Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag"
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 59 Betreff: Beteiligung der Stadt Frankfurt am
Main am Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag" Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
18.03.2008, § 3685 (M 7) - l.
B 15/14 - 1. Dem Entwurf der
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am
Main über ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag wird in der
vorliegenden Fassung zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die
Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen abzuschließen. A. Zielsetzung: Mit ihrem Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 hat die
Hessische Landesregierung unter der Überschrift "Pakt für den Nachmittag" die
Absicht erklärt, allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder wollen oder
für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen, gemeinsam mit den
Kommunen und Landkreisen ein flächendeckendes und verlässliches Bildungs- und
Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr aufzubauen. Im Mai 2014 wurden alle hessischen Kommunen und
Landkreise aufgefordert, sich für die Durchführung dieses Landesprogrammes im
Rahmen eines Pilotverfahrens zur Erprobung des "Paktes für den Nachmittag" für
das Schuljahr 2015/2016 zu bewerben. Die Bewerbung der Stadt Frankfurt für das
Pilotverfahren erfolgte Mitte Juni 2014. Neben der Stadt Frankfurt am Main
bekamen fünf weitere Kommunen und Landkreise (Landkreis Bergstraße, Landkreis
Gießen, Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie die Städte Darmstadt und Kassel) Ende
Juli 2014 vom Hessischen Kultusministerium die Zusage zur Teilnahme am
Pilotverfahren.
Die Rahmenbedingungen für das
Pilotverfahren wurden nach der Zusage gemeinsam mit folgenden Beteiligten
in einer Steuerungsgruppe entwickelt: Kommunen, Landkreise, Staatliche
Schulämter, Hessisches Kultusministerium, Hessisches Ministerium für Soziales
und Integration, Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag,
Landesrechnungshof. Das Ergebnis der Arbeit dieser Steuerungsgruppe ist die
vorliegende Kooperationsvereinbarung. Ein wichtiges bildungspolitisches Ziel der Stadt
Frankfurt am Main ist es, die Korrelation von Herkunft und Bildungserfolg
aufzubrechen, um allen Kindern ein Mehr an Teilhabemöglichkeiten sowie faire
Bildungschancen zu bieten. Gemeinsam mit dem Land Hessen sollen im "Pakt für
den Nachmittag" Rahmenbedingungen ausgebaut und geschaffen werden, die
gelingende Bildungsverläufe ermöglichen. Dafür ist es wichtig, dass
Bildungswege keine Brüche erleiden und verlässliche, familiengerechte
Betreuungsangebote wie auch Förderungen in gestalteten Übergängen von der
Kindertagesstätte in die Schule fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Neben dem bildungspolitischen Aspekt der Entwicklung
von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen ist die Förderung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges familienpolitisches Ziel in
Frankfurt am Main. Für diese Ziele investiert die Stadt Frankfurt seit vielen
Jahren in den Ausbau von Betreuungsangeboten für Grundschulkinder und in die
Weiterentwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen. Der "Pakt
für den Nachmittag" bietet die Chance, diesen Zielen wesentlich schneller
gerecht zu werden.
Entgegen dem landläufigen Trend
ist die Entwicklung der Schülerzahlen in Frankfurt am Main als größter Stadt
Hessens kontinuierlich steigend. Dieses enorme Wachstum der Stadt stellt auch
im Bereich der Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen
und der Betreuung von Schulkindern eine große Herausforderung dar. Kooperationsvereinbarung/kommunaler Bestandteil
Die vorliegende Kooperationsvereinbarung inklusive
des kommunalen Bestandteils bilden den vertraglichen Rahmen für die
Zusammenarbeit des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main. Kooperationsvereinbarung - Mit dem "Pakt für den Nachmittag" gestalten das
Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit Jugendhilfeträgern
oder anderen freien Trägern ein integriertes Kooperationsmodell zur Verbindung
von Bildungs- und Betreuungsangeboten in Grundschulen und Grundstufen der
Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft. - Es entsteht an den teilnehmenden Schulen ein
verlässliches und integriertes Bildungs- und Betreuungsangebot von 07.30
- 17.00 Uhr. Das Land leistet dazu seinen Beitrag für die Angebote rechnerisch
an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr. Die Stadt Frankfurt am Main leistet
ihren Beitrag rechnerisch an fünf Tagen für den Zeitraum von 14.30 - 17.00 Uhr
und in den Schulferien. - Die Ressourcenberechnung des Landes erfolgt in den
Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 auf Grundlage der Anzahl der Schülerinnen
und Schüler einer Grundschule, bzw. der Grundstufe einer Förderschule. Als
Faktor gilt in diesen Schuljahren 0,0094 Lehrerinnen- und Lehrerstellen pro
Schülerin/Schüler. Ab dem Schuljahr 2017/2018 soll die Ressource des Landes auf
Grundlage der verbindlich angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erfolgen. - Mindestens ein Drittel der
Ressource des Landes muss in Lehrerstunden und ein Viertel in Mitteln genommen
werden. Lehrerinnen und Lehrer bzw. vom Schulträger beauftragte Träger der
freien und öffentlichen Jugendhilfe bieten mit diesen Mitteln Bildungs- und
Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an. - Ein lokaler Kooperationsvertrag zwischen dem
Schulträger, der Schule und den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe
regelt die inhaltliche, qualitative und organisatorische Verbindung von
Unterricht und übrigen Angeboten. - Der Pakt für den Nachmittag sieht eine
Ferienbetreuung vor. - Für die Betreuungs- und Bildungsangebote gilt der
in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen aufgeführte
Qualitätsrahmen.
