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Schule und Jugendhilfe im Wandel (Ergebnisse der Pilotphase .Offene Frankfurter Ganztagsschule.)

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.01.2012, B 19 Betreff: Schule und Jugendhilfe im Wandel (Ergebnisse der Pilotphase "Offene Frankfurter Ganztagsschule") Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6668 - NR 1459/09 CDU und GRÜNE - Ganztagsschulentwicklung in der Stadt Frankfurt am Main Die kontinuierliche Weiterentwicklung als Familienstadt ist zentrales Ziel der politischen Überlegungen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main. Die Förderung von Chancengleichheit und die Demokratisierung der Geschlechterverhältnisse sind in diesem Zusammenhang von elementarer Bedeutung. Dies beinhaltet u.a. das Initiieren und die Förderung von Maßnahmen, die zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf maßgeblich beitragen. Gender Mainstreaming und Frauenförderung sind zwei Strategien, zu welchen sich die Stadt Frankfurt am Main eindeutig positioniert. Darüber hinaus soll insbesondere für Frauen ein sozialpolitischer Rahmen geschaffen werden, der ihnen Erwerbstätigkeit ermöglicht. Die Weiterentwicklung als Familienstadt umfasst zugleich Überlegungen, welche Beiträge von kommunalpolitischer Seite geleistet werden können, um dem Postulat der Chancengleichheit in bildungspolitischen Kontexten sukzessive näher zu kommen und zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit in Frankfurt am Main beizutragen. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die Stadt Frankfurt am Main bereits seit dem Jahr 2002 in besonderem Maße im Bereich der Ganztagsschulentwicklung. Mit der Entwicklung des Modellprojektes "Ganzheitliche Nachmittagsangebote an Frankfurter Schulen (NaSchu)" war die Stadt Frankfurt am Main Vorreiterin, den Belangen der Eltern und Kindern Rechnung zu tragen und die Ganztagsschulentwicklung zu fördern bzw. Ganztagsschulen zu entwickeln. Diese Entwicklung wird jedoch von Seiten des Landes Hessen eher zögerlich und nicht in der erforderlichen Konsequenz gefolgt. Anlässlich einer Bildungstagung des Deutschen Städtetages in Aachen im November 2007 wurde mit der Verabschiedung der "Aachener Erklärung" der Anspruch und die Begründung einer Mitgestaltung der Schullandschaft sehr prägnant zusammengefasst. Im Sinne dieser "Aachener Erklärung" wird Bildung als ein zentrales Feld der Daseinsvorsorge angesehen, das im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umfassend und aktiv gestaltet werden soll. Konzeptionelle Orientierungen sind u.a. ein ganzheitliches Bildungsverständnis, die Gestaltung von Bildungsprozessen im Lebenslauf und das Leitbild der lokalen Bildungslandschaft als vernetztes System von Bildung, Betreuung und Erziehung. In diesem Sinne bedingt u.a. die erweiterte Schulträgerschaft die Zuständigkeit der Kommune für die qualitative, aber auch quantitative Entwicklung von Ganztagsschulen. Diese ist geprägt von einem Fach- wie auch Finanzcontrolling durch den Schulträger. Hierbei sind Abstimmungen und eine geregelte Klärung der Zuständigkeiten mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main erfolgt. Weiterhin wurden im Zuge der pädagogischen Schulentwicklung in Grund- und weiterführenden Schulen bereits eine Vielfalt an verschiedenen flankierenden Angebotsformaten, wie z.B. Früh- und Übermittagbetreuung, Erweiterte Schulische Betreuung, Schulbezogene Förderkonzepte (z.B. Hausaufgabenhilfe, Leseförderung, kulturelle Bildung) u. v. m. initiiert. Zudem werden in den Schulen - im Zuge der Aufgaben als öffentlicher Jugendhilfeträger und unter Berücksichtigung der inhaltlichen Eigenständigkeit und des rechtlichen Rahmens - die Förderprogramme Sozialpädagogische Kleinprojekte (Grundschulen) und Jugendhilfe in der Schule (Haupt- und Realschulen bzw. Schulen mit Bildungsgang Hauptschule sowie Förderschulen) eingerichtet. Nach der Etablierung der beschriebenen Angebote ist das Ziel die Öffnung von Schule zu weiteren