Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 2. Bericht
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.10.2019, B
369 Betreff:
Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung
hier: 2. Bericht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61)
- l. B 244/17 - 1. Vorbemerkung Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom
16.07.2015, § 6148 (Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61) berichtet der
Magistrat und legt das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2019 - 2023 vor.
Der vorliegende Bericht enthält sowohl den
Umsetzungsstand des Bauprogramms 2017 bis 2021, als auch die Fortschreibung und
vereinzelte Neuausrichtung des Programmes für den Zeitraum 2019 - 2023
(inklusive Ausblick auf 2024). Das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2019
2023 (inklusive Ausblick auf 2024) liegt als Anlage 1 bei. Die Finanzierung erfolgt: a) bei bestandsnahen Sanierungs- oder
Unterhaltungsmaßnahmen aus Mitteln des Ergebnishaushalts, b) bei Ersatz- oder Neubauten aus Mitteln des
Finanzhaushalts.
Maßnahmen des
Investitionsprogramms werden der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Magistrat
unter Beachtung der allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften im Rahmen von
Bau-/Finanzierungsvorlagen zur Genehmigung vorgelegt. Wie sich in den
vergangenen Jahren gezeigt hat, reichen die Mittel im Investitionshaushalt
nicht aus. Daher werden Mittel aus dem Ergebnishaushalt zum Teil auch für
investive Maßnahmen verausgabt. Dies wird den Stadtverordneten jeweils mit der
Bau- und Finanzierungsvorlage zum Beschluss vorgelegt. Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mittel zur
Unterhaltung und zur Sanierung von Brücken- und Ingenieurbauwerken jährlich im
Haushalt zur Verfügung stehen: a) Ergebnishaushalt: ab 2019 8.000 T€ p.a.
Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61, 67-69 - Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen; b) Finanzhaushalt : 3.000 T€ p.a.
Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau
Sanierungsstau Ingenieurbauwerke; Darüber hinaus sind im Haushalt folgende
Einzelveranschlagungen vorgesehen: c) Einzelveranschlagungen im Finanzhaushalt: Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.00 2021 - Neubau der Schwedlerbrücke (Planungsmittel), BW
25 sowie die Projektdefinitionen 5.007845; 5.007846; 5.008587; 5.002816;
5.002021; 5.003558 und 5.001252 Die Sanierung der Brückenbauwerke durch das
städtische Fachamt ermöglicht sowohl eine zeitliche Ausdehnung des
Instandhaltungsprogramms als auch die Reduzierung auf bautechnisch zwingend
erforderliche bzw. verkehrsinfrastrukturell gebotene Maßnahmen. Im Rahmen des
Bauprogramms sind die Durchführung kurz- bis mittelfristig notwendiger
Maßnahmen vorgesehen, die sowohl die Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke
gewährleisten als auch im Einzelfall zusätzliche Anforderungen an bestehende
Mobilitätserfordernisse berücksichtigen. 2. Bewertung des Bauprogramm 2017 -
2021/Erfahrungen bei der Umsetzung Nach den ersten vier Jahren der Umsetzung des
Bauprogramms zeigt sich, dass dieses Konzept zielführend ist. Die erhofften
Vorteile haben sich im vollem Umfang eingestellt: Die Stadt allein entscheidet
nach technischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Kriterien, welche Bauwerke
wann, wie und in welchem Umfang instandgesetzt werden oder ob ein Neubau die
sinnvollere Lösung ist. Das zuständige Fachamt legt die erforderlichen
technischen Standards fest, nach denen die Instandsetzungsmaßnahmen
durchgeführt werden und veranlasst dann die erforderlichen Planungen. Die
Ausführung erfolgt ebenfalls in direktem Auftragsverhältnis mit Baufirmen.
Im Zuge der Planung und Durchführung der Maßnahmen
kann das teilweise verloren gegangene Know-how von städtischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern wieder aufgebaut werden. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die
Instandhaltung und Werterhaltung des Bauwerksbestandes können so sehr effektiv
und flexibel eingesetzt werden. 3. Konjunkturelle Situation Es konnten nicht alle im Bauprogramm 2017 - 2021
geplanten Baumaßnahmen im vorgesehenen Zeitraum begonnen werden. Verschiedene
Baumaßnahmen mussten von der Baustellenkoordination aufgrund von Konflikten mit
anderen Baumaßnahmen mit höherer Priorität verschoben werden. Bei mehreren Baumaßnahmen die den Betrieb der DB AG
beeinflussen, kommt es wegen den extrem langen Vorlaufzeiten für die Anmeldung
von Sperrungen im Gleisbereich und wegen bahnbetrieblicher Zwänge ebenfalls zu
Bauzeitverschiebungen. Weiterhin besteht derzeit eine sehr hohe Auslastung
in der Baubranche, die ebenfalls zu Verzögerungen führt. In den nächsten Jahren
muss damit gerechnet werden, dass vereinzelt keine geeigneten Firmen für die
Baumaßnahmen gefunden werden. Auf Ausschreibungen gehen zurzeit deutlich
weniger Angebote ein als in der Vergangenheit, und die abgegebenen Angebote
unterliegen sehr großen Preisschwankungen. Wiederholt war es erforderlich,
Ausschreibungen wegen nicht ausreichender Budgets aufzuheben und neu
auszuschreiben.
