Betreuungsplätze in Sindlingen
Begründung
B 15/14 Der Ortsbreit möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, noch in diesem Jahr einen Plan zu erstellen, wie die fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Sindlingen bereitgestellt werden. Ziel muss sein, bis spätestens 2017 den von der Stadt als erforderlich erachteten Versorgungsgrad für alle Altersgruppen vom Kleinkind bis zum 10-jährigen Kind zu erreichen. Um auch kurzfristig Plätze schaffen zu können, sind neben der Erweiterung bestehender Einrichtungen und Neubauten auch Anmietungen geeigneter Räume in Betracht zu ziehen. Begründung: Aus dem Bericht 15 v. 24.1.2014 zu Stand und Perspektiven derKindertagesstätten-entwicklung in Frankfurt ergibt sich, dass in Sindlingen die Versorgung ganz unzurei- chend ist und dass aber in den kommenden Jahren Maßnahmen zur Verbesserung der Lage so gut wie keine vorgesehen sind. Laut dem o.g. Bericht gibt es für Kinder unter 3 Jahren im Bezirk Meisterschule überhaupt keine Betreuungsplätze, im Bezirk Ludwig-Weber-Schule beträgt der Versorgungsgrad 28% (für ganz Sindlingen 13%). Das Versorgungsziel in Frankfurt liegt bei 40%. Seit 2013 besteht hier ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für Kinder von 3-6 Jahren ist der Versorgungsgrad im Bezirk Meisterschule bei 87% und im Bezirk Ludwig-Weber-Schule bei 60% (für ganz Sindlingen 75%). Dass Versorgungsziel im Kindergartenbereich beträgt aktuell 100%. Für Kinder von 6-10 Jahren ist der Versorgungsgrad im Bezirk Meisterschule bei 28% und im Bezirk Ludwig-Weber-Schule bei 53% (für ganz Sindlingen 39%). Hier gilt ein Versorgungsziel von zur Zeit 60%. Unverständlich ist vor diesem Hintergrund, dass das Angebot eines Sindlinger Bürgers, der Räume für Kuinderbetreuung angeboten hatte, abgelehnt wurde.