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Bebauungsplan Nr. 884 - Gräfstraße/Sophienstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.02.2011, M 38 Betreff: Bebauungsplan Nr. 884 - Gräfstraße/Sophienstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 07.02.2011 I.1 Für das Gebiet östlich der Gräfstraße zwischen der Sophienstraße im Norden und dem Bockenheimer Depot im Süden sowie des Gebäudes der ehemaligen Dondorfschen Druckerei (Zeppelinallee 13) im Osten ist auf der Grundlage des vorgelegten Rahmenkonzepts ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 21.01.2011 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Bedingt durch die räumliche Neustrukturierung der Goethe-Universität Frankfurt am Main wird das bestehende Campusgelände in Bockenheim aufgegeben. Städtebauliches Ziel ist es, nach dem Wegzug der Universität eine stadtteilverträgliche Umstrukturierung mit einer Nutzungsvielfalt aus Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Gastronomie, Kultur und Wissenschaft sowie sozialen Einrichtungen zu sichern. Der Maßstab der Entwicklung soll sich hierbei an der vorhandenen Bebauung und den benachbarten Quartieren orientieren. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 884 soll Planungsrecht für den ersten Teilabschnitt einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden. In diesem Zuge soll zwischen Sophienstraße, Gräfstraße und dem Bockenheimer Depot eine Wohn- und Gewerbe-/Einzelhandelsnutzung mit Tiefgarage entstehen, die die Innenentwicklung des Stadtteils Bockenheim stärkt und eine wertvolle Initialzündung für die weitere Entwicklung der ehemaligen Universitätsflächen rund um die Bockenheimer Warte ermöglicht. II. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 569 - Senkenberganlage / Bockenheimer Warte wird im Nordwesten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 884 - Gräfstraße / Sophienstraße angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Bestand und städtebauliche Situation Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,6 ha und liegt im Frankfurter Stadtteil Bockenheim (Ortsbezirk 2). Das Planungsgebiet ist Teilbereich des ehemaligen Campus Bockenheim der Goethe Universität. Es umfasst im Wesentlichen ein ca. 8.000 m2 großes Gelände im nördlichen Anschluss an das Bockenheimer Depot. Das Gelände wird zurzeit als öffentlicher Parkplatz genutzt und ist unbebaut. Im Kreuzungsbereich Sophienstraße/ Gräfstraße befindet sich außerdem ein ca. 1.900 m2 großes Grundstück, auf dem ein vier- bis fünfgeschossiges Umspannwerk liegt. Bei den übrigen Flächen handelt es sich um Verkehrsflächen. Der Standort ist gut an den öffentlichen Nahverkehr und über die Bundesstraße B8 Zeppelinallee/Miquelallee hervorragend an das innerstädtische Verkehrsnetz sowie an die überörtlichen Verbindungen (Bundesautobahnen BAB 66 und BAB 5) angebunden. Das Areal selbst wird von der Sophienstraße und von der Gräfstraße erschlossen. Die Zufahrt zur Tiefgarage sollte von der Gräfstraße aus konzipiert werden. Nördlich des Geltungsbereichs befindet sich größtenteils zum Wohnen genutzte vier- und fünfgeschossiger Blockrandbebauung des beginnenden 20. Jahrhunderts. Im Westen, zwischen Leipziger Straße und Sophienstraße, existierten ursprünglich industrielle Großbetriebe, die jedoch mittlerweile aufgegeben wurden und durch neue, vier bis neungeschossige Wohn- und Gewerbekomplexe ersetzt bzw. entsprechend umgenutzt wurden. Die Leipziger Straße, als Hauptgeschäftsstraße Bockenheims, befindet sich in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereichs. Das von den städtischen Bühnen als Spielstätte genutzte ehemalige Bockenheimer Straßenbahndepot schließt sich südlich an und befindet sich im Eigentum der Stadt. Entlang der Zeppelinallee liegen die denkmalgeschützte Universitätsbibliothek Johann-Christian-Senckenberg und das Backsteingebäude der ehemaligen Unionsdruckerei, das heute als Institut der Universität fungiert (fünf erhöhte Geschosse). Planungsrecht Für das Plangebiet besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 22d Nr. 1 vom 05.11.1966. Hiernach ist das Gebiet überwiegend als "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf Universität" festgesetzt. Außerdem sind die Verkehrsflächen der Gräfstraße, der Sophienstraße und der Zeppelinallee festgesetzt. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) wurden die Aufgabe des Universitätsstandorts und die Entwicklung zu einem gemischt genutzten Stadtquartier mit einem an den Bestand angegliederten Wohnanteil bereits berücksichtigt. Der Geltungsbereich ist als "gemischte Baufläche" dargestellt. Mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung wird, im Rahmen des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 (2) BauGB, den Darstellungen des RegFNP entsprochen. Somit ist der Bebauungsplan aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 884 - Gräfstraße / Sophienstraße befindet sich im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 569 - Senkenberganlage / Bockenheimer Warte, der die Neustrukturierung des gesamten Campus Bockenheim zum Inhalt hat. Die zukünftige Entwicklung der einzelnen Teilbereiche des Neustrukturierungsgebietes Campus Bockenheim wird mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten ablaufen. Daher wird die Teilung des Plangebietes in zwei Planverfahren vorgenommen (Bebauungsplan Nr. 884 (Teilbereich 1) und Bebauungsplan Nr. 569 (Teilbereich 2)), was eine Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 569 erforderlich macht. Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Ein Bebauungsplan, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient (Bebauungspläne der Innenentwicklung), kann gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m2 festgesetzt wird. Da diese Kriterien auf das Bebauungsplanverfahren Nr. 884 zutreffen, soll das beschleunigte Verfahren angewandt werden. Im weiteren Verfahren wird der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. mit § 13 (2) Nr. 2 und 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es dient zur Kenntnis, dass die Öffentlichkeit bereits gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB am 25.03.2010 und am 20.05.2010 im Rahmen von Bürgerdialogveranstaltungen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert wurde. Anlass, Ziele und Konzept Das Land Hessen beabsichtigt den Hochschulstandort Frankfurt am Main qualitativ auszubauen. Hierzu sollen die bislang im Stadtgebiet verteilten Universitätsnutzungen an drei Standorten konzentriert werden. Das bisherige Campusgelände in Bockenheim und Westend-Süd genügt den neuen Vorstellungen zum Universitätsbetrieb nicht mehr. Es wird seitens der Goethe-Universität gänzlich aufgegeben und wird nach dem Umzug neuen städtebaulichen Nutzungen zur Verfügung stehen. Geplant ist, den bislang monofunktional genutzten Universitätsbereich zu einem integralen Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Gastronomie zu entwickeln. Mit der Entscheidung, die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) auf die ehemaligen Universitätsflächen in Bockenheim zu verlagern, sind außerdem große Flächenanteile für die Entwicklung eines neuen "Kulturcampus" vorgesehen. Geplant ist ein vielseitiges, urbanes Quartier, das die verkehrlich hervorragend erschlossenen innerstädtischen Flächen für eine verdichtete Bebauung nutzt. Den städtebaulichen Maßstab hierfür bilden die vorhandene Bebauung, die benachbarten Quartiere sowie eine für die innerstädtische Lage angemessene Bebauungsdichte. Die Planungsüberlegungen berücksichtigen hierbei den zunehmend wichtiger werdenden Aspekt der Ressourcen schonenden Entwicklung von bestehenden Flächenpotentialen. Im Jahr 2003 lobten das Land Hessen und die Stadt Frankfurt gemeinsam einen internationalen städtebaulichen Wettbewerb aus. Die Verfasser des ersten Preises, K9 Architekten, Borgards - Lösch - Piribauer, Freiburg, wurden mit der weiterführenden Ausarbeitung eines Rahmenplans beauftragt. Dieser Rahmenplan wurde der Öffentlichkeit und den städtischen Gremien vorgestellt und 2010 erneut überarbeitet. Dieses städtebauliche Konzept liegt auch der Planung für den nördlichen Teilbereich des aufzugebenden Universitätsareals zugrunde. Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 22d Nr. 1 bietet für die Neuordnung keine Grundlage, da er sich auf die Festsetzung der Verkehrsfläche und der "Bauflächen für den Gemeinbedarf-Universität" beschränkt. Für die Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist somit eine neue Bebauungsplanung erforderlich. Mit dem Bebauungsplan Nr. 884 soll die Rechtsgrundlage für den ersten Teilabschnitt einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der im Zuge der Umstrukturierung vom Land Hessen veräußerten Flächen geschaffen werden. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs sollen in zwei Nutzungsbereiche aufgeteilt werden: Der östliche, blockinterne, vom Verkehr geschützte Teilbereich soll der Wohnnutzung dienen. Das angrenzende Kerngebiet orientiert sich in seiner Erschließung zur Gräfstraße und dem Carlo-Schmid-Platz. Hier ist eine Mischung aus Wohnungsbau und Gewerbe/Einzelhandel vorgesehen. Dabei soll die Einzelhandelsnutzung als städtebaulich integrierte Lösung auf das Erdgeschoss beschränkt werden. In Ergänzung zum Einzelhandelsangebot der Leipziger Straße wird sie der Versorgung des Stadtteils dienen. Ziel ist hierbei die Stärkung der vorhandenen Einzelhandelsstruktur in Bockenheim. Darüber hinaus sollen die neuen Verkaufsflächen zu einer stärkeren Vernetzung der Stadtteile Westend und Bockenheim beitragen. Aus dem städtebaulichen Ziel heraus, durch die Ausweisung und Zulässigkeit von neuen Wohnbauflächen die Wohnnutzung in innerstädtischen Lagen zu stärken und diese durch die dem Wohnen dienenden Nutzungen zu ergänzen, ist vorgesehen, das Kerngebiet für das Wohnen zu öffnen. Auf Grund der Größe des festgesetzten Baufeldes ist es möglich, einen geschützten Innenhof auszubilden, der gute Wohn- und Lebensqualitäten erwarten lässt. Die derzeitige Planung sieht zunächst einen Erhalt des Umspannwerks vor. In Hinblick auf eine nachhaltige Innenentwicklung soll der Bebauungsplan Nr. 884 darüber hinaus eine spätere Umnutzung des Grundstücks in Form der oben genannten innenstadttypischen Nutzungen sichern. Anlage 1_Rahmenkonzept (ca. 598 KB) Anlage 2_Lageplan (ca. 2,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2011, NR 2177 Antrag vom 21.02.2011, NR 2178 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.11.2012, M 259 Vortrag des Magistrats vom 22.11.2013, M 224 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 09.02.2011 Beratungsergebnisse: 52. Sitzung des OBR 2 am 07.02.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Fraktionen erzielen Übereinkunft, die Vorlage M 38 nicht auf die Tagesordnung zu nehmen und die Voten informell dem Büro der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen. 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und GRÜNE; SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 48. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 15.02.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE; LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2177 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2178 wird unter Hinweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9195, abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG; LINKE. (= kein Votum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 38 = Annahme im Rahmen NR 2177, NR 2177 = Annahme, NR 2178 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 38, NR 2177 und NR 2178 = Annahme) NPD (M 38 und NR 2177 = Annahme, NR 2178 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 38, NR 2177 und NR 2178 = Ablehnung) Stv. Holtz (M 38, NR 2177 und NR 2178 = Enthaltung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2177 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2178 wird unter Hinweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9195, abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2177) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= kein Votum) und Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9566, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 61 00

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