Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag"
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 59
Betreff: Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3685 (M 7) - l. B 15/14 -
- Dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main über ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen abzuschließen. A. Zielsetzung: Mit ihrem Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 hat die Hessische Landesregierung unter der Überschrift "Pakt für den Nachmittag" die Absicht erklärt, allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder wollen oder für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen, gemeinsam mit den Kommunen und Landkreisen ein flächendeckendes und verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr aufzubauen. Im Mai 2014 wurden alle hessischen Kommunen und Landkreise aufgefordert, sich für die Durchführung dieses Landesprogrammes im Rahmen eines Pilotverfahrens zur Erprobung des "Paktes für den Nachmittag" für das Schuljahr 2015/2016 zu bewerben. Die Bewerbung der Stadt Frankfurt für das Pilotverfahren erfolgte Mitte Juni
- Neben der Stadt Frankfurt am Main bekamen fünf weitere Kommunen und Landkreise (Landkreis Bergstraße, Landkreis Gießen, Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie die Städte Darmstadt und Kassel) Ende Juli 2014 vom Hessischen Kultusministerium die Zusage zur Teilnahme am Pilotverfahren. Die Rahmenbedingungen für das Pilotverfahren wurden nach der Zusage gemeinsam mit folgenden Beteiligten in einer Steuerungsgruppe entwickelt: Kommunen, Landkreise, Staatliche Schulämter, Hessisches Kultusministerium, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag, Landesrechnungshof. Das Ergebnis der Arbeit dieser Steuerungsgruppe ist die vorliegende Kooperationsvereinbarung. Ein wichtiges bildungspolitisches Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, die Korrelation von Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen, um allen Kindern ein Mehr an Teilhabemöglichkeiten sowie faire Bildungschancen zu bieten. Gemeinsam mit dem Land Hessen sollen im "Pakt für den Nachmittag" Rahmenbedingungen ausgebaut und geschaffen werden, die gelingende Bildungsverläufe ermöglichen. Dafür ist es wichtig, dass Bildungswege keine Brüche erleiden und verlässliche, familiengerechte Betreuungsangebote wie auch Förderungen in gestalteten Übergängen von der Kindertagesstätte in die Schule fortgeführt und weiterentwickelt werden. Neben dem bildungspolitischen Aspekt der Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen ist die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges familienpolitisches Ziel in Frankfurt am Main. Für diese Ziele investiert die Stadt Frankfurt seit vielen Jahren in den Ausbau von Betreuungsangeboten für Grundschulkinder und in die Weiterentwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen. Der "Pakt für den Nachmittag" bietet die Chance, diesen Zielen wesentlich schneller gerecht zu werden. Entgegen dem landläufigen Trend ist die Entwicklung der Schülerzahlen in Frankfurt am Main als größter Stadt Hessens kontinuierlich steigend. Dieses enorme Wachstum der Stadt stellt auch im Bereich der Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen und der Betreuung von Schulkindern eine große Herausforderung dar. Kooperationsvereinbarung/kommunaler Bestandteil Die vorliegende Kooperationsvereinbarung inklusive des kommunalen Bestandteils bilden den vertraglichen Rahmen für die Zusammenarbeit des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main. Kooperationsvereinbarung - Mit dem "Pakt für den Nachmittag" gestalten das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit Jugendhilfeträgern oder anderen freien Trägern ein integriertes Kooperationsmodell zur Verbindung von Bildungs- und Betreuungsangeboten in Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft. - Es entsteht an den teilnehmenden Schulen ein verlässliches und integriertes Bildungs- und Betreuungsangebot von 07.30 - 17.00 Uhr. Das Land leistet dazu seinen Beitrag für die Angebote rechnerisch an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr. Die Stadt Frankfurt am Main leistet ihren Beitrag rechnerisch an fünf Tagen für den Zeitraum von 14.30 - 17.00 Uhr und in den Schulferien. - Die Ressourcenberechnung des Landes erfolgt in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 auf Grundlage der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Grundschule, bzw. der Grundstufe einer Förderschule. Als Faktor gilt in diesen Schuljahren 0,0094 Lehrerinnen- und Lehrerstellen pro Schülerin/Schüler. Ab dem Schuljahr 2017/2018 soll die Ressource des Landes auf Grundlage der verbindlich angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgen. - Mindestens ein Drittel der Ressource des Landes muss in Lehrerstunden und ein Viertel in Mitteln genommen werden. Lehrerinnen und Lehrer bzw. vom Schulträger beauftragte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe bieten mit diesen Mitteln Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an. - Ein lokaler Kooperationsvertrag zwischen dem Schulträger, der Schule und den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe regelt die inhaltliche, qualitative und organisatorische Verbindung von Unterricht und übrigen Angeboten. - Der Pakt für den Nachmittag sieht eine Ferienbetreuung vor. - Für die Betreuungs- und Bildungsangebote gilt der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen aufgeführte