BW 023 Lahmeyerbrücke - Ersatzneubau Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 10.08.2018, M 138 Betreff: BW 023 Lahmeyerbrücke -
Ersatzneubau Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016,
§ 757 (M 185) I. Dem Ersatzneubau der
Lahmeyerbrücke, BW 023, als Verbindung zwischen der Hanauer Landstraße und der
Siedlung Riederwald mit barrierefreien Rampen wird entsprechend der vorgelegten
Entwurfsplanung zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Investitionsbedarf in Höhe von 7.883 T€ (brutto) werden
bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus
der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms
2015 - 2019 ist (§ 6148 vom 16.07.2015, M 61) und aufgrund der verkehrlichen
Bedeutung und des schlechten baulichen Zustandes eine hohe Priorität hat;
b) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe 5.025 T€
in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau
Sanierungsstau Ingenieurbauwerke" zur Verfügung stehen, von denen zum
30.04.2018 für Planungsleistungen bereits 298 T€ verausgabt wurden. Die
Maßnahme wird in der Produktgruppe 16.03 über die Projektdefinition 5.002816
"Neubau Lahmeyerbrücke BW23" abgewickelt; die bereits verausgabten Mittel sind
zuzuordnen. c) die darüber hinaus notwendigen
Mittel in Höhe von 2.858 T€ (Abbruch, Behelfsbrücken und Gerüste sowie
Beton- und Stahlbauarbeiten) über die Produktgruppe 16.03, Kostenartengruppe
60, 61, 67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Unterhaltung von
Brücken", bereitgestellt werden; d) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von
rd. 236 T€ sichergestellt ist, den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 34 T€ gegenüber. e) das Brückenbauwerk zum 31.12.2017 keinen
Restbuchwert aufweist, somit keine Sonderabschreibung erforderlich wird;
f) die Baumaßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig ist und ein
entsprechender Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung gestellt wurde. Es
wird von einer Förderung in Höhe von 1.088 T€ ausgegangen g) es sich bei der Maßnahme um eine Kreuzungsmaßnahme
nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) § 12.2 handelt. Aus der
Kostenbeteiligung der DB Netz AG betragen die Einnahmen 1.286 T€. Es
werden somit aus den Beträgen gem. f) und g) Gesamteinnahmen in Höhe von 2.374
T€ angesetzt.
h) der DB Netz AG ein
Ablösebetrag in Höhe von 500 T€ zu zahlen ist. IV. Den Baumfällungen von 14 Bäumen sowie einem
finanziellen Ausgleich in Höhe von 20 T€ entsprechend des
landschaftsplanerischen Begleitplans (LBP) wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Die Lahmeyerbrücke
befindet sich im Osten der Stadt Frankfurt am Main in den Stadtteilen Ostend
und Riederwald. Das Bauwerk überquert 3 Gleise der DB Netz AG sowie 4 Gleise
der Hafenbahn. Die Lahmeyerbrücke verbindet die
Ortsteile Fechenheim und Riederwald. Sie dient als Verbin-dung zwischen der
Hanauer Landstraße und der Riederwaldsiedlung. Des Weiteren kann die
Riederwaldsiedlung durch die Lahmeyerbrücke von den Straßenbahnlinien 11 und 12
erschlossen werden. Der Hafenbahnbetrieb wurde im Jahr
2007 eingestellt und seitdem wird das Bauwerk nur noch als Verbindung für
Fußgänger und Radfahrer genutzt. Die Zuwegung im Norden erfolgt
über einen asphaltierten Weg von der Iselinstraße her kommend mit einer Breite
von ca. 1,5 - 2,0 m, der parallel zum ehemaligen Gleis verläuft und beidseitig
von einem Rohrgeländer begrenzt wird. Des Weiteren bindet von Westen her eine
Böschungstreppe in den Weg ein. Auf der südlichen Seite der Brücke
geht der Gehweg im Anschluss an die Brücke in einen asphaltierten Weg über,
der dann über eine Treppe in die Hanauer Landstraße einmündet. Im jetzigen
Zustand ist keine Barrierefreiheit vorhanden. Die Brückenhauptprüfung nach DIN
1076 aus dem Jahre 2009 ergab eine ungenügende Zustandsnote des
Bauwerkszustandes. Es wurden diverse Schäden festgestellt, wonach die
Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Der bauliche Zustand und das
verkehrsplanerische Erfordernis zum Erhalt der Wegebeziehung veranlasste
den Magistrat, die Lahmeyerbrücke in das Brückenbauprogramm 2015 - 2019
auf-zunehmen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 6148, wurde
dem Vortrag des Magistrats M 61 zum Brückenbauprogramm am 16.07.2015
zugestimmt. B. Alternativen Aufgrund des
ungenügenden Bauwerkszustandes, gibt es zum Ersatzneubau keine Alternative.
