Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B
379 Betreff:
Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für
Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt:
Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4758 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, B 15/14 - Gliederung 1. Allgemeines 2. Entwicklung der Kinderzahlen 3. Entwicklung des Angebots in
Kindertageseinrichtungen 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder
unter 3 Jahren/Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr seit 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für
Grundschulkinder
3.4 Entwicklung von Grundschulen
zu ganztägig arbeitenden Schulen 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) 3.4.2 Förderprogramme des Landes
Hessen 3.4.3 Pakt für den
Nachmittag 4. Ausblick: Planung der
Angebotserweiterungen 2015 bis 2019 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder
unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich
Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der
Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1a Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2013
(nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 1b Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2014
(nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2a Kindergartenversorgung 2013 (nach Planungs-
und Schulbezirken) Anlage 2b
Kindergartenversorgung 2014 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3a Schulkinderversorgung 2013
(nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3b Schulkinderversorgung 2014 (nach Planungs-
und Schulbezirken) Anlage 4a
Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2012 bis November
2013 Anlage 4b Ausbau und
Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2013 bis November 2014
Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2014 in
Bau oder in Vorbereitung Anlage 6a Bestandserhebung der
Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2013 Anlage 6b Bestandserhebung der
Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2014 1. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen
Prioritäten des Magistrats auch für die XVII. Wahlperiode 2011 - 2016,
Frankfurt am Main zur Familienstadt weiter zu entwickeln und die frühkindliche
Bildung zu intensivieren und qualitativ weiter zu verbessern. Derzeit gibt es in Frankfurt 141
Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und 590 nicht-städtische
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von 233 Trägern der freien
Jugendhilfe. Der vorliegende Bericht schreibt die
in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der
Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 15 vom 24.01.2014).
Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2014 sowie
Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum
Jahresende 2014.
- Im Teil 2 wird zunächst die
Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; - Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der
Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im
Schulkinderbereich bis 2019 auf der Basis wichtiger Eckdaten; - Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur
Angebotserweiterung in den Jahren 2015 bis 2019 im Bereich der Angebote für
Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich und bei den Bildungs- und
Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Der Bericht wird durch folgende Anlagen ergänzt:
- Die Anlagen 1a und 1b, 2a und 2b sowie 3a und 3b
stellen auf der Ebene der 79 Grundschulbezirke und der 40 Kita- Planungsbezirke
sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99)
Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3
Altersgruppen entsprechend der Bestanderhebung zum 01.11.2013 bzw. 01.11.2014
bereit; - Mit den Anlagen 4a und 4b werden
die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und
Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2012
und 01.11.2013 bzw. zwischen dem zum 01.11.2013 und 01.11.2014 erfolgt
sind; - Anlage 5 gibt einen Überblick über
die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. - In der Anlage 6a und 6b befindet sich ergänzend die
komplette Bestandserhebung zum 01.11.2013 bzw. 1.11.2014. Hier sind alle
bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken
aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den
jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten
Plätzen, zum Anteil von Mädchen und Jungen in den Einrichtungen und zur
Betreuungszeit sowie zur Auslastung. 2. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung
ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 15
Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis ins
Grundschulalter zu verzeichnen sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des
Bürgeramts, Statistik und Wahlen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch
bis mindestens 2025 zu rechnen. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben
den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen,
bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Bereits in den vergangenen Jahren ist Frankfurt am
Main im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten stark überdurchschnittlich
gewachsen. Die Stadt belegt in der Wachstumsstatistik
(Bevölkerungsfortschreibung der Statistischen Landesämter) nach München,
Dresden und Leipzig den vierten Platz und gehört damit zu den prosperierenden
deutschen Städten. Der Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ist sowohl
auf einen Geburtenüberschuss, als auch auf eine positive Wanderungsbilanz
zurückzuführen. Die Zahl der Zuzüge liegt deutlich über der Zahl der Wegzüge.
Positiv wirken sich hier insbesondere die großen Wohnungsneubauprojekte (u.a.
Riedberg, Frankfurter Bogen, Rebstock, Europaviertel, Lindenviertel) aus.
In einer Studie des Bundesinstituts für
Bevölkerungsforschung ist Frankfurt noch vor München im Vergleichszeitraum
(1990 bis 2009) die Stadt mit dem größten Geburtenzuwachs in Deutschland. Die
höchsten Geburtenzahlen wiesen die Stadtteile Nordend, Sachsenhausen,
Bockenheim, Westend und Gallus auf. Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis
unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2012 bis
2014) sind von 21.163 in 2012 auf 21.920 in 2013 (+757) und weiter auf 22.617
in 2014 (+697) angestiegen. Für die Folgejahre 2015 bis 2019 wird eine
Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2008 bis 2014 vorgenommen.
Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 459
Kinder. Die hochgerechneten Gesamtzahlen
relativieren sich in der absoluten Höhe erfahrungsgemäß etwas durch
Wanderungsbewegungen / Fluktuation (z.B. Wegzug von Familien ins Umland); der
ansteigende Trend ist jedoch weiterhin sehr deutlich erkennbar. Die Kinderzahlen in den für den Kindergartenbesuch im
Jahr 2014/2015 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6 jährige Kinder;
Geburtsjahre 2008 bis 2011) sind von 23.022 in 2012 über 23.590 in 2013 (+568)
auf 24.303 in 2014 (+713) deutlich angestiegen. Die für 2015/16/17 errechneten Prognosezahlen
(24.962, 25.735 bzw. 26.218 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 659, 774 bzw.
483 Kinder) wurden nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen
Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den
zurückliegenden Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der
Kindergartenkinder reduzierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen.
Bei einer
Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2017 (3,5 Jahrgänge) wird nun von
einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 500 Kinder pro Jahr
ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend
ist die Entwicklung in den vergangenen 7 Jahren (2008 bis 2014) unter
Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2014 im Bereich der zu diesem
Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2015 bis 2017). Für die Jahre 2018 bis 2019 wird die Prognose über
eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2008 und 2014 erstellt. Der
prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2018 bis 2019 jährlich
532 Kinder. Die Kinderzahlen im Grundschulalter (4 Jahrgänge)
stiegen von 23.584 in 2012 über 24.376 in 2013 (+792) auf 25.271 in 2014 (+895)
deutlich an, was sich bis 2019 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2015 bis 2019
ist die Zahl der zum 31.12.2014 in Frankfurt lebenden 1 bis 9jährigen
Kinder. Auch im Bereich dieser Altersgruppe
wurden die für 2015 bis 2019 errechneten Prognosezahlen (25.827, 26.502,
27.249, 27.988, bzw. 28.795 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 556, 675, 747
740 und 807 Kinder) nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen
Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den
zurückliegenden Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kinder
verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Die Prognose geht von
einem Anstieg um jährlich 500 Kinder aus. Für alle 3 Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren,
Kindergartenkinder, Grundschulkinder) gilt, dass auch andere Daten und
Erkenntnisse eine weiter steigende Nachfrage und einen entsprechenden
Handlungsbedarf bestätigen: - Insgesamt hoher Auslastungsgrad - Kaum noch frei gemeldete Plätze und
viele Anfragen bei der "Infobörse Kindertagesbetreuung" - Einschätzungen der Kita-Leitungen zu
unberücksichtigten Vormerkungen und - Aktuelle Versorgungsengpässe in einigen
Stadtteilen 3. Entwicklung des Angebots in
Kindertageseinrichtungen Die Stadt Frankfurt am Main hat das Platzangebot seit
Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem
Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder
unter 3 Jahren seit 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die
Grundschulkinder will der Magistrat ein verlässliches Bildungs- und
Betreuungsangebot bereithalten, obwohl es keinen Rechtsanspruch für diese
Altersgruppe gibt. Dies wird im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht
(vgl. Kapitel 3.4). Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 8
Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt
ist. Auch in den Jahren 2013 und 2014 konnten wieder Verbesserungen erreicht
werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des
Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau
des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Betreuungsplätze für
Grundschulkinder wurde auf die Erweiterung schulischer Betreuungsangebote
verlagert. Ab dem Jahr 2008
wurde dann auch wegen der Änderungen im SGB VIII (Einführung des
Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren zum August 2013) das Angebot in
Krippen und Krabbelstuben massiv ausgebaut. Parallel dazu wurde für die gleiche Altersgruppe das
Angebot in der Kindertagespflege erweitert. Entwicklung des Gesamtangebots an Kita-Plätzen 2007 -
2014 Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen
Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter
3 Jahren realisieren immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main
die Option, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 werden Betriebe, die eine
betriebliche Kindertageseinrichtung einrichten, von der Stadt Frankfurt
finanziell unterstützt. Auf der Grundlage dieses Frankfurter Programms zur
Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen werden zum Stichtag
01.11.2014 in Frankfurt am Main 54 betriebliche Kindertageseinrichtungen
betrieben, die 1.617 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 828 Kindergartenplätze
und 55 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 2.500 Plätze in
betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder
unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem 1.
