Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Flächendeckende Einführung von Zwei-Drittel-Hortangeboten in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen und Weiterentwicklung der Betreuungsangebote an den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen unter Berücksichtigung der sog. "Unterrichtsgarantie P

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.01.2008, M 7 Betreff: Flächendeckende Einführung von Zwei-Drittel-Hortangeboten in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen und Weiterentwicklung der Betreuungsangebote an den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen unter Berücksichtigung der sog. "Unterrichtsgarantie Plus" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1553 (B 496/06) - A 12 SPD - 1. Das Hortangebot in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen wird hinsichtlich der Öffnungs- und Betreuungszeiten dauerhaft und flächendeckend umstrukturiert. Auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag bzw. der "Unterrichtsgarantie Plus" (Jahrgänge 1 bis 10) beginnt das Hortangebot um 11.30 Uhr. In den Schulferien (abzüglich der regulären Schließzeiten) findet das Hortangebot ganztägig statt. Im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen kann geregelt werden, dass das Hortangebot an bestimmten Tagen, an denen der Unterricht generell früher endet, vor 11.30 Uhr beginnt. 2. Die in der Pilotphase (01.02.2006 - 31.07.2007) erprobten Standards und Kooperationsformen (insbes. Standards für die Aufteilung der Verantwortlichkeit und die zeitliche Verlässlichkeit; moderierte Kooperationstreffen zwischen Grundschule und den Trägern von Horten und schulischen Betreuungsangeboten in den Grundschulbezirken; schriftliche Kooperationsvereinbarungen; gesamtstädtische Steuergruppe) finden generelle Anwendung. Für Fachtage und Projekte zur Vertiefung der Kooperation in den Grundschulbezirken, insbesondere auch in pädagogischer Hinsicht, kann den Schulen auf Antrag und im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel zunächst befristet auf 1 Jahr ein Kooperationsbudget zur Verfügung gestellt werden. Die auf die Pilotphase befristete städtische Finanzierung eines sog. Unterstützungssystems am Vormittag endete zum 31.07.2007. 3. Es dient zur Kenntnis dass der Magistrat das Hortangebot in städtischer Trägerschaft auf der Grundlage der neuen Personalbemessung für den Kindergarten- und Hortbereich (§ 1017 vom 16.11.2006) und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Pilotphase flächendeckend mit Wirkung ab 01.01.2008 umstrukturieren wird. 4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass 4.1 das Hortangebot in freigemeinnütziger Trägerschaft durch die Träger bzw. Dachverbände auf der Grundlage einer analogen Anwendung der neuen Personalbemessung (§ 1017 vom 16.11.2006) und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Pilotphase flächendeckend mit Wirkung ab 01.01.2008 umstrukturiert wird; 4.2 die zeitlichen Standards und die künftige Höhe der Betriebskostenzuschüsse für Zwei-Drittel-Horte in freigemeinnütziger Trägerschaft im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Magistrat und den Dachverbänden der freigemeinnützigen Träger über die finanzielle Förderung im Kita-Bereich für die Zeit ab 01.01.2008 festgelegt werden. Das Nähere wird ggf. im Einvernehmen zwischen den Dezernaten II und III und in Abstimmung mit den Trägern bzw. Dachverbänden der nichtstädtischen Einrichtungen vereinbart. 5. Der Magistrat wird beauftragt, die Betreuungsangebote des Schulträgers an Grundschulen (sog. städtische Betreuungen) nach folgenden Grundsätzen umzustrukturieren: 5.1 Der Arbeitsauftrag der städtischen Betreuungskräfte an Grundschulen wird im Sinne einer Umsetzung der Ziele und zeitlichen Standards des Umstrukturierungskonzepts für den Hortbereich modifiziert, indem eine zeitliche Verlagerung der Arbeitszeit in den Nachmittag erfolgt. Die Abdeckung von Ferienzeiten (abzüglich der regulären Schließzeiten) ist sicherzustellen. Die Umsetzung erfolgt mit Wirkung ab 01.08.2008. In begründeten Einzelfällen (z.B. baldiges Ausscheiden der Betreuungskräfte aus Altersgründen) kann die zeitliche Verlagerung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 5.2 Mehrere städtische Betreuungskräfte können an einem Standort zusammen geführt werden, um den zeitlichen Rahmen eines erweiterten schulischen Betreuungsangebots (11.30 - 17.00 Uhr; in den Ferien ganztags) und personelle und qualitative Standards zu erreichen, die den Angeboten in freier Trägerschaft vergleichbar sind (siehe unten, Ziffer 6.3). Parallel dazu wird an den Grundschulen, an denen dann keine städtische Betreuung mehr besteht, ein Betreuungsangebot in freier Trägerschaft eingerichtet. Dabei sollen die Platzkapazität und die Betreuungszeiten (Frühbetreuung und Über-Mittag) mindestens dem bisherigen Umfang entsprechen. 6. Der im Jahr 2000 gesetzte Rahmen für die Einrichtung und finanzielle Förderung von Betreuungsangeboten in freier Trägerschaft an den Grundschulen (vgl. B 455 vom 16.06.2000) wird gemäß den folgenden Leitlinien modifiziert und ergänzt: 6.1 An allen Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen in kommunaler Trägerschaft soll für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 4 eine verlässliche und entgeltfreie Betreuung ab 7.30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn vorgehalten werden. Die flächendeckende Einrichtung und fachliche Entwicklung von Frühbetreuungsangeboten erfolgt in Verantwortung des Schulträgers (§ 15 Hessisches Schulgesetz) in Abstimmung mit den einzelnen Schulen und durch Beauftragung von freien Trägern der Jugendhilfe, Fördervereinen oder anderen geeigneten Trägern. 6.2 Bestehende Über-Mittag-Betreuungsangebote können fortgeführt, weitere eingerichtet werden. Es wird jedoch bei nachgewiesenem Bedarf und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel angestrebt, sie schrittweise nach den unter 6.3 beschriebenen Eckpunkten umzustrukturieren. 6.3 "Erweiterte Betreuungsangebote" als neue, an einigen Grundschulen bereits erprobte Angebotsform in Verantwortung des Schulträgers entsprechen im zeitlichen Umfang und hinsichtlich der Verlässlichkeitsstandards dem Hortbereich (2 Module: 11.30 bis 14.30 bzw. 15 Uhr und 11.30 bis 17 Uhr; in den Schulferien ganztägig). Diese Angebotsform wird vorrangig an Grundschulen eingeführt, die vom Hessischen Kultusministerium als "ganztägig arbeitende Schule" anerkannt sind. Die finanzielle Förderung orientiert sich an den für den Hortbereich geltenden Regelungen (pauschalierte platzbezogene Förderung; nach Betreuungszeit und Einkommen gestaffelte Elternentgelte mit der Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Wirtschaftsdienst Jugend und Familie gemäß § 90 SGB VIII). Bei "ganztägig arbeitenden Schulen" ist sicherzustellen, dass keine Parallelangebote entstehen. 6.4 Im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel können Träger der Frühbetreuung an den Grundschulen im Fall einer überdurchschnittlichen Nachfrage eine erhöhte Förderung erhalten, um Zusatzpersonal zu finanzieren. Frühbetreuungsangebote an den Grundstufen von Förderschulen in kommunaler Trägerschaft können unabhängig von der Schülerzahl bis zum Maximalbetrag der Förderrichtlinien aus dem Jahr 2000 (zurzeit 17.895,22 € pro Jahr) gefördert werden; den spezifischen pädagogischen und organisatorischen Anforderungen der Förderschulen ist Rechnung zu tragen. 6.5 Der Magistrat wird beauftragt, die bestehenden Förderrichtlinien zu überarbeiten und dabei die seit dem Jahr 2000 unveränderten, nach Schülerzahl gestaffelten Förderbeträge für die Frühbetreuungsangebote zu überprüfen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel ggf. anzupassen. 6.6 Grundschulen und Förderschulen in freier Trägerschaft können bei nachgewiesenem Bedarf im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in die Förderung einbezogen werden. Für sie besteht jedoch kein Anspruch auf Förderung. 6.7 Dieser Beschluss enthält keine Vorfestlegungen für zukünftige Haushaltspläne. Über den Umfang der Schaffung neuer bzw. Veränderung bestehender Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen wird bei der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne und der dazugehörigen mittelfristigen Finanzplanung auf der Basis des Bedarfs unter Berücksichtigung der Hortangebote jeweils neu entschieden. Dabei sind evtl. Veränderungen bei den aus Landesmitteln zu finanzierenden Leistungen zu berücksichtigen. 