Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Bericht
Der Magistrat hat nachfolgenden Bericht der Geschäftsführung zum Prüfauftrag erhalten. Die Geschäftsführung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH hatte bereits mehrfach das weitere Bestehen der Klinikapotheke prüfen lassen und in verschiedenen Gremien detailliert dargelegt, dass die Klinikapotheke am Standort Höchst zukünftig nur mit einem erheblichen zusätzlichen Kosten- und Investitionsaufwand, verbunden mit merklichen negativen Deckungsbeiträgen, weiterbetrieben werden kann. Zusätzlich dazu würden hohe Interimskosten für die Zeit nach der Fertigstellung des Ersatzneubaus bis zur Fertigstellung des Funktionsgebäudes anfallen. Auch der finanziell bedeutende Sachverhalt, dass die Zytostatika-Therapie ein sehr stark reglementierter Bereich auf medizinischer/pharmazeutischer, wie auch auf finanzieller Ebene ist und die Erlöse hieraus perspektivisch die stetig steigenden Kosten nicht mehr decken werden, ist zu beachten und wurde ebenfalls bereits mehrfach erläutert. Unter Abwägung der wirtschaftlichen und organisatorischen Auswirkungen wurde von der Geschäftsführung und Aufsichtsrat nach sorgfältiger Beurteilung der Fakten beschlossen, die Klinikapotheke am Standort Höchst im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an einen externen Apothekendienstleister zu vergeben. Die Geschäftsführung sieht hierin auch ihre Verantwortung zum Gesellschafter und dem Unternehmen, das Klinikum unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auszurichten. Neben den beschriebenen positiven wirtschaftlichen Aspekten durch die Vergabe der Apotheke an einen externen Dienstleister können durch die Implementierung medizinischer Leistungen (ambulantes OP-Zentrum, Ärztezentrum) im K-Bau zusätzliche Erlöse für das Klinikum erwirtschaftet werden. Ein Behalt der Klinikapotheke, mit erkennbarer Unwirtschaftlichkeit, kann von der Geschäftsführung nicht vertreten werden. Gegenüber der Vergabe der Krankenhausapotheke an einen externen Dienstleister besteht aus Sicht der Geschäftsführung keine wirtschaftliche Alternative.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme