BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen; Zweite Mehrkostenvorlage
Beschlussvorschlag
- Den weiteren Mehrkosten aus der grundhaften Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße wird zugestimmt.
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 647 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass - für die Ertüchtigung der Brücke im Zuge der Camberger Straße mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2660 (M 186), ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.868 T€ (brutto) in der Projektdefinition 5.010839 freigegeben wurde, - der auf 5.822 T€ gestiegene Investitionsbedarf mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023, § 3999 (M 160), freigegeben wurde. - nach aktueller Abrechnung mittlerweile weitere Mehrkosten in Höhe von 647 T€ vorliegen und damit der Gesamtinvestitionsbedarf auf 6.469 T€ gestiegen ist.
- Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 647 T€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktdefinition 5.002663 "Abbau Sanierungsstau" zur Verfügung.
- Insgesamt wurden bis 31.07.2024 bereits Mittel in Höhe von 5.804 T€ verausgabt.
- Ein Förderantrag wurde bei HessenMobil gestellt, die Maßnahme wird dort jedoch noch immer nur als Nachrücker geführt.
- Ferner dient es zur Kenntnis, dass die aufgrund der Mehrausgaben um rund 21 T€ erhöhten Jahresfolgekosten (bisher: rd. 188 T€) zukünftige Haushalte belasten.
Begründung
A. Allgemeines
Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2660 (M 186), erfolgte die Vergabe der Baumaßnahme kurzfristig am 21.12.2022, da die im Laufe des Jahres 2023 angemeldeten Sperrpausentermine der Deutschen Bahn eingehalten werden mussten. Hierbei fielen projektbedingt Mehrkosten im Bereich der Bauvergabe, der Kabelverlegung zur Baufeldfreimachung durch IKT, der SRM und im Bereich der Sicherung gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb, die im Vorfeld nicht berücksichtigt werden konnten, sowie diverse Nachtragsforderungen der Baufirma an, die alle mit der ersten Mehrkostenvorlage (M 160) unter § 3999 am 02.11.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Mit dem aktuellen Abrechnungsstand fallen zu den bereits genehmigten Kosten weitere Mehrkosten im Bereich der weiteren Planung, Bauausführung und der Sicherung gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb an.