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Finanzielle Entlastung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme von Kosten in jenen Bereichen, in denen die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Wahrnehmung von Sonderaufgaben im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) finanzielle Sonderbe

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.11.2014, M 190 Betreff: Finanzielle Entlastung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme von Kosten in jenen Bereichen, in denen die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Wahrnehmung von Sonderaufgaben im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) finanzielle Sonderbelastungen wie Wettbewerbsnachteile erfährt hier: Mehrkostenvorlage I. Der befristeten Übernahme von Kosten für die Wahrnehmung von Sonderaufgaben im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) durch die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH wird zugestimmt. II. Im laufenden Haushaltsjahr 2014 erfolgt die Deckung der Überschreitung in der Produktgruppe 19.06 in Höhe von 8.469.000 € vorrangig aus vorhandenen Mitteln des Dezernates Umwelt und Gesundheit und nur, sofern diese nicht ausreichen bzw. nachweislich fest verplant sind, aus allgemeinen Haushaltsmitteln. III. Eine Bezuschussung in den Folgejahren bis 2020 ist ebenso zu gewährleisen, die entsprechenden Zahlen sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 bzw. in der zugehörigen Finanzplanung bis 2018 bereits enthalten. Begründung: A. Zielsetzung Sicherung des Standortes des Klinikums Frankfurt Höchst und damit der bedarfsgerechten Krankenhausversorgung im Westen der Stadt Frankfurt am Main, insbesondere im Stadtteil Höchst und den angrenzenden Stadtteilen sowie der Wettbewerbsfähigkeit bis zum Einsetzen der durch die Kooperation mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises erhofften Effekte. B. Alternativen Wird das Klinikum nicht durch diese Maßnahme sowie die parallel anstehende zeitlich befristete Übernahme anteiliger Personalkosten (ZVK-Beiträge) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes "Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst" finanziell bezuschusst, wird aufgrund des fehlenden Eigenkapitals das Klinikum wegen Insolvenz abgewickelt werden müssen. C. Lösung Aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH ergreift der Magistrat verschiedene Maßnahmen, um die organisatorischen wie finanziellen Strukturen des Krankenhauses nachhaltig zu festigen und zukunftsfähig zu gestalten. Der Magistrat lässt gemäß Auftrag der Stadtverordnetenversammlung aktuell die Möglichkeiten eines gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises prüfen und ein entsprechendes Vertragswerk entwickeln, welches dann der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird. Unabhängig davon ist sicherzustellen, dass die für die Standortsicherung notwendigen Zuschüsse und Investitionen geleistet werden. Deshalb erhält das Klinikum zum einen finanzielle Unterstützung durch die Übernahme anteiliger Personalkosten im Eigenbetrieb - hier Kosten der Zusatzversorgungskasse. Zur Gewährleistung der operativen Handlungsfähigkeit bedarf es zum anderen in jenen Bereichen zusätzlicher finanzieller Unterstützung, in denen das Klinikum durch die Wahrnehmung spezieller Aufgaben im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse oder aber durch finanzielle Rahmenbedingungen, die nicht marktüblich sind bzw. die ein privater Dritter aufgrund unzureichender Renditeerwartungen nicht wahrnehmen würde, Wettbewerbsnachteile hat. Zu diesem Zweck hat der Magistrat einen Betrauungsakt erlassen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Sonderaufgaben und Sonderbelastungen, die über die Pflichtaufgaben als Krankenhaus entsprechend dem hessischen Krankenhausgesetz hinausgehen: a. Betrieb einer ambulanten Zentralen Notaufnahme (ZNA) b. Betrieb einer Notfallambulanz Augenklinik c. Betrieb einer Notfallambulanz Kinderklinik d. Betrieb einer Schule für operationstechnische Assistenten e. Vorhaltung von 25 Notfallbetten für einen Katastrophenfall (Industriepark Höchst bzw. Flughafen Frankfurt am Main) f. Aufrechterhaltung des Betriebs in dem sanierungsbedürftigen Altbau bis zur Herstellung des geplanten Neubaus und dadurch bedingte finanzielle Nachteile wie Zusatzaufwand an Energiekosten sowie zusätzlicher Instandhaltungsaufwand für den Altbau bis zur Fertigstellung des Neubau a) Zusatzaufwand an Energiekosten b) Zusätzlicher Instandhaltungsaufwand für den Altbau bis zur Fertigstellung des Neubaus Die Zuschüsse belaufen sich in 2014 auf rund 8.469.000,00 Euro [8.241.000,00 € zuzüglich eines Gewinnzuschlags von 228.000 € (= 4 % auf Sonderaufgaben im medizinischen Bereich von insgesamt 5.711.000,00 €)]. Für deren Verwendung führt die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH einen Nachweis entsprechend der Betrauung. Die Zuschüsse reduzieren sich im Verlauf des Bewilligungszeitraums. Unter anderem wird der Nachteilsausgleich für Mehraufwand an Energiekosten und Instandhaltung nur bis zum Bezug des Neubaus gewährt. Entsprechend werden die Zuschüsse angepasst. Aufstellung der Defizite je Bereich Plan in T€ 2014 Zentrale Notaufnahme (3.061) Notfallambulanz Kinderklinik (937) Notfallambulanz Augenklinik (600) Mehrkosten Instandhaltung (1.928) Mehrkosten Energie (602) Schule für Operationstechnische Assistenten (350) Vorhaltekosten Notfallbetten (763) Summe (8.241) Der Aufsichtsrat des Klinikums Höchst ist über beide avisierten Maßnahmen informiert. D. Kosten Durch die Übernahme der Kosten für die Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Sonderaufgaben entstehen der Stadt Kosten in Höhe von jährlich zunächst rd. 8,5 Millionen Euro. Die Kosten für 2014 werden aus allgemeinen Deckungsmitteln finanziert, sofern die Mittel in dieser Höhe nicht aus dem vorhandenen Budget des Dezernates Umwelt und Gesundheit getragen werden können. Für die Jahre 2015 und 2016 sowie darüber hinaus sind entsprechende Mittel in den Doppelhaushalt bzw. die mittelfristige Finanzplanung mit leicht ansteigender Tendenz (2015 = 8.586 T€; 2016 = 8.800 T€; 2017 = 9.020 T€, 2018 = 9.246 T€) bereits eingearbeitet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.12.2014, NR 1086 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 188 Vortrag des Magistrats vom 10.11.2017, M 217 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 190 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 11.12.2014, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1086 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und RÖMER (M 190 = Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 26 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1086 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 190 = Annahme) REP (M190 und NR 1086 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1086 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) 24. Sitzung der KAV am 12.01.2015, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 190 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5381, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 Aktenzeichen: 54

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