Keine Diskriminierung von Sexarbeit - gegen ein Sperrgebiet durch die Hintertür
Vorlagentyp: NR Piraten
Begründung
gegen ein Sperrgebiet durch die Hintertür Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im "Bebauungsplan Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" wird unter A 1.3.1 der erste Spiegelstrich (gewerbliche sexuelle Dienstleistungen) gestrichen. Begründung: Der Magistrat stellt in seiner Begründung dar, dass diese Festsetzung dazu diene, "die Ansiedlung solcher Einrichtungen im Plangebiet zu verhindern". Sexarbeit, insbesondere Wohnungsprostitution, ist nach Auffassung des Magistrats unvereinbar mit "hochrangigen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen" sowie einem "hochwertigen Dienstleistungs- und Wohnstandort". Ferner würden das Stadt- und Straßenbild beeinträchtigt, Konflikte mit der Wohnnutzung entstehen und die Geschäftslage abgewertet. Die Bockenheimer Bevölkerung ist derzeit bereits einem starken Mietdruck ausgesetzt und würde anstelle eines "hochwertigen" Leuchtturmprojektes, das die Gentrifizierung beschleunigt, lieber ein gesundes, durchmischtes Gebiet mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten sehen. Darüber hinaus verstößt die Regelung gegen die geltende Rechtsprechung und diskriminiert Sexarbeiter*innen. Der VGH Kassel hat, bezugnehmend auf das Prostitutionsgesetz von 2002 sowie Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 224/07), des Bundesverwaltungsgerichts (6 C 16/02), des VGH Baden-Württemberg (1 S 2256/07) und zahlreiche andere, in seinem Urteil (8 A 1245/12) auf die veränderte gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Prostitution hingewiesen. Prostitution sei gemäß des Kammerbeschlusses nur dann verboten, wenn sie nach außen in Erscheinung träte und eine "milieubedingte Unruhe" oder erhebliche Belästigung mit sich brächte. Der Magistrat hat objektiv nicht dargelegt, inwiefern öffentlich nicht wahrnehmbare Wohnungsprostitution zu einer solchen Unruhe führen soll. Laut der Frankfurter Interessenvertretung für soziale und politische Rechte von Prostituierten, dem Doña Carmen e.V., zeugt die vom Magistrat implizierte Verwahrlosung des Viertels durch Straßenprostitution von der Unkenntnis der heute in der Regel diskreten Arbeitsweise des Prostitutionsgewerbes. Hochwertiges Dienstleistungsgewerbe, Kultur und Prostitution sind kein Widerspruch. Außerhalb der reinen Wohngebiete fehlt auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Eigenart der betroffenen Gebiete, "durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen" gekennzeichnet zu sein. Insofern ist eine diskriminierende und kriminalisierende Verfügung, die allein auf überholten Moralvorstellungen basiert, abzulehnen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.01.2014, NR 778 Betreff: Keine Diskriminierung von Sexarbeit -
gegen ein Sperrgebiet durch die Hintertür Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Im
"Bebauungsplan Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" wird unter A
1.3.1 der erste Spiegelstrich (gewerbliche sexuelle Dienstleistungen)
gestrichen. Begründung: Der Magistrat stellt in seiner Begründung dar, dass
diese Festsetzung dazu diene, "die Ansiedlung solcher Einrichtungen im
Plangebiet zu verhindern". Sexarbeit, insbesondere Wohnungsprostitution, ist
nach Auffassung des Magistrats unvereinbar mit "hochrangigen wissenschaftlichen
und kulturellen Einrichtungen" sowie einem "hochwertigen Dienstleistungs- und
Wohnstandort". Ferner würden das Stadt- und Straßenbild beeinträchtigt,
Konflikte mit der Wohnnutzung entstehen und die Geschäftslage abgewertet.
Die Bockenheimer Bevölkerung ist derzeit bereits
einem starken Mietdruck ausgesetzt und würde anstelle eines "hochwertigen"
Leuchtturmprojektes, das die Gentrifizierung beschleunigt, lieber ein gesundes,
durchmischtes Gebiet mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten sehen. Darüber
hinaus verstößt die Regelung gegen die geltende Rechtsprechung und
diskriminiert Sexarbeiter*innen. Der VGH Kassel hat, bezugnehmend auf das
Prostitutionsgesetz von 2002 sowie Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR
224/07), des Bundesverwaltungsgerichts (6 C 16/02), des VGH Baden-Württemberg
(1 S 2256/07) und zahlreiche andere, in seinem Urteil (8 A 1245/12) auf die
veränderte gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Prostitution hingewiesen.
Prostitution sei gemäß des Kammerbeschlusses nur dann verboten, wenn sie nach
außen in Erscheinung träte und eine "milieubedingte Unruhe" oder erhebliche
Belästigung mit sich brächte. Der Magistrat hat objektiv nicht dargelegt, inwiefern
öffentlich nicht wahrnehmbare Wohnungsprostitution zu einer solchen Unruhe
führen soll. Laut der Frankfurter Interessenvertretung für soziale und
politische Rechte von Prostituierten, dem Doña Carmen e.V., zeugt die vom
Magistrat implizierte Verwahrlosung des Viertels durch Straßenprostitution von
der Unkenntnis der heute in der Regel diskreten Arbeitsweise des
Prostitutionsgewerbes. Hochwertiges Dienstleistungsgewerbe, Kultur und
Prostitution sind kein Widerspruch. Außerhalb der reinen Wohngebiete fehlt auch die vom
Bundesverfassungsgericht geforderte Eigenart der betroffenen Gebiete, "durch
eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem
Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen"
gekennzeichnet zu sein. Insofern ist eine diskriminierende und
kriminalisierende Verfügung, die allein auf überholten Moralvorstellungen
basiert, abzulehnen. Antragsteller:
Piraten
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Martin
Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi
Brillante Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.11.2013, M 224
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP
10 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 26. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.01.2014, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO II, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 15. Sitzung der KAV am 10.02.2014, TO II,
TOP 18 Beschluss: Der Vorlage NR 778 wird zugestimmt.
27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 796 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage NR 802 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 27. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2014, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 796 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage NR 802 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 796 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage NR 802 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage NR 811 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 778 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 796 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
NR 802 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 811 wird dem Magistrat im Rahmen des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013, § 3653, zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage
NR 841 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 802)
und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 778) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und
FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten (= Annahme)
zu 3. FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und ELF
Piraten (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 4. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und
FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und
RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE
WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (=
Annahme) zu 5. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (=
Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (=
Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und
GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FREIE
WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)
sowie FDP (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und
ELF Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD
und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
28. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 778 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 796 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 802 wird abgelehnt.
5. Die Vorlage
NR 811 wird dem Magistrat im Rahmen des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013, § 3653, zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage
NR 841 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme
im Rahmen NR 841)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme)
zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen RÖMER (= Annahme); SPD
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU,
GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (=
Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme)
zu 6. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme);
SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 224 = Annahme im Rahmen NR 802, NR 778 und NR 811 =
Ablehnung, NR 796 und NR 802 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 224 und NR 796
= Annahme, NR 778 und NR 802 = Prüfung und Berichterstattung, NR 811 =
Ziffern 1. und 4. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme und Ziffer 3. Prüfung und
Berichterstattung) ELF Piraten (M 224 = Annahme im Rahmen NR 778, NR
778, NR 802, NR 811 und NR 841 = Annahme, NR 796 = Ablehnung)
29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 17
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 778 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 796 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 802 wird abgelehnt.
5. Die Vorlage
NR 811 wird dem Magistrat im Rahmen des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013, § 3653, zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage
NR 841 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841), FDP (= Annahme im Rahmen NR 802)
und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 778) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und ELF
Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten gegen SPD, FDP,
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und
FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und
RÖMER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE
WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (=
Annahme) zu 5. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (=
Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)
sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen
SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen
SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ELF Piraten
und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und
RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ELF Piraten (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 224, NR 796 und NR 802
= Ablehnung, NR 778, NR 811 und NR 841 = Annahme) NPD (M 224 und NR 802
= Enthaltung, NR 778, NR 811 und NR 841 = Ablehnung, NR 796 = Annahme)
REP (M 224, NR 796, NR 802 und NR 811 = Zustimmung, NR 778 und NR 841 =
Ablehnung) 30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 778 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 796 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 802 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 811 wird dem Magistrat im Rahmen des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013, § 3653, zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. a) Die
Vorlage NR 841 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Baier, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Kliehm, zu Löwenstein,
Tschierschke und Hübner dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 841), FDP (= Annahme im Rahmen NR 802), ELF
Piraten (= Annahme im Rahmen NR 778) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (=
Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und NPD gegen LINKE.,
ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL
gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD (= Annahme)
zu 4. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD,
LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, ELF
Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU,
GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (=
Enthaltung) zu 5. Ziffern 1. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (=
Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF Piraten, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung)
Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung ohne
Zusatz), LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
sowie FDP und NPD (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und
FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., ELF
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und NPD (= Ablehnung)
zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen
SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., ELF Piraten und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4403, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00