Lebensjahr seit 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung
stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten
Kindergartengruppen und Tagespflege) erfolgte in den Jahren von 2007 bis 2014
ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 5.535 Plätze in
Tageseinrichtungen und um 280 Plätze in Tagespflege. In 2013 wurden 1.104 und 2014 weitere 1.418 Plätze
für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Damit
erreicht der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter
3 Jahren 2014 39 %. Absolut standen zum 01.11.2014 insgesamt 8.771 Plätze in
Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur
Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0-
bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein großer Teil der Kinder in Tagespflege
betreut. Durch die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder-
und Jugendhilfe (KICK) und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wird diesem
Bereich der Kinderbetreuung ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen. Bei
der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Tagespflege als
gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Nach den Daten der
Tagespflegebörse wurden 375 Tagespflegeverhältnissen zum Stichtag 01.11.2008
für Kinder unter 3 Jahren ermittelt. Seitdem ist das Angebot im Bereich der
Kindertagespflege angestiegen. Im Berichtsjahr 2014 werden nunmehr 809 Kinder
unter 3 Jahren in Tagespflege betreut. Rechnet man diese Plätze bei Tagespflegepersonen zu
den Plätzen in Kindertagseinrichtungen, ergibt sich für 2013 eine Gesamtzahl
von 8.196 Plätzen und für 2014 von 9.580 Plätzen. Erstmals liegt damit die
Gesamtzahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren über 9.000. Mit
diesem Platzangebot wird in 2014 ein Versorgungsgrad von 42 % in Bezug auf die
3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Mit 42% liegt Frankfurt über
dem gesetzten bundesweiten Mittelwert zum Ausbau von U3 Plätzen. Das
Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 864 vom 02.10.2009 mit 50 % in Bezug
auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Der Magistrat geht bei der Ermittlung des
Versorgungsziels weiterhin von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus.
Eine Reduzierung der Versorgungsziele - gerade auf 2 Jahrgänge (Kinder von 1
bis 3 Jahren), weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch
besteht - erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Darum übernimmt
die Stadt die Verantwortung und baut auch über dem bereits erreichten
bundesweiten Mittelwert hinaus weiter aus, sodass 2015 ein Versorgungsgrad von
45% für die 3 Jahrgänge prognostiziert wird. Auch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 1
Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) zu schaffen (wenn auch ohne den
individuell einklagbaren Rechtsanspruch) und wird auch von den Familien
nachgefragt. Darüber hinaus sind die Vorgaben des
Bundes und der Länder bezüglich der Berichterstattung der Kommunen seit 2008
gleich geblieben. Alle Angaben, die hier jährlich (z.B. dem Hessischen
Sozialministerium oder dem Bundesfamilienministerium) vorgelegt werden, müssen
in Bezug auf 3 Jahrgänge dargestellt werden. Diese Anforderungen finden ihre
Begründung insbesondere in der Vergleichbarkeit der Angaben in betreffenden
Statistiken des Bundes und der Länder. Seit 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte
(subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für
jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat
bis 2017 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von mindestens 50%, bezogen auf
die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen,
müssen zwischen 2015 und 2017 ca. 2.400 zusätzliche Betreuungsplätze in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eingerichtet werden (siehe dazu die
folgende Tabellenübersicht). Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern
auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen.
Wegen stärker steigender Kinderzahlen wären bis 2019 zur Erreichung des
Versorgungsziels 50% weiter rd. 460 Plätze erforderlich. Zusätzlich werden
weitere Plätze ab 2017 benötigt, um eine neue regional bezogene Ausbauplanung
für Planungsbezirke mit erhöhtem Bedarf zu realisieren. Diese neue regional
bezogene Ausbauplanung wird in Kapitel 4.1 näher erläutert und begründet. In
der Summe führt diese Ausbauplanung zu einem stadtweit nach oben korrigierten
Versorgungsziel von 53%. Für diese regional bezogene, erhöhte Ausbauplanung
werden weitere 750 Plätze benötigt. In der Summe wären zum Erreichen einer 53%
Versorgung 2019 gegenüber dem Ist 2014 rund 3.600 zusätzliche Plätze
erforderlich. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013
legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen
(Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten ab dem Jahr 2015 neue Plätze für unter
3jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung, über
Kita-Neubauten sowie Erweiterungen in Neubauten. 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten In den letzten Jahren erfolgte ein kontinuierlicher
Ausbau des Kindergarten-Platzangebots. Allein in den letzten vier Jahren wurden
2.514 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2011 +500 Plätze, 2012 +519
Plätze, 2013 +785 Plätze, 2014 +710 Plätze, vgl. Anlage 4). Dem stand im
gleichen Zeitraum ein Anstieg um 2.214 Kinder gegenüber. So ist der
Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2011 und 2014 nicht
signifikant gestiegen. Er beträgt 2014, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 95%. Um der zu erwartenden, weiterhin deutlichen, Zunahme
der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad weiter zu
verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau
erforderlich. Dabei kommt es auch darauf an, eine größere regionale
Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des
Sofortprogramms Kinderbetreuung werden in erheblichem Umfang zusätzliche
Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen (vgl. Anlage
5). Die unter 3.1 beschriebenen geplanten
Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer
lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten 3. Lebensjahr
der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum 3. Geburtstag erfolgen, hat dies zur
Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese
Plätze also nicht zeitnah mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem
Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009
(Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im
Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Drei- bis Sechsjährige - Entwicklung der Kinder- und
Platzzahlen * = Hochrechnung /
Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis der Jahrgänge
der heute 0 bis 3-Jährigen. Die für 2015/16/17 errechneten Prognosezahlen
(24.962, 25.735 und 26.218 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 659, 774
bzw. 483 Kinder) wurde insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen
zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den
zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der
Kindergartenkinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen.
