Ersatzneubau der Straßen-und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Dem Abbruch und Ersatzneubau der Brücke über die Nidda, BW012 im Zuge der Hausener Obergasse, sowie dem anschließenden Abbruch der Fußgängerbrücke über die Nidda, BW012a, wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 1.718 T€ werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes höchste Priorität hat;
- b)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.718 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61 und 67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Unterhaltung von Brücken", zur Verfügung stehen,
- c)für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rd. 166 T€ verausgabt wurden;
- d)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen;
- e)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 43 T€ sichergestellt ist;
- f)die von der Baumaßnahme betroffenen Bauwerke zum 31.05.2019 einen Restbuchwert von 7.643,00 € aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
- Der Fällung von zwei betroffenen Bäumen im Bereich des westlichen Widerlagers wird zugestimmt. Es handelt sich um zwei unkatalogisierte Bäume in der Zuständigkeit der Stadtentwässerung. Die Wiederbegrünung des Baubereichs erfolgt nach Fertigstellung der Brücke in Abstimmung mit der SEF.
Begründung
A. Allgemeines
Das bestehende Bauwerk "BW 12 Straßenbrücke über die Nidda in Frankfurt - Hausen" im Zuge der Hausener Obergasse verbindet die Frankfurter Stadtteile Rödelheim und Hausen. Unmittelbar neben der Straßenbrücke, die nur in eine Richtung befahrbar ist, befindet sich eine Fußgängerbrücke (BW 12a). Bei der im Jahre 2013 durchgeführten Hauptprüfung nach DIN 1076 wurden Schäden festgestellt, wonach der Zustand des Bauwerks als nicht ausreichend eingestuft wurde. Das Bauwerk wurde mit der Zustandsnote 3,5 beurteilt. Aufgrund des nicht ausreichenden Bauwerkszustands, des beengten Brückenquerschnitts und der geringen Tragfähigkeit mit einer Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t, beabsichtigt die Stadt Frankfurt das bestehende Brückenbauwerk durch einen Ersatzneubau mit größerer Tragfähigkeit und größerem Brückenquerschnitt zu ersetzen. Dabei sollen die beiden bestehenden Bauwerke zu einem Bauwerk zusammengeführt werden. Für die Aufteilung der Verkehrsflächen ist im Brückenbereich eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und eine Gehwegbreite von 2,00 m vorgesehen. Die Gesamtbreite zwischen den Geländern wird somit 9,50 m betragen. Das Bauwerk wird für die Einwirkungen aus Straßenverkehr mit dem Lastmodell LM 1 nach DIN EN 1991-2 bemessen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine, da aufgrund des schlechten Bauwerkzustandes, der Lastbeschränkung und des beengten Brückenquerschnittes nur ein Ersatzneubau wirtschaftlich und sinnvoll ist.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Das Bauwerk wird als integrale Einfeldbrücke mit einer Gesamtlänge von 30,80 m ausgeführt. In Verbindung mit dem statischen Konzept als integrales Bauwerk werden der Überbau und der Unterbau monolithisch miteinander verbunden. Die bestehenden Schwergewichtsmauern sollen erhalten bleiben. Für den Lastabtrag in den Baugrund wird eine Tiefgründung durch Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 1,20 m gewählt. Die ca. 3,60 m starken Pfahlkopfbalken werden in Stahlbeton hergestellt und dienen der Verteilung der Lasten aus dem Überbau auf die Pfahlgründung. Der Überbau besteht aus zwei Spannbeton-Hauptträgern, die im unteren Bereich mit Querträgern aus gewalzten Stahlprofilen (HEB 400) miteinander verbunden sind. Die vertikal angreifenden Lasten auf der Fahrbahn werden über Filigranplatten mit einer Ortbetonschicht auf die Stahlprofile weitergeleitet und von dort über die Hauptträger in die Gründung eingeleitet. Die einzelnen Breiten der Brücke betragen: Geh- / Fahrradweg: 2,00 m, Fahrbahn: 5,50 m (Einrichtungsverkehr), Geh- / Fahrradweg: 2,00 m, Gesamtbreite zwischen den Geländern: 9,50 m. Als Absturzsicherung für Fußgänger und Radfahrer ist auf den als Brüstung dienenden Spannbeton-Hauptträgern ein Handlauf mit einer Höhe von 1,30 m ab Oberkante Gehwegbelag geplant. Der obere Handlauf (ø 80 mm) ist im Abstand von 1,65 m an einen mehrfach gekanteten Flachstahl angeschlossen, der auf eine Höhe von 86 cm über der Oberkante des Gehwegbelages einen weiteren Handlauf aufnimmt. Die gesamte Handlaufkonstruktion soll aus einem gebürsteten Edelstahl hergestellt werden. Die Betonoberfläche des Überbaus erhält einen Brückenbelag aus: 4,0 cm Gussasphalt - Deckschicht, 3,5 cm Gussasphalt - Schutzschicht, 0,5 cm Bitumen-Schweißbahn und Versiegelung. Im Erschließungsbereich des Bauwerks ist die Straße an die neue Brückenlage anzupassen. Die Fläche wird nach Herstellen der Brücke mit einem neuen Belag versehen der mit einem Höhenausgleich hergestellt wird. Die bestehende Fußgängerbrücke BW012a wird während der Bauzeit seitlich versetzt und kann somit weiter von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden genutzt werden. Nach Herstellung der neuen Brücke erfolgt dann der Rückbau dieser Fußgängerbrücke. Über das Bauwerk BW012 verlaufende Kabeltrassen werden während der Bauausführung über eine provisorische Medienbrücke der Netzdienste Rhein-Main überführt. Im Zuge des Brückenbaus ist ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich. Es sind insgesamt zwei kleine bis mittlere Bäume zu fällen.
D. Klimaschutz
Investitionsbedarf:
- 718.000,00 € Kostenübersicht Investitionskosten 1.717.261,20 €
- Baukosten 1.1 Brückenbauarbeiten 1.253.000,00 € 1.2 Straßenbauarbeiten 159.000,00 € 1.3 Beleuchtung 59.000,00 € Summe Baukosten (Brutto) 1.471.000,00 €
- Baunebenkosten 2.
- Planungskosten Lph 1 bis Lph 4 und Lph 6 97.722,45 € 2.
- Planungskosten Straßenbau 45.227,88 € 2.
- Bauüberwachung 35.000,00 € 2.
- SiGeKo 10.000,00 € 2.
- Baugrunduntersuchung-und Bodengutachten 14.664,37 € 2.
- Prüfstatiker nach RVP 19.904,08 € 2.
- Gebühr RP 1.200,00 € 2.
- Umweltgutachten 7.042,42 € 2.
- Bauoberleitung 15.500,00 € Summe Baunebenkosten (Brutto) 246.261,20 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt bei PD 5.002663, Stand 30.6.2019 165.698,83 €, 2020 1.552.301,17 €
- Folgeinvestitionen: -keine-
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben -keine-
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Brückenbau 1.454.033,32 € x 1,00 % = 14.540,33 € Straßenbau 305 m2 x 1,30 €/m2 = 396,50 € Summe Bauunterhaltungskosten: 14.936,83 €
- Abschreibung (jährlich) Straßenbau BND* 30 Jahre 1/30 von 204.227,88 € 6.807,60 € Brückenbau BND * 80 Jahre*2 1/80 von 1.454.033,32 € 18.175,42 € Beleuchtung BND * 20 Jahre*2 1/20 von 59.000 € 2.950,00 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung: 27.933,02 € c) Kapitalkosten Die Kalkulatorische Verzinsung entfällt, da Mittel aus dem Ergebnishaushalt verwendet werden. Summe Jahresfolgekosten 42.869,85 € Summe Jahresfolgekosten gerundet 43.000,00 €