Schule und Jugendhilfe im Wandel (Ergebnisse der Pilotphase .Offene Frankfurter Ganztagsschule.)
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 13.01.2012, B
19 Betreff:
Schule und Jugendhilfe im
Wandel (Ergebnisse der Pilotphase "Offene Frankfurter
Ganztagsschule") Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6668 - NR 1459/09 CDU und GRÜNE - Ganztagsschulentwicklung in
der Stadt Frankfurt am Main Die kontinuierliche Weiterentwicklung als
Familienstadt ist zentrales Ziel der politischen Überlegungen innerhalb der
Stadt Frankfurt am Main. Die Förderung von Chancengleichheit und die
Demokratisierung der Geschlechterverhältnisse sind in diesem Zusammenhang von
elementarer Bedeutung. Dies beinhaltet u.a. das Initiieren und die Förderung
von Maßnahmen, die zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf maßgeblich
beitragen. Gender Mainstreaming und Frauenförderung sind zwei Strategien, zu
welchen sich die Stadt Frankfurt am Main eindeutig positioniert. Darüber hinaus
soll insbesondere für Frauen ein sozialpolitischer Rahmen geschaffen werden,
der ihnen Erwerbstätigkeit ermöglicht. Die Weiterentwicklung als Familienstadt umfasst
zugleich Überlegungen, welche Beiträge von kommunalpolitischer Seite geleistet
werden können, um dem Postulat der Chancengleichheit in bildungspolitischen
Kontexten sukzessive näher zu kommen und zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit
in Frankfurt am Main beizutragen. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die Stadt
Frankfurt am Main bereits seit dem Jahr 2002 in besonderem Maße im Bereich der
Ganztagsschulentwicklung. Mit der Entwicklung des Modellprojektes
"Ganzheitliche Nachmittagsangebote an Frankfurter Schulen (NaSchu)" war die
Stadt Frankfurt am Main Vorreiterin, den Belangen der Eltern und Kindern
Rechnung zu tragen und die Ganztagsschulentwicklung zu fördern bzw.
Ganztagsschulen zu entwickeln. Diese Entwicklung wird jedoch von Seiten des
Landes Hessen eher zögerlich und nicht in der erforderlichen Konsequenz
gefolgt. Anlässlich einer
Bildungstagung des Deutschen Städtetages in Aachen im November 2007 wurde mit
der Verabschiedung der "Aachener Erklärung" der Anspruch und die Begründung
einer Mitgestaltung der Schullandschaft sehr prägnant zusammengefasst. Im Sinne
dieser "Aachener Erklärung" wird Bildung als ein zentrales Feld der
Daseinsvorsorge angesehen, das im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
umfassend und aktiv gestaltet werden soll. Konzeptionelle Orientierungen sind
u.a. ein ganzheitliches Bildungsverständnis, die Gestaltung von
Bildungsprozessen im Lebenslauf und das Leitbild der lokalen Bildungslandschaft
als vernetztes System von Bildung, Betreuung und Erziehung. In diesem Sinne bedingt u.a. die
erweiterte Schulträgerschaft die Zuständigkeit der Kommune für die qualitative,
aber auch quantitative Entwicklung von Ganztagsschulen. Diese ist geprägt von
einem Fach- wie auch Finanzcontrolling durch den Schulträger. Hierbei sind
Abstimmungen und eine geregelte Klärung der Zuständigkeiten mit dem Staatlichen
Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main erfolgt. Weiterhin wurden im Zuge der pädagogischen
Schulentwicklung in Grund- und weiterführenden Schulen bereits eine Vielfalt an
verschiedenen flankierenden Angebotsformaten, wie z.B. Früh- und
Übermittagbetreuung, Erweiterte Schulische Betreuung, Schulbezogene
Förderkonzepte (z.B. Hausaufgabenhilfe, Leseförderung, kulturelle Bildung) u.