7. Es dient zur Kenntnis, dass 7.1 die flächendeckende Umstrukturierung mit dem Staatlichen Schulamt, den betroffenen Grundschulen, den Hortträgern bzw. ihren Dachverbänden und den Trägern der schulischen Betreuungsangebote frühzeitig erörtert und vorbereitet wurde; 7.2 die im Rahmen der Pilotphase gebildete Steuerungsgruppe ihre Arbeit fortgeführt hat und auch die flächendeckende Umstrukturierung der Hortangebote sowie der schulischen Betreuungsangebote begleiten wird; 7.3 der Magistrat beabsichtigt, die Kooperation von Schule, Betreuungsangeboten und Horten in allen Grundschulbezirken zu institutionalisieren und durch fachliche Impulse und Projekte qualitativ zu verbessern; 7.4 der Magistrat dem Ausschuss für Bildung und Integration über die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Umstrukturierung der Hort- und Betreuungsangebote im Herbst 2008 berichten wird. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main verfügt mit mehr als 9.200 Hort- und Schülerladen-Plätzen, mit nahezu flächendeckend eingerichteten Frühbetreuungsangeboten vor Unterrichtsbeginn und rund 2.100 Plätzen in der Über-Mittag-Betreuung über ein insgesamt gut ausgebautes Angebot an ergänzender Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder im Grundschulalter. Mit Beschluss vom 15.12.2005, § 10455, hat die Stadtverordnetenversammlung die Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots als Pilotphase ab 01.02.2006 beschlossen. Zu Beginn beteiligten sich 29 Grundschulbezirke, ab August 2006 kamen 5 weitere hinzu. Der Magistrat hat in seinem Erfahrungsbericht über das 1. Halbjahr der Pilotphase (B 496 vom 20.11.2006) eine insgesamt positive Bilanz ziehen können. Mit dieser Vorlage werden vor allem folgende Zielsetzungen verfolgt: - Der Abbau von Parallelangeboten am Vormittag wird dauerhaft und flächendeckend durch eine zeitliche Umstrukturierung aller kommunal finanzierten Hort- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter umgesetzt. Dabei wird zugleich eine stärkere Standardisierung und Vereinfachung bei den angebotenen Zeitmodulen und bei den Elternentgelten erreicht. - Zur Flankierung der Umsetzung der neuen Personalbemessung für den Hortbereich (§ 1017 vom 16.11.2006) werden eine Reihe von ergänzenden Regelungen für die Einrichtung und finanzielle Förderung von Betreuungsangeboten in Verantwortung des Schulträgers gemäß § 15 Hessisches Schulgesetz getroffen. Förderschulen und Schulen in freier Trägerschaft werden ausdrücklich einbezogen. - Das Ziel klarer Verantwortlichkeiten und verbesserter Kooperation hinsichtlich der Betreuungsverlässlichkeit und weiterer Themen soll in allen Grundschulbezirken weiterhin befördert werden. - Im Blick auf einen gezielten Ressourceneinsatz ergeben sich für die Stadt Frankfurt am Main zum einen Einspareffekte in Bezug auf Horte in städtischer und freier Trägerschaft, zum anderen kostenneutral deutlich verlängerte Betreuungszeiten am Nachmittag durch die Umstrukturierung der schulischen Betreuungsangebote in städtischer Trägerschaft. B. Alternativen keine C. Lösung Ausgangspunkt für den Abbau von Parallelangeboten am Vormittag sind die gesetzlichen Regelungen des Landes Hessen zur "verlässlichen Schule". Für den Grundschulbereich bestimmt § 17 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes: "Die Grundschule soll verlässliche Schulzeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Schulvormittage vorsehen. Die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 vier Zeitstunden und für die Jahrgangsstufen 3 und 4 fünf Zeitstunden dauern. Die Schule legt die nähere Ausgestaltung des Zeitrahmens in eigener Verantwortung fest." Weiter gilt seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der neu eingefügte § 15a des Hessischen Schulgesetzes [ "Vertretung bei Unterrichtsausfall (Verlässliche Schule)", die sog. "Unterrichtsgarantie Plus"]: "(1) Die Schulen treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen zur Gewährleistung einer vollständigen Unterrichtsversorgung. Dazu können sie auch Vertretungskräfte, die nicht der Schule angehören und für den einzelnen Vertretungsfall für einen Zeitraum bis zu fünf Wochen herangezogen werden können (externe Vertretungskräfte), beschäftigen. [ ...]" Diese Vorschrift wird konkretisiert durch die "Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schule nach § 15a Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes" vom 21.07.2006. Für die Umstrukturierung der Hortöffnungszeiten auf die Zeit von 11.30 bis 17 Uhr bzw. ganztägig in den Schulferien (abzüglich regulärer Schließzeiten) liegt mit dem Beschluss zur Einführung einer neuen Personalbemessung für den Kindergarten- und Hortbereich (§ 1017 vom 16.11.2006) bereits seit längerem eine Grundsatzentscheidung der städtischen Gremien vor. Nach der erfolgreichen Erprobung in den 34 Pilot-Grundschulbezirken und