Bauwerk 038 - Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee in Frankfurt am Main hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 21.04.2017, M 88 Betreff: Bauwerk 038 - Ersatzneubau der
Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee in Frankfurt am
Main hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, §
6148 (M 61) 1. Dem Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass)
über den Luderbach/Kennedyallee in Frankfurt am Main-Sachsenhausen (BW 038)
wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die Gesamtausgaben der Baumaßnahme betragen
entsprechend der durch das Revisionsamt geprüften Kostenberechnung 1.593.000
€ brutto. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.593.000 € brutto
werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms
2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten
Bauwerkszustandes (fortgeschriebene Zustandsnote 3,8) höchste Priorität hat;
b) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe
von 1.593.000 € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663
"Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke", zur Verfügung stehen;
c) für Planung, Bauvorbereitung und Baunebenkosten
bereits Mittel in Höhe von 98.781 € brutto verausgabt wurden; d) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von
52.307 € sichergestellt ist, denen Jahresfolgeerträge in Höhe von 11.484
€ gegenüberstehen; e) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 803.900 € gestellt
ist; die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid
ergibt; f) das Brückenbauwerk keinen
Restbuchwert aufweist. 4. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass im Zuge des
Brückenbaus ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Diese Maßnahmen
werden durch Wiederherstellung der Grünfläche und Ersatzpflanzungen gemäß dem
Landschaftspflegerischen Begleitplan nach Abschluss der Baumaßnahme
kompensiert. 5. Der Baumfällung von zehn
betroffenen Bäumen - acht im Bereich des Auslaufbereiches sowie zwei im Bereich
der Fahrbahnverschwenkung - wird zugestimmt. 6. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
Ausführung der Maßnahme unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
Genehmigungsbehörde Hessen Mobil (Baurechtschaffung) steht.
Begründung: A) Zielsetzung Das Brückenbauwerk BW 038 befindet
sich unmittelbar an der Einmündung Richard-Strauss-Allee in die Kennedyallee in
Frankfurt am Main-Sachsenhausen und überführt sowohl die Richard-Strauss-Allee
sowie die Kennedyallee. Unterführt wird der Luderbach (auch als Königsbach
bezeichnet). Das Bauwerk wurde im Jahr 1928 als Gewölbe in Sandstein und Beton
errichtet. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes (Zustandsnote 3,8) und
der eingeschränkten Tragfähigkeit (Einstufung in Brückenklasse 30), muss die
Straßenbrücke (Durchlass) erneuert werden. Ziel des Ersatzneubaues ist es,
ein Bauwerk herzustellen, das den heutigen und den zu erwartenden
Verkehrsverhältnissen gerecht wird. Des Weiteren soll die Konstruktion
dauerhaft und wartungsarm ausgeführt werden. B) Alternativen Aufgrund des
ungenügenden Bauwerkszustandes gibt es zum Ersatzneubau keine Alternative.
C) Lösung Das Bauwerk wird
als flachgegründeter geschlossener Rahmen in Stahlbeton-Fertigteilbauweise mit
Überschüttung ausgeführt. Am Ein- und Auslauf wird der Rahmen durch angehängte
Stirn- bzw. Flügelwände ergänzt. Die Fertigteilelemente werden in offener
Bauweise verlegt. Sowohl die Kennedyallee als auch die Richard-Strauss-Allee
erhalten nach dem Verfüllen der Baugrube einen bituminösen Straßenaufbau nach
RStO 12. Als Absturzsicherung im Einlaufbereich wird ein gestaltetes
Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,30 m und im Auslaufbereich mit einer Höhe
von 1,88 m (Übersteigschutz, wie Bestand) hergestellt. Zur Verbesserung der hydraulischen
Verhältnisse wird die Linienführung des Bauwerks verändert sowie die Anordnung
einer Trockenwetterrinne vorgenommen. Die Linienführung des neuen Bauwerkes
verläuft auf den ersten 8,15 m auf der Achse des Bestandsbauwerkes und knickt
anschließend um ca. 30° nach Westen ab und trifft nach ca. 17,62 m unter einem
nochmaligen 30°-Knick wieder auf die Bestandsachse. Im Bereich der Kennedyallee
befindet sich das Bauwerk in gleicher Lage. Durch die optimierte Linienführung
sowie die Anordnung einer Trockenwetterrinne werden die hydraulischen
Bauwerkseigenschaften deutlich verbessert. Des Weiteren gewährleistet der
Ersatzneubau eine ausreichende Tragfähigkeit (Straßenverkehrslasten nach DIN EN
EC1) sowie eine dauerhafte und wartungsarme Konstruktion (z. B. durch den
Verzicht auf Lager). Wesentliche Abmessungen: Einzelstützweite:
3,30 m Lichte Weite zw. den Widerlagern:
3,00 m Gesamtlänge:
62,08 m Kleinste lichte Höhe.:
1,40 - 1,60 m Kreuzungswinkel:
91,3 gon / 34,2 gon Brückenfläche:
202,7 m2 Die in der Kennedyallee sowie in
der Richard-Strauss-Allee verlaufenden Kabel und Leitungen mit zugehörigen
Schächten diverser Betreiber müssen im Zuge der Baumaßnahme teilweise umgelegt
bzw. gesichert werden. Des Weiteren befinden sich in der Kennedyallee sowie in
der Richard-Strauss-Allee gemauerte elliptische Kanäle der Stadtentwässerung
Frankfurt (SEF), die zu sichern und lastfrei zu halten sind. Um die
Ausleuchtung des Straßenraumes für die Bauzeit zu gewährleisten, wird eine
provisorische Straßenbeleuchtung angeordnet. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung
und der hohen verkehrlichen Belastung der Kennedyallee wird beabsichtigt,
diesen Bauwerksabschnitt (BPH 2 + 3) in den verkehrsärmeren Sommerferien zzgl.
einer Woche herzustellen. Das Verkehrskonzept wurde mit dem Straßenverkehrsamt
sowie der Baustellenkoordinationsstelle abgestimmt. Derzeit finden weitere
Abstimmungen zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung statt. Für die Umsetzung
des Ersatzneubaues BW 038 ist kein dauerhafter Grunderwerb erforderlich.
Allerdings muss das Flurstück 18, Flur 546, in Teilbereichen betreten werden.
Ein entsprechender Gestattungsvertrag wird derzeit vorbereitet. Des Weiteren
wird für den zwingend notwendigen Umbau bzw. Teilrückbau des Fernwärmeschachtes
der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), dessen Umbaukosten die Stadt
Frankfurt am Main trägt, ebenfalls ein Gestattungsvertrag vorbereitet. Die erforderliche
Bauzeit bis zur Fertigstellung/Verkehrsfreigabe wird mit 7 Monaten
veranschlagt. Die Bauzeit ist von Mitte April 2018 bis Anfang November 2018
vorgesehen. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Ersatzneubau verursacht Ausgaben in Höhe
von
1.593.000,00 € Kostenübersicht Zusammenfassung der Ausgaben
nach Gruppen Straßenbauarbeiten
91.450,91
€ Brückenbauarbeiten
1.055.227,69 € Trassenschutz /
-umlegungen
63.349,65 €
Beleuchtung
31.237,50 € Grün- und Freiflächen
36.235,50 € Baunebenkosten
315.498,75 € Summe Baukosten
(Brutto)
1.593.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten: Folgende Mittel
wurden aus Projektdefinition 5.002663.500.116.730 bereits verausgabt: bis 15.
November 2016 (Planung, Genehmigung, usw.)
98.780,65 € 2017 (Planung)
101.219,35 € 2018
(bauliche Ausführung)
1.393.000,00 €
3. Folgeinvestitionen:
-keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten
Straßenbau
465,00 m2 x 1,30
€/m2 =
604,50 € Brückenbau
1.410.224,38 € x 0,8%*1
=
11.281,80
€ Beleuchtung
31.237,50 € x 1,0
%*1 =
312,38 €
Grün- u. Freiflächen 36.235,50 € x 5,0
%*1 =
1.811,78 € Summe
Bauunterhaltungskosten:
14.010,46 € 2. Abschreibung (jährlich)
Straßenbau
BND * 30 Jahre*1
1/30 von 115.302,62 €
3.843,42 € Brückenbau
BND * 70 Jahre*1
1/70 von 1.410.224,38 € 20.146,06
€ Beleuchtung
BND * 30
Jahre*1 1/30 von
31.237,50 € 1.041,25 €
Grün- u. Freiflächen BND * 15
Jahre*1 1/15 von
36.235,50 € 2.415,70 €
BND = betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer Summe Abschreibung:
27.446,43 €
*1 In Anlehnung an die
"Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem
Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)"
c)
Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung 2,75 % / 2 * (1.593.000,00 € - 803.900,00
€)
10.850,13 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2017 vom
25.11.2015 Jahresfolgekosten
insgesamt:
52.307,02 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten
(803.900,00 €) / 70 Jahre
11.484,28 € (Analog der längsten Nutzungsdauer.) 6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen nach GVFG werden erwartet in Höhe von
803.900,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Anlage _Bauwerksplan (ca. 2 MB) Anlage
_Uebersichtslageplan (ca.
10,6 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 61
Vortrag des
Magistrats vom 29.10.2018, M 192
Vortrag des
Magistrats vom 13.07.2020, M 107
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 73
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 88 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
12. Sitzung des
OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage M 88 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP
58 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 88 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 108
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 88 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO II, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 88 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 31
Beschluss: Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 1461, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 Aktenzeichen: 66 6