Einrichtungen im Sozialraum, wie Kinder- und Jugendhäuser sowie Horte, die im Rahmen einer gut abgestimmten und verbindlichen Kooperation das Ganztagsprogramm auf freiwilliger Basis ergänzen und unterstützen. Hieraus resultiert der politische Auftrag zur Entwicklung eines Strukturmodells und einer Umsetzungsstrategie zur weiteren Ganztagsschulentwicklung in Frankfurt am Main für den Primar- und Sekundarbereich. Dies wurde durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung "Schule und Jugendhilfe im Wandel" (§ 6668 vom 10.09.2009) untermauert, der eine exemplarische Entwicklung und Erprobung eines integrierten Konzeptes von Schule, Jugendhilfe und weiteren Kooperationspartnern vorsah. "Was brauchen junge Menschen, um ihr Leben selbstbestimmt und erfolgreich zu meistern?" ist ein Leitgedanke des Beschlusses. Das Ziel ist ein bedarfsgerechter Ausbau von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangeboten für Kinder und Jugendliche unter Beteiligung von Schule und Jugendhilfe sowie die Entwicklung eines Strukturmodells zur Bündelung relevanter kommunaler Ressourcen bei Integration der bereits vorhandenen Landesmittel in allen Schulformen und unter Einbeziehung aller relevanten KooperationspartnerInnen sowie einer Intensivierung der Kooperation untereinander. In der Folge bedeutet dies die Entwicklung bzw. Umsetzung eines pädagogischen Rahmenkonzeptes in Orientierung an der "Kooperativen Ganztagsschule mit offener Konzeption" (gemäß HKM-Richtlinie) und teilweise weitergehenden Qualitätsstandards mit dem Hintergrund der Herstellung von Kompatibilität, um die anteilige Finanzierung des Landes zu sichern bzw. zu ermöglichen. Mit seiner Philosophie kann sich das nachfolgend skizzierte Strukturmodell "Offene Frankfurter Ganztagsschule" an ausgewählten Grundlagen und Prinzipien anlehnen, wie sie u.a. im Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) und im 12. Kinder- und Jugendbericht formuliert werden. So erhebt der BEP z.B. den Anspruch, das Kind als Individuum bzw. mit seinen individuellen (Lern-)Voraussetzungen in den Mittelpunkt zu stellen (vgl. BEP 2007). Diesem Anspruch trägt auch das Projekt "Offene Frankfurter Ganztagsschule" Rechnung, indem es "Kein Kind, keine Jugendliche, kein Jugendlicher darf verloren gehen" in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt und dabei institutionelle Grenzen berücksichtigen und zugleich dort überwinden möchte, wo es im Sinne der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien sinnvoll erscheint. Modellphase In einer ersten Phase (2008-2009) wurde das Strukturmodell "Offene Frankfurter Ganztagsschule" entwickelt, welches u.a. die Analyse der Ausgangssituation, die Entwicklung von Zielen und Teilzielen sowie die Darstellung der Angebote/Ressourcen mit Relevanz zur Ganztagsschulentwicklung für die Primar- und Sekundarstufe I umfasst. 1. Die Ergebnisse wurden in verschiedenen Gremien (Jugendhilfeausschuss, Amt 51, Betrieb 48, Fachausschuss Kinderbetreuung, AG 78 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, AG 78 Offene Kinder- und Jugendarbeit), mit dem Staatlichen Schulamt, sowie in SchulleiterInnendienstversammlungen präsentiert und diskutiert. (2009-2010). 2. Daraufhin wurde das Strukturmodell in drei Grundschulbezirken (Liebfrauen-, Grunelius- und Willemerschule) und im Sozialraum einer weiterführenden Schule (Hostatoschule) umgesetzt (20010-2011). 3. Die externe Begleitung des Projektes durch das Beratungsinstitut Zielkunft Mainz ermöglichte u.a. neue Blickwinkel und Impulse für die Personen vor Ort, kontinuierliche (Zwischen)-Evaluationen des Projektverlaufs. Ergebnisse und Erkenntnisse fließen in diesen vorliegenden Bericht ein. 4. Die Prozessbegleitung des Gesamtprojektes umfasst ferner eine amtsinterne Projektgruppe sowie eine Begleitgruppe, die sich aus verschiedenen Ämtern (Amt 40, Amt 51, Betrieb 48, Betrieb 57), Dachverbänden der Träger (Caritasverband Frankfurt, Ev. Regionalverband, Der Paritätische, Frankfurter Jugendring, LAG Freie Kinderarbeit Hessen e. V., Diakonisches Werk, Beratungs- und Verwaltungszentrum e. V.), "Lernen vor Ort" und dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main zusammensetzt. 