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Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 2. Bericht

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.10.2019, B 369 Betreff: Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 2. Bericht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61) - l. B 244/17 - 1. Vorbemerkung Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 16.07.2015, § 6148 (Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61) berichtet der Magistrat und legt das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2019 - 2023 vor. Der vorliegende Bericht enthält sowohl den Umsetzungsstand des Bauprogramms 2017 bis 2021, als auch die Fortschreibung und vereinzelte Neuausrichtung des Programmes für den Zeitraum 2019 - 2023 (inklusive Ausblick auf 2024). Das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2019 2023 (inklusive Ausblick auf 2024) liegt als Anlage 1 bei. Die Finanzierung erfolgt: a) bei bestandsnahen Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen aus Mitteln des Ergebnishaushalts, b) bei Ersatz- oder Neubauten aus Mitteln des Finanzhaushalts. Maßnahmen des Investitionsprogramms werden der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Magistrat unter Beachtung der allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften im Rahmen von Bau-/Finanzierungsvorlagen zur Genehmigung vorgelegt. Wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, reichen die Mittel im Investitionshaushalt nicht aus. Daher werden Mittel aus dem Ergebnishaushalt zum Teil auch für investive Maßnahmen verausgabt. Dies wird den Stadtverordneten jeweils mit der Bau- und Finanzierungsvorlage zum Beschluss vorgelegt. Es dient zur Kenntnis, dass folgende Mittel zur Unterhaltung und zur Sanierung von Brücken- und Ingenieurbauwerken jährlich im Haushalt zur Verfügung stehen: a) Ergebnishaushalt: ab 2019 8.000 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61, 67-69 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; b) Finanzhaushalt : 3.000 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke; Darüber hinaus sind im Haushalt folgende Einzelveranschlagungen vorgesehen: c) Einzelveranschlagungen im Finanzhaushalt: Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.00 2021 - Neubau der Schwedlerbrücke (Planungsmittel), BW 25 sowie die Projektdefinitionen 5.007845; 5.007846; 5.008587; 5.002816; 5.002021; 5.003558 und 5.001252 Die Sanierung der Brückenbauwerke durch das städtische Fachamt ermöglicht sowohl eine zeitliche Ausdehnung des Instandhaltungsprogramms als auch die Reduzierung auf bautechnisch zwingend erforderliche bzw. verkehrsinfrastrukturell gebotene Maßnahmen. Im Rahmen des Bauprogramms sind die Durchführung kurz- bis mittelfristig notwendiger Maßnahmen vorgesehen, die sowohl die Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke gewährleisten als auch im Einzelfall zusätzliche Anforderungen an bestehende Mobilitätserfordernisse berücksichtigen. 2. Bewertung des Bauprogramm 2017 - 2021/Erfahrungen bei der Umsetzung Nach den ersten vier Jahren der Umsetzung des Bauprogramms zeigt sich, dass dieses Konzept zielführend ist. Die erhofften Vorteile haben sich im vollem Umfang eingestellt: Die Stadt allein entscheidet nach technischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Kriterien, welche Bauwerke wann, wie und in welchem Umfang instandgesetzt werden oder ob ein Neubau die sinnvollere Lösung ist. Das zuständige Fachamt legt die erforderlichen technischen Standards fest, nach denen die Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden und veranlasst dann die erforderlichen Planungen. Die Ausführung erfolgt ebenfalls in direktem Auftragsverhältnis mit Baufirmen. Im Zuge der Planung und Durchführung der Maßnahmen kann das teilweise verloren gegangene Know-how von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder aufgebaut werden. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Instandhaltung und Werterhaltung des Bauwerksbestandes können so sehr effektiv und flexibel eingesetzt werden. 