- Die Kooperationsvereinbarung
gilt für ein Schuljahr und verlängert sich um ein weiteres, wenn sie
nicht durch eine der vertragsabschließenden Parteien gekündigt wird.
Kommunaler Bestandteil Der kommunale Bestandteil beschreibt die Struktur zur
Umsetzung der Kooperationsvereinbarung im Zusammenspiel mit den bestehenden
Förderprogrammen in Frankfurt am Main. Schülerinnen der Jahrgänge 1 und 2 Für die Schülerinnen und Schüler der
ersten und zweiten Jahrgänge steht das Förderprogramm Erweiterte Schulische
Betreuung (ESB) entgeltpflichtig zur Verfügung. Schülerinnen der Jahrgänge 3 und 4 Für die Schülerinnen und Schüler der
dritten und vierten Jahrgänge steht ein System von Bildungs-, Betreuungs- und
Freizeitangeboten entgeltfrei zur Verfügung. Frühbetreuung Für alle Kinder, die dies benötigen, steht eine
Frühbetreuung zur Verfügung. Ferienangebote Alle Schülerinnen und Schüler erhalten die
Möglichkeit, an einem Ferienangebot bei maximal 25 Schließtagen jährlich
teilzunehmen. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung erfolgt in
den Haushaltsjahren 2015 und 2016 im Rahmen der haushaltsmäßigen Mittel, daher
wurden für das Pilotverfahren Grundschulen ausgewählt, die auf Grund ihrer
Infrastruktur geeignete Voraussetzungen mitbringen. Ein weiterer Ausbau von Grundschulen im Sinne des
Paktes am Nachmittag kann nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen: Ganztägig arbeitende Schulen müssen
infrastrukturelle Voraussetzungen aufweisen, die einem ganztägigen Aufenthalt
von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern gerecht werden. In
den jeweiligen Schulen müssen baulich-räumliche Gegebenheiten zur
Sicherstellung der Essensversorgungen geschaffen werden, Aufenthaltsbereiche
eingerichtet und Räume für eine multifunktionale Nutzung ausgestattet werden.
Die dafür notwendigen Kosten müssen ermittelt, haushaltsmäßig beordnet und die
erforderlichen Beschlussverfahren zu gegebener Zeit eingeleitet werden. In einer ganztägig arbeitenden Schule erweitern sich
die Aufgaben von Schulsekretariaten und Schulhausverwaltern, zudem bedeutet ein
kontinuierlicher Ausbau von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen mehr
Personalaufwand für die Verwaltung der Mittel und die pädagogische Betreuung
der Schulen. Die dafür notwendigen personellen Folgekosten müssen ermittelt,
haushaltsmäßig beordnet und die erforderlichen Beschlussverfahren zu gegebener
Zeit eingeleitet werden. Anlage 1_Kommunaler_Teil_Kooperationsvereinbarung
(ca. 131 KB) Anlage 2_Kooperationsvereinbarung (ca. 179 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
19.05.2015, OA 625
Antrag vom
16.05.2015, OF
1378/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.01.2008, M 7
Bericht des
Magistrats vom 13.01.2012, B 19
Bericht des
Magistrats vom 24.01.2014, B 15 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung
der KAV am 18.05.2015, TO I, TOP 2
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 59 wird
zurückgestellt. 41. Sitzung des OBR
11 am 18.05.2015, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2
am 18.05.2015, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
14 am 18.05.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 59 wird abgelehnt.
Abstimmung:
2 GRÜNE und SPD gegen CDU und 1 GRÜNE (= Annahme)
42. Sitzung des
OBR 1 am 19.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 59 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4
am 19.05.2015, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE und CDU gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
41. Sitzung des OBR 6
am 19.05.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung OA 625 2015
1. Der Vorlage
M 59 wird unter Hinweis auf OA 625 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 1378/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, REP und FDP gegen LINKE. (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, REP und FDP gegen LINKE. (=
Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 7
am 19.05.2015, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
10 am 19.05.2015, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
13 am 19.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
16 am 19.05.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 59 wird abgelehnt.
Abstimmung:
WBE, SPD und BFF gegen CDU und GRÜNE (= Annahme)
41. Sitzung des
OBR 9 am 28.05.2015, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2015, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
41. Sitzung des OBR 8
am 28.05.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 59 wird abgelehnt.
Abstimmung:
4 CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=
Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und fraktionslos
41. Sitzung des OBR 5
am 29.05.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
12 am 29.05.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird unter Hinweis auf OM 4100
zugestimmt. Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung SPD
44. Sitzung des OBR
15 am 29.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung NPD
40. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 625 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. (=
Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (M 59 und OA 625 = Annahme)
41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2015, TO I, TOP 36
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 625 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (=
Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme)
sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 59 und OA 625 = Annahme)
42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 24
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 625 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (=
Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme)
sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 59 und OA 625 = Annahme)
43. Sitzung des OBR 1
am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (=
Ablehnung) 29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
20.07.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 59 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 625 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 31. Sitzung der KAV am
07.09.2015, TO I, TOP 2 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 59 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OA 625 wird abgelehnt.
Beschlussausfertigung(en): § 6035, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 40 4