Deshalb wird für 2015/16/17 von 500 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die
Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2015 erfolgt nach Vorliegen der
Einwohner-statistik zum 31.12.2015 ** = Trendverlängerung / Platzzahlen und
-veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis einer Mittelwertberechnung
der Entwicklung 2008 bis 2014 Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und
Teilzeit-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im
Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung
benannt. Das Ziel einer
bedarfsgerechten Ausweitung des Ganztagsangebots wird kontinuierlich weiter
verfolgt. So konnte der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergarten mittlerweile
auf 74% erhöht werden, der Anteil der Teilzeitplätze liegt 2014 bei 18% und der
Anteil der Halbtagsplätze sank weiter auf nunmehr 8%. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem
Jahr 2000: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von
2000 bis 2014
Ganztags Teilzeit Halbtags
2000 47% 20% 33%
2004 50% 25% 25%
2008 63% 22% 15%
2012 70% 20% 10%
2013 71% 20% 9%
2014
74%
18%
8%
3.3 Entwicklungen im Bereich der Angebote für
Grundschulkinder
Der Bedarf an Betreuungsangeboten
für Grundschulkinder steigt in Frankfurt am Main kontinuierlich. Das zeigt die
deutlich gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Frankfurter
Stadtteilen. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf eher in den
innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich
die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein großer Bedarf erkennbar
ist. Belege hierfür sind die vermehrte Nachfrage nach Betreuungsangeboten in
der Infobörse Kindertagesbetreuung des Stadtschulamtes und die Überbelegungen
in den Horten, den Schülerläden und den Erweiterten Schulischen
Betreuungen. Zurückzuführen ist die gestiegene
Nachfrage zum einen auf das stetige Wachstum der Stadt Frankfurt am Main. Im
Zeitraum zwischen dem Schuljahr 2011 und 2014 ist die Zahl der Grundschüler um
rund 8 % gestiegen. Zum anderen benötigen viele Familien einen Betreuungsplatz
über die Unterrichtszeit hinaus, um Beruf und Familie vereinbaren zu
können. Der gut voranschreitende Ausbau von
Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und die sehr gute Versorgungssituation
im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht zudem die Rückkehr in den Beruf
schon sehr viel früher attraktiv und möglich. Hier greifen die städtischen
Bemühungen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem gibt es im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen
eine Ausweitung der Betreuungsdauer, sodass viele Familien mit ihrer
Berufstätigkeit und Lebensplanung auf eine Entlastung durch ein
Betreuungsangebot eingestellt sind und beim Übergang der Kinder vom
Kindergarten in die Grundschule auf eine Fortsetzung des Betreuungsangebots im
vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen sind. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder
in Horten, schulischen Betreuungsangeboten und ganztägig arbeitenden Schulen
sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer
Altersgruppe verbringen. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder
beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter
ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten ist (vgl. § 24, Satz 4 SGB
VIII). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB
VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und
Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zum 01.11.2014 standen den Grundschulkindern 9.057
Hortplätze und 4.268 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (siehe
3.4.1) und in der Übermittagbetreuung (siehe ebd.) zur Verfügung. Dies ergibt
gesamt 13.325 Plätze und einen stadtweiten Versorgungsgrad über platzbezogene
Angebote von 53%. In dieser Quote sind noch nicht die schulbezogenen Bildungs-
und Betreuungsangebote einbezogen. Die Angebote nach den Profilen 2 und 3 der Schulen im
Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (siehe 3.4.2) sowie die Angebote der
"Offenen Frankfurter Ganztagsschule" (OFG, siehe 3.4.3) müssen für mindestens
20% der Kinder der Schule vorgehalten werden. Schulen, die sowohl im Profil 2
oder 3 arbeiten und zugleich Offene Frankfurter Ganztagsschule sind, halten
entsprechend für mindestens 40% der Schulkinder ein Ganztagsangebot vor. In der
Summe sind dies mindestens 1733 Schulkinder. Über schulbezogene Bildungs- und
Betreuungsangebote können in der Stadt Frankfurt also mindestens weitere 7% der
Kinder zwischen sechs und zehn Jahren betreut werden. Die Gesamtversorgungsquote für Kinder zwischen sechs
und zehn Jahren (bezogen auf 4 Jahrgänge), die sowohl die platzbezogenen
Betreuungsangebote als auch die Mindestabdeckquote für schulbezogene Angebote
einbezieht, beläuft sich auf mindestens 60%. Die Sicherstellung von zusätzlichen ganztägigen
Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder erfolgt über den Ausbau
und die Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Grundschulen. Ein Ausbau
von Hortplätzen erfolgt nicht. Das bestehende Hortangebot in
Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schule bleibt erhalten. In Einzelfällen
(Horte in und an Schulen) werden Horte in Erweiterte Schulische Betreuungen
umgewandelt.
Sechs bis Zehnjährige - Entwicklung
der Kinderzahlen- und der platzbezogenen Angebote (ohne Plätze der OFG und
der Ganztagsprogramme des Landes Hessen***) 2008 2009
2010 2011
2012
2013 2014 2015* 2016* 2017*
2018* 2019* Kinder
(6-10 Jahre / 4 Jahrgänge) 21.674 21.910 22.267 23.178 23.584 24.376 25.271 25.771 26.271 26.771 27.271 27.771 Veränderungen zum Vorjahr
+138 +236 +357 +911 +406 +792 +895 +500 +500 +500 +500 +500 Hort-Plätze gesamt 9.484 9.661 9.655 9.720 9.658 9.465 9.535 9.535 9.555 9.565 9.585 9.585 Veränderungen zum Vorjahr
+189 +177 -6 +65 -62 -193** +70 +/-
0 +20 +10 +20 +/-
0 abzüglich Plätze ab 5. Klasse
-705 -679 -628 -590 -624 -539 -478 -600 -600 -600 -600 -600 Hortkapazität Grundschulalter
8.779 8.982 9.027 9.130 9.034 8.926 9.057 8.935 8.955 8.965 8.985 8.985 Versorgungsgrad (4 Jahrgänge)
41% 41% 41% 39% 38% 37% 36% 35% 34% 33% 33% 32% Plätze
in Betreuung an Schulen (ESB + ÜM-Betr.) 2.293 2.490 2.760 3.054 3.414 3.831 4.268 4.868 5.468 6.068 6.668 7.268 Veränderungen zum Vorjahr
-40 +197 +270 +294 +360 +417 +437** +600 +600 +600 +600 +600 Plätze
gesamt (Hort/ESB/ÜM-Betr.) 11.072 11.472 11.787 12.184 12.448 12.757 13.325 13.803 14.423 15.033 15.653 16.253 Versorgungsgrad (Hort/ESB/ÜM-Betr.)
51% 52% 53% 53% 53% 52% 53% 54% 55% 56% 57% 59% 65
% von 4 Jahrgängen 14.088 14.242 14.474 15.066 15.330 15.844 16.426 16.751 17.076 17.401 17.726 18.051 rechnerisches Platzdefizit
-3.016 -2.770 -2.687 -2.882 -2.882 -3.087 -3.101 -2.948 -2.653 -2.368 -2.073 -1.798 * = Hochrechnung / Platzzahlen und
-veränderungen geschätzt (jährlicher Zuwachs an Hortplätzen auf Grundlage der
Haushaltsanmeldungen, keine Plätze mehr im Sofortprogramm + Plätze in
Neubauten; ab
2012 jährlich + 600 Plätze in erweiterter Betreuung an Schulen
vorgesehen) Kinderzahlen auf der Basis der Jahrgänge der heute 3
bis 9 Jährigen Die für 2015 bis 2019 errechneten Prognosezahlen
(25.827, 26.502, 27.249, 27.988 und 28.795 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr
um 556, 675, 747, 740 und 807 Kinder) wurde insgesamt nach
unten
korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich
eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die
tatsächlichen Zuwächse der Kinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb
wird für 2015 bis 2019 von jährlich 500 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die
Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2015 erfolgt nach
Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.2015 ** tatsächlich wurden in erheblichem Umfang Plätze in
der "Über-Mittag-Betreuung" in Plätze in Erweiterter Schulischer
Betreuung umgewandelt (qualitative Verbesserung v.a. in Bezug auf die
Öffnungszeiten); zwischen 1.11.2012 und 1.11.2013 sind 725 neue Plätze und
zwischen 1.11.2013 und 1.11.2014 sind 518 neue Plätze in Erweiterter
Schulischer Betreuung entstanden. *** schulbezogene Angebote der Schulen, die im Profil
2 und 3 nach der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen
arbeiten sowie Schulen, die am kommunal finanzierten Ganztagsprogramm "Offene
Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) teilnehmen, haben entsprechend der
Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen ein Ganztagsangebot
für mindestens 20% der Schulkinder ihrer Schule vorzuhalten. Schulen, die
sowohl im Profil 2 oder 3 arbeiten und zugleich OFG-Schule sind, haben
entsprechend ein Angebot für mindestens 40% der Schulkinder vorzuhalten. In
der Summe sind dies noch einmal mindestens 1733 weiter Schulkinder
(6-10Jahre) stadtweit, die ganztägig über schulbezogene Angebote betreut
werden. Das entspricht mindestens weiteren 7%. Rechnet man diese Quote
schulbezogener Angebote auf die Versorgungsquote von 53% der oben
aufgelisteten platzbezogenen Angebote, ergibt sich ein Gesamtversorgungsgrad
für Frankfurter Kinder im Grundschulalter von mindestens 60%.
3.4 Entwicklung von Grundschulen zu
ganztägig arbeitenden Schulen Das Ziel der Stadt Frankfurt ist es, die Korrelation
von Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen und allen Kindern ein Mehr an
Teilhabemöglichkeiten sowie faire Bildungschancen zu bieten. Ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu diesem Ziel
ist die Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen. Die
Rahmenbedingungen an den Grundschulen sollen so ausgebaut werden, dass
Bildungsprozesse optimal verlaufen können. Wichtig ist hierbei, dass
Bildungswege keine Brüche erleiden und verlässliche, familiengerechte
Betreuungsangebote wie auch Förderungen in gestalteten Übergängen von der
Kindertagesstätte in die Schule fortgeführt werden. Zudem müssen Übergänge von
Grundschulen in die weiterführende Schule unterstützend vorbereitet und
begleitet werden.