Aufgrund neuer Vorgaben sind
nahezu alle Ingenieurleistungen öffentlich auszuschreiben. Dies verlängert die
Zeiträume bis eine Beauftragung erfolgen kann. Viele Ingenieurbüros haben einen
hohen Auftragsbestand, so dass es zu Kapazitätsproblemen und damit zu
verlängerten Planungszeiträumen kommt. 4. Stand der Umsetzung Im Jahr 2017 bis Ende 2018 wurden folgende
Baumaßnahmen aus dem Bauprogramm umgesetzt, begonnen oder abgeschlossen:
- BW 10d Schwimmbadbrücke
Eschersheim über die Nidda - BW 011 b Fußgängerbrücke über
Nidda-Altarm - BW 14
Niddabrücke Rödelheim - BW 21a Neckermannbrücke im Zuge
der Hanauer Landstraße - BW
022 i Straßenbrücke über DB im Zuge Camberger Straße - BW 022 k Straßenbrücke über
DB im Zuge Camberger Straße -
BW 022 l Straßenbrücke über die Hafenbahn im Zuge Camberger
Straße - BW 038
Straßenbrücke Kennedyallee/Richard-Strauss-Allee - BW 048 b Feldwegbrücke über den Lachgraben,
Kellerskopfweg - BW 065
c Fußgängerbrücke über den Sulzbach - BW 085/03 Miquel Knoten Süd - BW 122/08 ÜF Dillenburger Straße über
Rosa-Luxemburg-Straße - ST
033 a Stützmauer Berkersheimer Obergasse/Untergasse - BW38b
Straßenbrücke über den Königbach/Max-Reger-Straße 5. Fortgeschriebenes Bauprogramm 2019 - 2023
(Anlage) Bauzeitraum: Der im Bauprogramm benannte Baubeginn der einzelnen
Baumaßnahmen dient als Richtwert. Bei einigen Baumaßnahmen kann es zu einer
Verschiebung des Baubeginns kommen. Durch die Abhängigkeit von Dritten lässt
sich bei einem Zeitraum von größer als drei Jahren kein Baubeginn zuverlässig
vorhersagen. Bauwerkszustand: Bei den im Bauprogramm aufgeführten Bauwerken besteht
derzeit kein akuter Handlungsbedarf aus Sicht der Verkehrssicherheit. Bei einer
Verschiebung von Baumaßnahmen um einige wenige Jahre ist die Verkehrssicherheit
der Bauwerke trotzdem gegeben. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden,
dass bei unerwarteter Verschlechterung des Bauwerkszustands Sofortmaßnahmen
ergriffen werden müssen. Dies ist dem großen Bauwerksbestand und dem hohen
Bauwerksalter geschuldet. Kostenschätzung: Die hohe Auslastung der Baubranche macht derzeit eine
Kostenschätzung extrem schwierig. Teilweise werden deutlich höhere Preise
angeboten als in den zurückliegenden Jahren. Die im Bauprogramm genannte
Kostenschätzung ist daher nur als grober Richtwert zu sehen. 6. Weiteres Vorgehen Das fortgeschriebene Bauprogramm 2019 - 2023 verfolgt
primär eine zeitnahe Instandsetzung bzw. einen Neubau der Brücken bzw.
Ingenieurbauwerke mit dem vordringlichsten Sanierungsbedarf. In der zweiten Planungsperiode ab 2020 soll
sukzessive ein Übergang zu einer geregelten und vorbeugenden
Brückenunterhaltung erreicht werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll bei
Umsetzung des vorgelegten Konzeptes ein Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken
erreicht werden, der eine planmäßige, vorbeugende Unterhaltung ermöglicht.
Anlage _Brueckenbauprogramm_2019_bis_2024 (ca. 93 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
15.01.2020, NR 1082
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 61
Bericht des
Magistrats vom 07.08.2017, B 244
Antrag vom
05.10.2019, OF
1085/1
Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1467
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 09.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4
am 22.10.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
10 am 22.10.2019, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
13 am 22.10.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7
am 22.10.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
12 am 25.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5
am 25.10.2019, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
15 am 25.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
14 am 28.10.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE.
(= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR
11 am 28.10.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (=
Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 1
am 29.10.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
16 am 29.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3
am 31.10.2019, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9
am 31.10.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6
am 26.11.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8
am 04.12.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
2. Der Vorlage
NR 1082 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF und FRANKFURTER (B 369 = Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (B 369 =
Kenntnis, NR 1082 = Annahme) 39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 49
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 369 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage
NR 1082 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5212, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 66 6