Zusammenschluss der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH mit der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2016 unter dem Dach der Klinikum Frankfurt-Main-Taunus GmbH; hier. Einstellung in die Kapitalrücklage/Bereitstellun
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 10.11.2017, M 217 Betreff: Zusammenschluss der Klinikum
Frankfurt Höchst GmbH mit der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH mit
wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2016 unter dem Dach der Klinikum
Frankfurt-Main-Taunus GmbH; hier. Einstellung in die
Kapitalrücklage/Bereitstellung von Mitteln gemäß § 100 Absatz 1 HGO
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6612 (M 188) I. Der Zuführung von 19,4 Mio. € in die
Kapitalrücklage der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH wird zugestimmt. II. Zur Deckung des darüber hinaus gehenden Betrages
in Höhe von 11,1 Mio. € wird der Magistrat beauftragt, die noch fehlende Deckung im
Zuge des Jahresabschlusses 2017 herzustellen. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt
im Rahmen der Gründung des Klinikverbundes (M 188 vom 13.11.2015) u.a.
nachfolgende Zahlungsverpflichtungen übernommen hat: a) Die Einzahlung in das Eigenkapital
der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH als Zuzahlung in das Nettoumlaufvermögen auf
Grundlage des § 5 Abs. 2 des Einbringungsvertrages in Höhe von 13,5 Mio.
€. b) Die Einzahlung in das Eigenkapital
der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH als Wertausgleich auf Grundlage des § 10
Abs. 1 Nr. 2 des Konsortialvertrages in Höhe von 5,9 Mio. €. IV. Es dient weiter zur
Kenntnis, dass abweichend von Beschlussziffer IV. des M 188 vom 13.11.2015 ein
Betrag von 8,3 Mio. € aus den im Ergebnishaushalt der Produktgruppe 19.06,
Kontengruppe 71, für Restrukturierungszwecke im Klinikum Frankfurt Höchst, z.
B. für personalbezogene Abfindungsmaßnahmen oder materialkostenbezogene
Beratungsprojekte, bereitgestellten Mitteln, die laut Wirtschaftsplan des
Klinikums Frankfurt Höchst erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden,
zur teilweisen Deckung dieser Kapitaleinlage herangezogen werden. Zur
Restrukturierung stehen sodann noch 17,0 Mio. € zur Verfügung. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat im Rahmen der
Gründung des Klinikverbundes mit dem Main-Taunus Kreis 94 % des Stammkapitals
der Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH eingebracht. Im Einbringungsvertrag hat sie
die Garantie erklärt, eine Einzahlung in das Eigenkapital in Höhe des
1,5-fachen Monatsumsatzes der KFH GmbH bezogen auf den Umsatz des Jahres 2015
vorzunehmen. Die Ermittlung des angegebenen Monatsumsatzes erfolgte auf Basis
eines ebenfalls im Einbringungsvertrag festgelegten Berechnungsschemas (§ 5
Abs. 2) und beträgt 13,5 Mio. €. Darüber hinaus hat sich die Stadt Frankfurt in dem
mit dem Main-Taunus-Kreis abgeschlossenen Konsortialvertrag verpflichtet, eine
Zuzahlung in das Eigenkapital der KFH GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB
in bar zu leisten, wenn der Main-Taunus Kreis seiner Verpflichtung zur
wirtschaftlichen Übernahme der Finanzverbindlichkeiten der Kliniken des
Main-Taunus-Kreises nachgekommen ist und auf Basis eines festgelegten
Berechnungsschemas ein positiver Ausgleichsbetrag errechnet wurde. Der Main-Taunus-Kreis ist seiner Verpflichtung
nachgekommen und es wurde ein von der Stadt Frankfurt zu entrichtender
Ausgleichsbetrag in Höhe von 5,9 Mio. € ermittelt. B - Alternativen Keine. C - Lösung Zuführung von 19,4 Mio. € in die
Eigenkapitalrücklage der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH. Die Forderung der
Geschäftsführung der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH über 19,4 Mio. €
ging am 13.09.2017 ein. Sie ist werthaltig und entsprechend der vereinbarten
Zahlungskonditionen fällig. D - Kosten
1.
Investitionsbedarf:
19.400 T€
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit
Angabe der Jahresraten: 2017 3. Zugehörige
Folgeinvestitionen:
- keine 4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
- keine
b) Sachkosten - keine
c) Kapitalkosten p.a.:
Durchschnittliche
kalkulatorische Verzinsung (19.400.000 € x 2,75 %)
533.500 € 5. Jahreserträge:
- keine
6. Leistungen Dritter:
- keine 7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen - keine Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 10.11.2014, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 10.11.2014, M 190
Vortrag des
Magistrats vom 13.11.2015, M 188
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
15.11.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6
am 05.12.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.12.2017, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 217 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (=
Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (=
Enthaltung) 16. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 11.12.2017, TO I, TOP
10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 217 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (=
Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Ablehnung)
17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO II, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 217 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und
FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 33
Beschluss: Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD
und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 2114, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 54