Dieses Ziel möchten wir in
Frankfurt am Main mit der Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden
Schulen erreichen.
Dieser Entwicklungsschritt ist
ein zentraler Bestandteil des integrierten Schulentwicklungsplans 2015 - 2019,
der folgende Leitprinzipien dafür zu Grunde legt: Vom Kind her denken Ganztägig arbeitende Schulen leisten erkennbare
Beiträge zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern indem sie
deren Bedürfnissen und Potentialen in den Blick nehmen und die Gestaltung der
Bildungs- und Betreuungsangebote an den persönlichen Ressourcen der Kinder
ausrichten. Regionalisierung Bestehende Programme in den Schulen
und bestehende Strukturen in Schul-bezirken/Stadtteilen werden zusammengeführt
und koordiniert, mit dem Ziel regionale Zusammenhänge zu stärken. Dazu werden
verstärkt die Angebote des Schulbezirks bzw. des Stadtteils (Horte,
Schülerläden, Kinderhäuser, Kindertagespflege, Vereine, etc.) einbezogen.
Gemeinsam soll ein abgestimmtes sowie qualitativ hochwertiges und vielfältiges
Ganztagsangebot ermöglicht werden. Vielfalt Schülerinnen und Schüler haben in ihrer individuellen
Vielfältigkeit besondere Bedarfe und Potentiale. Diese zu erkennen und zum Wohl
des Kindes zu arbeiten ist ein ausdrückliches Ziel. Die Ganztagsschulentwicklung folgt diesen
Leitprinzipien und kann nur gelingen, wenn eine Abkehr von einem überwiegend
additiven Ansatz erfolgt, bei dem die Betreuungsangebote nach dem Unterricht
beginnen. Vielmehr wird ein ineinandergreifendes Modell als Ziel von ganztägig
arbeitenden Schulen unterstützt. Die Umsetzung erfolgt mit veränderten
Zeitstrukturmodellen in rhythmisierter Form bestehend aus Unterricht und
individueller Lernförderung, Mittagessen und Freizeitangeboten sowie Bildungs-
und Betreuungsangeboten. Im letzten Jahrzehnt sind im Bereich der
Schulkinderbetreuung auf kommunaler Ebene und durch das Land Hessen
verschiedene Bildungs- und Betreuungsangebote entstanden, die zurzeit parallel
und in den verschiedensten Kombinationen in den Grundschulen existieren.
Das Ziel für die kommenden Jahre ist es, diese
parallel existierenden Programme und die dazugehörigen Ressourcen
zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept für eine ganztägige
arbeitende Grundschule zu vereinen. Das Pilotprojekt "Pakt für den Nachmittag" (siehe
3.4.3) bildet hierbei die Grundlage für diesen Veränderungsprozess. Dieses enge
Kooperationsprojekt mit dem Land Hessen hat zum Ziel, allen Eltern, die dies
für ihre Grundschulkinder benötigen, ein verlässliches und bedarfsorientiertes
Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr anzubieten. Grundschulen, die Teil des "Paktes für den
Nachmittag" werden, beginnen bereits mit der Zusammenführung von existierenden
Förderprogrammen an ihrer Schule. Ein nächster wichtiger Schritt im Pilotprojekt ist
die enge Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im
Stadtteil, um die ganztägig arbeitenden Grundschulen nach einem einheitlichen
Bildungsverständnis auszurichten und die vorhandene Expertise der
Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil in die Arbeit miteinfließen
zu lassen. Aus den Erfahrungen des
Pilotprojektes und der konzeptionellen Weiterentwicklung mit allen Akteurinnen
und Akteuren im Fachfeld soll zeitnah ein Gesamtkonzept für die Entwicklung von
Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen entstehen und als Grundlage für
die Umsetzung an allen Grundschulen dienen. 10 Grundschulen nehmen am Pilotprojekt "Pakt für den
Nachmittag" im Schuljahr 2015/2016 teil, im Schuljahr 2016/2017 sollen weitere
Grundschulen dazu kommen. Für die Grundschulen, die zunächst nicht am "Pakt für
den Nachmittag" teilnehmen, werden die dort vorhandenen Förderprogramme
fortgeführt und nach Bedarf ausgebaut. 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) Die erweiterte Schulische Betreuung ist ein
verlässliches und bedarfsorientiertes Angebot an einer Grundschule mit einer
Öffnungszeit von 11.30 Uhr bis 15 Uhr bzw. 17 Uhr. Es beinhaltet eine
Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen im Jahr. Das Angebot ist
entgeltpflichtig und orientiert sich an den kommunalen Regelungen für
Elternentgelte in Frankfurter Kindertageseinrichtungen. Zurzeit gibt es an 64 Frankfurter Grundschulen, bzw.
Schulen mit Grundstufen, eine Erweiterte Schulische Betreuung mit 3.721
Plätzen. Das Förderprogramm wird mit jährlich 600 Plätzen ausgebaut. In der Zeit vor dem Unterricht (07.30-09.00 Uhr) gibt
es in Grundschulen zudem die Möglichkeit einer Frühbetreuung, die entgeltfrei
angeboten wird. 87 Grundschulen halten dieses Angebot zum Schuljahr 2015/2016
vor. Der Vorläufer der Erweiterten
Schulischen Betreuung war die Übermittagsbetreuung. Sie deckt eine
Betreuungszeit nach dem Unterricht von 11.30 Uhr bis 14 Uhr ab und enthält
keine Ferienbetreuung. An 11 Grundschulen ist dieses Förderprogramm zurzeit
noch installiert und wird schrittweise ebenfalls in ESB umgewandelt. 3.4.2 Förderprogramme des Landes Hessen Die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in
Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 01.11.2011 und dem
dazugehörigem Qualitätsrahmen ist die rechtliche Grundlage für die Umsetzung
des Förderprogrammes des Landes Hessen. Es werden die folgenden Angebote unterschieden:
Profil 1 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 bieten an
mindestens drei Tagen Angebote im Zeitfenster 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr an.
Profil 2 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 halten an
fünf Tagen Ganztagsangebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags
bis mindestens 14 Uhr bereit. Die Teilnahme an Angeboten im Profil 1 und 2 sind für
die Schülerinnen und Schüler freiwillig und erst nach Anmeldung für ein Angebot
verpflichtend für den Anmeldezeitraum. Profil 3 Ganztagsschulen im Profil 3 bieten an fünf Tagen
Ganztagsangebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis
mindestens 14 Uhr an. Die Teilnahme an den Angeboten ist teilweise oder
vollständig verpflichtend. In Schulen mit Ganztagsangeboten Profil 1 und 2 ist
gemäß Richtlinie kein Ferienprogramm vorgesehen. Schulen mit Profil 3 sehen in
ihrem pädagogischen Konzept nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor.
Diese sind teilweise entgeltpflichtig. Die Angebote nach den Profilen müssen in der
Grundschule für 20% der Kinder der Schule oder mindestens 30 Schülerinnen und
Schüler vorgehalten werden. Zum Schuljahr 2015/2016 sind 43 Grundschulen/Schulen
mit Grundstufen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen anerkannt, davon
22 als Schule mit Ganztagsangeboten
Profil 1
13 als Schule mit
Ganztagsangeboten Profil 2 6 als Ganztagsschulen
Profil 3 3.4.3 Pakt für den Nachmittag Am 11.06.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung die
Beteiligung der Stadt Frankfurt am Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag"
beschlossen. Die Umsetzung hat zum Schuljahr 2015/2016 mit einem Pilotverfahren
begonnen. Folgende Schulen nehmen im Schuljahr
2015/2016 am "Pakt für den Nachmittag" teil:
1. Albrecht-Dürer-Schule
(Sossenheim)
2.