nach Einführung der sog. "Unterrichtsgarantie Plus" ab dem Schuljahr 2006/07 wurde die flächendeckende Umsetzung mit Wirkung ab 01.01.2008 in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und den Trägern bzw. Dachverbänden des Kita-Bereichs eingeleitet. Der Ausschuss für Bildung und Integration wurde in der Sitzung am 19.03.2007 über die weiteren Planungen informiert. Die stellenplanmäßigen und finanziellen Auswirkungen sind im Haushaltsplan 2007 und im Entwurf des Haushaltsplans 2008 bereits berücksichtigt. Die Vorlage dient daher bezogen auf den Hortbereich der zusammenfassenden Information und Festlegung. Im Hinblick auf die Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen, die die Stadt Frankfurt am Main als Schulträger gemäß § 15 Hessisches Schulgesetz seit Anfang 1990 eingerichtet, ab dem Jahr 2000 neu strukturiert (vgl. B 455 vom 16.06.2000) und seither erheblich ausgeweitet hat, ist eine Weiterentwicklung der Regelungen und Fördermodalitäten erforderlich, um neueren Entwicklungen und geänderten Rahmenbedingungen besser gerecht werden zu können. Für folgende Teilbereiche sind Umstrukturierungen bzw. neue Regelungen vorgesehen: - Die zurzeit noch an 9 Grundschulen bestehenden Betreuungsangebote in städtischer Trägerschaft werden ab 01.08.2008 zeitlich umstrukturiert, um auch hier Parallelangebote am Vormittag abzubauen; - um ein möglichst lückenloses System für die Jahrgänge 1 bis 4 zu schaffen, ist auch die Einrichtung und Finanzierung von Betreuungsangeboten an den Grundstufen der Förderschulen ausdrücklich einbezogen (bisher Projekte an 2 Schulen); - die bestehenden Über-Mittag-Betreuungen sollen schrittweise umstrukturiert und nach Möglichkeit ausgeweitet werden, was in vielen Fällen auch eine stärkere Professionalisierung der Träger erforderlich machen wird; - "Erweiterte Betreuung" wird als neue Angebotsform, die bereits an 6 Grundschulen mit rd. 380 Plätzen erprobt wird, eingerichtet (Theobald-Ziegler-Schule, Liebfrauenschule, Grundschule Riedberg, Grundschule Frankfurter Bogen, zurzeit noch Außenstelle Th.-Ziegler-Schule, Linnéschule, Friedrich-Fröbel-Schule). Dadurch kann ein Teil des noch immer hohen Platzbedarfs gedeckt und zugleich die Entwicklung von Grundschulen zu Ganztagsschulen befördert werden. - in die finanzielle Förderung können - allerdings nachrangig zu den öffentlichen Schulen - auch Grund- und Förderschulen in freier Trägerschaft einbezogen werden; angesichts zahlreicher Neugründungen und neuer Initiativen war im Interesse von Planungs- und Rechtssicherheit bei der Antragsberatung eine ausdrückliche Festlegung erforderlich; - vorgesehen ist auch ein Auftrag an den Magistrat zur Überarbeitung der aus dem Jahr 2000 stammenden Fördermodalitäten. Zur Begleitung der Umstrukturierung wird die bestehende Steuerungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Stadtschulamtes (in der Funktion als Schulträger und als öffentlicher Jugendhilfeträger), der beteiligten Schulen und der Dachverbände sowie größeren Träger von Hortangeboten in Frankfurt am Main zunächst bis Herbst 2008 fortgeführt. D. Kosten Durch die zeitliche Umstrukturierung des Hortangebots in Frankfurter Kindertageseinrichtungen mit dem Ziel eines den Abbaus von Parallelangeboten am Vormittag werden dauerhaft Einspareffekte in den Produktgruppen 20.03 (Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Kindertagespflege) und 20.02 (Betrieb städtischer Kitas - künftig: Wirtschaftsplan des neuen Eigenbetriebs) erzielt. Die durch Umstrukturierung im Hortbereich erwirtschafteten Ressourcen tragen zur Finanzierung der Verbesserung der Personalbemessung im Kindergartenbereich bei. Diese Auswirkungen sind bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2008 berücksichtigt. Die Umsetzung der in der Vorlage genannten Finanzierungsmodalitäten bei den schulischen Betreuungsangeboten in freier Trägerschaft erfolgt im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Während das auf die Pilotphase befristete, aus städtischen Mitteln finanzierte Unterstützungssystem" am Vormittag ab 01.08.2007 weggefallen ist, wird - zunächst befristet auf ein Jahr - im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel ein Kooperationsbudget eingerichtet: Für Maßnahmen die die Zusammenarbeit zwischen den Horten, den Schulen und den Betreuungen befördern, kann auf Antrag ein Budget in Höhe von maximal 1.000,00 € / Jahr pro Schulbezirk zur Verfügung gestellt werden. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen seit mehreren Jahren pro Schuljahr einen Betrag von 409.000 € als anteilige Finanzierung der Betreuungsangebote des Schulträgers zuweist. Dieser Betrag errechnet sich als Summe eines Pauschalbetrags in Höhe von 5.112,92 € pro Grundschule und Grundstufe an Lernhilfe- und Sprachheilschule (letztere, sofern es sich nicht um Ganztagsschulen handelt). Im Haushaltsplan 2007 standen 1.540.000 € für die Finanzierung von Betreuungsangeboten in freier Trägerschaft an Grund- und Förderschulen zur Verfügung. Im Entwurf des Haushaltsplans 2008 wurde der Ansatz auf jährlich 2.405.000 € für 2008 und die Folgejahre bis 2011 erhöht. Diese Ansätze reichen aus, um ein flächendeckendes Angebot der Frühbetreuung (vgl. Ziff. 6.1.) an den Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen, die bestehenden Über-Mittag-Betreuungsangebote (vgl. Ziff. 6.2), die ggf. erforderlichen zusätzlichen Über-Mittag-Angebote (als Folge von Umstrukturierungen gemäß Ziff. 5) und den Bestand an Plätzen mit "erweiterter Betreuung" (vgl. Ziff. 6.3; an zurzeit 6 Standorten mit den Horten vergleichbaren zeitlichen und personellen Standard) zu finanzieren. Weiter sind jährlich rund 1.000.000 € zur Finanzierung des Personalaufwandes für die städtischen Betreuungskräfte an zurzeit 9 Frankfurter Grundschulen veranschlagt. Für diese Betreuungsangebote in städtischer Trägerschaft sind im Entwurf des Haushaltsplans 2008 Elternentgelte in Höhe von 135.000 € veranschlagt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.06.2000, B 455 Vortrag des Magistrats vom 16.09.2005, M 198 Anfrage vom 05.07.2006, A 12 Vortrag des Magistrats vom 01.09.2006, M 175 Bericht des Magistrats vom 20.11.2006, B 496 Bericht des Magistrats vom 11.05.2007, B 259 Bericht des Magistrats vom 08.12.2008, B 823 Vortrag des Magistrats vom 03.07.2009, M 144 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 59 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.01.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung der KAV am 04.02.2008, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 7 dient zur Kenntnis. 19. Sitzung des OBR 12 am 08.02.2008, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 11.02.2008, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2008, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. 20. Sitzung des OBR 2 am 11.02.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 7 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 11.02.2008, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 7 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU und 1 GRÜNE; SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 13 am 12.02.2008, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 7 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 12.02.2008, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und E.L. (= Ablehnung) 19. Sitzung des OBR 10 am 12.02.2008, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 4 am 12.02.2008, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 6 am 12.02.2008, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 12.02.2008, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 12.02.2008, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 598 2008 1. Der Vorlage M 7 wird unter Hinweis auf V 598 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Punkt 3 gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 14.02.2008, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2008, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der CDU wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 7 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2008, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2008, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2008, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 21. Sitzung des OBR 2 am 03.03.2008, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 21. Sitzung des OBR 3 am 06.03.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 19. Sitzung des OBR 9 am 06.03.2008, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage M 7 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 10.03.2008, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.03.2008, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2008, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3685, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.2008 Aktenzeichen: 40 4

Verknüpfte Vorlagen