Flächendeckende Einführung von Zwei-Drittel-Hortangeboten in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen und Weiterentwicklung der Betreuungsangebote an den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen unter Berücksichtigung der sog. "Unterrichtsgarantie P
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.01.2008, M
7 Betreff:
Flächendeckende Einführung von
Zwei-Drittel-Hortangeboten in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen und
Weiterentwicklung der Betreuungsangebote an den Grundschulen und Grundstufen
der Förderschulen unter Berücksichtigung der sog. "Unterrichtsgarantie
Plus" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom
29.03.2007, § 1553 (B 496/06) - A 12 SPD - 1. Das Hortangebot in den Frankfurter
Kindertageseinrichtungen wird hinsichtlich der Öffnungs- und Betreuungszeiten
dauerhaft und flächendeckend umstrukturiert. Auf der Grundlage der
Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag bzw. der "Unterrichtsgarantie
Plus" (Jahrgänge 1 bis 10) beginnt das Hortangebot um 11.30 Uhr. In den
Schulferien (abzüglich der regulären Schließzeiten) findet das Hortangebot
ganztägig statt. Im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen kann geregelt werden,
dass das Hortangebot an bestimmten Tagen, an denen der Unterricht generell
früher endet, vor 11.30 Uhr beginnt. 2. Die in der Pilotphase (01.02.2006 - 31.07.2007)
erprobten Standards und Kooperationsformen (insbes. Standards für die
Aufteilung der Verantwortlichkeit und die zeitliche Verlässlichkeit; moderierte
Kooperationstreffen zwischen Grundschule und den Trägern von Horten und
schulischen Betreuungsangeboten in den Grundschulbezirken; schriftliche
Kooperationsvereinbarungen; gesamtstädtische Steuergruppe) finden generelle
Anwendung. Für Fachtage und Projekte zur Vertiefung der Kooperation in den
Grundschulbezirken, insbesondere auch in pädagogischer Hinsicht, kann den
Schulen auf Antrag und im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel zunächst befristet
auf 1 Jahr ein Kooperationsbudget zur Verfügung gestellt werden. Die auf die
Pilotphase befristete städtische Finanzierung eines sog. Unterstützungssystems
am Vormittag endete zum 31.07.2007. 3. Es dient zur Kenntnis dass der Magistrat das
Hortangebot in städtischer Trägerschaft auf der Grundlage der neuen
Personalbemessung für den Kindergarten- und Hortbereich (§ 1017 vom 16.11.2006)
und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Pilotphase flächendeckend mit
Wirkung ab 01.01.2008 umstrukturieren wird. 4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass 4.1 das Hortangebot in freigemeinnütziger
Trägerschaft durch die Träger bzw. Dachverbände auf der Grundlage einer
analogen Anwendung der neuen Personalbemessung (§ 1017 vom 16.11.2006) und
unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Pilotphase flächendeckend mit
Wirkung ab 01.01.2008 umstrukturiert wird; 4.2 die zeitlichen Standards und die künftige Höhe
der Betriebskostenzuschüsse für Zwei-Drittel-Horte in freigemeinnütziger
Trägerschaft im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Magistrat und den
Dachverbänden der freigemeinnützigen Träger über die finanzielle Förderung im
Kita-Bereich für die Zeit ab 01.01.2008 festgelegt werden. Das Nähere wird ggf.
