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Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH hier: Konsortialvertrag Verlängerung der Verhandlungsfrist

Vorlagentyp: M

Begründung

A. Allgemeines

Mit Beschlussfassung vom 17.12.2015 (§ 6612, M 188) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Abschluss des Konsortialvertrages der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH zugestimmt. Nach § 10 Konsortialvertrag eröffnet sich im Jahr 2022 die Möglichkeit zu Neuverhandlungen des Konsortialvertrages. Der Magistrat hat am 08.07.2022 beschlossen, diese Option zu nutzen und hat den Mitgesellschafter Main-Taunus-Kreis am 15.07.2022 zu Neuverhandlungen aufgerufen. Nach § 20 Konsortialvertrag ist innerhalb von drei Monaten ab dem Verhandlungsaufruf eine Einigung über die Verhandlungsergebnisse zu erreichen. Bereits im Vorfeld des Verhandlungsaufrufes hat sich in Abstimmung mit dem Main-Taunus-Kreis gezeigt, dass die Gegenstände der Neuverhandlungen zu umfangreich und zu komplex sind, um sie innerhalb von drei Monaten ausverhandeln zu können. Insbesondere hat die Covid-19-Pandemie seit dem Jahr 2020 den Krankenhausbetrieb erheblich beeinflusst. Hinzu kamen seit Gründung des Klinikverbundes wesentliche gesetzliche Veränderungen in der Krankenhausfinanzierung (bspw. Pflegepersonal-Stärkungsgesetz). Auch ergeben sich Ansatzpunkte zur Vereinbarung zukunftsrelevanter Vertragsinhalte, die teilweise außerhalb der vertraglich abgegrenzten Verhandlungsgegenstände nach § 10 Konsortialvertrag liegen. Zu deren Abgrenzung bzw. Vereinbarung ist voraussichtlich erhöhter Beratungsaufwand erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Main-Taunus-Kreis abgestimmt, dass eine dreimonatige Verhandlungsdauer zu kurz ist und die Frist nach § 20 Konsortialvertag durch ein festes Datum zum Erreichen einer Einigung ersetzt werden soll. Der 31.03.2023 wird als realistisches Datum für eine Einigung angesehen. Im Zusammenhang mit der Friständerung erfolgt eine weitere Anpassung, die eine Vertragslücke schließt, auf die der beauftragte Notar hingewiesen hat.

B. Finanzielle Auswirkungen

Zur Verlängerung der Verhandlungsfrist besteht keine Alternative. Ein ungeregeltes Überschreiten der Verhandlungsfrist kann nach § 20 Konsortialvertrag die Auflösung des Klinikverbundes auslösen, woraus sich für die Stadt Frankfurt am Main nicht kalkulierbare Risiken ergeben würden.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Der Konsortialvertrag wird durch notariell beurkundete Vertragsänderung angepasst.

D. Klimaschutz

Die notwendigen Notargebühren für die Änderung des Konsortialvertrages trägt die Gesellschaft. Darüber hinaus entstehen lediglich Kosten für den verwaltungstechnischen Vollzug.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 13
OBR 6
TO I, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung 10
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke CDU ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Sitzung 10
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 13
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Sitzung 15
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 53
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen