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BW 023 Lahmeyerbrücke - Ersatzneubau Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M 138 Betreff: BW 023 Lahmeyerbrücke - Ersatzneubau Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 757 (M 185) I. Dem Ersatzneubau der Lahmeyerbrücke, BW 023, als Verbindung zwischen der Hanauer Landstraße und der Siedlung Riederwald mit barrierefreien Rampen wird entsprechend der vorgelegten Entwurfsplanung zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 7.883 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (§ 6148 vom 16.07.2015, M 61) und aufgrund der verkehrlichen Bedeutung und des schlechten baulichen Zustandes eine hohe Priorität hat; b) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe 5.025 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke" zur Verfügung stehen, von denen zum 30.04.2018 für Planungsleistungen bereits 298 T€ verausgabt wurden. Die Maßnahme wird in der Produktgruppe 16.03 über die Projektdefinition 5.002816 "Neubau Lahmeyerbrücke BW23" abgewickelt; die bereits verausgabten Mittel sind zuzuordnen. c) die darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe von 2.858 T€ (Abbruch, Behelfsbrücken und Gerüste sowie Beton- und Stahlbauarbeiten) über die Produktgruppe 16.03, Kostenartengruppe 60, 61, 67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Unterhaltung von Brücken", bereitgestellt werden; d) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 236 T€ sichergestellt ist, den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 34 T€ gegenüber. e) das Brückenbauwerk zum 31.12.2017 keinen Restbuchwert aufweist, somit keine Sonderabschreibung erforderlich wird; f) die Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig ist und ein entsprechender Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung gestellt wurde. Es wird von einer Förderung in Höhe von 1.088 T€ ausgegangen g) es sich bei der Maßnahme um eine Kreuzungsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) § 12.2 handelt. Aus der Kostenbeteiligung der DB Netz AG betragen die Einnahmen 1.286 T€. Es werden somit aus den Beträgen gem. f) und g) Gesamteinnahmen in Höhe von 2.374 T€ angesetzt. h) der DB Netz AG ein Ablösebetrag in Höhe von 500 T€ zu zahlen ist. IV. Den Baumfällungen von 14 Bäumen sowie einem finanziellen Ausgleich in Höhe von 20 T€ entsprechend des landschaftsplanerischen Begleitplans (LBP) wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Die Lahmeyerbrücke befindet sich im Osten der Stadt Frankfurt am Main in den Stadtteilen Ostend und Riederwald. Das Bauwerk überquert 3 Gleise der DB Netz AG sowie 4 Gleise der Hafenbahn. Die Lahmeyerbrücke verbindet die Ortsteile Fechenheim und Riederwald. Sie dient als Verbin-dung zwischen der Hanauer Landstraße und der Riederwaldsiedlung. Des Weiteren kann die Riederwaldsiedlung durch die Lahmeyerbrücke von den Straßenbahnlinien 11 und 12 erschlossen werden. Der Hafenbahnbetrieb wurde im Jahr 2007 eingestellt und seitdem wird das Bauwerk nur noch als Verbindung für Fußgänger und Radfahrer genutzt. Die Zuwegung im Norden erfolgt über einen asphaltierten Weg von der Iselinstraße her kommend mit einer Breite von ca. 1,5 - 2,0 m, der parallel zum ehemaligen Gleis verläuft und beidseitig von einem Rohrgeländer begrenzt wird. Des Weiteren bindet von Westen her eine Böschungstreppe in den Weg ein. Auf der südlichen Seite der Brücke geht der Gehweg im Anschluss an die Brücke in einen asphaltierten Weg über, der dann über eine Treppe in die Hanauer Landstraße einmündet. Im jetzigen Zustand ist keine Barrierefreiheit vorhanden. Die Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 aus dem Jahre 2009 ergab eine ungenügende Zustandsnote des Bauwerkszustandes. Es wurden diverse Schäden festgestellt, wonach die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Der bauliche Zustand und das verkehrsplanerische Erfordernis zum Erhalt der Wegebeziehung veranlasste den Magistrat, die Lahmeyerbrücke in das Brückenbauprogramm 2015 - 2019 auf-zunehmen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 6148, wurde dem Vortrag des Magistrats M 61 zum Brückenbauprogramm am 16.07.2015 zugestimmt. B. Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes, gibt es zum Ersatzneubau keine Alternative. In unmittelbarer Nähe ist keine adäquate Wegeverbindung vorhanden. In einer Variantenuntersuchung wurden drei Varianten (Hängebrücke mit Pylon, Integrale Stahl-verbundbrücke und Einfeldträgerkette) untersucht. Dabei wurden Aspekte wie die Kosten des Ersatzneubaus, Kosten der Unterhaltung, Eingriffe aus stadtplanerischer Sicht, Bauablauf, Kompatibilität mit den Projekten Nordmainische S-Bahn sowie Verlängerung Ferdinand-Happ-Straße betrachtet und bewertet. Als Vorzugsvariante wurde die Stahlverbundbrücke als integrales Bauwerk mit drei Brückenfeldern ausgewählt. C. Lösung Der Bau des neuen Bauwerks und der anschließenden Wege ist für 2019 - 2020 vorgesehen. Die neue Brücke wird westlich der alten Brücke hergestellt. Nach Fertigstellung werden die Wegeanbindungen in die Iselinstraße im Norden und die Hanauer Landstraße im Süden über barrierefreie Rampen hergestellt. Das Bestandsbauwerk wird im Anschluss zurückgebaut. Die Wegebeziehung wird während der Bauzeit solange wie möglich aufrechterhalten. Die Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden berücksichtigt. Der bestehende Radweg entlang des nördlichen Widerlagers wird angepasst. Die geplante Höhe der Brücke wird durch die freizuhaltenden Lichtraumprofile der geplanten Nordmainischen S-Bahn sowie der Fernbahn bestimmt. Die Wegeanbindung im Norden erfolgt über einen 4,0 m breiten Geh-und Radweg bis zur Iselinstraße, wobei einerseits der vorhandene Bahndamm mit einer Längsneigung von ca. 2 % genutzt wird und andererseits die jetzige Rampe entsprechend den Erfordernissen der Barrierefreiheit ertüchtigt wird. Im vorderen Bereich (hinter dem nördlichen Widerlager) ermöglicht eine Treppe den Anschluss an den bahnparallelen Geh- und Radweg. Die südliche Anbindung erfolgt bis an die Hanauer Landstraße. Der Weg über die Rampe und die Zwischenpodeste wird barrierefrei mit einer Breite von 4,0 m an die Hanauer Landstraße ange-bunden. Die bestehende Treppe wird bis zum neuen Weg verlängert. Bei der Trassierung der Wege müssen die Vorgaben zu den Ausgleichsmaßnahmen des Projektes Nordmainische S-Bahn berücksichtigt werden. Die Beleuchtung im Bereich der Rampen erfolgt über Mastleuchten. Am Brückenbauwerk ist eine in den Handlauf integrierte Beleuchtung geplant. Im Zuge des Brückenbaus und der Herstellung der Rampen sowie der Wegeanbindungen sind Eingriffe in den Baumbestand im Bereich der Böschungen unvermeidbar. Es sind 14 Bäume zu fällen, die unter die Eingriffsregelungen des Bundesnaturschutzgesetztes fallen. Die entsprechende Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde liegt vor. Entsprechend des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) erfolgte die flächenmäßige Bilanzierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen mit Hilfe der Grundbewertung der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) vom 1. September 2005. Demnach werden 56.799 Biotopwertpunkte finanziell ausgeglichen. Dies entspricht einem Betrag von 19.880,-. Der Betrag wird an das Land Hessen gezahlt. D. Kosten Die Kostenberechnung berücksichtigt die konjunkturelle Entwicklung der Baukosten im Bereich Brücken- und Ingenieurbau. 