v. m. initiiert. Zudem werden in den Schulen - im Zuge der Aufgaben als
öffentlicher Jugendhilfeträger und unter Berücksichtigung der inhaltlichen
Eigenständigkeit und des rechtlichen Rahmens - die Förderprogramme
Sozialpädagogische Kleinprojekte (Grundschulen) und Jugendhilfe in der Schule
(Haupt- und Realschulen bzw. Schulen mit Bildungsgang Hauptschule sowie
Förderschulen) eingerichtet. Nach der Etablierung der beschriebenen Angebote ist
das Ziel die Öffnung von Schule zu weiteren Einrichtungen im Sozialraum, wie
Kinder- und Jugendhäuser sowie Horte, die im Rahmen einer gut abgestimmten und
verbindlichen Kooperation das Ganztagsprogramm auf freiwilliger Basis ergänzen
und unterstützen. Hieraus
resultiert der politische Auftrag zur Entwicklung eines Strukturmodells und
einer Umsetzungsstrategie zur weiteren Ganztagsschulentwicklung in Frankfurt am
Main für den Primar- und Sekundarbereich. Dies wurde durch den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung "Schule und Jugendhilfe im Wandel" (§ 6668 vom
10.09.2009) untermauert, der eine exemplarische Entwicklung und Erprobung eines
integrierten Konzeptes von Schule, Jugendhilfe und weiteren
Kooperationspartnern vorsah. "Was brauchen junge Menschen, um ihr Leben
selbstbestimmt und erfolgreich zu meistern?" ist ein Leitgedanke des
Beschlusses. Das Ziel ist ein bedarfsgerechter
Ausbau von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangeboten für Kinder und
Jugendliche unter Beteiligung von Schule und Jugendhilfe sowie die Entwicklung
eines Strukturmodells zur Bündelung relevanter kommunaler Ressourcen bei
Integration der bereits vorhandenen Landesmittel in allen Schulformen und unter
Einbeziehung aller relevanten KooperationspartnerInnen sowie einer
Intensivierung der Kooperation untereinander. In der Folge bedeutet dies die Entwicklung bzw.
Umsetzung eines pädagogischen Rahmenkonzeptes in Orientierung an der
"Kooperativen Ganztagsschule mit offener Konzeption" (gemäß HKM-Richtlinie) und
teilweise weitergehenden Qualitätsstandards mit dem Hintergrund der Herstellung
von Kompatibilität, um die anteilige Finanzierung des Landes zu sichern bzw. zu
ermöglichen. Mit seiner Philosophie kann sich das
nachfolgend skizzierte Strukturmodell "Offene Frankfurter Ganztagsschule" an
ausgewählten Grundlagen und Prinzipien anlehnen, wie sie u.a. im Hessischen
Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) und im 12. Kinder- und Jugendbericht
formuliert werden. So erhebt der BEP z.B. den Anspruch, das Kind als Individuum
bzw. mit seinen individuellen (Lern-)Voraussetzungen in den Mittelpunkt zu
stellen (vgl. BEP 2007). Diesem Anspruch trägt auch das Projekt "Offene
Frankfurter Ganztagsschule" Rechnung, indem es "Kein Kind, keine Jugendliche,
kein Jugendlicher darf verloren gehen" in den Mittelpunkt der Überlegungen
stellt und dabei institutionelle Grenzen berücksichtigen und zugleich dort
überwinden möchte, wo es im Sinne der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien
sinnvoll erscheint. Modellphase In einer ersten Phase (2008-2009) wurde das
Strukturmodell "Offene Frankfurter Ganztagsschule" entwickelt, welches u.a. die
Analyse der Ausgangssituation, die Entwicklung von Zielen und Teilzielen sowie
die Darstellung der Angebote/Ressourcen mit Relevanz zur
Ganztagsschulentwicklung für die Primar- und Sekundarstufe I umfasst. 1. Die Ergebnisse wurden in verschiedenen Gremien
(Jugendhilfeausschuss, Amt 51, Betrieb 48, Fachausschuss Kinderbetreuung, AG 78
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, AG 78 Offene Kinder- und
Jugendarbeit), mit dem Staatlichen Schulamt, sowie in
SchulleiterInnendienstversammlungen präsentiert und diskutiert.