Dahlmannschule (Ostend) 3. Diesterwegschule
(Ginnheim)
4. Grundschule Rebstock
(Bockenheim)
5. Grundschule
Riedberg I (Riedberg) 6. Henri-Dunant-Schule
(Sossenheim/Auslagerung
Höchst) 7. Hostatoschule (Höchst)
8. Konrad-Haenisch-Schule
(Fechenheim)
9.
Marie-Curie-Schule (Riedberg) 10.Textorschule (Sachsenhausen)
Ziel des "Paktes am Nachmittag" ist,
dass alle Kinder, die eine teilnehmende Schule besuchen und einen
Betreuungsplatz benötigen, diesen auch erhalten. Dieses Versorgungsziel von
dann 100% wird sichergestellt über die Angebote in der jeweiligen Schule und
ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil. Zu entwickelnde Angebotsstruktur im "Pakt für den
Nachmittag": - Frühbetreuung vor dem
Unterricht - Schülerinnen und Schüler der
Jahrgänge 1 und 2 Für alle
Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Jahrgänge, die es benötigen,
steht das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) entgeltpflichtig
zur Verfügung (siehe 3.4.1). - Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 3 und 4
Für die Schülerinnen und Schüler
der dritten und vierten Jahrgänge steht ein System von kostenfreien Bildungs-,
Betreuungs- und Freizeitangeboten täglich bis 17.00 Uhr zur Verfügung. - Ferienangebote Alle Schülerinnen und Schüler können bei maximal 25
Schließtagen an Ferienangeboten teilnehmen. Ferienangebote werden in
Kooperation mit Einrichtungen, Organisationen und Vereinen im
Schulbezirk/Stadtteil abgestimmt. Sie werden bedarfsorientiert angeboten.
Sofern Kinder eine Erweiterte Schulische Betreuung oder einen Hort besuchen,
nehmen sie bei Bedarf die dortigen Ferienangebote wahr. Die "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) wurde
im Vorfeld des "Paktes für den Nachmittag" als rein kommunale Weiterentwicklung
von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen eingeführt. Mit der Einführung des
"Paktes für den Nachmittag" hat sich diese Entwicklungsperspektive verändert.
Die weitere Entwicklung von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen kann nun
in Kooperation mit dem Land Hessen stattfinden. Die Stadtverordneten haben deshalb beschlossen, dass
künftig nur noch Schulen in das kommunale Förderprogramm "Offene Frankfurter
Ganztagsschule" aufgenommen werden, - die bereits am Pakt für den Nachmittag
teilnehmen, - die sich für
den Pakt für den Nachmittag beworben haben oder - die bereit sind, sich für den Pakt für den
Nachmittag zu bewerben. Die kommunale Ressource wird bei diesem
Förderprogramm mit der Landesressource verrechnet. Die verbleibende kommunale
Ressource soll insbesondere für die Stärkung der Kooperationsbezüge innerhalb
des Schulbezirks / Stadtteils eingesetzt werden. Dies geschieht mit dem Ziel,
dass bestehende Strukturen des Schulbezirks/Stadtteils im Bereich der
Schulkinderbetreuung so zusammengeführt und koordiniert werden sollen, dass für
alle Kinder im Schulbezirk ein verlässliches und transparentes Angebot
entsteht. Aktuell nehmen folgende Schulen im
Pakt für den Nachmittag auch am Förderprogramm Offene Frankfurter
Ganztagsschule teil:
1.
Albrecht-Dürer-Schule (Sossenheim) 2. Diesterwegschule (Ginnheim)
3. Henri-Dunant-Schule
(Sossenheim/Auslagerung
Höchst) 4. Hostatoschule (Höchst)
5. Marie-Curie-Schule
(Riedberg)
6.
Konrad-Haenisch-Schule (Fechenheim) Offene Frankfurter Ganztagsschulen, die bislang noch
nicht am Pakt für den Nachmittag teilnehmen, sind:
1.
Adolf-Reichwein-Schule (Zeilsheim) 2. Albert-Schweitzer-Schule
(Frankfurter Berg)
3.
Liebfrauenschule (Innenstadt) 4. Linnéschule (Ostend)
5. Theobald-Ziegler-Schule
(Eckenheim)
6.
Valentin-Senger-Schule (Bornheim) 7. Willemerschule (Sachsenhausen)
8. Gruneliusschule
(Oberrad)
4. Zusammenfassung und Ausblick:
Planung der Angebotserweiterungen 2015 bis 2019 Derzeit gibt es in Frankfurt 141 Kitas des
Eigenbetriebes Kita Frankfurt und 590 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen
in Trägerschaft von 233 Trägern der freien Jugendhilfe. Der Magistrat plant auch in den kommenden Jahren den
weiteren Ausbau des Angebots im Bereich der Tageseinrichtungen und Tagespflege
für Kinder in allen Altersgruppen. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren
geschieht dies vor dem Hintergrund der in Kapitel 3.1 beschriebenen
gesetzlichen Regelungen, die seit 1.08.2013 den individuellen Rechtsanspruch
für Kinder zwischen dem vollendeten 1. und 3. Lebensjahres begründen. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat
bis 2017 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von mindestens 50%, bezogen auf
die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssen
zwischen 2015 und 2017 ca. 2.400 zusätzliche Betreuungsplätze in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eingerichtet werden. Wegen stärker steigender Kinderzahlen wären bis 2019
zur Erreichung des Versorgungsziels 50% weiter rd. 460 Plätze erforderlich.
Zusätzlich werden weitere Plätze ab 2017 benötigt, um eine neue regional
bezogene Ausbauplanung für Planungsbezirke mit erhöhtem Bedarf zu realisieren.
Diese neue regional bezogene Ausbauplanung wird in Kapitel 4.1 näher erläutert
und begründet. In der Summe führt diese Ausbauplanung zu einem stadtweit nach
oben korrigierten Versorgungsziel von 53%. Für diese regional bezogene erhöhte
Ausbauplanung werden weitere 750 Plätze benötigt. In der Summe wären zum
Erreichen einer 53% Versorgung 2019 gegenüber dem Ist 2014 rund 3.600
zusätzliche Plätze erforderlich. Im Bereich der Angebote für Kinder im
Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des seit 1996
bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich, um den entstehenden Mehrbedarf durch
steigende Kinderzahlen abzudecken. Gleichzeitig ist der verstärkte
Anschluss-Betreuungsbedarf durch ein umfassend ausgebautes Angebot für Kinder
unter 3 Jahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde ab 2009 das
Versorgungsziel im Kindergartenbereich geändert. Der angestrebte
Versorgungsgrad von 95% in Bezug auf 3,5 Jahrgänge (Kinder von 3 Jahren bis zum
Schuleintritt) wurde auf 100% angehoben. (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7474). Um dieses Ziel zu
erreichen plant der Magistrat eine Erweiterung um ca. 3.700 Kindergartenplätze
in den Jahren von 2015 bis 2019. Auch im Bereich der Angebote für Kinder im
Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau geplant. Auch hier geschieht dies vor
dem Hintergrund steigender Kinderzahlen und der hohen Nachfrage von Eltern.
Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere
wegen der steigenden Nutzung von Ganztagsplätzen im Kindergarten entsteht bei
vielen Familien ein Folgebedarf mit dem Übergang in die Grundschule. Für das
Schuljahr 15/16 wird eine starke Angebotserweiterung an Betreuungsplätzen am
Standort Schule durch den "Pakt für den Nachmittag" umgesetzt werden.
Langfristiges Ziel ist es ein neues, einheitliches Strukturmodell zu schaffen,
das die bisherigen Förderprogramme des Landes Hessens und die kommunal
finanzierten Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung vereint und das
als Grundlage für alle Grundschulen dienen soll. Seit der mit diesem Bericht dokumentierten
Bestandserhebung zum Stichtag 1. November 2014 wurde das Platzangebot im
Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im
Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im
Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung und der Erweiterten Schulischen
Betreuung sowie des "Pakts für den Nachmittag" weiter ausgebaut. Eine größere Zahl weiterer Projekte
wurde vorbereitet und wird im Laufe des 2. Halbjahres 2015 und 1. Halbjahres
2016 zur Verfügung gestellt. Die Planung und Umsetzung dieser Projekte bedarf
gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen
Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, dem städtischen Eigenbetrieb Kita
Frankfurt, Dachverbänden und Fördervereinen. 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder
unter 3 Jahren Im Bereich der Angebote für Kinder
unter drei Jahren ist weiterhin in den nächsten Jahren ein flächendeckender
Ausbau im gesamten Stadtgebiet geplant. 2013 konnten 1.104 und 2014 1.418 neue
Plätze in Krippen und Krabbelstuben geschaffen werden. Im Jahr 2014 konnte mit den umgesetzten Projekten ein
Versorgungsgrad von 42% erreicht werden, was über dem bundesweit festgelegten
Mittelwert liegt.