1. Investitionsbedarf (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 7.883.000,00 € Kostenübersicht Titel Betrag (brutto) Investitionskosten 7.882.274,19 € I Brückenbauwerk 4.430.507,09 € Beleuchtung Brücke 153.510,00 € II Wegeanbindung 1.062.729,60 € Beleuchtung Wegeanbindung 144.470,40 € III Kampfmittelräumung 200.289,60 € IV Maßnahmen Artenschutz/ LBP 146.386,80 € V Baunebenkosten 1.244.180,70 € VI Ablösebetrag 500.200,00 € 2. Finanzbedarfszeitraum: Projekt 5.002663 Unterhaltung von Brücken (Kostenartengr. 60, 61, 67-69) Kostenstand 30.04.2018 298.301,18 € 2018 350.000,00 € 2019 2.500.000,00 € 1.800.000,00 € 2020 1.876.776,01 € 400.000,00 € 2021 657.197,00 € 5.025.077,19 € 2.857.197,00 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten D 4.b (1-3) Berechnungsgrundwerte Brücke Wegeanbindung Beleuchtung I Brückenbauwerk 4.430.507,09 € Beleuchtung Brücke 153.510,00 € II Wegeanbindung 1.062.729,60 € Beleuchtung Wegeanbindung 144.470,40 € III Kampfmittelräumung 50.289,60 € 150.000,00 € IV Maßnahmen Artenschutz/ LBP 46.386,80 € 100.000,00 € V Baunebenkosten 800.000,00 € 444.180,70 € Zwischensumme Brückenbau 5.327.183,49 € VI Ablösebetrag 500.200,00 € Summe 5.827.383,49 € 1.756.910,30 € 297.980,40 € 1. Bauunterhaltungskosten Brückenbau 4.430.507,09 € abzüglich: Gerüste, Behelfsbrücken, Abbruch, techn. Bearbeitung 986.411,28 € 3.444.095,81 € 3.444.095,81 € x 1,2% = 41.329,15 € Straßenbau 1600 m2 x 1,3€/m2 = 2.080,00 € Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) Pflegearbeiten Kosten gem. artenschutzrechtlichen Fachbeitrag = 6.000,00 € Summe Bauunterhaltungskosten = 49.409,15 € 2. Abschreibung (jährlich) Brückenbau: BND * 70 Jahre 5.327.183,49 €/70 = 76.102,62 € Straßenbau: BND * 30 Jahre*2 1.756.910,30 €/30 = 58.563,68 € Beleuchtung: BND * 20 Jahre*2 297.980,40 €/20 = 14.899,02 € Summe Abschreibung: = 149.565,32 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer *2 AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt 3. Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75% / 2 * (5.025T€ - 2.374 T€) = 36.451,25 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2018 vom 22.11.2017 Summe Jahresfolgekosten 235.425,72 € Summe Jahresfolgekosten (gerundet) = 236.000,00 € 5. Jahreserträge: -keine- Auflösung von Sonderposten 2.374.014,00€ / 70 Jahre* * längste Abschreibung = 33.914,49 € 6. Leistungen Dritter: aus Eisenbahnkreuzungsgesetz Kostenbeteiligung der DB 1.286.054,00 € Summe Beteiligung DB 1.286.054,00 € GVFG 1.087.960,00 € Gesamteinnahmen 2.374.014,00 € *Bei der Änderung einer Kreuzungsanlage geht man zum einen davon aus, dass sich beim Erhaltungspflichtigen (Stadt Frankfurt am Main) zum Ablösungszeitpunkt bereits ein Betrag für die immer wiederkehrende Unterhaltung und Erneuerung angespart hat. Dieser Betrag muss vom Erhaltungspflichtigen in die Maßnahme mit eingebracht werden. Hat die Anlage die theoretische Nutzungsdauer erreicht oder überschritten, ist der Betrag sehr hoch. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Anlage _Bauwerksplan (ca. 634 KB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 428 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Vortrag des Magistrats vom 04.10.2016, M 185 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3847 Vortrag des Magistrats vom 20.03.2020, M 53 Vortrag des Magistrats vom 09.12.2022, M 215 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.09.2018, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE.; FDP (= Votum im Verkehrsausschuss), BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.09.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 138 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3175, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 Aktenzeichen: 66 6