In
unmittelbarer Nähe ist keine adäquate Wegeverbindung vorhanden. In einer
Variantenuntersuchung wurden drei Varianten (Hängebrücke mit Pylon, Integrale
Stahl-verbundbrücke und Einfeldträgerkette) untersucht. Dabei wurden Aspekte
wie die Kosten des Ersatzneubaus, Kosten der Unterhaltung, Eingriffe aus
stadtplanerischer Sicht, Bauablauf, Kompatibilität mit den Projekten
Nordmainische S-Bahn sowie Verlängerung Ferdinand-Happ-Straße betrachtet und
bewertet. Als Vorzugsvariante wurde die Stahlverbundbrücke als integrales
Bauwerk mit drei Brückenfeldern ausgewählt. C. Lösung Der Bau des neuen Bauwerks und der
anschließenden Wege ist für 2019 - 2020 vorgesehen. Die neue Brücke wird
westlich der alten Brücke hergestellt. Nach Fertigstellung werden die
Wegeanbindungen in die Iselinstraße im Norden und die Hanauer Landstraße im
Süden über barrierefreie Rampen hergestellt. Das Bestandsbauwerk wird im
Anschluss zurückgebaut. Die Wegebeziehung wird während der
Bauzeit solange wie möglich aufrechterhalten. Die Gleise der Nordmainischen
S-Bahn werden berücksichtigt. Der bestehende Radweg entlang des nördlichen
Widerlagers wird angepasst. Die geplante Höhe der Brücke wird
durch die freizuhaltenden Lichtraumprofile der geplanten Nordmainischen S-Bahn
sowie der Fernbahn bestimmt. Die Wegeanbindung im Norden
erfolgt über einen 4,0 m breiten Geh-und Radweg bis zur Iselinstraße, wobei
einerseits der vorhandene Bahndamm mit einer Längsneigung von ca. 2 % genutzt
wird und andererseits die jetzige Rampe entsprechend den Erfordernissen der
Barrierefreiheit ertüchtigt wird. Im vorderen Bereich (hinter dem
nördlichen Widerlager) ermöglicht eine Treppe den Anschluss an den
bahnparallelen Geh- und Radweg. Die südliche Anbindung erfolgt bis
an die Hanauer Landstraße. Der Weg über die Rampe und die Zwischenpodeste wird
barrierefrei mit einer Breite von 4,0 m an die Hanauer Landstraße ange-bunden.
Die bestehende Treppe wird bis zum neuen Weg verlängert. Bei der Trassierung
der Wege müssen die Vorgaben zu den Ausgleichsmaßnahmen des Projektes
Nordmainische S-Bahn berücksichtigt werden. Die Beleuchtung im Bereich der
Rampen erfolgt über Mastleuchten. Am Brückenbauwerk ist eine in den Handlauf
integrierte Beleuchtung geplant. Im Zuge des Brückenbaus und der
Herstellung der Rampen sowie der Wegeanbindungen sind Eingriffe in den
Baumbestand im Bereich der Böschungen unvermeidbar. Es sind 14 Bäume zu fällen,
die unter die Eingriffsregelungen des Bundesnaturschutzgesetztes fallen. Die
entsprechende Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde liegt vor. Entsprechend des
Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) erfolgte die flächenmäßige
Bilanzierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen mit Hilfe der
Grundbewertung der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) vom 1. September
2005. Demnach werden 56.799 Biotopwertpunkte finanziell ausgeglichen. Dies
entspricht einem Betrag von 19.880,-. Der Betrag wird an das Land Hessen
gezahlt. D. Kosten Die Kostenberechnung berücksichtigt die
konjunkturelle Entwicklung der Baukosten im Bereich Brücken- und
Ingenieurbau.