(2009-2010). 2. Daraufhin
wurde das Strukturmodell in drei Grundschulbezirken (Liebfrauen-, Grunelius-
und Willemerschule) und im Sozialraum einer weiterführenden Schule
(Hostatoschule) umgesetzt (20010-2011). 3. Die externe Begleitung des Projektes durch das
Beratungsinstitut Zielkunft Mainz ermöglichte u.a. neue Blickwinkel und Impulse
für die Personen vor Ort, kontinuierliche (Zwischen)-Evaluationen des
Projektverlaufs. Ergebnisse und Erkenntnisse fließen in diesen vorliegenden
Bericht ein. 4. Die
Prozessbegleitung des Gesamtprojektes umfasst ferner eine amtsinterne
Projektgruppe sowie eine Begleitgruppe, die sich aus verschiedenen Ämtern (Amt
40, Amt 51, Betrieb 48, Betrieb 57), Dachverbänden der Träger (Caritasverband
Frankfurt, Ev. Regionalverband, Der Paritätische, Frankfurter Jugendring, LAG
Freie Kinderarbeit Hessen e. V., Diakonisches Werk, Beratungs- und
Verwaltungszentrum e. V.), "Lernen vor Ort" und dem Staatlichen Schulamt für
die Stadt Frankfurt am Main zusammensetzt. 5. Ergebnisse und Anregungen aus den beiden Gruppen
finden Berücksichtigung in den nachfolgenden Ausführungen. Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung
zur Kommunalwahl 2011 wurde der Ausbau aller Grundschulen zu Ganztagsschulen in
der Legislaturperiode 2011-2016 festgeschrieben. Dies betrifft insgesamt 79
Grundschulen (incl. der 3 neuen Grundschulen Atterberry, Riedberg, Rebstock und
aller Grund- und Hauptschulen, Grund-Haupt- und Realschulen und aller
Gesamtschulen mit Grundschulzweig) sowie 12 Förderschulen mit Grundstufe.
Grundsätzlich ist die Landschaft der Grundschulen sehr heterogen, d.h. es gibt
Schulen, die sich schon auf den Weg zur offenen Ganztagsschule begeben und ein
gutes pädagogisches Konzept entwickelt haben, Schulen, die diese Entwicklung
derzeit nicht verfolgen und Schulen, denen die räumlichen Bedingungen, wie z.B.
eine Essensversorgung, fehlen. Somit muss die jährliche Ausbauplanung
entsprechend der räumlichen Möglichkeiten und dem Stand der pädagogischen
Entwicklung vorgenommen werden. In einer nachfolgenden Zeitplanung werden alle
weiterführenden Schulformen bis Klasse 10 als Ganztagsschulen
weiterentwickelt.
Grundlegende Erkenntnisse aus
allen 4 Pilotstandorten besagen, dass eine Öffnung von Schule und eine gut
strukturierte Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe sehr erfolgreich
ist und von allen Beteiligten gewünscht und geschätzt wird. Beide Institutionen
müssen sich, trotz unterschiedlichem Arbeitsauftrag, zum Wohle der Kinder
konzeptionell, aber auch ggf. arbeitsorganisatorisch, intensiver aufeinander zu
bewegen und enger vernetzen. Zentrale Erkenntnisse aus den
Pilotschulbezirken: Gruneliusschule: Hier zeigt sich sehr deutlich, dass
gute Kooperation nicht alleinig über Vereinbarungen erreicht werden kann,
sondern dies maßgeblich durch die Ent-wicklung gemeinsamer Ziele sowie durch
die Offenheit und die Haltung (gegenseitiges Interesse, Wertschätzung etc.) der
Kooperierenden mitbestimmt wird. D.h. Kooperation benötigt einen Ort/Raum, eine
Struktur, ein gemeinsames Ziel, eine offene Haltung und Interesse am Austausch.
