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1. Bebauungsplan Nr. 569 .Senckenberganlage/Bockenheimer Warte. 2. Rahmenplan .Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität.

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.10.2005, M 214 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" 2. Rahmenplan "Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.1999, § 4013 (M 94) I. Der Magistrat wird beauftragt das Bebauungsplanverfahren Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer Warte", Aufstellungsbeschluss vom 28.02.1985, § 3705, weiterzuführen und den geänderten Zielen anzupassen. II. Der vorgelegte Rahmenplan wird zustimmend zur Kenntnis genommen. III. Der Magistrat wird beauftragt, die Inhalte des Rahmenplans dem Bebauungsplanverfahren Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer Warte", zugrunde zulegen. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 569 nach § 3 (2) BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB ohne weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen. Begründung: Die dem Aufstellungsbeschluss von 1985 zugrunde gelegten Ziele haben sich mit der Entscheidung des Landes Hessen, die Johann Wolfgang Goethe-Universität schrittweise zu verlagern und den Standort Bockenheim aufzugeben, überholt. Mit dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Kulturvertrag" und den im "Letter of intent" beigefügten Vorgaben werden die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung der bisherigen Universitätsflächen in Bockenheim definiert. Es ist Ziel des Magistrats, auf dieser Grundlage ein neues Quartier mit einer urbanen Nutzungsmischung von Arbeiten, Wohnen, Einkaufen, Gastronomie und Kultur zu entwickeln. Dabei soll die Chance genutzt werden, rund um die Bockenheimer Warte einen neuen Stadtteilmittelpunkt zu gestalten, der das Westend und Bockenheim miteinander verknüpft, sowie neue, zusätzliche öffentliche Frei- und Grünflächen zu gewinnen. Die städtebauliche Neuordnung des Areals ist eine hervorgehobene kommunalpolitische Aufgabe. Der Magistrat hat daher gemeinsam mit dem Land Hessen im Jahre 2003 einen städtebaulichen Wettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerb hat dazu gedient aus einer Vielzahl von Arbeiten das beste städtebauliche Konzept herauszufinden und gleichzeitig zu prüfen, wie die mit dem "Letter of Intent" beschlossenen Ausnutzungsziffern verträglich umgesetzt werden können. Zwischenzeitlich wurden die Verfasser des ersten Preises, K9 Architekten, Borgards.-Lösch- Piribauer, Freiburg mit der Ausarbeitung eines Rahmenplans beauftragt, der nun in einer zwischen dem Land und dem Magistrat abgestimmten Fassung vorliegt. Er stellt eine Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses dar, das die Anregungen des Preisgerichts und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6716, vom 20.01.2004 soweit möglich berücksichtigt. Der Rahmenplan soll die Grundlage des Bebauungsplanverfahrens bilden. Der Magistrat legt diesen der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vor, um die Inhalte frühzeitig zur Kenntnis zu geben und eine verlässliche Basis für die weiteren Verfahrensschritte zu erhalten. Erläuterung Rahmenplan: Geltungsbereich / Vorgaben Der Geltungsbereich umfasst die Fläche zwischen Senckenberganlage, Georg-Voigt-Straße, Gräfstraße, Sophienstraße und Zeppelinallee. Die Gesamtfläche beträgt 16,7 ha. Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als "Sondergebiet Hochschule/Forschung" dargestellt. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne NW 2 b, 2d und 22 d setzen das Areal als "Baugrundstück für Gemeinbedarf: Universität" fest. Der noch gültige Aufstellungsbeschluss vom 28.02.1985, § 3705, sieht vor, das Gebiet für eine Universitätsnutzung städtebaulich neu zu ordnen. Das Areal wird hauptsächlich durch die Bauten der Nachkriegszeit geprägt. Aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg bestehen die denkmalgeschützten Bauten des Straßenbahndepots, der Bockenheimer Warte, des Universitätshauptgebäudes, des Senckenbergmuseum und des Physikalischen Vereins sowie die Villen an der Georg-Voigt-Straße. Darüber hinaus besteht aus dem 19. Jahrhundert noch das Druckereigebäude an der Zeppelinallee, das allerdings nicht unter Denkmalschutz steht. Nördlich des Straßenbahndepots befindet sich eine Brachfläche, die derzeit als Parkplatz genutzt wird. Insgesamt entsteht durch die ungeordnete städtebauliche Struktur und durch den Zustand der Gebäude ein unbefriedigendes Erscheinungsbild, das der städtebaulichen Neuordnung bedarf. Planungskonzept Wesentliches Merkmal des Entwurfskonzeptes ist die konsequent umgesetzte Idee, im Verlauf der historischen Landwehr vom Bockenheimer Depot bis zur Georg-Voigt-Straße eine Achse zu entwickeln, die als Ordnungsstruktur die vier unterschiedlichen Blöcke des Planungsgebietes räumlich miteinander verknüpft und einen öffentlichen Freiraum von hoher Qualität schafft. Mit diesem konsequent umgesetzten Band gelingt es, die vier unterschiedlichen Quartiere räumlich zusammen zufassen. Weiteres Grundkonzept des Entwurfes ist die Entwicklung einer Hochhausgruppe auf dem Areal des AfE-Turmes. Sie schließt an den bereits bestehenden Hochhauspulk an der Ludwig-Erhard-Anlage/Friedrich-Ebert-Anlage an und wird als städtebaulich vertretbar angesehen. Es gelingt