im Einvernehmen zwischen den Dezernaten II und III und in Abstimmung mit den
Trägern bzw. Dachverbänden der nichtstädtischen Einrichtungen vereinbart.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die
Betreuungsangebote des Schulträgers an Grundschulen (sog. städtische
Betreuungen) nach folgenden Grundsätzen umzustrukturieren: 5.1 Der Arbeitsauftrag der städtischen
Betreuungskräfte an Grundschulen wird im Sinne einer Umsetzung der Ziele und
zeitlichen Standards des Umstrukturierungskonzepts für den Hortbereich
modifiziert, indem eine zeitliche Verlagerung der Arbeitszeit in den Nachmittag
erfolgt. Die Abdeckung von Ferienzeiten (abzüglich der regulären Schließzeiten)
ist sicherzustellen. Die Umsetzung erfolgt mit Wirkung ab 01.08.2008. In
begründeten Einzelfällen (z.B. baldiges Ausscheiden der Betreuungskräfte aus
Altersgründen) kann die zeitliche Verlagerung zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen. 5.2 Mehrere städtische
Betreuungskräfte können an einem Standort zusammen geführt werden, um den
zeitlichen Rahmen eines erweiterten schulischen Betreuungsangebots (11.30 -
17.00 Uhr; in den Ferien ganztags) und personelle und qualitative Standards zu
erreichen, die den Angeboten in freier Trägerschaft vergleichbar sind (siehe
unten, Ziffer 6.3). Parallel dazu wird an den Grundschulen, an denen dann keine
städtische Betreuung mehr besteht, ein Betreuungsangebot in freier Trägerschaft
eingerichtet. Dabei sollen die Platzkapazität und die Betreuungszeiten
(Frühbetreuung und Über-Mittag) mindestens dem bisherigen Umfang
entsprechen. 6. Der im Jahr 2000 gesetzte Rahmen
für die Einrichtung und finanzielle Förderung von Betreuungsangeboten in freier
Trägerschaft an den Grundschulen (vgl. B 455 vom 16.06.2000) wird gemäß den
folgenden Leitlinien modifiziert und ergänzt: 6.1 An allen Grundschulen und Grundstufen der
Förderschulen in kommunaler Trägerschaft soll für Schülerinnen und Schüler der
Jahrgänge 1 bis 4 eine verlässliche und entgeltfreie Betreuung ab 7.30 Uhr bis
zum Unterrichtsbeginn vorgehalten werden. Die flächendeckende Einrichtung und
fachliche Entwicklung von Frühbetreuungsangeboten erfolgt in Verantwortung des
Schulträgers (§ 15 Hessisches Schulgesetz) in Abstimmung mit den einzelnen
Schulen und durch Beauftragung von freien Trägern der Jugendhilfe,
Fördervereinen oder anderen geeigneten Trägern. 6.2 Bestehende Über-Mittag-Betreuungsangebote können
fortgeführt, weitere eingerichtet werden. Es wird jedoch bei nachgewiesenem
Bedarf und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel angestrebt, sie
schrittweise nach den unter 6.3 beschriebenen Eckpunkten umzustrukturieren.
6.3 "Erweiterte Betreuungsangebote" als neue, an
einigen Grundschulen bereits erprobte Angebotsform in Verantwortung des
Schulträgers entsprechen im zeitlichen Umfang und hinsichtlich der
Verlässlichkeitsstandards dem Hortbereich (2 Module: 11.30 bis 14.30 bzw. 15
Uhr und 11.30 bis 17 Uhr; in den Schulferien ganztägig). Diese Angebotsform
wird vorrangig an Grundschulen eingeführt, die vom Hessischen Kultusministerium
als "ganztägig arbeitende Schule" anerkannt sind. Die finanzielle Förderung
orientiert sich an den für den Hortbereich geltenden Regelungen (pauschalierte
platzbezogene Förderung; nach Betreuungszeit und Einkommen gestaffelte
Elternentgelte mit der Möglichkeit der Kostenübernahme durch den
Wirtschaftsdienst Jugend und Familie gemäß § 90 SGB VIII). Bei
"ganztägig arbeitenden Schulen" ist sicherzustellen, dass keine
Parallelangebote entstehen. 6.4 Im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel können
Träger der Frühbetreuung an den Grundschulen im Fall einer
überdurchschnittlichen Nachfrage eine erhöhte Förderung erhalten, um
Zusatzpersonal zu finanzieren. Frühbetreuungsangebote an den Grundstufen von
Förderschulen in kommunaler Trägerschaft können unabhängig von der Schülerzahl
bis zum Maximalbetrag der Förderrichtlinien aus dem Jahr 2000 (zurzeit
17.895,22 € pro Jahr) gefördert werden; den spezifischen pädagogischen und
organisatorischen Anforderungen der Förderschulen ist Rechnung zu tragen.
6.5 Der Magistrat wird beauftragt, die bestehenden
Förderrichtlinien zu überarbeiten und dabei die seit dem Jahr 2000
unveränderten, nach Schülerzahl gestaffelten Förderbeträge für die
Frühbetreuungsangebote zu überprüfen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
ggf. anzupassen.
6.6 Grundschulen und
Förderschulen in freier Trägerschaft können bei nachgewiesenem Bedarf im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel in die Förderung einbezogen werden. Für sie
besteht jedoch kein Anspruch auf Förderung. 6.7 Dieser Beschluss enthält keine Vorfestlegungen
für zukünftige Haushaltspläne. Über den Umfang der Schaffung neuer bzw.
Veränderung bestehender Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundstufen der
Förderschulen wird bei der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne und der
dazugehörigen mittelfristigen Finanzplanung auf der Basis des Bedarfs unter
Berücksichtigung der Hortangebote jeweils neu entschieden. Dabei sind evtl.
Veränderungen bei den aus Landesmitteln zu finanzierenden Leistungen zu
berücksichtigen.
7. Es dient zur Kenntnis,
dass 7.1 die flächendeckende
Umstrukturierung mit dem Staatlichen Schulamt, den betroffenen Grundschulen,
den Hortträgern bzw. ihren Dachverbänden und den Trägern der schulischen
Betreuungsangebote frühzeitig erörtert und vorbereitet wurde; 7.2 die im Rahmen der Pilotphase gebildete
Steuerungsgruppe ihre Arbeit fortgeführt hat und auch die flächendeckende
Umstrukturierung der Hortangebote sowie der schulischen Betreuungsangebote
begleiten wird;
7.3 der Magistrat beabsichtigt,
die Kooperation von Schule, Betreuungsangeboten und Horten in allen
Grundschulbezirken zu institutionalisieren und durch fachliche Impulse und
Projekte qualitativ zu verbessern; 7.4 der Magistrat dem Ausschuss für Bildung und
Integration über die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Umstrukturierung der
Hort- und Betreuungsangebote im Herbst 2008 berichten wird. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main verfügt
mit mehr als 9.200 Hort- und Schülerladen-Plätzen, mit nahezu flächendeckend
eingerichteten Frühbetreuungsangeboten vor Unterrichtsbeginn und rund 2.100
Plätzen in der Über-Mittag-Betreuung über ein insgesamt gut ausgebautes Angebot
an ergänzender Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder im
Grundschulalter.
Mit Beschluss vom 15.12.2005, §
10455, hat die Stadtverordnetenversammlung die Einführung eines
Zwei-Drittel-Hortangebots als Pilotphase ab 01.02.2006 beschlossen. Zu Beginn
beteiligten sich 29 Grundschulbezirke, ab August 2006 kamen 5 weitere hinzu.