Es hat sich im Prozess das "Kindernetzwerk Oberrad" gegründet, um inhaltliche
und organisatorische Fragen nicht nur zum Ganztagsangebot der Schule sondern
des Schulbezirks (in diesem Fall = des Stadtteils) zu besprechen. Dieses
Kindernetzwerk entstand aus der bestehenden Arbeitsgruppe für die
Nachmittagsangebote der Gruneliusschule und hat das Ziel Kinder gemeinsam in
Bewegung zu bringen. Die Gruppe setzt sich zusammen aus der Schulleitung, einer
Lehrkraft, einem Elternteil, der Koordinatorin des Nachmittagsangebots,
TrägerverteterIn, eine VertreterIn aus den Kinderkrippen, den Kindergärten, den
Horten, den Kirchengemeinden und den Sportvereinen. Zudem wurde im
Prozessverlauf der Pilotphase ein gemeinsames Leitbild entwickelt. Liebfrauenschule und Willemerschule: Die
Liebfrauenschule, die Willemerschule und ihre jeweiligen Kooperationspartner
arbeiten intensiv an der Entwicklung von Lernzeiten. D.h. es werden Lernzeiten
in den Schulalltag eingeplant, an denen LehrerInnen gemeinsam mit pädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Horte und/oder Kinderhäuser mit allen
Kindern der Schule je nach Entwicklungsstand und individuellen Erfordernissen
lernen. Das Erledigen von Hausaufgaben entfällt damit (siehe weitere
Beschreibung an Ende des Berichts). Ein weiterer Projektschwerpunkt der Liebfrauenschule
und ihrer Kooperationspartner ist das Thema "Lebendige Schulgemeinde und
Erziehungspartnerschaft". Ziel ist es, die Eltern als aktive
Bildungsbegleiterinnen/Bildungsbegleiter einzubeziehen und die Schule als
Lebensraum für Familien im Stadtteil zu öffnen. Aus dem Projektverlauf in der Willemerschule hat
sich eine AG zur Koordination der Nachmittagsangebote im Schulbezirk
entwickelt. Die AG hat sich zunächst das Ziel gesetzt, eine Bestandsaufnahme zu
den Angeboten im Schulbezirk durchzuführen und diese Angebote -unter
Berücksichtigung der Bedarfe der Kinder und ihrer Eltern- stärker miteinander
abzustimmen. Hostatoschule An der Hostatoschule, aber auch an
den anderen Pilotstandorten resultiert die Erkenntnis, dass die Umsetzung der
"Offenen Frankfurter Ganztagsschule" - auch im Hinblick auf eine intensive
Einbindung der umliegenden Kinder- und Jugendeinrichtungen und mit dem Ziel
einer abgestimmten Bildungslandschaft - eine hohe Anforderung an
Koordinierungstätigkeiten, neben der Gestaltung und Umsetzung eigener Angebote,
bedeutet. Die Hostatoschule konnte durch die intensive Zusammenarbeit mit
Partnern aus dem Stadtteil ihr Angebotsspektrum erheblich erweitern. Rahmenbedingungen für die Offene Frankfurter
Ganztagsschule - im Kontext
einer kooperativ arbeitenden Bildungslandschaft - Betreuung Grundsätzlich ist ein verlässliches
Betreuungsangebot in seiner heutigen Form (Hort und Erweiterte Schulische
Betreuung) für eine verlässliche Vereinbarung von Familie und Beruf noch
notwendig. Perspektivisch ist jedoch mittel- und langfristig eine Änderung bzw.
die Integration der ESB in die Ganztagsschule und ein enger Einbezug der Horte
und der offenen Kinderarbeit geplant. Dies bedeutet eine grundsätzliche
Veränderung von Schule, die nur gemeinsam von Stadtschulamt, Schulgemeinde, dem
Staatlichen Schulamt und anderen städtischen Ämtern/Betrieben umgesetzt werden
kann (z.B. Amt 51, Betriebe 48 und 57). Rechtliche Grundlage ist § 15 des Hessischen
Schulgesetzes.
Im Zuge der
Ganztagsschulentwicklung mit einem rhythmisierten Tag für alle Kinder und
Jugendlichen müssen neben neuen inhaltlichen Konzepten, die eine kooperativere
Einbindung der Horte / der Kinderhäuser vorsehen, neue Überlegungen zu der
derzeit geltenden Entgeltstruktur in Horten und Erweiterten Schulischen
Betreuungen vorgenommen werden. Hierzu ist ein neues Konzept zu entwickeln.