5. Ergebnisse und Anregungen aus den beiden Gruppen finden Berücksichtigung in den nachfolgenden Ausführungen. Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung zur Kommunalwahl 2011 wurde der Ausbau aller Grundschulen zu Ganztagsschulen in der Legislaturperiode 2011-2016 festgeschrieben. Dies betrifft insgesamt 79 Grundschulen (incl. der 3 neuen Grundschulen Atterberry, Riedberg, Rebstock und aller Grund- und Hauptschulen, Grund-Haupt- und Realschulen und aller Gesamtschulen mit Grundschulzweig) sowie 12 Förderschulen mit Grundstufe. Grundsätzlich ist die Landschaft der Grundschulen sehr heterogen, d.h. es gibt Schulen, die sich schon auf den Weg zur offenen Ganztagsschule begeben und ein gutes pädagogisches Konzept entwickelt haben, Schulen, die diese Entwicklung derzeit nicht verfolgen und Schulen, denen die räumlichen Bedingungen, wie z.B. eine Essensversorgung, fehlen. Somit muss die jährliche Ausbauplanung entsprechend der räumlichen Möglichkeiten und dem Stand der pädagogischen Entwicklung vorgenommen werden. In einer nachfolgenden Zeitplanung werden alle weiterführenden Schulformen bis Klasse 10 als Ganztagsschulen weiterentwickelt. Grundlegende Erkenntnisse aus allen 4 Pilotstandorten besagen, dass eine Öffnung von Schule und eine gut strukturierte Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe sehr erfolgreich ist und von allen Beteiligten gewünscht und geschätzt wird. Beide Institutionen müssen sich, trotz unterschiedlichem Arbeitsauftrag, zum Wohle der Kinder konzeptionell, aber auch ggf. arbeitsorganisatorisch, intensiver aufeinander zu bewegen und enger vernetzen. Zentrale Erkenntnisse aus den Pilotschulbezirken: Gruneliusschule: Hier zeigt sich sehr deutlich, dass gute Kooperation nicht alleinig über Vereinbarungen erreicht werden kann, sondern dies maßgeblich durch die Ent-wicklung gemeinsamer Ziele sowie durch die Offenheit und die Haltung (gegenseitiges Interesse, Wertschätzung etc.) der Kooperierenden mitbestimmt wird. D.h. Kooperation benötigt einen Ort/Raum, eine Struktur, ein gemeinsames Ziel, eine offene Haltung und Interesse am Austausch. Es hat sich im Prozess das "Kindernetzwerk Oberrad" gegründet, um inhaltliche und organisatorische Fragen nicht nur zum Ganztagsangebot der Schule sondern des Schulbezirks (in diesem Fall = des Stadtteils) zu besprechen. Dieses Kindernetzwerk entstand aus der bestehenden Arbeitsgruppe für die Nachmittagsangebote der Gruneliusschule und hat das Ziel Kinder gemeinsam in Bewegung zu bringen. Die Gruppe setzt sich zusammen aus der Schulleitung, einer Lehrkraft, einem Elternteil, der Koordinatorin des Nachmittagsangebots, TrägerverteterIn, eine VertreterIn aus den Kinderkrippen, den Kindergärten, den Horten, den Kirchengemeinden und den Sportvereinen. Zudem wurde im Prozessverlauf der Pilotphase ein gemeinsames Leitbild entwickelt. Liebfrauenschule und Willemerschule: Die Liebfrauenschule, die Willemerschule und ihre jeweiligen Kooperationspartner arbeiten intensiv an der Entwicklung von Lernzeiten. D.h. es werden Lernzeiten in den Schulalltag eingeplant, an denen LehrerInnen gemeinsam mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Horte und/oder Kinderhäuser mit allen Kindern der Schule je nach Entwicklungsstand und individuellen Erfordernissen lernen. Das Erledigen von Hausaufgaben entfällt damit (siehe weitere Beschreibung an Ende des Berichts). Ein weiterer Projektschwerpunkt der Liebfrauenschule und ihrer Kooperationspartner ist das Thema "Lebendige Schulgemeinde und Erziehungspartnerschaft". Ziel ist es, die Eltern als aktive Bildungsbegleiterinnen/Bildungsbegleiter einzubeziehen und die Schule als Lebensraum für Familien im Stadtteil zu öffnen. Aus dem Projektverlauf in der Willemerschule hat sich eine AG zur Koordination der Nachmittagsangebote im Schulbezirk entwickelt. Die AG hat sich zunächst das Ziel gesetzt, eine Bestandsaufnahme zu den Angeboten im Schulbezirk durchzuführen und diese Angebote -unter Berücksichtigung der Bedarfe der Kinder und ihrer Eltern- stärker miteinander abzustimmen. Hostatoschule An der Hostatoschule, aber auch an den anderen Pilotstandorten resultiert die Erkenntnis, dass die Umsetzung der "Offenen Frankfurter Ganztagsschule" - auch im Hinblick auf eine intensive Einbindung der umliegenden Kinder- und Jugendeinrichtungen und mit dem Ziel einer abgestimmten Bildungslandschaft - eine hohe Anforderung an Koordinierungstätigkeiten, neben der Gestaltung und Umsetzung eigener Angebote, bedeutet. Die Hostatoschule konnte durch die intensive Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Stadtteil ihr Angebotsspektrum erheblich erweitern. Rahmenbedingungen für die Offene Frankfurter Ganztagsschule - im Kontext einer kooperativ arbeitenden Bildungslandschaft - Betreuung Grundsätzlich ist ein verlässliches Betreuungsangebot in seiner heutigen Form (Hort und Erweiterte Schulische Betreuung) für eine verlässliche Vereinbarung von Familie und Beruf noch notwendig. Perspektivisch ist jedoch mittel- und langfristig eine Änderung bzw. die Integration der ESB in die Ganztagsschule und ein enger Einbezug der Horte und der offenen Kinderarbeit geplant. Dies bedeutet eine grundsätzliche Veränderung von Schule, die nur gemeinsam von Stadtschulamt, Schulgemeinde, dem Staatlichen Schulamt und anderen städtischen Ämtern/Betrieben umgesetzt werden kann (z.B. Amt 51, Betriebe 48 und 57). Rechtliche Grundlage ist § 15 des Hessischen Schulgesetzes. Im Zuge der Ganztagsschulentwicklung mit einem rhythmisierten Tag für alle Kinder und Jugendlichen müssen neben neuen inhaltlichen Konzepten, die eine kooperativere Einbindung der Horte / der Kinderhäuser vorsehen, neue Überlegungen zu der derzeit geltenden Entgeltstruktur in Horten und Erweiterten Schulischen Betreuungen vorgenommen werden. Hierzu ist ein neues Konzept zu entwickeln. Der städtische Träger (Betrieb 48) erhält neben den freien Trägern die Möglichkeit die Trägerschaft für die Erweiterte Schulische Betreuung und das Ganztagsangebot einer Schule zu übernehmen. Weiterhin haben alle Angebote in Schulen und Einrichtungen in Schulbezirken, wie z.B. Horte, Betreuungen, Kinder- und Jugendhäuser eigene Standards und Konzepte. Für die Entwicklung einer gemeinsamen Bildungslandschaft, die von guten Kooperationen und abgestimmten Konzepten bzw. Angeboten im Sinne der Kinder, Jugendlichen und deren Familien geprägt ist, wird ein pädagogischer Rahmen zugrunde gelegt. Dieser sich noch in der Entwicklung befindliche Rahmen beinhaltet Aussagen zu grundsätzlichen Qualitätsstandards, Kooperationsstrukturen/-vereinbarungen, Partizipation, Trägerauswahl u.a. Ganztagsangebote Für jede Grundschule muss von einem finanziellen Bedarf für Ganztagsangebote ausgegangen wird. Dieser Betrag orientiert sich an der Förderung der NaSchu-Schulen und den von Landesseite vorgesehenen Ressourcen. Für weiterführende Schulen gilt diese Förderung in der zeitlichen Folge analog. Die Schulen werden mit dieser finanziellen Ressource in die Lage versetzt, einen rhythmisierten Tagesablauf mit einer Mischung aus Unterricht und Bildungs-, Förder- und Freizeitangeboten für die Schülerinnen und Schüler zu gestalten. Dies können Angebote aus allen Bereichen, wie z.B. Kultur, Naturwissenschaften, Sport, sowie Hausaufgabenbetreuung, Leseförderung u.a. sein. Integriert ist ein Betrag für eine Basisqualifikation für nicht pädagogisch ausgebildete Fachkräfte. Kooperation Ziel ist u.a. die Weiterentwicklung und Intensivierung von Kooperationsstrukturen. Daher werden Kooperationsvereinbarungen zukünftig in sämtlichen "Offenen Frankfurter Ganztagsschulen" geschlossen und in Form eines gemeinschaftlichen Prozesses verbindlich umgesetzt. Die Kooperationsvereinbarungen und deren Entwicklung sind erkennbar an übergreifenden, längerfristigen Zielen in Anlehnung an die Entwicklung von "Lokalen