 am 11.09.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 19.09.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1862, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 66 6