Da im Bereich der Angebote für
Kinder unter 3 Jahren ein großer Teil des Angebots im Bereich der Einrichtungen
mit gesamtstädtischem Bezug angesiedelt ist (Angebote der betrieblichen und
betriebsnahen Einrichtungen, aber auch Angebote mit speziellem pädagogischem
Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik
etc.), werden 20 bis 25 % der Kinder über diese Einrichtungen betreut. Diese
Einrichtungen betreuen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet. Nur betrieblich
geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen, entsprechend den
Finanzierungsvereinbarungen, Kinder aus dem Umland. Das bedeutet, dass die angestrebte rechnerische
Versorgungsquote in den Regionen 40% beträgt. Gründe für eine Verzögerung steigender Ausbauquoten
sind: - Die deutliche Steigerung der
Kinderzahlen in Frankfurt am Main (durch Zunahme der Geburten und durch
Zuzüge). - Der zunehmende Mangel an
Fachkräften über alle Trägerbereiche hinweg. Die Fachschulen des Landes haben
zwar die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erweitert und
Angebote für den Quereinstieg sowie berufsbegleitende Ausbildungsformen
entwickelt, bisher allerdings nicht in ausreichendem Maß. - Bauliche Verzögerungen im Bereich der
Kita-Neubauten. Für einige der geplanten Neubauten konnten bisher keine
geeigneten Flächen (Grundstücke) gefunden werden. - Im Bereich des Sofortprogramms (Anmietung von
Gewerbe- oder Wohnraum und Umwandlung in Kindertageseinrichtungen) wird es
immer schwieriger geeignete Liegenschaften zu finden. - Bei der Erweiterung im Bestand (bei bestehenden
Kitas des städtischen Eigenbetriebs/Betrieb 48 und bei katholischen und
evangelischen Kirchengemeinden) sind geplante Maßnahmen in einigen Fällen nach
näherer Prüfung nicht umsetzbar, weil z.B. die Kosten wesentlich höher sind als
ursprünglich veranschlagt oder die Substanz vorhandener Gebäude einen
Anbau/Erweiterung aus baulichen Gründen nicht zulässt. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren
ist weiterhin in den nächsten Jahren ein flächendeckender Ausbau im gesamten
Stadtgebiet geplant. Der Magistrat geht davon aus, dass sich in den einzelnen
Regionen unterschiedliche Bedarfe zeigen werden. In einer Abfrage zum Stichtag 01.05.2014 hat das
Stadtschulamt die Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren der großen
Träger (städtischer Träger Kita Frankfurt, Caritasverband und katholische
Kitas, Diakonisches Werk und evangelische Kitas, Arbeiterwohlfahrt, Verein zur
Unterstützung berufstätiger Eltern, Gesellschaft für Jugendarbeit und
Bildungsplanung, Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher
Kindereinrichtungen, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden
Erziehung) hierzu befragt. Abgefragt wurden freigemeldete Plätze und die Gründe
hierfür, eine Einschätzung zum bisherigen Versorgungsziel sowie die Anzahl der
unberücksichtigten Vormerkungen (Wartelisten). Es gab Rückmeldungen von 239 Einrichtungen, d.h. von
70% aller Einrichtungen mit Angeboten für Kinder unter 3 Jahren in Frankfurt am
Main. Die Auswertung kann also als repräsentativ betrachtet werden. 188 Einrichtungen meldeten zurück, dass sie keine
freien Plätze haben, in 51 Einrichtungen werden freie Plätze zurückgemeldet. In
Bezug auf die insgesamt zurückgemeldeten ca. 500 freien Plätze in
U3-Einrichtungen ist festzustellen, dass die meisten freien Plätze auf
Personalmangel zurückzuführen sind (ca. 300 Plätze in 30 Einrichtungen). 64 mal
wurden keine Angaben zu Gründen für freie Plätze gemacht. 135 freie Plätze in
15 Einrichtungen sind auf keine Nachfrage zurückzuführen (davon 12
Stadtteilkitas und 3 betriebliche Einrichtungen). In all diesen
Planungsbezirken ist eine große Anzahl von neuen Einrichtungen kürzlich in
Betrieb gegangen.
Die überwiegende Anzahl der
Einrichtungen (137) kommt zur Einschätzung, dass das Versorgungsziel zu niedrig
angesetzt ist, der Bedarf also höher als angenommen ist. Zur Einschätzung, dass
das Versorgungsziel ausreichend ist, kommen 82 Einrichtungen. Nur 12
Einrichtungen beschreiben das Versorgungsziel als zu hoch. In vielen Planungsbezirken ist die
Rückmeldung der verschiedenen Einrichtungen uneinheitlich (meist schwankend
zwischen "ausreichend" und "zu niedrig"). In 6 Planungsbezirken wird das
Versorgungsziel von den Einrichtungen überwiegend als ausreichend beschrieben
Planungsbezirke, in denen die Einrichtungen das Versorgungsziel überwiegend als
zu niedrig ansehen, sind: Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend,
Sachsenhausen, Eschersheim und Dornbusch. Ebenfalls benannt werden:
Bahnhof/Gutleut, Griesheim, Höchst, Zeilsheim, Sindlingen, Frankfurter Berg,
Harheim und Kalbach/Riedberg. In diesen Regionen ist der Ausbau allerdings noch
nicht abgeschlossen und mehrere (große) Projekte noch in Bau/Planung. 219 Einrichtungen melden unberücksichtigte
Vormerkungen (haben eine Warteliste). 20 Einrichtungen melden keine
unberücksichtigten Vormerkungen (haben keine Warteliste). 89 Einrichtungen haben bis zu 50
Kinder auf der Warteliste, 33 Einrichtungen zwischen 50 und 100 Kinder, 40
Einrichtungen 100 bis 200 Kinder ,14 Einrichtungen 200 bis 300 Kinder und 20
Einrichtungen über 300 Kinder. Eine Häufung einer hohen Anzahl von
unberücksichtigten Vormerkungen ist in den Planungsbezirken Bockenheim,
Westend, Innenstadt, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim,
Dornbusch und Riedberg festzustellen. Als Reaktion auf diese Abfrage, schlägt der Magistrat
vor, wie im letzten Bericht B 15 vom 24.01.2014 bereits angekündigt, das
Versorgungsziel in bestimmten Regionen zu erhöhen. In den Kita-Planungsbezirken
Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim und
Dornbusch soll das Versorgungsziel zukünftig regional nicht mehr bei 40%
sondern bei 50% liegen (gesamtstädtisch in diesen Regionen bei 60%). Die Erhöhung um 10% in diesen Kita-Planungsbezirken
bedeutet einen zusätzlichen Ausbau für Kinder unter 3 Jahren in
Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter 3 Jahren (vgl. Kapitel
3.1). In den benannten Regionen wohnen ungefähr einem Drittel der Kinderzahl
der gesamten Stadt. Das Versorgungsziel für die Stadt Frankfurt insgesamt
steigt mit dieser regional bezogenen Ausbauplanung von 50% auf 53%. Der Ausbau im Bereich der Angebote für Kinder unter 3
Jahren wird in den kommenden Jahren mit vier verschiedenen Instrumenten
realisiert: 1. Über das Frankfurter
Sofortprogramm Kinderbetreuung (Umsetzung durch Anmietung bestehender
Liegenschaften) inklusive Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden
Einrichtungen in Eigentum freier Träger. Über dieses Programm wird der Großteil
des Ausbaus realisiert. 2. Über Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei
bestehenden Einrichtungen im Bereich des kommunalen Trägers (städtischer
Eigenbetrieb Kita Frankfurt - Betrieb 48). 3. Über Kita-Neubauten. Für den Bereich der Angebote
für Kinder unter drei Jahren sind zusätzlich zu den bereits geplanten
Kita-Neubauten in Neubaugebieten 14 weitere Neubau-Standorte vorgesehen.