Der Magistrat hat in seinem Erfahrungsbericht über das 1. Halbjahr der
Pilotphase (B 496 vom 20.11.2006) eine insgesamt positive Bilanz ziehen
können. Mit dieser Vorlage werden vor allem
folgende Zielsetzungen verfolgt: - Der Abbau von Parallelangeboten am Vormittag wird
dauerhaft und flächendeckend durch eine zeitliche Umstrukturierung aller
kommunal finanzierten Hort- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter umgesetzt. Dabei wird zugleich eine stärkere Standardisierung
und Vereinfachung bei den angebotenen Zeitmodulen und bei den Elternentgelten
erreicht. - Zur Flankierung der Umsetzung der
neuen Personalbemessung für den Hortbereich (§ 1017 vom 16.11.2006) werden eine
Reihe von ergänzenden Regelungen für die Einrichtung und finanzielle Förderung
von Betreuungsangeboten in Verantwortung des Schulträgers gemäß § 15 Hessisches
Schulgesetz getroffen. Förderschulen und Schulen in freier Trägerschaft werden
ausdrücklich einbezogen. - Das Ziel klarer Verantwortlichkeiten und
verbesserter Kooperation hinsichtlich der Betreuungsverlässlichkeit und
weiterer Themen soll in allen Grundschulbezirken weiterhin befördert
werden. - Im Blick auf einen gezielten
Ressourceneinsatz ergeben sich für die Stadt Frankfurt am Main zum einen
Einspareffekte in Bezug auf Horte in städtischer und freier Trägerschaft, zum
anderen kostenneutral deutlich verlängerte Betreuungszeiten am Nachmittag durch
die Umstrukturierung der schulischen Betreuungsangebote in städtischer
Trägerschaft. B. Alternativen keine C. Lösung Ausgangspunkt für den Abbau von Parallelangeboten am
Vormittag sind die gesetzlichen Regelungen des Landes Hessen zur "verlässlichen
Schule". Für den Grundschulbereich bestimmt § 17 Abs. 4 des Hessischen
Schulgesetzes:
"Die Grundschule soll
verlässliche Schulzeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der
Unterrichtsstunden auf die Schulvormittage vorsehen. Die tägliche Schulzeit
soll für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 vier
Zeitstunden und für die Jahrgangsstufen 3 und 4 fünf Zeitstunden dauern. Die
Schule legt die nähere Ausgestaltung des Zeitrahmens in eigener Verantwortung
fest." Weiter gilt seit Beginn des
Schuljahres 2006/2007 für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der
neu eingefügte § 15a des Hessischen Schulgesetzes [ "Vertretung bei
Unterrichtsausfall (Verlässliche Schule)", die sog. "Unterrichtsgarantie
Plus"]: "(1) Die Schulen treffen in eigener Zuständigkeit
Maßnahmen zur Gewährleistung einer vollständigen Unterrichtsversorgung. Dazu
können sie auch Vertretungskräfte, die nicht der Schule angehören und für den
einzelnen Vertretungsfall für einen Zeitraum bis zu fünf Wochen herangezogen
werden können (externe Vertretungskräfte), beschäftigen. [ ...]" Diese Vorschrift wird konkretisiert durch die
"Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schule nach § 15a Abs. 1 des
Hessischen Schulgesetzes" vom 21.07.2006. Für die Umstrukturierung der Hortöffnungszeiten auf
die Zeit von 11.30 bis 17 Uhr bzw. ganztägig in den Schulferien (abzüglich
regulärer Schließzeiten) liegt mit dem Beschluss zur Einführung einer neuen
Personalbemessung für den Kindergarten- und Hortbereich (§ 1017 vom 16.11.2006)
bereits seit längerem eine Grundsatzentscheidung der städtischen Gremien
vor. Nach der erfolgreichen
Erprobung in den 34 Pilot-Grundschulbezirken und nach Einführung der sog.
"Unterrichtsgarantie Plus" ab dem Schuljahr 2006/07 wurde die flächendeckende
Umsetzung mit Wirkung ab 01.01.2008 in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt
und den Trägern bzw. Dachverbänden des Kita-Bereichs eingeleitet. Der Ausschuss für Bildung und
Integration wurde in der Sitzung am 19.03.2007 über die weiteren Planungen
informiert. Die stellenplanmäßigen und finanziellen Auswirkungen sind im
Haushaltsplan 2007 und im Entwurf des Haushaltsplans 2008 bereits
berücksichtigt. Die Vorlage dient daher bezogen auf den Hortbereich der
zusammenfassenden Information und Festlegung. Im Hinblick auf die Betreuungsangebote an
Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen, die die Stadt Frankfurt am Main
als Schulträger gemäß § 15 Hessisches Schulgesetz seit Anfang 1990
eingerichtet, ab dem Jahr 2000 neu strukturiert (vgl. B 455 vom 16.06.2000) und
seither erheblich ausgeweitet hat, ist eine Weiterentwicklung der Regelungen
und Fördermodalitäten erforderlich, um neueren Entwicklungen und geänderten
Rahmenbedingungen besser gerecht werden zu können. Für folgende Teilbereiche sind Umstrukturierungen
bzw. neue Regelungen vorgesehen: - Die zurzeit noch an 9 Grundschulen bestehenden
Betreuungsangebote in städtischer Trägerschaft werden ab 01.08.2008 zeitlich
umstrukturiert, um auch hier Parallelangebote am Vormittag abzubauen; - um ein möglichst lückenloses
System für die Jahrgänge 1 bis 4 zu schaffen, ist auch die Einrichtung und
Finanzierung von Betreuungsangeboten an den Grundstufen der Förderschulen
ausdrücklich einbezogen (bisher Projekte an 2 Schulen); - die bestehenden Über-Mittag-Betreuungen sollen
schrittweise umstrukturiert und nach Möglichkeit ausgeweitet werden, was in
vielen Fällen auch eine stärkere Professionalisierung der Träger erforderlich
machen wird; - "Erweiterte
Betreuung" wird als neue Angebotsform, die bereits an 6 Grundschulen mit rd.
380 Plätzen erprobt wird, eingerichtet (Theobald-Ziegler-Schule,
Liebfrauenschule, Grundschule Riedberg, Grundschule Frankfurter Bogen, zurzeit
noch Außenstelle Th.-Ziegler-Schule, Linnéschule, Friedrich-Fröbel-Schule).
Dadurch kann ein Teil des noch immer hohen Platzbedarfs gedeckt und zugleich
die Entwicklung von Grundschulen zu Ganztagsschulen befördert werden. - in die finanzielle Förderung
können - allerdings nachrangig zu den öffentlichen Schulen - auch Grund- und
Förderschulen in freier Trägerschaft einbezogen werden; angesichts zahlreicher
Neugründungen und neuer Initiativen war im Interesse von Planungs- und
Rechtssicherheit bei der Antragsberatung eine ausdrückliche Festlegung
erforderlich; - vorgesehen
ist auch ein Auftrag an den Magistrat zur Überarbeitung der aus dem Jahr 2000
stammenden Fördermodalitäten. Zur Begleitung der Umstrukturierung wird die
bestehende Steuerungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen
Schulamtes, des Stadtschulamtes (in der Funktion als Schulträger und als
öffentlicher Jugendhilfeträger), der beteiligten Schulen und der Dachverbände
sowie größeren Träger von Hortangeboten in Frankfurt am Main zunächst bis
Herbst 2008 fortgeführt. D. Kosten Durch die zeitliche Umstrukturierung des
Hortangebots in Frankfurter Kindertageseinrichtungen mit dem Ziel eines den
Abbaus von Parallelangeboten am Vormittag werden dauerhaft Einspareffekte in
den Produktgruppen 20.03 (Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Kindertagespflege)
und 20.02 (Betrieb städtischer Kitas - künftig: Wirtschaftsplan des neuen
Eigenbetriebs) erzielt. Die
durch Umstrukturierung im Hortbereich erwirtschafteten Ressourcen tragen zur
Finanzierung der Verbesserung der Personalbemessung im Kindergartenbereich
bei. Diese Auswirkungen sind
bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2008 berücksichtigt. Die Umsetzung der in der Vorlage genannten
Finanzierungsmodalitäten bei den schulischen Betreuungsangeboten in freier
Trägerschaft erfolgt im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Während das auf die Pilotphase befristete, aus
städtischen Mitteln finanzierte Unterstützungssystem" am Vormittag ab
01.08.2007 weggefallen ist, wird - zunächst befristet auf ein Jahr - im Rahmen
verfügbarer Haushaltsmittel ein Kooperationsbudget eingerichtet: Für Maßnahmen
die die Zusammenarbeit zwischen den Horten, den Schulen und den Betreuungen
befördern, kann auf Antrag ein Budget in Höhe von maximal 1.000,00 € /
Jahr pro Schulbezirk zur Verfügung gestellt werden. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen seit
mehreren Jahren pro Schuljahr einen Betrag von 409.000 € als anteilige
Finanzierung der Betreuungsangebote des Schulträgers zuweist. Dieser Betrag
errechnet sich als Summe eines Pauschalbetrags in Höhe von 5.112,92 € pro
Grundschule und Grundstufe an Lernhilfe- und Sprachheilschule (letztere, sofern
es sich nicht um Ganztagsschulen handelt). Im Haushaltsplan 2007 standen 1.540.000 € für
die Finanzierung von Betreuungsangeboten in freier Trägerschaft an Grund- und
Förderschulen zur Verfügung. Im Entwurf des Haushaltsplans 2008 wurde der
Ansatz auf jährlich 2.405.000 € für 2008 und die Folgejahre bis 2011
erhöht. Diese Ansätze
reichen aus, um ein flächendeckendes Angebot der Frühbetreuung (vgl. Ziff.
