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BW025 - Revitalisierung der Schwedlerbrücke - Bauleistungen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Instandsetzung der Schwedlerbrücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015-2019 ist (M 61) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes höchste Priorität hat.
  2. Der grundhaften Erneuerung der denkmalgeschützten Bestandsbrücke und des Widerlagers Süd sowie des Ersatzneubaus der ehemaligen Trogbrücke über dem Gleisbett und des Neubaus des Widerlagers Nord wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  3. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 18.080 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass für Maßnahme im IPG PG 16.03, Produktdefinition 5.002021 bislang 1.830 T€ bereitgestellt sind. Zum 31.12.2021 wurden insgesamt rd. 1.112 T€ verausgabt. Die Restmittel von rd. 718 T€ sind zur Übertragung in das HH-Jahr 2022 vorgesehen. Darüber hinaus stehen weitere 300 T€ unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum HH
  5. Unter Berücksichtigung der geplanten Ausgaben ergibt sich für das Jahr 2022 ein ergänzender Finanzierungsbedarf von rd. 4.982 T€.
  6. Die haushaltsmäßige Deckung der im Jahr 2022 ergänzend benötigten Mittel erfolgt wie folgt: a) 2.800 T€ aus Mitteln des Programms "Grunderneuerung von (Gemeinde-) Straßen" (PG 16.03, Projektdefinition 5.001066) b) 982 T€ aus Mitteln der Maßnahme Baugebiet Am Eschbachtal (PG 16.01, PD 5.001048) c) 1.200 T€ aus Mitteln zur "Entwicklung Rebstockgelände" (PG 13.01, PD 5.005491).
  7. Für die Maßnahme 5.002021 Revitalisierung der Schwedlerbrücke werden 8.000 T€ für das Jahr 2023 und 2.968 T€ für 2024 im Haushalt bereitgestellt sowie an Einnahmen 6.192 T€ für 2023, 4.200 T€ für 2024 und 2.000 T€ für 2025 eingestellt.
  8. In finanzieller Hinsicht dient zur Kenntnis, dass es sich bei der Maßnahme um eine Kreuzungsmaßnahme gem. § 12.1 Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt. Insoweit ist mit einer Kostenbeteiligung (Einnahmen) der DB Netz AG von 3.692 T€ zu rechnen und der DB Netz AG ein Ablösebetrag in Höhe von 427 T€ zu zahlen. Darüber hinaus wurde für die Baumaßnahme ein Antrag zur Gewährung einer Landeszuwendung aus dem Programm "Nahmobilität" gestellt; es wird von einer Förderung in Höhe von rd. 8.700 T€ ausgegangen.
  9. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 478 T€ im jeweiligen Budget sichergestellt ist; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 177 T€ gegenüber.
  10. Ferner dient zur Kenntnis, dass das Bauwerk zum 31.12.2021 keinen Restbuchwert mehr aufweist.
  11. Der Fällung von vier betroffenen Bäumen im Bereich des nördlichen Widerlagers wird zugestimmt. Es handelt sich um katalogisierte Bäume in der Zuständigkeit des Grünflächenamts. Die Wiederbegrünung des Baubereichs erfolgt nach Fertigstellung der Brücke in Abstimmung mit dem Grünflächenamt, ein Ausgleich erfolgt entsprechend des landschaftsplanerischen Begleitplans (LBP).

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

9
9. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF; Gartenpartei (= Ablehnung)

Ablehnung:
Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD ÖkoLinX-ELF
9
9. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

:
BFF-BIG
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF
14
14. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG; Gartenpartei (= Ablehnung)

Ablehnung:
Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG

Verknüpfte Vorlagen