Darüber hinaus werden in den bereits geplanten Kita-Neubauten auch noch weitere
Plätze für unter Dreijährige eingerichtet. 4. Über die Etablierung regionaler Fachdienste der
Kindertagespflege und den damit verbundenen Ausbau der Angebote für Kinder
unter 3 Jahren in Tagespflege. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher
Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade,
Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante
Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere
Planungsbezirke) ergibt sich für 2014 / 2015 folgendes Bild: Planungsbezirke, in denen das Angebot bereits zum
heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke
ohne aktuellen Handlungsbedarf):
-
Innenstadt/Altstadt - Eckenheim - Harheim - Bornheim - Hausen - Nieder-Erlenbach
- Fechenheim
- Praunheim - Nieder-Eschbach
-
Schwanheim/Goldstein - Ginnheim - Höchst Planungsbezirke, in denen nach Umsetzung von in
Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird:
- Bahnhof/Gutleut
- Nied
- Preungesheim
- Gallus - Sossenheim - Frankfurter Berg
-
Riederwald - Zeilsheim - Bonames
- Bergen-Enkheim
- Sindlingen
- Kalbach/Riedberg - Niederrad
- Heddernheim - Rödelheim
- Oberrad - Dornbusch
Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot
ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem
Handlungsbedarf):
- Westend - Seckbach - Niederursel - Bockenheim - Sachsenhausen
- Eschersheim
- Nordend
- Griesheim - Berkersheim
- Ostend
- Unterliederbach
In 2 Planungsbezirken wird nach
Umsetzung aller in Bau/Planung befindlichen Projekte der Versorgungsgrad
voraussichtlich über dem Versorgungsziel liegen. Hier können benachbarte
Regionen mitversorgt werden: - Höchst (hier ist eine Mitversorgung für Familien
aus Unterliederbach, Sossenheim, Zeilsheim und Sindlingen denkbar) - Eckenheim (hier ist eine
Mitversorgung für Familien aus Berkersheim, Frankfurter Berg, Eschersheim,
Dornbusch, Nordend und Bornheim denkbar) Wegen planerischer und baulicher Verzögerungen gingen
von dem 2009 aufgelegten Kita-Neubauprogramm für den U3-Ausbau (14
Krippen-Neubauten mit jeweils 5/6 Gruppen U3) 2014/15 die ersten Standorte in
Betrieb: - Heddernheim,
Heddernheimer Landstraße 2c; Träger: Caritasverband; 5 Gruppen, 60 Plätze (in
Betrieb seit 01.01.2014) -
Praunheim, Heinrich-Lübke-Straße 60a; Träger: Verein zur Unterstützung
berufstätiger Eltern e.V.; 6 Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb seit
01.04.2014) -
Schwanheim/Goldstein, Zur Waldau 14, Träger: Kita Frankfurt (Betrieb48);
6 Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb
seit Ende 2013) -
Eckenheim-Nord, Niederbornstraße 55; Träger: Evangelische Nazarethgemeinde;
6 Gruppen, 72 Plätze (in
Betrieb seit 01.02.2015) -
Nieder-Eschbach, Gladiolenstraße 34; Träger: Kita Frankfurt (Betrieb 48), 6
Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb seit 01.10.2014) - Ginnheim/Dornbusch, Raimundstraße 108; Träger:
Arbeiterwohlfahrt; 6 Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb seit 01.11.2014) - Fechenheim, Dieburger Straße 6,
Träger: Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V.; 6
Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb seit 01.11.2014) Folgende vier Krippen-Neubauten befinden sich zurzeit
in Bau und werden voraussichtlich alle im Laufe des Jahres 2015/16 in Betrieb
gehen: - Ostend, Oskar-von-Miller-Straße 34;
Träger: Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V.; 5 Gruppen, 60
Plätze - Eckenheim-Süd,
Feuerwehrstraße, Träger: Kita Frankfurt (Betrieb 48); 6 Gruppen, 72 Plätze
- Höchst/Unterliederbach,
Königsteiner Straße 58, Träger: Caritasverband; 6 Gruppen, 72 Plätze - Nordend, Lenaustraße, Träger:
Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V.; 5 Gruppen, 60 Plätze
4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten Für die Planung von Kita-Neubauten, wie für die
Entscheidung über neue Sofortprogramm-Projekte, wird mit dem Schwerpunkt
Kindergarten eine Priorisierung nach Stadtteilen erarbeitet, die jährlich
fortgeschrieben wird. Aus
einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen
Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der
Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete,
Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2014 /
2015 folgendes Bild: Planungsbezirke in denen das Angebot bereits zum
heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke
ohne Handlungsbedarf):
- Bornheim
- Hausen - Bonames
- Seckbach - Heddernheim - Harheim
- Höchst - Berkersheim - Nieder-Erlenbach
Planungsbezirke in denen nach
Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend
sein wird - Gallus - Oberrad - Dornbusch - Bergen-Enkheim - Nied - Preungesheim
- Fechenheim
- Zeilsheim - Nieder-Eschbach
- Sachsenhausen
- Sindlingen
- - Kalbach/Riedberg
Planungsbezirke in denen weiterhin
das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke
mit hohem Handlungsbedarf):
-
Bahnhof/Gutleut
- Niederrad -Schwanheim/Goldstein
- Bockenheim
- Niederursel - Ginnheim - Westend
- Griesheim - Eschersheim - Innenstadt/Altstadt
- Sossenheim - Eckenheim - Nordend
- Unterliederbach
- Frankfurter Berg
- Ostend
- Rödelheim
- Riederwald
- Praunheim
In einigen Planungsbezirken lässt sich eine
überdurchschnittliche Entwicklung beim Anstieg der Kinderzahlen
verzeichnen. Hierzu zählen
insbesondere die Planungsbezirke - Bornheim - Ostend - Sachsenhausen - Bockenheim (vor allem Neubaugebiet Rebstock,
Schulbezirk Rebstockschule) -
Nordend - Gallus (vor allem
Neubaugebiet Europaviertel) -
Westend - Kalbach/Riedberg
(vor allem Neubaugebiet Riedberg) - Eschersheim - Dornbusch Während in einigen dieser Bezirke der entstehende
Bedarf durch ein gut ausgebautes Angebot im Kindergartenbereich (noch) kein
Problem darstellt (z.B. im Gallus), besteht in anderen Bezirken hoher
Handlungsbedarf.
Im Ostend, in Niederursel,
Riederwald, Ginnheim, Praunheim, Sossenheim , Unterliederbach, Griesheim,
Innenstadt/Altstadt, Nordend, Westend und Bockenheim muss über entsprechende
Erweiterungen und Ausbauplanungen der Versorgungsgrad weiter angehoben werden.