6.1.) an den Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen, die
bestehenden Über-Mittag-Betreuungsangebote (vgl. Ziff. 6.2), die ggf.
erforderlichen zusätzlichen Über-Mittag-Angebote (als Folge von
Umstrukturierungen gemäß Ziff. 5) und den Bestand an Plätzen mit "erweiterter
Betreuung" (vgl. Ziff. 6.3; an zurzeit 6 Standorten mit den Horten
vergleichbaren zeitlichen und personellen Standard) zu finanzieren. Weiter sind jährlich rund 1.000.000
€ zur Finanzierung des Personalaufwandes für die städtischen
Betreuungskräfte an zurzeit 9 Frankfurter Grundschulen veranschlagt. Für diese
Betreuungsangebote in städtischer Trägerschaft sind im Entwurf des
Haushaltsplans 2008 Elternentgelte in Höhe von 135.000 € veranschlagt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 16.06.2000, B 455
Vortrag des
Magistrats vom 16.09.2005, M 198
Anfrage vom
05.07.2006, A 12
Vortrag des
Magistrats vom 01.09.2006, M 175
Bericht des
Magistrats vom 20.11.2006, B 496
Bericht des
Magistrats vom 11.05.2007, B 259
Bericht des
Magistrats vom 08.12.2008, B 823
Vortrag des
Magistrats vom 03.07.2009, M 144
Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 59 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.01.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung
der KAV am 04.02.2008, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 7
dient zur Kenntnis. 19. Sitzung des OBR
12 am 08.02.2008, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 18. Sitzung des OBR
11 am 11.02.2008, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 48. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
11.02.2008, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt. 20. Sitzung des OBR 2
am 11.02.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage M 7 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR
14 am 11.02.2008, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 7
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU und 1 GRÜNE;
SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR
13 am 12.02.2008, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 7
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des OBR 1
am 12.02.2008, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE
und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und E.L. (= Ablehnung)
19. Sitzung des OBR
10 am 12.02.2008, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR 4
am 12.02.2008, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 6
am 12.02.2008, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR
16 am 12.02.2008, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 20. Sitzung des OBR 7
am 12.02.2008, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 598 2008
1.
Der Vorlage M 7 wird unter Hinweis auf V 598 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 353/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
der Punkt 3 gestrichen wird.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR 8
am 14.02.2008, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 20. Sitzung des OBR 3
am 14.02.2008, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der CDU wegen Beratungsbedarfs bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 7 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR
15 am 15.02.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 20. Sitzung des OBR 5
am 15.02.2008, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 18. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2008, TO I, TOP 93
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
20. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2008, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
21. Sitzung des OBR 2
am 03.03.2008, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 21. Sitzung des OBR 3
am 06.03.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD
und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 19. Sitzung des OBR 9
am 06.03.2008, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage M 7
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 10.03.2008, TO I, TOP 10
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 21. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.03.2008, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF
22. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2008, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3685, 22. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.2008 Aktenzeichen: 40 4