BW022g - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Der grundhaften Erneuerung des BW022g wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 5.420 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)die grundhafte Erneuerung des BW022g "Brücke im Zuge der Camberger Straße" Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (M 61) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes hohe Priorität hat;
- b)für die Maßnahme Mittel in Höhe von 5.420 T€ in der Projektdefinition 5.002663 Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke zur Verfügung stehen;
- c)für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rd. 101 T€ verausgabt wurden;
- d)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtenden Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen;
- e)für die Baumaßnahme ein Antrag zur Gewährung einer Landeszuwendung nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobFö
- G)gestellt wurde; eine Förderungszusage wurde noch nicht erteilt;
- f)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 177 T€ zukünftige Haushalte belasten.
Begründung
A. Allgemeines
Die Brücke BW022g überführt die Camberger Straße (G 2011, Baubezirk West) über die 3 nördlichsten Bahngleise der Bahnanlagen westlich des Hauptbahnhofs in Frankfurt am Main. Bei dem Überbau handelt es sich um eine 1-Feld-Spannbetonfertigteilplatte ohne Ortbetonergänzung. Die 17 Fertigteile des Überbaus wurden zur Leichterung mit Verdrängungsrohren hergestellt. Die Stützweite beträgt nach den Bestandsunterlagen 22,40 m, die lichte Weite beträgt 21,20 m. Entsprechend örtlichem Aufmaß wurde eine veränderliche lichte Weite von 21,13 m (Ost) ... 21,70 m (West) festgestellt. Die lichte Höhe im Bereich der DB-Gleise beträgt ca. 5,90 bis 6,20 m, im Bereich der südlich geführten Zufahrt zum Stellwerk "Pfauf" beträgt die lichte Höhe ca. 4,70 m bis 5,07 m. Der Überbau ist auf kastenförmigen Widerlagern aufgelagert. Die längsfeste Lagerung (WL Nord) erfolgte über Hartbleilager mit zusätzlich eingebauten Dollen. Als längsverschiebliche Lager wurden auf dem WL Süd Neopren- Lager als linienförmige Auflagerung eingebaut. Als Übergangskonstruktion wurden seinerzeit Neoprenprofile eingebaut, die mit Kunstharz vergossen wurden. Das vorhandene Bauwerk weist folgende wesentliche Kennwerte auf: interne Bauwerks-Nr.: BW022g Stützweite: 22,40 m Statisches System: 1-Feld-Platte mit Hohlkörpern, gelenkig Breite zw. den Gesimsen: 14,00 m (ohne Berührungsschutz) Kreuzungswinkel: ca. 100 gon Konstruktionshöhe: 0,75 m. Die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (Hauptprüfung 2011 H) ergab eine Zustandsnote von 3,4. Der Zustandsbericht von 2014 hat das analoge Ergebnis. Der Überbau weist danach folgende wesentliche Schäden und Mängel auf: • Querrisse an der Unterseite, teilweise mit Aussinterungen und hohlklingend • Betonabplatzungen mit freiliegender rostender Bewehrung an der Unterseite • defekte Abdichtung, Durchfeuchtungen mit Aussinterungen an der Unterseite • Kappen gerissen und hohlklingend • senkrechte Gesimsflächen mit Betonabplatzungen mit freiliegender rostender Bewehrung. Die Widerlager weisen folgende wesentliche Schäden und Mängel auf: • vereinzelt Betonabplatzungen • mehrfach Risse bis 0,2 mm, vereinzelt Risse bis 1 mm • mehrfach Abplatzungen mit freiliegender rostender Bewehrung • Hohlstellen mit Rissbildung • Aussinterungen, Auswaschungen und Abplatzungen im Sockelbereich • defekte Raumfugen • Auflagerbänke durchfeuchtet • Beleuchtung am südlichen WL defekt. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Tragfähigkeit und der Verkehrssicherheit des Bauwerks entsprechend den aktuellen Vorschriften und Anforderungen bei einer möglichst hohen Dauerhaftigkeit unter Bewertung der wirtschaftlichen Randbedingungen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes und der Gefährdung des Bahnverkehrs, gibt es zur grundhaften Erneuerung und Instandsetzung der Brücke keine Alternative. Ein ersatzloser Rückbau ist wegen des Erhalts der Wegeverbindung nicht möglich.