Bebauungsplan Nr. 884 - Gräfstraße/Sophienstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 04.02.2011, M
38 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 884 -
Gräfstraße/Sophienstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 07.02.2011
I.1 Für das Gebiet östlich der Gräfstraße
zwischen der Sophienstraße im Norden und dem Bockenheimer Depot im Süden sowie
des Gebäudes der ehemaligen Dondorfschen Druckerei (Zeppelinallee 13) im Osten
ist auf der Grundlage des vorgelegten Rahmenkonzepts ein Bebauungsplan
aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des
neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
21.01.2011 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des
Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB
angewendet wird.
I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Bedingt durch die räumliche Neustrukturierung der
Goethe-Universität Frankfurt am Main wird das bestehende Campusgelände in
Bockenheim aufgegeben. Städtebauliches Ziel ist es, nach dem Wegzug der
Universität eine stadtteilverträgliche Umstrukturierung mit einer
Nutzungsvielfalt aus Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Gastronomie, Kultur und
Wissenschaft sowie sozialen Einrichtungen zu sichern. Der Maßstab der Entwicklung soll sich hierbei an der
vorhandenen Bebauung und den benachbarten Quartieren orientieren. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 884 soll
Planungsrecht für den ersten Teilabschnitt einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung geschaffen werden. In diesem Zuge soll zwischen Sophienstraße,
Gräfstraße und dem Bockenheimer Depot eine Wohn- und
Gewerbe-/Einzelhandelsnutzung mit Tiefgarage entstehen, die die
Innenentwicklung des Stadtteils Bockenheim stärkt und eine wertvolle
Initialzündung für die weitere Entwicklung der ehemaligen Universitätsflächen
rund um die Bockenheimer Warte ermöglicht. II. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 569 - Senkenberganlage / Bockenheimer Warte
wird im Nordwesten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 884 -
Gräfstraße / Sophienstraße angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Bestand und städtebauliche Situation Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,6 ha
und liegt im Frankfurter Stadtteil Bockenheim (Ortsbezirk 2). Das
Planungsgebiet ist Teilbereich des ehemaligen Campus Bockenheim der Goethe
Universität. Es umfasst im
Wesentlichen ein ca. 8.000 m2 großes Gelände im nördlichen Anschluss an das
Bockenheimer Depot. Das Gelände wird zurzeit als öffentlicher Parkplatz genutzt
und ist unbebaut. Im Kreuzungsbereich Sophienstraße/ Gräfstraße befindet
sich außerdem ein ca. 1.900 m2 großes Grundstück, auf dem ein vier- bis
fünfgeschossiges Umspannwerk liegt. Bei den übrigen Flächen handelt es sich um
Verkehrsflächen.
Der Standort ist gut an den
öffentlichen Nahverkehr und über die Bundesstraße B8 Zeppelinallee/Miquelallee
hervorragend an das innerstädtische Verkehrsnetz sowie an die überörtlichen
Verbindungen (Bundesautobahnen BAB 66 und BAB 5) angebunden. Das Areal selbst
wird von der Sophienstraße und von der Gräfstraße erschlossen. Die Zufahrt zur
Tiefgarage sollte von der Gräfstraße aus konzipiert werden. Nördlich des
Geltungsbereichs befindet sich größtenteils zum Wohnen genutzte vier- und
fünfgeschossiger Blockrandbebauung des beginnenden 20. Jahrhunderts. Im Westen, zwischen Leipziger Straße und
Sophienstraße, existierten ursprünglich industrielle Großbetriebe, die jedoch
mittlerweile aufgegeben wurden und durch neue, vier bis neungeschossige Wohn-
und Gewerbekomplexe ersetzt bzw. entsprechend umgenutzt wurden. Die Leipziger
Straße, als Hauptgeschäftsstraße Bockenheims, befindet sich in unmittelbarer
Nähe des Geltungsbereichs. Das von den städtischen Bühnen als Spielstätte
