Finanzielle Entlastung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme anteiliger Personalkosten (ZVK-Beiträge) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 10.11.2014, M 188 Betreff: Finanzielle Entlastung der
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme anteiliger Personalkosten
(ZVK-Beiträge) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes
Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, §
6873 (M 165) I. Der befristeten Übernahme der ZVK-Beiträge durch
den Eigenbetrieb "Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst"
zuzustimmen. II. Den § 12 Absatz 2 des
Personalgestellungsvertrags vom 28.08.2009 entsprechend wie folgt zu
ergänzen: [...]"Von der Erstattungspflicht
ausgenommen sind die Kosten, die dem Eigenbetrieb durch die Versicherung der
personalgestellten Beschäftigten bei der ZVK Frankfurt in den Jahren 2014 bis
2018 entstehen. Es handelt sich hierbei insbesondere um den Arbeitgeberanteil
an der Umlage sowie das Sanierungsgeld. Diese Kosten werden allein vom
Eigenbetrieb getragen." III. Die Deckung der Überschreitung i. H. v. 2,8 Mio.
€ im laufenden Haushaltsjahr 2014 in der Produktgruppe 19.06 erfolgt aus
vorhandenen Mitteln des Dezernates Umwelt und Gesundheit. IV. Es dient zur Kenntnis,
dass für die Übernahme der ZVK-Beiträge der personalgestellten Mitarbeiter des
Eigenbetriebes "Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst" im Doppelhaushalt
2015/16 pro Jahr je 3 Millionen EUR eingestellt wurden, die voraussichtlich
nicht in voller Höhe benötigt werden und daher weder deckungsfähig noch
übertragbar sind. Laut letzter Schätzung wird für das Jahr 2014 mit den unter
III. genannten 2,8 Mio. € gerechnet; in den Folgejahren wird der
Mittelbedarf hauptsächlich aufgrund von Fluktuation, insbesondere Eintritten in
den Ruhestand, geringer. Begründung: A. Zielsetzung Sicherung des Standortes des Klinikums Frankfurt
Höchst sowie der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität für die
Patientinnen und Patienten - bis zum Einsetzen der durch die Kooperation mit
den Kliniken des Main-Taunus-Kreises erhofften Effekte. B. Alternativen Wird das Klinikum nicht durch diese Maßnahme sowie
den parallel anstehenden Betrauungsakt für die Wahrnehmung von Sonderaufgaben
finanziell bezuschusst, wird aufgrund des fehlenden Eigenkapitals das Klinikum
wegen Insolvenz abgewickelt werden müssen. C. Lösung Aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen
Lage der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH ergreift der Magistrat verschiedene
Maßnahmen, um die organisatorischen wie finanziellen Strukturen des
Krankenhauses nachhaltig zu festigen und zukunftsfähig zu gestalten. Der Magistrat lässt gemäß Auftrag der
Stadtverordnetenversammlung aktuell die Möglichkeiten eines
gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses des Klinikums Höchst mit den
Kliniken des Main-Taunus-Kreises prüfen und ein entsprechendes Vertragswerk
entwickeln, welches dann der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung
vorgelegt wird. Unabhängig
davon ist sicherzustellen, dass die für die Standortsicherung notwendigen
Zuschüsse und Investitionen geleistet werden. Zur Gewährleistung der operativen
Handlungsfähigkeit bedarf es zum einen in jenen Bereichen zusätzlicher
finanzieller Unterstützung, in denen das Klinikum durch die Wahrnehmung
spezieller Aufgaben oder aber durch finanzielle Rahmenbedingungen, die nicht
marktüblich sind, Wettbewerbsnachteile hat. Zu diesem Zweck hat der Magistrat
einen Betrauungsakt erlassen, durch den die Finanzierung von Sonderaufgaben und
Sonderbelastungen der Klinikum Höchst GmbH geregelt ist. Zum anderen soll die zudem noch
notwendige ergänzende finanzielle Unterstützung des Klinikums durch eine
Übernahme anteiliger Personalkosten im Eigenbetrieb - hier Kosten der
Zusatzversorgungskasse - gewährleistet werden. Entsprechend entbindet die Stadt Frankfurt am Main
die Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH in den Jahren 2014 bis 2018 aktiv von der
Verpflichtung zur Erstattung des ZVK-Anteils für die Eigenbetriebsmitarbeiter.
Dies sind zum Stichtag 01.07.2014 die Zahlungen für im Eigenbetrieb Städtische
Kliniken Frankfurt am Main-Höchst insgesamt 652 Vollkräfte bzw. 862
Mitarbeiter. Der auf die Eigenbetriebsmitarbeiter entfallende ZVK-Anteil
beläuft sich im Jahr 2014 auf einen Betrag von bis zu 2.788.000 € (vom EB
am 07.08.2014 mitgeteilt) ohne Berücksichtigung der weiteren Fluktuation und
mit fallender Tendenz für die Folgejahre. Die Übernahme der Kosten wird auf
vier Jahre befristet; dann soll über das Potential des Zusammenschlusses des
Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises die wirtschaftliche
Konsolidierung des gemeinsamen Unternehmens erreicht sein. Die Personalvertretung des Eigenbetriebs wie auch der
Aufsichtsrat des Klinikums Höchst sind über beide avisierten Maßnahmen
informiert. D. Kosten Durch die Überleitung der Kosten von der Klinikum
Frankfurt am Main GmbH hin zum Eigenbetrieb entstehen der Stadt Kosten in Höhe
von jährlich bis zu rd. 2,8 Millionen Euro, die für das Jahr 2014 aus
vorhandenen Mitteln des Dezernates Umwelt und Gesundheit sowie für die
Folgejahre durch im Doppelhaushalt zusätzlich bereitgestellte Ansätze im Budget
des Dezernates Umwelt und Gesundheit getragen werden. Die Übernahme dieser
ZVK-Beiträge erfolgt befristet für die Jahre 2014 bis 2018. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
11.12.2014, NR 1086
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.08.2009, M 165
Vortrag des
Magistrats vom 13.11.2015, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 10.11.2017, M 217
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6
am 02.12.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 188 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 11.12.2014, TO I, TOP 45
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1086 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 188 = Enthaltung)
RÖMER (M 188 = Annahme) 35. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 15.12.2014, TO I, TOP
26 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 1086 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung);
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: RÖMER und Piraten (M 188 = Annahme)
36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1086 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 188 =
Annahme) REP (M 188 und NR 1086 = Annahme)
37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO II, TOP 14
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1086 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten,
ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
RÖMER und REP (= Annahme) 24. Sitzung der KAV am 12.01.2015, TO I,
TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 188 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 5395, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 Aktenzeichen: 54