Bildungslandschaften" zu gestalten. Unter Berücksichtigung der Eigenständigkeit der Institutionen sollen mit Fokus auf die Kinder/Jugendlichen gemeinsame Ziele entwickelt werden, an denen sich die Kooperationspartner orientieren. Die Kooperationsvereinbarung wird verbindlich in die Leistungsvereinbarung, die für die Umsetzung des Betreuungs- bzw. Ganztagsangebotes zwischen Stadtschulamt und Träger geschlossen wird, aufgenommen. Kooperationsbudget Das Kooperationsbudget wird für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, die eine notwendige und bessere Kooperationsstruktur im Schulbezirk unter Einbeziehung der Horte sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit zum Ziel haben, und die bei der Weiterentwicklung des Schulbezirks im Sinne einer lokalen Bildungslandschaft unterstützen. Hierfür erhalten alle Grundschulen und ihre Kooperationspartner - unabhängig von der Aufnahme als Offene Frankfurter Ganztagsschule - pro Schuljahr auf Antrag eine maximale finanzielle Summe. Für weiterführende Schulen gilt diese Maßnahme analog. Koordination Wie schon an anderen Stellen dieses Berichts beschrieben, können Kooperationsbeziehungen nicht dem Zufall überlassen werden, sondern müssen in einen professionellen Zusammenhang gestellt und einer Person zugesprochen werden. Dies reicht von Terminabsprachen, Informationsweitergabe, Verabredungen bzw. Austausch von Lehr-/Lerninhalten bis zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und den umliegenden Einrichtungen bzw. den Kooperationspartnern. Das heißt, diese Stelle beinhaltet die Aufgabe AnsprechpartnerIn, ImpulsgeberIn und Schnittstelle innerhalb der Schule und des Schulbezirks zu sein, aber auch zu weiteren außerschulischen MitarbeiterInnen. Zur Sicherstellung des Informationsflusses und des regulierten Austauschs in der Schule ist eine Präsenz und Mitarbeit in den schulischen Gremien, wie z.B. Schulkonferenz, Gesamtkonferenz etc., aber auch bei Bedarf Schulelternbeirat und SV, erforderlich. Hierfür wird eine Personalressource notwendig, für die Schule und Träger eine gemeinsame Verantwortung tragen. Diese Koordinationsleistung ist grundsätzlich eine zentrale Aufgabe von Schule, sodass diese Aufgabe über die Zuweisungen des Landes Hessen für Ganztagsschulen sicher zu stellen ist. Da viele Schulen derzeit noch keine Landesmittel für den Ganztag erhalten, bzw. noch nicht im erforderlichen Umfang erhalten, werden städtische Mittel für eine Teilzeitstelle zur Verfügung gestellt. Aufgrund der rechtlichen Situation ist es noch nicht möglich, diese Stelle in der Schule zu verorten, so dass sie bei dem Träger des Ganztagsangebotes angebunden ist, der die Einbindung in die Schule im Rahmen einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung sicherstellen muss. Ferien Der Betrieb einer Ganztagsschule bietet die Möglichkeit einer ganztägigen Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern, sodass ein Ferienangebot einzuplanen ist. Ein künftiges Ferienangebot soll eine Grundversorgung sicherstellen, dass die bereits existierenden Ferienangebote ergänzt sowie in Abstimmung mit den bestehenden Angeboten stattfinden. Für diese Planung und die nähere Ausgestaltung wird sich eine Begleitgruppe konstituieren. Vorsorglich wird ein pauschalisiertes Finanzvolumen angesetzt. Reinigung Die längere Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal erfordert, dass die Reinigung der Schulgebäude am Nachmittag und in den Ferien sowie der Cafeterien während der schulischen Betriebszeiten bedarfsgerecht sichergestellt werden muss. Zur Anpassung des derzeitigen Reinigungsstandards an die Anforderungen ganztätig arbeitender Schulen ist ein entsprechendes Konzept in Bearbeitung. Schulsekretariate Die Öffnungszeiten der Schulsekretariate müssen den künftigen Betriebszeiten der Schule angepasst werden, da sie in dringenden Fällen Ansprechpartner für Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern, aber auch für Schülerinnen und Schüler sind. Dies ist bei der Personalbemessung zu