Qualitätsrahmen. - Die Kooperationsvereinbarung gilt für ein Schuljahr und verlängert sich um ein weiteres, wenn sie nicht durch eine der vertragsabschließenden Parteien gekündigt wird. Kommunaler Bestandteil Der kommunale Bestandteil beschreibt die Struktur zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung im Zusammenspiel mit den bestehenden Förderprogrammen in Frankfurt am Main. Schülerinnen der Jahrgänge 1 und 2 Für die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Jahrgänge steht das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) entgeltpflichtig zur Verfügung. Schülerinnen der Jahrgänge 3 und 4 Für die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgänge steht ein System von Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangeboten entgeltfrei zur Verfügung. Frühbetreuung Für alle Kinder, die dies benötigen, steht eine Frühbetreuung zur Verfügung. Ferienangebote Alle Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an einem Ferienangebot bei maximal 25 Schließtagen jährlich teilzunehmen. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung erfolgt in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 im Rahmen der haushaltsmäßigen Mittel, daher wurden für das Pilotverfahren Grundschulen ausgewählt, die auf Grund ihrer Infrastruktur geeignete Voraussetzungen mitbringen. Ein weiterer Ausbau von Grundschulen im Sinne des Paktes am Nachmittag kann nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen: Ganztägig arbeitende Schulen müssen infrastrukturelle Voraussetzungen aufweisen, die einem ganztägigen Aufenthalt von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern gerecht werden. In den jeweiligen Schulen müssen baulich-räumliche Gegebenheiten zur Sicherstellung der Essensversorgungen geschaffen werden, Aufenthaltsbereiche eingerichtet und Räume für eine multifunktionale Nutzung ausgestattet werden. Die dafür notwendigen Kosten müssen ermittelt, haushaltsmäßig beordnet und die erforderlichen Beschlussverfahren zu gegebener Zeit eingeleitet werden. In einer ganztägig arbeitenden Schule erweitern sich die Aufgaben von Schulsekretariaten und Schulhausverwaltern, zudem bedeutet ein kontinuierlicher Ausbau von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen mehr Personalaufwand für die Verwaltung der Mittel und die pädagogische Betreuung der Schulen. Die dafür notwendigen personellen Folgekosten müssen ermittelt, haushaltsmäßig beordnet und die erforderlichen Beschlussverfahren zu gegebener Zeit eingeleitet werden. Anlage 1_Kommunaler_Teil_Kooperationsvereinbarung (ca. 131 KB) Anlage 2_Kooperationsvereinbarung (ca. 179 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 19.05.2015, OA 625 Antrag vom 16.05.2015, OF 1378/6
Beratungsverlauf 23 Sitzungen
Sitzung
28
KAV
TO I, TOP 2
Die Beratung der Vorlage M 59 wird zurückgestellt.
Sitzung
41
OBR
11
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
44
OBR 2
TO II, TOP 14
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
OBR
14
TO I, TOP 15
Die Vorlage M 59 wird abgelehnt.
Zustimmung:
SPD
Sitzung
42
OBR 1
TO I, TOP 14
a) Die Vorlage M 59 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
OBR 4
TO II, TOP 2
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU
Ablehnung:
SPD FDP
Sitzung
41
OBR 6
TO I, TOP 44
Anregung OA 625 2015 1. Der Vorlage M 59 wird unter Hinweis auf OA 625 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1378/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF REP FDP
Sitzung
44
OBR 7
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
42
OBR
10
TO II, TOP 16
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
OBR
13
TO I, TOP 13
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
40
OBR
16
TO I, TOP 12
Die Vorlage M 59 wird abgelehnt.
Zustimmung:
WBE SPD BFF
Ablehnung:
CDU Grüne
Sitzung
41
OBR 9
TO II, TOP 7
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
42
OBR 3
TO II, TOP 13
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke
Sitzung
41
OBR 8
TO I, TOP 15
Die Vorlage M 59 wird abgelehnt.
Zustimmung:
SPD FDP
Ablehnung:
Grüne
Sitzung
41
OBR 5
TO I, TOP 31
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
OBR
12
TO I, TOP 21
Der Vorlage M 59 wird unter Hinweis auf OM 4100 zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Spd
Sitzung
44
OBR
15
TO I, TOP 13
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Npd
Sitzung
40
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 9
1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 625 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP
Ablehnung:
Linke BFF Römer
Sitzung
41
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 36
1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 625 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP BFF Römer
Ablehnung:
Linke
Sitzung
42
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 24
1. Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 625 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP BFF Römer
Ablehnung:
Linke
Sitzung
43
OBR 1
TO I, TOP 6
Der Vorlage M 59 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU Linke BFF FDP
Ablehnung:
SPD
Sitzung
29
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 11
1. Der Vorlage M 59 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 625 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Sitzung
31
KAV
TO I, TOP 2
1. Die Vorlage M 59 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OA 625 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 6035,