Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 1. Bericht
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 07.08.2017, B 244 Betreff: Frankfurter Brückenbauprogramm -
Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 1. Bericht Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
16.07.2015, § 6148 (M 61) 1. Vorbemerkung
Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom
16.07.2015, § 6148 (Vortrag des Magistrats vom 24.4.2015, M 61), berichtet
der Magistrat und legt das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2017 - 2021
vor. Der vorliegende Bericht enthält
sowohl den Umsetzungsstand des Bauprogramms 2015 bis 2019, als auch die
Fortschreibung und vereinzelte Neuausrichtung des Programmes für den Zeitraum
2017 - 2021 (inklusive Ausblick auf 2022). Das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2017 - 2021
(inklusive Ausblick auf 2022), liegt als Anlage 2 bei. Die Finanzierung erfolgt a) bei bestandsnahen Sanierungs- oder
Unterhaltungsmaßnahmen aus Mitteln des Ergebnishaushalts, b) bei Ersatz- oder Neubauten aus Mitteln des
Finanzhaushalts.
Maßnahmen des Investitionsprogramms werden der
Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Magistrat unter Beachtung der
allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften im Rahmen von
Bau-/Finanzierungsvorlagen zur Genehmigung vorgelegt. Folgende Mittel zur Unterhaltung und zur Sanierung
von Brücken- und Ingenieurbauwerken stehen jährlich im Haushalt zur
Verfügung: a) Ergebnishaushalt : 10.338 T€
p.a. Produktgruppe 16.03,
Kontengruppe 60, 61, 67-69 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen;
b) Finanzhaushalt : 3.000 T€ p.a. Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau
Ingenieurbauwerke;
Darüber hinaus sind im Haushalt
folgende Einzelveranschlagungen vorgesehen: c) Einzelveranschlagungen im Finanzhaushalt: Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.003558 - Grundhafte Erneuerung der Straßenbrücke ü. d.
Nidda in Rödelheim, BW 14; Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001252 -
Grundhafte Erneuerung der Brücke über die Hafenbahn (Hanauer Landstraße), BW
21a und Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.00 2021 - Neubau der Schwedlerbrücke (Planungsmittel),
BW 25 Die konventionelle Sanierung der
Brückenbauwerke durch das städtische Fachamt ermöglicht sowohl eine zeitliche
Ausdehnung des Instandhaltungsprogramms als auch die Reduzierung auf
bautechnisch zwingend erforderliche bzw. verkehrsinfrastrukturell gebotene
Maßnahmen. Im Rahmen der vorliegenden Konzeption für eine konventionelle
Sanierung sind die Durchführung kurz- bis mittelfristig notwendiger Maßnahmen
vorgesehen, die sowohl die Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke
gewährleisten als auch im Einzelfall zusätzliche Anforderungen an bestehende
Mobilitätserfordernisse berücksichtigen. Der Konzeption zur Sanierung der Frankfurter Brücken-
und Ingenieurbauwerke liegen dabei folgende Kriterien zugrunde: a) Baulicher Zustand Auf der Grundlage der Ergebnisse wiederkehrender oder
anlassbezogener Bauwerksprüfungen erfolgt eine Einstufung von Bauzustand und
Sanierungsbedarf.
Die Kategorisierung nach
Bauwerkszustand lässt jedoch per se noch keine abschließende Aussage über die
Dringlichkeit des Sanierungsbedarfs der Bauwerke zu. Aufgrund spezifischer
Besonderheiten einzelner Bauwerke wurden ergänzende Auswahlkriterien
einbezogen. So wurden vereinzelt Bauwerke mit ausreichender Bauwerkssubstanz im
Sanierungsprogramm berücksichtigt, um baubedingte Verkehrsbeeinträchtigungen zu
minimieren, indem mehrere Brückenbauwerke eines Straßenzugs zusammengefasst
wurden. b) Verkehrliche Bedeutung der
Bauwerke Die Beurteilung und Einstufung eines
Brücken- oder Ingenieurbauwerkes nach seiner verkehrlichen Bedeutung dient
neben der Zustandsnote als zusätzliches Auswahlkriterium. Bauwerke mit hoher
Verkehrsbedeutung werden daher grundsätzlich vorrangig im
Sanierungsprogramm berücksichtigt. c) Zeitliche Einordnung aufgrund des planerischen
Vorlaufs und der Erlangung von Gremienbeschlüssen Der erforderliche zeitliche Vorlauf wird in
Abhängigkeit des Aufwands für die Planung, die Art der zu erwirkenden
Gremienbeschlüsse sowie einer gegebenenfalls bestehenden Fördermöglichkeit nach
dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgeschätzt. Die Zuordnung einer
Maßnahme zum Ergebnishaushalt (grundhafte Erneuerung) oder zum
Investitionshaushalt (Ersatzneubau) findet ebenfalls Berücksichtigung. Mit
einer Kostenschätzung wird für jede einzelne Maßnahme der Bedarf an
Finanzmitteln festgestellt. 2. Bewertung des Bauprogramm 2015-2019/Erste
Erfahrungen bei der Umsetzung Nach den ersten beiden Jahren der Umsetzung zeigt
sich, dass die Rückkehr zur konventionellen Unterhaltung der Bauwerke und das
Nichtverfolgen des ÖPP-Projekts richtig waren. Die erhofften Vorteile haben
sich im vollem Umfang eingestellt: Die Stadt allein entscheidet nach
technischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Kriterien, welche Bauwerke
wann, wie und in welchem Umfang instandgesetzt werden oder ob ein Neubau die
sinnvollere Lösung ist. Das zuständige Fachamt legt die erforderlichen
technischen Standards fest, nach denen die Instandsetzungsmaßnahmen
durchgeführt werden und veranlasst dann die erforderlichen Planungen. Die
Ausführung erfolgt ebenfalls in direktem Auftragsverhältnis mit Baufirmen.