genutzte ehemalige Bockenheimer Straßenbahndepot schließt sich südlich an und
befindet sich im Eigentum der Stadt. Entlang der Zeppelinallee liegen die
denkmalgeschützte Universitätsbibliothek Johann-Christian-Senckenberg und das
Backsteingebäude der ehemaligen Unionsdruckerei, das heute als Institut der
Universität fungiert (fünf erhöhte Geschosse). Planungsrecht Für das Plangebiet besteht der rechtsverbindliche
Bebauungsplan NW 22d Nr. 1 vom 05.11.1966. Hiernach ist das Gebiet überwiegend
als "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf Universität" festgesetzt. Außerdem
sind die Verkehrsflächen der Gräfstraße, der Sophienstraße und der
Zeppelinallee festgesetzt. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen
Flächennutzungsplans (RegFNP) wurden die Aufgabe des Universitätsstandorts und
die Entwicklung zu einem gemischt genutzten Stadtquartier mit einem an den
Bestand angegliederten Wohnanteil bereits berücksichtigt. Der Geltungsbereich
ist als "gemischte Baufläche" dargestellt. Mit den allgemeinen Zielen und
Zwecken der Planung wird, im Rahmen des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 (2)
BauGB, den Darstellungen des RegFNP entsprochen. Somit ist der Bebauungsplan
aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 884
- Gräfstraße / Sophienstraße befindet sich im Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 569 - Senkenberganlage / Bockenheimer Warte,
der die Neustrukturierung des gesamten Campus Bockenheim zum Inhalt hat. Die
zukünftige Entwicklung der einzelnen Teilbereiche des
Neustrukturierungsgebietes Campus Bockenheim wird mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten ablaufen. Daher wird die Teilung des Plangebietes in zwei
Planverfahren vorgenommen (Bebauungsplan Nr. 884 (Teilbereich 1) und
Bebauungsplan Nr. 569 (Teilbereich 2)), was eine Anpassung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 569 erforderlich macht. Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung)
Ein Bebauungsplan, der der
Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen
der Innenentwicklung dient (Bebauungspläne der Innenentwicklung), kann gemäß §
13a (1) Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm
eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) Baunutzungsverordnung oder
eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m2 festgesetzt
wird. Da diese Kriterien auf das Bebauungsplanverfahren Nr. 884 zutreffen,
soll das beschleunigte Verfahren angewandt werden. Im weiteren Verfahren wird der betroffenen
Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13a (2)
Nr. 1 i.V.m. mit § 13 (2) Nr. 2 und 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Es dient zur Kenntnis, dass die Öffentlichkeit bereits gemäß § 3 (1)
Nr. 2 BauGB am 25.03.2010 und am 20.05.2010 im Rahmen von
Bürgerdialogveranstaltungen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
informiert wurde.
Anlass, Ziele und Konzept
Das Land Hessen beabsichtigt den Hochschulstandort
Frankfurt am Main qualitativ auszubauen. Hierzu sollen die bislang im
Stadtgebiet verteilten Universitätsnutzungen an drei Standorten konzentriert
werden. Das bisherige Campusgelände in Bockenheim und Westend-Süd genügt den
neuen Vorstellungen zum Universitätsbetrieb nicht mehr. Es wird seitens der
Goethe-Universität gänzlich aufgegeben und wird nach dem Umzug neuen
städtebaulichen Nutzungen zur Verfügung stehen. Geplant ist, den bislang monofunktional genutzten
Universitätsbereich zu einem integralen Stadtquartier mit einer Mischung von
Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Gastronomie zu entwickeln. Mit der
Entscheidung, die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) auf die
ehemaligen Universitätsflächen in Bockenheim zu verlagern, sind außerdem große
Flächenanteile für die Entwicklung eines neuen "Kulturcampus" vorgesehen.