Im Neubaugebiet Riedberg (Kalbach) sind wegen Verzögerungen bei den geplanten
Neubauten Zwischen- und Übergangslösungen umgesetzt worden. In Bockenheim, Gallus, Ostend, Niederrad,
Bergen-Enkheim, Fechenheim, Schwanheim, Nied, Griesheim, Höchst, Sossenheim,
Zeilsheim, Sindlingen, Rödelheim, Praunheim, Niederursel, Nieder-Eschbach,
Sachsenhausen und im Nordend sind 2015/16 mehrere Sofortprogramm-Projekte in
Planung. Im Jahr 2014 konnten zwei
Kita-Neubauten in Betrieb genommen werden, die die Versorgungssituation im
Kindergartenbereich verbessert haben: - Kita "Sonnenwind" (Lindenviertel III),
Windhorststraße 80 (Höchst) -
IFZ-Kita Frankfurter Berg, Wacholderweg 3 (Frankfurter Berg) In Zeilsheim, Ostend, Nordend, Fechenheim, Nied,
Unterliederbach, Preungesheim, Kalbach/Riedberg, Europaviertel und
Sachsenhausen sind Kita-Neubauten in Bau oder in Planung, die eine Verbesserung
der Versorgung im Kindergartenbereich bewirken werden. Auf dem Riedberg wird im Sommer 2015 der nächste
Kita-Neubau fertiggestellt (Ginsterhöhe II, Annette-Kolb-Weg 8). In den Neubaugebieten Europaviertel
sind 4 und im Rebstock 2 weitere Kita-Neubauten in Planung. Jeweils ein Kita-Neubau ist für die
Neubaugebiete Leuchte (Bergen-Enkheim), Silogebiet (Unterliederbach), Gießener
Straße ehemaliges Postgelände (Preungesheim) und Henninger-Areal
(Sachsenhausen) vorgesehen. In manchen Regionen können Versorgungslücken durch
Angebote in benachbarten Planungsbezirken etwas abgemildert werden. Z.B. werden
in Hausen, einem rein rechnerisch überversorgtem Planungsbezirk, auch Kinder
aus Rödelheim und Praunheim versorgt, in Höchst (ebenfalls rechnerisch
überversorgt) Kinder aus Nied, Unterliederbach und Sossenheim oder in
Berkersheim (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder vom Frankfurter
Berg. 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für
Grundschulkinder
Im Bereich der Angebote für
Schulkinder sind zur Bedarfsdeckung weiterhin umfangreiche Ausbauplanungen
erforderlich. Begründet ist dies auf dem Zuwachs an Kindern dieser Altersgruppe
und den Bedarfen der Eltern, die in der Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen im
Kindergarten sichtbar werden. In der Grundschule besteht vor allem im Zeitraum
von 11.30 Uhr - 17.00 Uhr ein großer Betreuungsbedarf. Neben dem jährlichen Ausbau der Erweiterten
Schulischen Betreuung um 600 Plätze, wird die Stadt Frankfurt am Main die
Entwicklung von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen auch weiterhin
nachdrücklich unterstützen (siehe Kapitel 3.4). Für das Schuljahr 2016/2017
sollen weitere Grundschulen / Schulen mit Grundstufe für die Teilnahme am "Pakt
für den Nachmittag" gewonnen werden. Im Schuljahr 2015/2016 soll an den folgenden
Grundschulen/Schulen mit Grundstufen eine Erweiterten Schulischen Betreuung neu
eingerichtet bzw. erweitert werden:
1. August-Gräser-Schule
(Schwanheim)
2.
Berkersheimer Schule (Berkersheim) 3. Dahlmannschule (Ostend)
4. Franckeschule
(Bockenheim)
5. Friedrich-List-Schule
(Nied)
6.
Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) 7. Grundschule Harheim
(Harheim)
8. Grundschule Rebstock
(Bockenheim)
9. Grundschule
Riedberg II (Riedberg) 10. Günderrodeschule
(Gallus)
11. Hellerhofschule
(Gallus)
12. Henri-Dunant-Schule
(Sossenheim Auslagerung
Höchst) 13. Holzhausenschule (Westend)
14. Hostatosch. in Kooperation
m. Kasinoschule (Höchst) 15. Karl-von-Ibell-Schule
(Unterliederbach)
16.
Karmeliterschule in Koop. m. Weißfrauensch. (Bahnhofsviertel)
17.
Kerschensteinerschule (Hausen) 18. Ludwig-Richter-Schule
(Eschersheim)
19.
Münzenbergerschule (Eckenheim) 20. Robert-Schumann-Schule
(Heddernheim)
21.Römerstadtschule (Heddernheim)
22. Schule am Erlenbach
(
Nieder-Erlenbach) 23. Textorschule (Sachsenhausen)
24. Willemerschule
(Sachsenhausen)
Derzeit existieren verschiedene, vornehmlich kommunal
finanzierte, Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung (vgl. Kapitel
3.4). Das Ziel ist, diese parallel existierenden Programme und die
dazugehörigen Ressourcen zeitnah zusammenzuführen und in einem neuen
Gesamtkonzept für eine ganztägige arbeitende Grundschule zu vereinen. Es soll
ein einheitliches Strukturmodell des Ganztags in Frankfurter Grundschulen
entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit den Bildungs- und
Betreuungsstrukturen im Stadtteil an einem einheitlichen Bildungsverständnis
ausgerichtet ist und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und
-partner der offenen Jugendarbeit, der Jugendhilfe und der Anbietenden von
Freizeitaktivitäten im Stadtteil einbindet. Dieses soll langfristig an allen
Frankfurter Grundschulen umgesetzt werden. 5. Umsetzungsvorbehalt Die vorstehende Ausbauplanung enthält Ausweitungen
gegenüber der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2018. Über
diesen Mehrbedarf ist im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 und der
mittelfristigen Finanzplanung 2017 - 2020 zu entscheiden. Für die Planung und Umsetzung des Platzausbaus sind
die Regelungen des SGB VIII § 24 und die in den jeweiligen Haushaltsplänen
enthaltenen Platzentwicklungen unter Einbeziehung von evtl.
Überschreitungsvermerken maßgebend. Anlage 1a_Versorgung_Kinder_unter_3_Jahre_2013
(ca. 13 KB) Anlage 1b_Versorgung_Kinder_unter_3_Jahren_2014
(ca. 23 KB) Anlage 2a_Kindergartenversorgung_2013 (ca. 13 KB) Anlage 2b_Kindergartenversorgung_2014 (ca. 12 KB) Anlage 3a_Schulkinderversorgung_2013 (ca. 19 KB) Anlage 3b_Schulkinderversorgung_2014 (ca. 19 KB) Anlage 4a_Veraenderung_Kita-Platzangebot (ca. 23 KB) Anlage 4b_Veraenderung_Kita-Platzangebot (ca. 34 KB) Anlage 5_Kita-Neubauten_ab_2014 (ca. 12 KB) Anlage 6a_Bestandserhebung_der_Kitas_1_11_2013
(ca. 613 KB) Anlage 6b_Bestandserhebung_der_Kitas_1_11_2014
(ca. 576 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
13.11.2015, OA 689
Antrag vom
16.11.2015, OF
375/11
Antrag vom 30.10.2015, OF 499/12
Antrag vom
14.11.2015, OF
592/7 dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 24.01.2014, B 15
Antrag vom
13.11.2015, OF
1536/6
Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1518
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2015, OM 4770
Bericht des
Magistrats vom 25.11.2016, B 310
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 2
am 02.11.2015, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR
16 am 03.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD (= Zurückweisung) bei
Enthaltung BFF 45. Sitzung des OBR
13 am 03.11.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4
am 03.11.2015, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP
(= Zurückweisung) 46. Sitzung des OBR
10 am 03.11.2015, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6
am 03.11.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1
am 03.11.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 7
am 03.11.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 379 wird auf Wunsch der die
farbechten - LINKE. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9
am 05.11.2015, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
45. Sitzung des OBR 8
am 05.11.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR
15 am 06.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5
am 06.11.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
14 am 09.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3
am 12.11.2015, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 379 wird auf Wunsch der SPD bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
12 am 13.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 689 2015
1. Die Vorlage
B 379 dient unter Hinweis auf OA 689 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 499/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der dritten Zeile des
Tenors das Wohnbauprojekt der ABG eingefügt wird.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
11 am 16.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1518 2015
1. Die Vorlage
B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 30.11.2015, TO I, TOP 4
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 379 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage
OA 689 wird zugestimmt. 49. Sitzung des OBR 7
am 01.12.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 592/7 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und FDP
zu 2. CDU, GRÜNE, BFF und REP gegen FARBECHTE und
fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP
45. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 07.12.2015, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
2. a) Der
Ziffer 1. der Vorlage OA 689 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 689 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF
zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF b) CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP und Stv. Ochs (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Prüfung und
Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 379 = Zurückweisung, OA 689 = Ziffer
1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) REP, AGP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 379
= Kenntnis, OA 689 = Annahme) Stv. Krebs (B 379 = Kenntnis, OA 689 =
Enthaltung) 47. Sitzung des OBR 3
am 10.12.2015, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 43
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 379 dient zur Kenntnis. 2. a) Der
Ziffer 1. der Vorlage OA 689 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 689 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, REP, AGP, Stv.
Ochs und Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF, REP und AGP gegen
FDP und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Ochs
gegen SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und AGP (= Annahme); Stv. Krebs (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Dr. Dr. Rahn (B 379 = Kenntnis,
OA 689 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6655, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 40 4