berücksichtigen. Schulhausverwaltung Die Schulhausverwalterinnen und -verwalter werden im Rahmen der schulischen Betriebszeiten auch erweiterte Anwesenheitszeiten haben. Dies betrifft auch die Ferienzeiten. Für die Anpassung des Personaleinsatzes ist die Erarbeitung eines Konzeptes notwendig, das auch die finanziellen Auswirkungen beinhaltet. Finanzen Während der Pilotphase wurde von allen Trägern eine neue Finanzstruktur im Hinblick auf eine Zusammenführung und damit Vereinfachung der Finanzen bzw. der entsprechenden Verwendungsnachweise angeregt. Dementsprechend sollten in einem neu zu entwickelnden, praktikablen Antrags- und Finanzierungsmodell die unterschiedlichen städtischen Förderzuschüsse der Angebotsformate (z.B. Früh- und Übermittagbetreuung, Erweiterte Schulische Betreuung, Sozialpädagogische Kleinprojekte u.a.) zusammengeführt werden. Dieses wird mit einem jährlichen Verwendungsnachweis - unter Berücksichtigung der inhaltlichen Eigenständigkeit der Angebote, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Sicherstellung des Finanzcontrollings - belegt. Die finanziellen Mittel des Landes Hessen im Rahmen des "Ganztagsprogramms nach Maß" werden separat nachgewiesen. Insgesamt werden den einzelnen Angebotsmodulen folgende Summen zugrunde gelegt: Ganztagsangebote pro Schule 100.000,-- € Koordinationsstelle pro Schule bis 800 SuS 30.000,-- € bzw. 1/2 Stelle ab 800 SuS 50.000,-- € bzw. 30-Std. Stelle Max. Kooperationsbudget pro Schule 1.000,-- € Ferienangebot pro 4-zügiger Schule 15.000,-- € Die Mittel, die durch das Land Hessen im Rahmen der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen zur Verfügung gestellt werden, sind auf die beschriebenen Beträge jeweils anzurechnen. Weitere Erkenntnisse aus der Pilotphase Rhythmisierung Die Rhythmisierung in Ganztagsschulen stellt zusätzliche Anforderungen an die Schule. Diese Bildungsangebote sind so zu gestalten, dass die längere Verweildauer von Schülerinnen und Schülern in der Schule als Zeiten von Entspannung, Spiel, Kommunikation und zusätzlicher, individuell gestaltbarer Lernzeit genutzt werden kann. Der Vor- und Nachmittag wird an Offenen Ganztagsschulen zwar in der Regel als jeweils eigene Einheit geplant. Die Einheiten sollten allerdings aufeinander und miteinander abgestimmt sein. Perspektivisch sollte die Rhythmisierung für den ganzen Schultag gedacht und entsprechende Lern- und Freizeitangebote aufeinander abgestimmt werden. Partizipation Die Beteiligung von Kindern und Eltern ist ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal der offenen Ganztagsschule. Bei der Ausgestaltung wird sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Schülerinnen/Schüler und deren Eltern orientiert. Möglichkeiten der Beteiligung sind z.B. Klassenrat, SV/SchülerInnenrat, Elternabende oder schriftliche Abfragen. Hausaufgaben/Lernzeiten Durch ein verändertes, abgestimmtes Hausaufgabenkonzept und der Einführung von Lernzeiten an den Schulen (statt Hausaufgaben werden in der Schule z.B. im Klassenverband gemeinsam Übungsaufgaben erledigt) könnte ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit geleistet werden. Die Erledigung von den "Hausaufgaben"/ Übungen in der Schule und dem integrierten gegenseitigen Helfen, bedingt eine intensive, individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, aber auch eine Weiterentwicklung von sozialen Kompetenzen. Für die Umsetzung wird angestrebt, dass die Fachkräfte der Träger der Ganztagsangebote, der Horte bzw. MitarbeiterInnen der Kinderhäuser gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrer die Lernzeiten durchführen. Kinderschutz Für die Sicherstellung des Kinderschutzes im Rahmen der Offenen Frankfurter Ganztagsschule wird zwischen der Schule und dem Träger der Betreuungs- und Ganztagsangebote ein gemeinsamer Verfahrensweg entwickelt. Dieser zukünftige Verfahrensweg greift zum einen die Gesetzesänderungen im neuen Hessischen Schulgesetz und im neuen Bundeskinderschutzgesetz auf, zum anderen werden Erfahrungen