Geplant ist ein vielseitiges, urbanes Quartier, das
die verkehrlich hervorragend erschlossenen innerstädtischen Flächen für eine
verdichtete Bebauung nutzt. Den städtebaulichen Maßstab hierfür bilden die
vorhandene Bebauung, die benachbarten Quartiere sowie eine für die
innerstädtische Lage angemessene Bebauungsdichte. Die Planungsüberlegungen
berücksichtigen hierbei den zunehmend wichtiger werdenden Aspekt der Ressourcen
schonenden Entwicklung von bestehenden Flächenpotentialen. Im Jahr 2003 lobten das Land Hessen und die Stadt
Frankfurt gemeinsam einen internationalen städtebaulichen Wettbewerb aus. Die
Verfasser des ersten Preises, K9 Architekten, Borgards - Lösch - Piribauer,
Freiburg, wurden mit der weiterführenden Ausarbeitung eines Rahmenplans
beauftragt. Dieser Rahmenplan wurde der Öffentlichkeit und den städtischen
Gremien vorgestellt und 2010 erneut überarbeitet. Dieses städtebauliche Konzept
liegt auch der Planung für den nördlichen Teilbereich des aufzugebenden
Universitätsareals zugrunde. Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 22d
Nr. 1 bietet für die Neuordnung keine Grundlage, da er sich auf die Festsetzung
der Verkehrsfläche und der "Bauflächen für den Gemeinbedarf-Universität"
beschränkt. Für die Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist somit eine neue
Bebauungsplanung erforderlich. Mit dem Bebauungsplan Nr. 884 soll die
Rechtsgrundlage für den ersten Teilabschnitt einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung der im Zuge der Umstrukturierung vom Land Hessen veräußerten
Flächen geschaffen werden. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs sollen in
zwei Nutzungsbereiche aufgeteilt werden: Der östliche, blockinterne, vom
Verkehr geschützte Teilbereich soll der Wohnnutzung dienen. Das angrenzende
Kerngebiet orientiert sich in seiner Erschließung zur Gräfstraße und dem
Carlo-Schmid-Platz. Hier ist eine Mischung aus Wohnungsbau und
Gewerbe/Einzelhandel vorgesehen. Dabei soll die Einzelhandelsnutzung als
städtebaulich integrierte Lösung auf das Erdgeschoss beschränkt werden. In
Ergänzung zum Einzelhandelsangebot der Leipziger Straße wird sie der Versorgung
des Stadtteils dienen. Ziel ist hierbei die Stärkung der vorhandenen
Einzelhandelsstruktur in Bockenheim. Darüber hinaus sollen die neuen
Verkaufsflächen zu einer stärkeren Vernetzung der Stadtteile Westend und
Bockenheim beitragen. Aus dem städtebaulichen Ziel heraus, durch die Ausweisung
und Zulässigkeit von neuen Wohnbauflächen die Wohnnutzung in innerstädtischen
Lagen zu stärken und diese durch die dem Wohnen dienenden Nutzungen zu
ergänzen, ist vorgesehen, das Kerngebiet für das Wohnen zu öffnen. Auf Grund
der Größe des festgesetzten Baufeldes ist es möglich, einen geschützten
Innenhof auszubilden, der gute Wohn- und Lebensqualitäten erwarten lässt.
Die derzeitige Planung sieht zunächst einen Erhalt
des Umspannwerks vor. In Hinblick auf eine nachhaltige Innenentwicklung soll
der Bebauungsplan Nr. 884 darüber hinaus eine spätere Umnutzung des
Grundstücks in Form der oben genannten innenstadttypischen Nutzungen sichern.
Anlage 1_Rahmenkonzept (ca. 598 KB) Anlage 2_Lageplan (ca. 2,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom 17.02.2011, NR 2177
Antrag vom
21.02.2011, NR 2178
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.11.2012, M 259
Vortrag des
Magistrats vom 22.11.2013, M 224
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 09.02.2011 Beratungsergebnisse: 52. Sitzung des OBR 2
am 07.02.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Fraktionen
erzielen Übereinkunft, die Vorlage M 38 nicht auf die Tagesordnung zu nehmen
und die Voten informell dem Büro der Stadtverordnetenversammlung
mitzuteilen. 48. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP
66 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 38
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE; SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 48. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 15.02.2011, TO I, TOP 14
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 38
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE; LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 52. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 2177 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 2178 wird unter Hinweis auf den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9195, abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FAG; LINKE. (= kein Votum) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 38 =
Annahme im Rahmen NR 2177, NR 2177 = Annahme, NR 2178 = Prüfung und
Berichterstattung) REP (M 38, NR 2177 und NR 2178 = Annahme) NPD (M
38 und NR 2177 = Annahme, NR 2178 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 38, NR
2177 und NR 2178 = Ablehnung) Stv. Holtz (M 38, NR 2177 und NR 2178 =
Enthaltung) 51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 48 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 2177 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 2178 wird unter Hinweis auf den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9195, abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR
2177) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= kein Votum) und Stv. Holtz (=
Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung)
zu 3.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und REP (=
Annahme), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (=
Prüfung und Berichterstattung); NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung)
1. Sitzung des OBR 2
am 02.05.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 38
wird zugestimmt.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP
und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 9566, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 61 00