Der städtische Träger (Betrieb 48) erhält neben den
freien Trägern die Möglichkeit die Trägerschaft für die Erweiterte Schulische
Betreuung und das Ganztagsangebot einer Schule zu übernehmen. Weiterhin haben alle Angebote in
Schulen und Einrichtungen in Schulbezirken, wie z.B. Horte, Betreuungen,
Kinder- und Jugendhäuser eigene Standards und Konzepte. Für die Entwicklung
einer gemeinsamen Bildungslandschaft, die von guten Kooperationen und
abgestimmten Konzepten bzw. Angeboten im Sinne der Kinder, Jugendlichen und
deren Familien geprägt ist, wird ein pädagogischer Rahmen zugrunde gelegt.
Dieser sich noch in der Entwicklung befindliche Rahmen beinhaltet Aussagen zu
grundsätzlichen Qualitätsstandards, Kooperationsstrukturen/-vereinbarungen,
Partizipation, Trägerauswahl u.a. Ganztagsangebote Für jede Grundschule muss von einem finanziellen
Bedarf für Ganztagsangebote ausgegangen wird. Dieser Betrag orientiert sich an
der Förderung der NaSchu-Schulen und den von Landesseite vorgesehenen
Ressourcen. Für
weiterführende Schulen gilt diese Förderung in der zeitlichen Folge analog.
Die Schulen werden mit dieser
finanziellen Ressource in die Lage versetzt, einen rhythmisierten Tagesablauf
mit einer Mischung aus Unterricht und Bildungs-, Förder- und Freizeitangeboten
für die Schülerinnen und Schüler zu gestalten. Dies können Angebote aus allen
Bereichen, wie z.B. Kultur, Naturwissenschaften, Sport, sowie
Hausaufgabenbetreuung, Leseförderung u.a. sein. Integriert ist ein Betrag für
eine Basisqualifikation für nicht pädagogisch ausgebildete Fachkräfte. Kooperation Ziel ist u.a. die Weiterentwicklung und
Intensivierung von Kooperationsstrukturen. Daher werden
Kooperationsvereinbarungen zukünftig in sämtlichen "Offenen Frankfurter
Ganztagsschulen" geschlossen und in Form eines gemeinschaftlichen Prozesses
verbindlich umgesetzt. Die Kooperationsvereinbarungen und deren Entwicklung
sind erkennbar an übergreifenden, längerfristigen Zielen in Anlehnung an die
Entwicklung von "Lokalen Bildungslandschaften" zu gestalten. Unter
Berücksichtigung der Eigenständigkeit der Institutionen sollen mit Fokus auf
die Kinder/Jugendlichen gemeinsame Ziele entwickelt werden, an denen sich die
Kooperationspartner orientieren. Die Kooperationsvereinbarung wird verbindlich in die
Leistungsvereinbarung, die für die Umsetzung des Betreuungs- bzw.
Ganztagsangebotes zwischen Stadtschulamt und Träger geschlossen wird,
aufgenommen. Kooperationsbudget Das Kooperationsbudget wird für
Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, die eine notwendige und
bessere Kooperationsstruktur im Schulbezirk unter Einbeziehung der Horte sowie
der offenen Kinder- und Jugendarbeit zum Ziel haben, und die bei der
Weiterentwicklung des Schulbezirks im Sinne einer lokalen Bildungslandschaft
unterstützen. Hierfür
erhalten alle Grundschulen und ihre Kooperationspartner - unabhängig von der
Aufnahme als Offene Frankfurter Ganztagsschule - pro Schuljahr auf Antrag eine
maximale finanzielle Summe. Für weiterführende Schulen gilt diese Maßnahme
analog. Koordination Wie schon an anderen Stellen dieses Berichts
beschrieben, können Kooperationsbeziehungen nicht dem Zufall überlassen werden,
sondern müssen in einen professionellen Zusammenhang gestellt und einer Person
zugesprochen werden. Dies reicht von Terminabsprachen, Informationsweitergabe,
Verabredungen bzw. Austausch von Lehr-/Lerninhalten bis zum Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und den umliegenden Einrichtungen bzw.