3. Konjunkturelle Situation Es konnten nicht alle im Bauprogramm 2017 - 2021 geplanten Baumaßnahmen im vorgesehenen Zeitraum begonnen werden. Verschiedene Baumaßnahmen mussten von der Baustellenkoordination aufgrund von Konflikten mit anderen Baumaßnahmen mit höherer Priorität verschoben werden. Bei mehreren Baumaßnahmen die den Betrieb der DB AG beeinflussen, kommt es wegen den extrem langen Vorlaufzeiten für die Anmeldung von Sperrungen im Gleisbereich und wegen bahnbetrieblicher Zwänge ebenfalls zu Bauzeitverschiebungen. Weiterhin besteht derzeit eine sehr hohe Auslastung in der Baubranche, die ebenfalls zu Verzögerungen führt. In den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass vereinzelt keine geeigneten Firmen für die Baumaßnahmen gefunden werden. Auf Ausschreibungen gehen zurzeit deutlich weniger Angebote ein als in der Vergangenheit, und die abgegebenen Angebote unterliegen sehr großen Preisschwankungen. Wiederholt war es erforderlich, Ausschreibungen wegen nicht ausreichender Budgets aufzuheben und neu auszuschreiben. Aufgrund neuer Vorgaben sind nahezu alle Ingenieurleistungen öffentlich auszuschreiben. Dies verlängert die Zeiträume bis eine Beauftragung erfolgen kann. Viele Ingenieurbüros haben einen hohen Auftragsbestand, so dass es zu Kapazitätsproblemen und damit zu verlängerten Planungszeiträumen kommt. 4. Stand der Umsetzung Im Jahr 2017 bis Ende 2018 wurden folgende Baumaßnahmen aus dem Bauprogramm umgesetzt, begonnen oder abgeschlossen: - BW 10d Schwimmbadbrücke Eschersheim über die Nidda - BW 011 b Fußgängerbrücke über Nidda-Altarm - BW 14 Niddabrücke Rödelheim - BW 21a Neckermannbrücke im Zuge der Hanauer Landstraße - BW 022 i Straßenbrücke über DB im Zuge Camberger Straße - BW 022 k Straßenbrücke über DB im Zuge Camberger Straße - BW 022 l Straßenbrücke über die Hafenbahn im Zuge Camberger Straße - BW 038 Straßenbrücke Kennedyallee/Richard-Strauss-Allee - BW 048 b Feldwegbrücke über den Lachgraben, Kellerskopfweg - BW 065 c Fußgängerbrücke über den Sulzbach - BW 085/03 Miquel Knoten Süd - BW 122/08 ÜF Dillenburger Straße über Rosa-Luxemburg-Straße - ST 033 a Stützmauer Berkersheimer Obergasse/Untergasse - BW38b Straßenbrücke über den Königbach/Max-Reger-Straße 5. Fortgeschriebenes Bauprogramm 2019 - 2023 (Anlage) Bauzeitraum: Der im Bauprogramm benannte Baubeginn der einzelnen Baumaßnahmen dient als Richtwert. Bei einigen Baumaßnahmen kann es zu einer Verschiebung des Baubeginns kommen. Durch die Abhängigkeit von Dritten lässt sich bei einem Zeitraum von größer als drei Jahren kein Baubeginn zuverlässig vorhersagen. Bauwerkszustand: Bei den im Bauprogramm aufgeführten Bauwerken besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf aus Sicht der Verkehrssicherheit. Bei einer Verschiebung von Baumaßnahmen um einige wenige Jahre ist die Verkehrssicherheit der Bauwerke trotzdem gegeben. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass bei unerwarteter Verschlechterung des Bauwerkszustands Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen. Dies ist dem großen Bauwerksbestand und dem hohen Bauwerksalter geschuldet. Kostenschätzung: Die hohe Auslastung der Baubranche macht derzeit eine Kostenschätzung extrem schwierig. Teilweise werden deutlich höhere Preise angeboten als in den zurückliegenden Jahren. Die im Bauprogramm genannte Kostenschätzung ist daher nur als grober Richtwert zu sehen. 6. Weiteres Vorgehen Das fortgeschriebene Bauprogramm 2019 - 2023 verfolgt primär eine zeitnahe Instandsetzung bzw. einen Neubau der Brücken bzw. Ingenieurbauwerke mit dem vordringlichsten Sanierungsbedarf. In der zweiten Planungsperiode ab 2020 soll sukzessive ein Übergang zu einer geregelten und vorbeugenden Brückenunterhaltung erreicht werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll bei Umsetzung des vorgelegten Konzeptes ein Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken erreicht werden, der eine planmäßige, vorbeugende Unterhaltung ermöglicht. Anlage _Brueckenbauprogramm_2019_bis_2024 (ca. 93 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.01.2020, NR 1082 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 244 Antrag vom 05.10.2019, OF 1085/1 Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1467 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 09.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 22.10.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 31.10.2019, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1082 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und FRANKFURTER (B 369 = Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (B 369 = Kenntnis, NR 1082 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1082 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5212, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 66 6