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Zusammenschluss der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH mit der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2016 unter dem Dach der Klinikum Frankfurt-Main-Taunus GmbH; hier. Einstellung in die Kapitalrücklage/Bereitstellun

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.11.2017, M 217 Betreff: Zusammenschluss der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH mit der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2016 unter dem Dach der Klinikum Frankfurt-Main-Taunus GmbH; hier. Einstellung in die Kapitalrücklage/Bereitstellung von Mitteln gemäß § 100 Absatz 1 HGO Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6612 (M 188) I. Der Zuführung von 19,4 Mio. € in die Kapitalrücklage der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH wird zugestimmt. II. Zur Deckung des darüber hinaus gehenden Betrages in Höhe von 11,1 Mio. € wird der Magistrat beauftragt, die noch fehlende Deckung im Zuge des Jahresabschlusses 2017 herzustellen. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt im Rahmen der Gründung des Klinikverbundes (M 188 vom 13.11.2015) u.a. nachfolgende Zahlungsverpflichtungen übernommen hat: a) Die Einzahlung in das Eigenkapital der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH als Zuzahlung in das Nettoumlaufvermögen auf Grundlage des § 5 Abs. 2 des Einbringungsvertrages in Höhe von 13,5 Mio. €. b) Die Einzahlung in das Eigenkapital der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH als Wertausgleich auf Grundlage des § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Konsortialvertrages in Höhe von 5,9 Mio. €. IV. Es dient weiter zur Kenntnis, dass abweichend von Beschlussziffer IV. des M 188 vom 13.11.2015 ein Betrag von 8,3 Mio. € aus den im Ergebnishaushalt der Produktgruppe 19.06, Kontengruppe 71, für Restrukturierungszwecke im Klinikum Frankfurt Höchst, z. B. für personalbezogene Abfindungsmaßnahmen oder materialkostenbezogene Beratungsprojekte, bereitgestellten Mitteln, die laut Wirtschaftsplan des Klinikums Frankfurt Höchst erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, zur teilweisen Deckung dieser Kapitaleinlage herangezogen werden. Zur Restrukturierung stehen sodann noch 17,0 Mio. € zur Verfügung. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat im Rahmen der Gründung des Klinikverbundes mit dem Main-Taunus Kreis 94 % des Stammkapitals der Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH eingebracht. Im Einbringungsvertrag hat sie die Garantie erklärt, eine Einzahlung in das Eigenkapital in Höhe des 1,5-fachen Monatsumsatzes der KFH GmbH bezogen auf den Umsatz des Jahres 2015 vorzunehmen. Die Ermittlung des angegebenen Monatsumsatzes erfolgte auf Basis eines ebenfalls im Einbringungsvertrag festgelegten Berechnungsschemas (§ 5 Abs. 2) und beträgt 13,5 Mio. €. Darüber hinaus hat sich die Stadt Frankfurt in dem mit dem Main-Taunus-Kreis abgeschlossenen Konsortialvertrag verpflichtet, eine Zuzahlung in das Eigenkapital der KFH GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB in bar zu leisten, wenn der Main-Taunus Kreis seiner Verpflichtung zur wirtschaftlichen Übernahme der Finanzverbindlichkeiten der Kliniken des Main-Taunus-Kreises nachgekommen ist und auf Basis eines festgelegten Berechnungsschemas ein positiver Ausgleichsbetrag errechnet wurde. Der Main-Taunus-Kreis ist seiner Verpflichtung nachgekommen und es wurde ein von der Stadt Frankfurt zu entrichtender Ausgleichsbetrag in Höhe von 5,9 Mio. € ermittelt. B - Alternativen Keine. C - Lösung Zuführung von 19,4 Mio. € in die Eigenkapitalrücklage der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH. Die Forderung der Geschäftsführung der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH über 19,4 Mio. € ging am 13.09.2017 ein. Sie ist werthaltig und entsprechend der vereinbarten Zahlungskonditionen fällig. D - Kosten 1. Investitionsbedarf: 19.400 T€ 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2017 3. Zugehörige Folgeinvestitionen: - keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine b) Sachkosten - keine c) Kapitalkosten p.a.: Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung (19.400.000 € x 2,75 %) 533.500 € 5. Jahreserträge: - keine 6. Leistungen Dritter: - keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.11.2014, M 188 Vortrag des Magistrats vom 10.11.2014, M 190 Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 188 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.12.2017, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 16. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 11.12.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Ablehnung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2114, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 54

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