den Kooperationspartnern. Das heißt, diese Stelle beinhaltet die Aufgabe
AnsprechpartnerIn, ImpulsgeberIn und Schnittstelle innerhalb der Schule und des
Schulbezirks zu sein, aber auch zu weiteren außerschulischen
MitarbeiterInnen. Zur
Sicherstellung des Informationsflusses und des regulierten Austauschs in der
Schule ist eine Präsenz und Mitarbeit in den schulischen Gremien, wie z.B.
Schulkonferenz, Gesamtkonferenz etc., aber auch bei Bedarf Schulelternbeirat
und SV, erforderlich. Hierfür wird eine Personalressource notwendig, für
die Schule und Träger eine gemeinsame Verantwortung tragen. Diese Koordinationsleistung ist
grundsätzlich eine zentrale Aufgabe von Schule, sodass diese Aufgabe über die
Zuweisungen des Landes Hessen für Ganztagsschulen sicher zu stellen ist.
Da viele Schulen derzeit noch
keine Landesmittel für den Ganztag erhalten, bzw. noch nicht im erforderlichen
Umfang erhalten, werden städtische Mittel für eine Teilzeitstelle zur Verfügung
gestellt. Aufgrund der
rechtlichen Situation ist es noch nicht möglich, diese Stelle in der Schule zu
verorten, so dass sie bei dem Träger des Ganztagsangebotes angebunden ist, der
die Einbindung in die Schule im Rahmen einer gemeinsamen schriftlichen
Vereinbarung sicherstellen muss. Ferien Der Betrieb einer Ganztagsschule bietet die
Möglichkeit einer ganztägigen Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern, sodass
ein Ferienangebot einzuplanen ist. Ein künftiges Ferienangebot soll eine
Grundversorgung sicherstellen, dass die bereits existierenden Ferienangebote
ergänzt sowie in Abstimmung mit den bestehenden Angeboten stattfinden. Für
diese Planung und die nähere Ausgestaltung wird sich eine Begleitgruppe
konstituieren. Vorsorglich
wird ein pauschalisiertes Finanzvolumen angesetzt. Reinigung Die längere Anwesenheit von Schülerinnen und
Schülern, Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal erfordert, dass die
Reinigung der Schulgebäude am Nachmittag und in den Ferien sowie der Cafeterien
während der schulischen Betriebszeiten bedarfsgerecht sichergestellt werden
muss. Zur Anpassung des derzeitigen Reinigungsstandards an die Anforderungen
ganztätig arbeitender Schulen ist ein entsprechendes Konzept in
Bearbeitung. Schulsekretariate Die Öffnungszeiten der
Schulsekretariate müssen den künftigen Betriebszeiten der Schule angepasst
werden, da sie in dringenden Fällen Ansprechpartner für Schulleitung,
Lehrkräfte, Eltern, aber auch für Schülerinnen und Schüler sind. Dies ist bei
der Personalbemessung zu berücksichtigen. Schulhausverwaltung Die Schulhausverwalterinnen und -verwalter werden im
Rahmen der schulischen Betriebszeiten auch erweiterte Anwesenheitszeiten haben.
Dies betrifft auch die Ferienzeiten. Für die Anpassung des Personaleinsatzes
ist die Erarbeitung eines Konzeptes notwendig, das auch die finanziellen
Auswirkungen beinhaltet. Finanzen Während der Pilotphase wurde von allen Trägern eine
neue Finanzstruktur im Hinblick auf eine Zusammenführung und damit
Vereinfachung der Finanzen bzw. der entsprechenden Verwendungsnachweise
angeregt. Dementsprechend sollten in einem neu zu entwickelnden, praktikablen
Antrags- und Finanzierungsmodell die unterschiedlichen städtischen
Förderzuschüsse der Angebotsformate (z.B. Früh- und Übermittagbetreuung,
Erweiterte Schulische Betreuung, Sozialpädagogische Kleinprojekte u.a.)
zusammengeführt werden. Dieses wird mit einem jährlichen Verwendungsnachweis -
unter Berücksichtigung der inhaltlichen Eigenständigkeit der Angebote, der
rechtlichen Rahmenbedingungen und der Sicherstellung des Finanzcontrollings -
belegt. Die finanziellen Mittel des Landes Hessen im Rahmen des
"Ganztagsprogramms nach Maß" werden separat nachgewiesen. Insgesamt werden den einzelnen Angebotsmodulen
folgende Summen zugrunde gelegt: Ganztagsangebote pro Schule
100.000,--
€ Koordinationsstelle
pro Schule bis 800 SuS 30.000,-- € bzw. 1/2
Stelle
ab 800 SuS 50.000,-- € bzw. 30-Std. Stelle Max. Kooperationsbudget pro
Schule
1.000,-- € Ferienangebot pro 4-zügiger Schule
15.000,-- € Die Mittel, die durch das Land Hessen im Rahmen der
Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen zur Verfügung gestellt werden, sind
auf die beschriebenen Beträge jeweils anzurechnen. Weitere Erkenntnisse aus der Pilotphase Rhythmisierung Die Rhythmisierung in Ganztagsschulen stellt
zusätzliche Anforderungen an die Schule. Diese Bildungsangebote sind so zu
gestalten, dass die längere Verweildauer von Schülerinnen und Schülern in der
Schule als Zeiten von Entspannung, Spiel, Kommunikation und zusätzlicher,
individuell gestaltbarer Lernzeit genutzt werden kann. Der Vor- und Nachmittag
wird an Offenen Ganztagsschulen zwar in der Regel als jeweils eigene Einheit
geplant. Die Einheiten sollten allerdings aufeinander und miteinander
abgestimmt sein. Perspektivisch sollte die Rhythmisierung für den ganzen
Schultag gedacht und entsprechende Lern- und Freizeitangebote aufeinander
abgestimmt werden. Partizipation Die Beteiligung von Kindern und Eltern ist ein
unverzichtbares Qualitätsmerkmal der offenen Ganztagsschule. Bei der
Ausgestaltung wird sich an den Wünschen und Bedürfnissen der
Schülerinnen/Schüler und deren Eltern orientiert. Möglichkeiten der Beteiligung
sind z.B. Klassenrat, SV/SchülerInnenrat, Elternabende oder schriftliche
Abfragen. Hausaufgaben/Lernzeiten Durch ein verändertes, abgestimmtes
Hausaufgabenkonzept und der Einführung von Lernzeiten an den Schulen (statt
Hausaufgaben werden in der Schule z.B. im Klassenverband gemeinsam
Übungsaufgaben erledigt) könnte ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit geleistet
werden. Die Erledigung von den "Hausaufgaben"/ Übungen in der Schule und dem
integrierten gegenseitigen Helfen, bedingt eine intensive, individuelle
Förderung der Schülerinnen und Schüler, aber auch eine Weiterentwicklung von
sozialen Kompetenzen. Für die Umsetzung wird angestrebt, dass die Fachkräfte
der Träger der Ganztagsangebote, der Horte bzw. MitarbeiterInnen der
Kinderhäuser gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrer die Lernzeiten
durchführen. Kinderschutz Für die Sicherstellung des Kinderschutzes im Rahmen
der Offenen Frankfurter Ganztagsschule wird zwischen der Schule und dem Träger
der Betreuungs- und Ganztagsangebote ein gemeinsamer Verfahrensweg entwickelt.
Dieser zukünftige Verfahrensweg greift zum einen die Gesetzesänderungen im
neuen Hessischen Schulgesetz und im neuen Bundeskinderschutzgesetz auf, zum
anderen werden Erfahrungen aus Verfahren in der Zusammenarbeit mit den Schulen
genutzt, an denen die Projekte "Jugendhilfe in der Schule" durchgeführt werden.