aus Verfahren in der Zusammenarbeit mit den Schulen genutzt, an denen die Projekte "Jugendhilfe in der Schule" durchgeführt werden. Die Umsetzung der Verfahren zum Kinderschutz hat für das Stadtschulamt einen hohen Stellenwert und schließt entsprechende Vereinbarungen mit den Trägern ein, die bei der Ganztagsschule Angebote im Rahmen der Schulträgeraufgaben umsetzen. Fazit Die Stadt Frankfurt am Main strebt - im Sinne der Entwicklung zu einer Familienstadt - mit den aufgeführten Maßnahmen eine gute und qualitativ hochwertige Bildungs-/Schullandschaft an, die für Eltern und Kinder/Jugendliche einen verlässlichen ganztägigen Rahmen unter dem Dach der Schule bildet. Kinder und Jugendliche stehen hierbei im Mittelpunkt der pädagogischen Überlegungen. Das Ziel der Gestaltung einer entsprechenden lokalen bzw. regionalen Bildungslandschaft wird mit den Akteurinnen/Akteuren aus dem Schulbezirk/Stadtteil (z.B. Horte, Kinderhäuser u.a.) in das Zentrum gemeinsamer Überlegungen gestellt. Die derzeit zum Teil noch sehr unterschiedlichen Konzepte werden im Rahmen von gemeinsam zu entwickelnden Zielen und im Rahmen von strukturierten und darauf ausgerichteten Kooperationen aufeinander abgestimmt, sodass für Kinder/Jugendliche und deren Eltern ein transparentes und attraktives Angebot entsteht. Mit diesem Wandel soll zum einen ein kommunaler Beitrag zur Erhöhung von Bildungsgerechtigkeit geleistet werden. Zum anderen soll die Stadt Frankfurt am Main mit dieser Entwicklung als Familienstadt noch attraktiver für Kinder, Jugendliche und deren Familien werden. Umsetzungsvorbehalt In der noch vom Magistrat zu beschließenden mittelfristigen Finanzplanung 2012-2015 sind Mittel für den Ausbau des Hortbereichs und der erweiterten schulischen Betreuung enthalten. Für die Umsetzung der "Offenen Frankfurter Ganztagsschule" sind keine Beträge eingeplant. Die im Berichtsentwurf dargestellten finanziellen Rahmenbedingungen der "Offenen Frankfurter Ganztagsschule" und deren Umsetzung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Hierüber ist jeweils im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte zu entscheiden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.02.2012, OF 101/16 Antrag vom 07.02.2012, OF 104/4 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.06.2009, NR 1459 Etatanregung vom 22.01.2013, EA 50 Etatanregung vom 24.09.2013, EA 218 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 59 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.01.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Die Vorlage B 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 4 am 07.02.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2012 1. Die Vorlage B 19 dient unter Hinweis auf OM 870 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 104/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 10.02.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, zur übernächsten Sitzung Vertreterinnen und Vertreter einzuladen, die Fragen bezüglich des Magistratsberichtes beantworten können. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung der KAV am 13.02.2012, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B 19 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 101/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen SPD (= Annahme) 8. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 19 wird auf Wunsch von SPD und ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 8 am 16.02.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 23.02.2012, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 24.02.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.03.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis) 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.03.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 19 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 1404, 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 19.03.2012 Aktenzeichen: 40 1

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