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Eine Nachrechnung aus 2015 ergab, dass das Bestandsbauwerk die aktuell geltenden technischen Anforderungen an eine Brückenklasse 30/30 nicht erfüllt. Eine Erneuerung des Überbaus sowie eine Sanierung der Unterbauten wird erforderlich. Als Einstufungsziel wird dabei Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 zugrunde gelegt. Dies entspricht der Einstufung der südlich im gleichen Straßenzug anschließenden Bauwerke 22 h, 22 i, 22 k und 22 l, die 2018 / 2019, bzw. 2023 instandgesetzt wurden. Diese Einstufung deckt die auf der Straße aktuell vorliegende Verkehrsbelastung ab. Die Lösung besteht in einer Überbauerneuerung unter Beibehaltung der Bestandswiderlager. Dies ist die wirtschaftlichste Maßnahme hinsichtlich: • geringere Herstellungskosten • geringere Lebenszykluskosten - geringere Aufwendungen für die Instandhaltung / Instandsetzung - höhere zu erwartenden Lebensdauer des Überbaus • höhere Tragfähigkeit des Überbaus entsprechend den aktuellen Bemessungsvorschriften (Eurocode DIN EN 1991-2) • einfacher Lagerwechsel mit Pressenansatzpunkten • geringere Bauzeit (Vollsperrung der Camberger Straße) • bessere Anpassungsmöglichkeit der Straßengradiente • größere Bauhöhe für den Überbau = robusteres Bauwerk möglich. Dieser Ansatz ist lediglich hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der bestehen bleibenden, instand zu setzenden Unterbauten geringfügig eingeschränkt. Dies ließe sich jedoch nur durch einen kompletten Ersatzneubau einschließlich der Widerlager verbessern. Diese Variante wurde nicht separat ausgewertet, weil offensichtlich ist, dass die hohen Mehrkosten für den Ersatz der Widerlager (insbesondere in Anbetracht der Einschränkungen aus dem Bahnverkehr) den Zugewinn in keiner Weise rechtfertigen.
D. Klimaschutz
- Investitionsbedarf 5.420.000,00 € Kostenübersicht Investitionskosten 5.419.650,00 €
- Baukosten 1.1 Brückenbauarbeiten 3.200.000,00 € 1.2 Straßenbauarbeiten 251.000,00 € 1.3 Beleuchtung 113.800,00 € Summe Baukosten (Brutto, 19% MwSt.) 3.564.800,00 €
- Baunebenkosten 2.1 Planungskosten Bau 930.000,00 € 2.2 Bauüberwachung 174.000,00 € 2.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 11.250,00 € 2.4 Prüfstatiker 29.600,00 € 2.5 Bauoberleitung 47.000,00 € 2.6 Baufeldfreimachung (IKT, SRM) 375.000,00 € 2.7 Sicherung Bahnbetrieb 288.000,00 € Summe Baunebenkosten 1.854.850,00 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt in Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61 und 67 - 69 Stand 30.06.2023 101.079,68 € 2023 1.600.000,00 € 2024 3.400.350,00 € 2025 318.570,32 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: -keine-
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben -keine-
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Brückenbau 5.054.850 € * 1,00%) 50.548,50 € Straßenbau 1.390 m2 * 1,30 €/m2) 1.807,00 € Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) Summe Bauunterhaltungskosten: 52.355,50 €
- Abschreibung (jährlich) Brückenbau BND * 70 Jahre*2 (1/70) von 5.054.850 € 72.212,14 € Straßenbau BND * 30 Jahre*2 (1/30) 8.366,67 € Beleuchtung BND * 20 Jahre*2 (1/20) 5.690,00 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer *2 AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt Summe Abschreibung: 86.268,81 €
- c)Kapitalkosten 1,45 % / 2* (5.419.650 € - 101,079,68 €) 38.559,63 € (Zinssatz gem. Rundmail vom 22.07.2022 zum Haushalt 2023) Summe Jahresfolgekosten (Summe a, b,
- c)177.183,94 € Summe Jahresfolgekosten gerundet auf volle T€ 177.000,00 €
- Jahreserträge: -keine-
- Leistungen Dritter: -keine-
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine-
- Sonstiges: -keine-