Die Umsetzung der Verfahren zum Kinderschutz hat für das Stadtschulamt einen
hohen Stellenwert und schließt entsprechende Vereinbarungen mit den Trägern
ein, die bei der Ganztagsschule Angebote im Rahmen der Schulträgeraufgaben
umsetzen. Fazit Die Stadt Frankfurt am Main strebt - im Sinne der
Entwicklung zu einer Familienstadt - mit den aufgeführten Maßnahmen eine gute
und qualitativ hochwertige Bildungs-/Schullandschaft an, die für Eltern und
Kinder/Jugendliche einen verlässlichen ganztägigen Rahmen unter dem Dach der
Schule bildet. Kinder und Jugendliche stehen hierbei im Mittelpunkt der
pädagogischen Überlegungen. Das Ziel der Gestaltung einer entsprechenden lokalen
bzw. regionalen Bildungslandschaft wird mit den Akteurinnen/Akteuren aus dem
Schulbezirk/Stadtteil (z.B. Horte, Kinderhäuser u.a.) in das Zentrum
gemeinsamer Überlegungen gestellt. Die derzeit zum Teil noch sehr
unterschiedlichen Konzepte werden im Rahmen von gemeinsam zu entwickelnden
Zielen und im Rahmen von strukturierten und darauf ausgerichteten Kooperationen
aufeinander abgestimmt, sodass für Kinder/Jugendliche und deren Eltern ein
transparentes und attraktives Angebot entsteht. Mit diesem Wandel soll zum einen ein kommunaler
Beitrag zur Erhöhung von Bildungsgerechtigkeit geleistet werden. Zum anderen
soll die Stadt Frankfurt am Main mit dieser Entwicklung als Familienstadt noch
attraktiver für Kinder, Jugendliche und deren Familien werden. Umsetzungsvorbehalt In der noch vom Magistrat zu
beschließenden mittelfristigen Finanzplanung 2012-2015 sind Mittel für den
Ausbau des Hortbereichs und der erweiterten schulischen Betreuung enthalten.
Für die Umsetzung der "Offenen Frankfurter Ganztagsschule" sind keine Beträge
eingeplant. Die im Berichtsentwurf dargestellten finanziellen Rahmenbedingungen
der "Offenen Frankfurter Ganztagsschule" und deren Umsetzung stehen unter dem
Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Hierüber ist jeweils im Rahmen der Aufstellung
zukünftiger Haushalte zu entscheiden. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
14.02.2012, OF
101/16
Antrag vom 07.02.2012, OF 104/4
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
24.06.2009, NR 1459
Etatanregung
vom 22.01.2013, EA 50
Etatanregung
vom 24.09.2013, EA
218
Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 59 Zuständige
Ausschüsse: Ausschuss
für Bildung und Integration
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 18.01.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2
am 06.02.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 10
am 07.02.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Die Vorlage B
19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 4
am 07.02.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2012
1.
Die Vorlage B 19 dient unter Hinweis auf OM 870 zur Kenntnis.
2.
Die Vorlage OF 104/4 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12
am 10.02.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 11
am 13.02.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage B
19 dient zur Kenntnis. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, zur
übernächsten Sitzung Vertreterinnen und Vertreter einzuladen, die Fragen
bezüglich des Magistratsberichtes beantworten können.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 14
am 13.02.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung der KAV am 13.02.2012, TO
II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis. 8. Sitzung des OBR 1
am 14.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B
19 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als
Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7
am 14.02.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 6
am 14.02.2012, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 13
am 14.02.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 16
am 14.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OF 101/16 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei
Enthaltung SPD zu 2. CDU, GRÜNE, WBE,
FREIE WÄHLER und LINKE. gegen SPD (= Annahme)
8. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 19
wird auf Wunsch von SPD und ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 8
am 16.02.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 5
am 17.02.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 9
am 23.02.2012, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 15
am 24.02.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 9. Sitzung des OBR 10
am 13.03.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 9. Sitzung des OBR 3
am 15.03.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD
und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
8. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 19.03.2012, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (=
Kenntnis als Zwischenbericht)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
8. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.03.2012, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 19
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen
SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en):
§ 1404, 8. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 19.03.2012 Aktenzeichen: 40 1