1. Investitionsbedarf
(dazu zählen auch
Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)
Investitionsbedarf 7.883.000,00 €
Kostenübersicht
Titel Betrag
(brutto) Investitionskosten 7.882.274,19 €
I Brückenbauwerk 4.430.507,09 €
Beleuchtung Brücke 153.510,00 €
II Wegeanbindung 1.062.729,60 €
Beleuchtung Wegeanbindung 144.470,40 €
III Kampfmittelräumung 200.289,60 €
IV Maßnahmen Artenschutz/ LBP 146.386,80 €
V Baunebenkosten 1.244.180,70 €
VI Ablösebetrag
500.200,00 €
2. Finanzbedarfszeitraum:
Projekt 5.002663 Unterhaltung von Brücken (Kostenartengr. 60, 61, 67-69) Kostenstand 30.04.2018 298.301,18 €
2018 350.000,00 €
2019 2.500.000,00
€ 1.800.000,00 €
2020 1.876.776,01
€ 400.000,00 €
2021 657.197,00 €
5.025.077,19 €
2.857.197,00 €
3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten
D 4.b (1-3) Berechnungsgrundwerte Brücke Wegeanbindung Beleuchtung I Brückenbauwerk 4.430.507,09 € Beleuchtung Brücke 153.510,00 € II Wegeanbindung 1.062.729,60 € Beleuchtung Wegeanbindung 144.470,40 € III Kampfmittelräumung 50.289,60 € 150.000,00 € IV Maßnahmen Artenschutz/ LBP 46.386,80 € 100.000,00 € V Baunebenkosten
800.000,00 € 444.180,70 € Zwischensumme Brückenbau 5.327.183,49 € VI Ablösebetrag 500.200,00 € Summe 5.827.383,49 € 1.756.910,30 € 297.980,40 €
1.
Bauunterhaltungskosten
Brückenbau
4.430.507,09 €
abzüglich: Gerüste, Behelfsbrücken, Abbruch, techn.
Bearbeitung 986.411,28
€
3.444.095,81
€
3.444.095,81 € x 1,2%
= 41.329,15 €
Straßenbau
1600 m2 x 1,3€/m2 =
2.080,00 €
Beleuchtung
(Folgekosten werden im
Rahmen des Vertrages über die
Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt
abgerechnet)
Pflegearbeiten
Kosten gem.
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag = 6.000,00
€
Summe
Bauunterhaltungskosten = 49.409,15 €
2. Abschreibung
(jährlich)
Brückenbau: BND * 70 Jahre 5.327.183,49 €/70
=
76.102,62 € Straßenbau: BND
* 30 Jahre*2 1.756.910,30 €/30 =
58.563,68 €
Beleuchtung: BND * 20 Jahre*2 297.980,40 €/20
=
14.899,02 €
Summe Abschreibung:
= 149.565,32 €
BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer *2 AfA-Tabellen der Stadt
Frankfurt
3. Kapitalkosten
Kalkulatorische
Verzinsung 2,75% / 2 * (5.025T€ - 2.374
T€)
= 36.451,25 €
*) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2018 vom
22.11.2017
Summe
Jahresfolgekosten
235.425,72 €
Summe Jahresfolgekosten (gerundet) = 236.000,00
€
5. Jahreserträge:
-keine- Auflösung von Sonderposten
2.374.014,00€ / 70
Jahre* * längste
Abschreibung = 33.914,49 €
6. Leistungen
Dritter: aus Eisenbahnkreuzungsgesetz
Kostenbeteiligung der DB 1.286.054,00
€
Summe Beteiligung
DB 1.286.054,00
€
GVFG
1.087.960,00 € Gesamteinnahmen 2.374.014,00 €
*Bei der Änderung einer
Kreuzungsanlage geht man zum einen davon aus, dass sich beim
Erhaltungspflichtigen (Stadt Frankfurt am Main) zum Ablösungszeitpunkt bereits
ein Betrag für die immer wiederkehrende Unterhaltung und Erneuerung angespart
hat. Dieser Betrag muss vom Erhaltungspflichtigen in die Maßnahme mit
eingebracht werden. Hat die Anlage die theoretische Nutzungsdauer erreicht oder
überschritten, ist der Betrag sehr hoch. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Anlage _Bauwerksplan (ca. 634 KB) Anlage
_Uebersichtslageplan (ca.
428 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 61
Vortrag des
Magistrats vom 04.10.2016, M 185
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2018, OM 3847
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2020, M 53
Vortrag des
Magistrats vom 09.12.2022, M 215
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 11
Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4
am 11.09.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
24. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.09.2018, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE.; FDP (= Votum im
Verkehrsausschuss), BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.09.2018, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
25. Sitzung des
OBR 11 am 17.09.2018, TO II, TOP 2
Beschluss: Der Vorlage M 138 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 138 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO I, TOP 30
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO II, TOP 26
Beschluss: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3175, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 Aktenzeichen: 66 6