Finanzielle Entlastung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme von Kosten in jenen Bereichen, in denen die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Wahrnehmung von Sonderaufgaben im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) finanzielle Sonderbe
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 10.11.2014, M
190 Betreff: Finanzielle Entlastung der Klinikum
Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme von Kosten in jenen Bereichen, in denen
die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Wahrnehmung von Sonderaufgaben im
allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) finanzielle Sonderbelastungen wie
Wettbewerbsnachteile erfährt hier: Mehrkostenvorlage
I. Der befristeten Übernahme
von Kosten für die Wahrnehmung von Sonderaufgaben im allgemeinen
wirtschaftlichen Interesse (DAWI) durch die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH wird
zugestimmt. II. Im laufenden Haushaltsjahr 2014
erfolgt die Deckung der Überschreitung in der Produktgruppe 19.06 in Höhe von
8.469.000 € vorrangig aus vorhandenen Mitteln des Dezernates Umwelt und
Gesundheit und nur, sofern diese nicht ausreichen bzw. nachweislich fest
verplant sind, aus allgemeinen Haushaltsmitteln. III. Eine Bezuschussung in den
Folgejahren bis 2020 ist ebenso zu gewährleisen, die entsprechenden Zahlen sind
im Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 bzw. in der zugehörigen Finanzplanung
bis 2018 bereits enthalten. Begründung: A. Zielsetzung Sicherung des Standortes des Klinikums Frankfurt
Höchst und damit der bedarfsgerechten Krankenhausversorgung im Westen der Stadt
Frankfurt am Main, insbesondere im Stadtteil Höchst und den angrenzenden
Stadtteilen sowie der Wettbewerbsfähigkeit bis zum Einsetzen der durch die
Kooperation mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises erhofften Effekte. B. Alternativen Wird das Klinikum nicht durch diese Maßnahme sowie
die parallel anstehende zeitlich befristete Übernahme anteiliger Personalkosten
(ZVK-Beiträge) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes
"Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst" finanziell
bezuschusst, wird aufgrund des fehlenden Eigenkapitals das Klinikum wegen
Insolvenz abgewickelt werden müssen. C. Lösung Aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen
Lage der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH ergreift der Magistrat verschiedene
Maßnahmen, um die organisatorischen wie finanziellen Strukturen des
Krankenhauses nachhaltig zu festigen und zukunftsfähig zu gestalten. Der Magistrat lässt gemäß Auftrag der
Stadtverordnetenversammlung aktuell die Möglichkeiten eines
gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses des Klinikums Höchst mit den
Kliniken des Main-Taunus-Kreises prüfen und ein entsprechendes Vertragswerk
entwickeln, welches dann der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung
vorgelegt wird. Unabhängig
davon ist sicherzustellen, dass die für die Standortsicherung notwendigen
Zuschüsse und Investitionen geleistet werden. Deshalb erhält das Klinikum zum einen finanzielle
Unterstützung durch die Übernahme anteiliger Personalkosten im Eigenbetrieb -
hier Kosten der Zusatzversorgungskasse. Zur Gewährleistung der operativen Handlungsfähigkeit
bedarf es zum anderen in jenen Bereichen zusätzlicher finanzieller
Unterstützung, in denen das Klinikum durch die Wahrnehmung spezieller Aufgaben
im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse oder aber durch finanzielle
Rahmenbedingungen, die nicht marktüblich sind bzw. die ein privater Dritter
aufgrund unzureichender Renditeerwartungen nicht wahrnehmen würde,
Wettbewerbsnachteile hat. Zu diesem Zweck hat der Magistrat einen Betrauungsakt
erlassen. Im Einzelnen
handelt es sich um folgende Sonderaufgaben und Sonderbelastungen, die über die
Pflichtaufgaben als Krankenhaus entsprechend dem hessischen Krankenhausgesetz
hinausgehen: a. Betrieb einer ambulanten Zentralen
Notaufnahme (ZNA) b. Betrieb
einer Notfallambulanz Augenklinik c. Betrieb einer Notfallambulanz Kinderklinik d. Betrieb einer Schule für
operationstechnische Assistenten e. Vorhaltung von 25 Notfallbetten für einen
Katastrophenfall (Industriepark Höchst bzw. Flughafen Frankfurt am Main)
f. Aufrechterhaltung des Betriebs
in dem sanierungsbedürftigen Altbau bis zur Herstellung des geplanten Neubaus
und dadurch bedingte finanzielle Nachteile wie Zusatzaufwand an Energiekosten
sowie zusätzlicher Instandhaltungsaufwand für den Altbau bis zur Fertigstellung
des Neubau a)
Zusatzaufwand an Energiekosten b) Zusätzlicher Instandhaltungsaufwand für
den Altbau bis zur Fertigstellung des Neubaus Die Zuschüsse belaufen sich in 2014 auf rund
8.469.000,00 Euro [8.241.000,00 € zuzüglich eines Gewinnzuschlags
von 228.000 € (= 4 % auf Sonderaufgaben im medizinischen Bereich von
insgesamt 5.711.000,00 €)]. Für deren Verwendung führt die Klinikum
Frankfurt Höchst GmbH einen Nachweis entsprechend der Betrauung. Die Zuschüsse
reduzieren sich im Verlauf des Bewilligungszeitraums. Unter anderem wird der
Nachteilsausgleich für Mehraufwand an Energiekosten und Instandhaltung nur bis
zum Bezug des Neubaus gewährt. Entsprechend werden die Zuschüsse angepasst.
Aufstellung der
Defizite je Bereich Plan in T€ 2014
Zentrale Notaufnahme
(3.061)
Notfallambulanz Kinderklinik
(937)
Notfallambulanz Augenklinik
(600)
Mehrkosten Instandhaltung
(1.928)
Mehrkosten Energie
(602)
Schule
für Operationstechnische Assistenten
(350)
Vorhaltekosten Notfallbetten
(763)
Summe (8.241) Der Aufsichtsrat des Klinikums Höchst ist über beide
avisierten Maßnahmen informiert. D. Kosten Durch die Übernahme der Kosten für die Wahrnehmung
von im öffentlichen Interesse liegenden Sonderaufgaben entstehen der Stadt
Kosten in Höhe von jährlich zunächst rd. 8,5 Millionen Euro. Die Kosten für 2014 werden aus allgemeinen
Deckungsmitteln finanziert, sofern die Mittel in dieser Höhe nicht aus dem
vorhandenen Budget des Dezernates Umwelt und Gesundheit getragen werden können.
Für die Jahre 2015 und 2016 sowie darüber hinaus sind entsprechende Mittel in
den Doppelhaushalt bzw. die mittelfristige Finanzplanung mit leicht
ansteigender Tendenz (2015 = 8.586 T€; 2016 = 8.800 T€; 2017 = 9.020
T€, 2018 = 9.246 T€) bereits eingearbeitet. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
11.12.2014, NR 1086
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.11.2015, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 10.11.2017, M 217
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6
am 02.12.2014, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 190 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 11.12.2014, TO I, TOP 46
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1086 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und RÖMER (M 190 =
Annahme) 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 26
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1086 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER
gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 190 = Annahme) REP (M190 und NR 1086 =
Annahme) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1086 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
RÖMER und REP (= Annahme) 24. Sitzung der KAV am 12.01.2015, TO I,
TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 190 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 5381, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 Aktenzeichen: 54