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Keine Diskriminierung von Sexarbeit - gegen ein Sperrgebiet durch die Hintertür

Vorlagentyp: NR Piraten

Begründung

gegen ein Sperrgebiet durch die Hintertür Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im "Bebauungsplan Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" wird unter A 1.3.1 der erste Spiegelstrich (gewerbliche sexuelle Dienstleistungen) gestrichen. Begründung: Der Magistrat stellt in seiner Begründung dar, dass diese Festsetzung dazu diene, "die Ansiedlung solcher Einrichtungen im Plangebiet zu verhindern". Sexarbeit, insbesondere Wohnungsprostitution, ist nach Auffassung des Magistrats unvereinbar mit "hochrangigen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen" sowie einem "hochwertigen Dienstleistungs- und Wohnstandort". Ferner würden das Stadt- und Straßenbild beeinträchtigt, Konflikte mit der Wohnnutzung entstehen und die Geschäftslage abgewertet. Die Bockenheimer Bevölkerung ist derzeit bereits einem starken Mietdruck ausgesetzt und würde anstelle eines "hochwertigen" Leuchtturmprojektes, das die Gentrifizierung beschleunigt, lieber ein gesundes, durchmischtes Gebiet mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten sehen. Darüber hinaus verstößt die Regelung gegen die geltende Rechtsprechung und diskriminiert Sexarbeiter*innen. Der VGH Kassel hat, bezugnehmend auf das Prostitutionsgesetz von 2002 sowie Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 224/07), des Bundesverwaltungsgerichts (6 C 16/02), des VGH Baden-Württemberg (1 S 2256/07) und zahlreiche andere, in seinem Urteil (8 A 1245/12) auf die veränderte gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Prostitution hingewiesen. Prostitution sei gemäß des Kammerbeschlusses nur dann verboten, wenn sie nach außen in Erscheinung träte und eine "milieubedingte Unruhe" oder erhebliche Belästigung mit sich brächte. Der Magistrat hat objektiv nicht dargelegt, inwiefern öffentlich nicht wahrnehmbare Wohnungsprostitution zu einer solchen Unruhe führen soll. Laut der Frankfurter Interessenvertretung für soziale und politische Rechte von Prostituierten, dem Doña Carmen e.V., zeugt die vom Magistrat implizierte Verwahrlosung des Viertels durch Straßenprostitution von der Unkenntnis der heute in der Regel diskreten Arbeitsweise des Prostitutionsgewerbes. Hochwertiges Dienstleistungsgewerbe, Kultur und Prostitution sind kein Widerspruch. Außerhalb der reinen Wohngebiete fehlt auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Eigenart der betroffenen Gebiete, "durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen" gekennzeichnet zu sein. Insofern ist eine diskriminierende und kriminalisierende Verfügung, die allein auf überholten Moralvorstellungen basiert, abzulehnen.

Inhalt

Antrag vom 20.01.2014, NR 778

Betreff: Keine Diskriminierung von Sexarbeit - gegen ein Sperrgebiet durch die Hintertür Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im "Bebauungsplan Nr. 569 - Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" wird unter A

  1. 3.1 der erste Spiegelstrich (gewerbliche sexuelle Dienstleistungen) gestrichen. Begründung: Der Magistrat stellt in seiner Begründung dar, dass diese Festsetzung dazu diene, "die Ansiedlung solcher Einrichtungen im Plangebiet zu verhindern". Sexarbeit, insbesondere Wohnungsprostitution, ist nach Auffassung des Magistrats unvereinbar mit "hochrangigen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen" sowie einem "hochwertigen Dienstleistungs- und Wohnstandort". Ferner würden das Stadt- und Straßenbild beeinträchtigt, Konflikte mit der Wohnnutzung entstehen und die Geschäftslage abgewertet. Die Bockenheimer Bevölkerung ist derzeit bereits einem starken Mietdruck ausgesetzt und würde anstelle eines "hochwertigen" Leuchtturmprojektes, das die Gentrifizierung beschleunigt, lieber ein gesundes, durchmischtes Gebiet mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten sehen. Darüber hinaus verstößt die Regelung gegen die geltende Rechtsprechung und diskriminiert Sexarbeiter*innen. Der VGH Kassel hat, bezugnehmend auf das Prostitutionsgesetz von 2002 sowie Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 224/07), des Bundesverwaltungsgerichts (6 C 16/02), des VGH Baden-Württemberg (1 S 2256/07) und zahlreiche andere, in seinem Urteil (8 A 1245/12) auf die veränderte gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Prostitution hingewiesen. Prostitution sei gemäß des Kammerbeschlusses nur dann verboten, wenn sie nach außen in Erscheinung träte und eine "milieubedingte Unruhe" oder erhebliche Belästigung mit sich brächte. Der Magistrat hat objektiv nicht dargelegt, inwiefern öffentlich nicht wahrnehmbare Wohnungsprostitution zu einer solchen Unruhe führen soll. Laut der Frankfurter Interessenvertretung für soziale und politische Rechte von Prostituierten, dem Doña Carmen e.V., zeugt die vom Magistrat implizierte Verwahrlosung des Viertels durch Straßenprostitution von der Unkenntnis der heute in der Regel diskreten Arbeitsweise des Prostitutionsgewerbes. Hochwertiges Dienstleistungsgewerbe, Kultur und Prostitution sind kein Widerspruch. Außerhalb der reinen Wohngebiete fehlt auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Eigenart der betroffenen Gebiete, "durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen" gekennzeichnet zu sein. Insofern ist eine diskriminierende und kriminalisierende Verfügung, die allein auf überholten Moralvorstellungen basiert, abzulehnen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2013, M 224 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.01.2014

Beratungsverlauf 11 Sitzungen

Sitzung 26
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Piraten Römer
Sitzung 26
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Sitzung 27
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Piraten Römer
Sitzung 15
KAV
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage NR 778 wird zugestimmt.
Sitzung 27
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 796 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 802 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Piraten Römer
Sitzung 27
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 796 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 802 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Sitzung 28
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 778 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 796 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 802 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 811 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Piraten Römer
Sitzung 28
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 778 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 796 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 802 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 811 wird dem Magistrat im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013, § 3653, zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage NR 841 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Freie Wähler Römer
Ablehnung:
Linke FDP Fdp Und Römer Freie Wähler Und Römer Elf Piraten Gegen Spd Grüne Und Fdp
Sitzung 28
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 778 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 796 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 802 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 811 wird dem Magistrat im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013, § 3653, zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage NR 841 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Römer
Ablehnung:
Linke Gegen Römer Gegen Spd Berichterstattung Annahme Prüfung
Sitzung 29
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 778 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 796 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 802 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 811 wird dem Magistrat im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013, § 3653, zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage NR 841 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Freie Wähler Römer
Ablehnung:
Linke FDP Fdp Und Römer Elf Piraten Gegen Spd
Sitzung 30
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 778 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 796 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 802 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 811 wird dem Magistrat im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013, § 3653, zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. a) Die Vorlage NR 841 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baier, Dr. Gärtner, Tafel-Stein, Kliehm, zu Löwenstein, Tschierschke und Hübner dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Freie Wähler Römer FDP NPD
Ablehnung:
Linke Elf Piraten ÖkoLinX-ARL

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