Im Zuge der Planung und Durchführung der Maßnahmen
kann das teilweise verloren gegangene Know-how von städtischen Mitarbeitern
wieder aufgebaut werden. Die Gesamtaufwendungen zur Instandhaltung und
Werterhaltung des Bauwerksbestandes sind so deutlich geringer, da flexibel auf
Situationen reagiert werden kann, die sich beim Bauen im Bestand erst im Zuge
der Ausführung zeigen. Externe Dienstleister wären aufgrund vertraglicher
Regularien (z. B. vertraglich zwingend einzuhaltende Qualitäten,
DIN-Vorschriften etc.) deutlich unflexibler und damit teurer. 3. Konjunkturelle Situation Es konnten nicht alle im Bauprogramm 2015 - 2019
geplanten Baumaßnahmen im vorgesehenen Zeitraum begonnen werden. Verschiedene
Baumaßnahmen mussten von der Baustellenkoordination aufgrund von Konflikten mit
anderen Baumaßnahmen mit höherer Priorität verschoben werden. Bei mehreren Baumaßnahmen die den Betrieb der DB AG
beeinflussen, kommt es ebenfalls zu Bauzeitverschiebungen aufgrund von
extrem langen Vorlaufzeiten für die Anmeldung von Sperrungen im
Gleisbereich. Weiterhin besteht derzeit eine sehr
hohe Auslastung in der Baubranche, die ebenfalls zu Verzögerungen führt. In
den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass vereinzelt keine
geeigneten Firmen für die Baumaßnahmen gefunden werden können. Auf
Ausschreibungen werden zurzeit deutlich weniger Angebote abgegeben als in der
Vergangenheit, und die abgegebenen Angebote unterliegen sehr großen
Preisschwankungen. Wiederholt mussten Ausschreibungen wegen nicht ausreichender
Budgets aufgehoben und neu ausgeschrieben werden. Kürzlich erfolgte Änderungen im Vergaberecht erhöhen
den Arbeitsaufwand bis zur Ausschreibung und Beauftragung von geeigneten
Ingenieurbüros deutlich. Aufgrund der neuen Vorgaben sind nahezu alle
Ingenieurleistungen in Zukunft öffentlich auszuschreiben. Dies führt zu einem
zeitlichen Mehraufwand bis zur Beauftragung von Ingenieurleistungen. Viele
Ingenieurbüros sind zudem sehr gut ausgelastet, sodass es hier zu
Kapazitätsproblemen und damit zu verlängerten Planungszeiträumen kommt. Ähnlich
stellt sich die Situation bei den bauausführenden Firmen dar. 4. Stand der Umsetzung 4.1 Im Jahr 2015 bis Mitte 2017 wurden folgende
Baumaßnahmen aus dem Bauprogramm umgesetzt, begonnen oder abgeschlossen:
- BW 014
Straßenbrücke über die
Nidda in Rödelheim - BW 021 a
Brücke im Zuge der Hanauer
Landstraße - BW 021 c
Omegabrücke Griesheim
- BW 038
b Straßenbrücke über Königsbach/Humperdinckstraße
- BW 038 c
Straßenbrücke über
Königsbach/Max-Reger-Straße - ST 071
Stützwand "Am
Herrenhof" - Grundinstandsetzung Alte Brücke
4.2 Folgende Maßnahmen befinden sich
aktuell in der Planung:
- BW 011 b
Fußgängerbrücke ü.d.
Nidda-Altarm in Praunheim - BW 022 Maybachbrücke (Am weißen Stein)
- BW 022 m
Straßenbrücke über DB im Zuge
Ludwig-Landmann-Straße - BW 023 Laymeyerbrücke
- BW 025
Schwedlerbrücke
- BW 029
Fußgängersteg an der
Main-Neckar-Brücke - BW 030 Fußgängersteg Niederräder
Eisenbahnbrücke - BW 038 Straßenbrücke im Zuge Kennedyallee
über den Königsbach - BW 040 m Waldwegbrücke über den
Jacobi-Weiher Dornhöfer-Schneise - BW 048 b Feldwegbrücke Lachgraben,
Kellerskopfweg - BW 007 Fußgängerbrücke zum Strandbad
Eschersheim - St 006 /St 006a Stützmauer "auf dem Mühlberg"
/Stützmauer am Mühlkanal - St 33a Stützwand Berkersheimer Obergasse/Untergasse
4.3 Verschoben werden mussten
folgende größere Baumaßnahmen:
- BW 012
Straßenbrücke über die Nidda in
Hausen
- BW 022 g bis
022 k Straßenbrücken über DB im Zuge Camberger Straße
- BW 085/03 bis
085/05 Straßenbrücken
im Bereich Miquel-Knoten - BW 122/04 Straßenbrücke "In der
Römerstadt" - BW 122/05 Straßenbrücke über die
Rosa-Luxemburg/Ausfahrt NWZ - BW 122/08 Überführung Dillenburger Straße
- BW 123/13
Feuerwehrbrücke
"Nidaforum" - BW 123/16 Heddernheimer Steg - BW 123/20 Titusbrücke
Diese Maßnahmen wurden für die Folgejahre ins
Bauprogramm aufgenommen. 5. Fortgeschriebenes Bauprogramm 2017 - 2021
(Anlage 2) Bauzeitraum: Der im Bauprogramm benannte Baubeginn der einzelnen
Baumaßnahmen dient als Richtwert. Bei vereinzelten Baumaßnahmen kann es zu
einer Verschiebung des Baubeginns kommen. Durch die Abhängigkeit von Dritten
lässt sich bei einem Zeitraum von größer als drei Jahren kein belastbarer
Baubeginn planen.
Bauwerkszustand: Bei den im Bauprogramm aufgeführten Bauwerken besteht
derzeit kein akuter Handlungsbedarf aus Sicht der Verkehrssicherheit. Bei einer
Verschiebung von Baumaßnahmen um einige wenige Jahre, ist die
Verkehrssicherheit der Bauwerke trotzdem gegeben. Kostenschätzung: Die hohe Auslastung der Baubranche macht derzeit eine
Kostenschätzung extrem schwierig. Teilweise werden deutlich höhere Preise
angeboten als in den zurückliegenden Jahren. Die im Bauprogramm genannte
Kostenschätzung ist daher nur als grober Richtwert zu sehen. 6. Weiteres Vorgehen Das fortgeschriebene Bauprogramm 2017 - 2021 verfolgt
primär eine zeitnahe Instandsetzung bzw. einen Neubau der Brücken bzw.
Ingenieurbauwerke mit dem vordringlichsten Sanierungsbedarf. In der zweiten Planungsperiode ab 2020 soll
sukzessive ein Übergang zu einer geregelten und vorbeugenden
Brückenunterhaltung erreicht werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll bei
Umsetzung des vorgelegten Konzeptes ein Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken
erreicht werden, der eine planmäßige vorbeugende Unterhaltung ermöglicht.
Anlage 1_Regelablaufplan (ca. 160 KB) Anlage 2_Brueckenbauprogramm_2017-2022 (ca. 109 KB) Anlage 3_Teilbereich_Anschluss_Ffm_Ost (ca. 1,7 MB) Anlage 3_Teilbereich_Buergergarten (ca. 1,5 MB) Anlage 3_Teilbereich_Camberger_Strasse (ca. 952 KB) Anlage 3_Teilbereich_Nordweststadt (ca. 1,8 MB) Anlage
3_Uebersichtsplan (ca.
19,2 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 61
Anregung an den
Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994
Antrag vom
04.06.2019, OF
357/4
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4843
Bericht des
Magistrats vom 07.10.2019, B 369
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR
13 am 22.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7
am 22.08.2017, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3
am 24.08.2017, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9
am 24.08.2017, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
15. Sitzung des OBR
14 am 11.09.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR
10 am 12.09.2017, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
16 am 12.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 4
am 12.09.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF
15. Sitzung des OBR 6
am 12.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8
am 14.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5
am 15.09.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR
12 am 15.09.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR
15 am 15.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2
am 18.09.2017, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR
11 am 18.09.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1
am 19.09.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1862, 15. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 66 6