damit, einen Teil der vorgegebenen Baumasse auf einem Standort zu konzentrieren und für das restliche Planungsgebiet eine ruhige, gleichmäßige Höhenentwicklung zu sichern, wie sie für die bestehende Bebauung Bockenheims typisch ist. Ausgenommen bleibt lediglich ein weiteres Hochhaus von 50 m Höhe, das an der Ecke Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße eine städtebauliche Dominante bilden soll und mit dem Hochhaus der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Gegenstück erhält. Gleichzeitig wird mit der Ausweisung der Hochhäuser Spielraum für einen größeren Freiflächenanteil geschaffen. Öffentliche Freiflächen/Räumliches Konzept Die Akzeptanz eines neuen Stadtquartiers hängt nicht zuletzt von der Qualität der öffentlichen Räume ab. Der Magistrat hat daher bei der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes der Ausgestaltung und Anordnung der öffentlichen Räume große Bedeutung zugemessen. Das zentrale Band sieht im nördlichen Teil einen großzügigen Platz vor, der das Vorfeld des Depots, die Bockenheimer Warte sowie die südlich angrenzende Fläche umfasst. Diese großzügig dimensionierte Fläche kann als Marktplatz für vielfältige Nutzungen zur Verfügung stehen und soll den Kern des neuen Stadtteilmittelpunkts bilden. Die Bockenheimer Warte liegt mit ihrer Westfassade in der Sichtachse des Bandes und wirkt als weithin sichtbares Zeichen. Der daran anschließende südliche Abschnitt des zentralen Bandes ist als Grünachse ausgebildet und kann Spielplätze und ähnliche Nutzungen aufnehmen. Die im städtebaulichen Wettbewerb vorgegebene Mindestgröße der öffentlichen Grünflächen von 2.500 qm wird im Rahmenplan mit 7.000 qm bei weitem überschritten. Durch ein fein verästeltes Netz entstehen in den Blockinnenbereichen zusätzliche öffentliche Räume, die als Quartiersplätze einen abgeschlossen intimeren Charakter erhalten. Das Bockenheimer Depot wird der Mittelpunkt des neuen Stadtteilzentrums sein. Es wird freigestellt, jedoch im Norden und Süden durch Baukörper stadträumlich eingebunden sein, so dass ein urbanes Quartier entstehen wird mit einem großen "Marktplatz" auf der Westseite und einem neuen Quartiersplatz auf der Ostseite, mit dem die Rückseite des Depots eine Aufwertung erfährt. Mit dem geplanten Geflecht von Gassen und Plätzen wird eine vielfältige Raumsituation geschaffen, die die Voraussetzung für ein belebtes Quartier ist. Im Bebauungsplan sollen für die um das Depot liegenden Flächen verbindlich Läden oder Gastronomie in den Erdgeschossen vorgeschrieben werden. Im Innenbereich des Blockes südlich der Bockenheimer Landstraße wird ein im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf vergrößerter öffentlich zugänglicher Quartiersplatz geschaffen. Von diesem führt eine versetzt angeordnete Achse zur Bockenheimer Landstraße und zum Hauptportal der Universität. Damit wird das alte Universitätsgebäude ausreichend verknüpft und kann auch zukünftig im Stadtraum wahrgenommen werden. Auf die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.1.2004, § 6716, geforderte durchgängige Achse von der Bockenheimer Landstraße zum Hauptportal wurde verzichtet, da damit eine zu starke Konkurrenz zum daneben liegenden zentralen Band entstehen und die dadurch bedingten schmalen Baufelder eine verträgliche Anordnung der Baukörper erschweren würde. Das Senckenbergmuseum erhält mit einer klaren Raumkante zur Grünachse die Möglichkeit, die frühere, unattraktive Hofseite aufzuwerten, sich baulich zu erweitern und bei Bedarf die Grünfläche in die Museumskonzeption einzubeziehen. Baumassen Der Rahmenplan weist die im "Kulturvertrag" genannten Ausnutzungswerte im Saldo auf die Gesamtfläche bezogen nach. Insgesamt sind 340.500 qm Bruttogeschossfläche für Neubauten vorgesehen, davon 102.600 qm (30.13.%) für Wohnen. Damit können ca. 1.000 bis 1.200 Wohnungen entstehen. Nutzungsverteilung Das Wohnen konzentriert sich in den Blöcken an der Gräfstraße und nördlich des Depots. Es schließt damit an die bereits bestehende Wohnquartiere Bockenheims an. Ein Großteil der Wohnungen liegt am zentralen grünen Band und bietet damit hohe Wohnqualitäten. Vorgesehen sind maximal sechs Geschosse. Ausgenommen hiervon ist lediglich ein Wohnhochhaus an der Robert-Mayer-Straße. Mit diesem Hochhaus soll ein breites Angebot unterschiedlicher Wohnformen ermöglicht werden. Die Büroflächen werden entlang der Senckenberganlage/Zeppelinallee angeordnet. Um das Bockenheimer Depot sollen zusätzliche Einkaufsflächen in Ergänzung zur Leipziger Straße entstehen. Eine vom Land Hessen in Auftrag gegebene Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass Verkaufsflächen von insgesamt 11.000 bis 15.000 qm, die vorwiegend zur Stadtteilversorgung dienen, als vertretbar angesehen werden. Diese sollen jedoch in einer städtebaulich integrierten Form umgesetzt werden. Eine Konzentration in Form eines separaten Einkaufszentrums wird als nicht akzeptabel angesehen. Es wird erwartet, dass mit der Neuplanung zusätzliche Kaufkraft gebunden werden kann und Teile der Leipziger Straße davon profitieren können. Voraussetzung hierfür wird allerdings eine bessere Verknüpfung der Leipziger Straße mit dem neuen Quartier sein. Die Kindertagesstätte wird in den denkmalgeschützten Villen an der Georg-Voigt-Straße untergebracht mit der Möglichkeit einer Erweiterung durch eine zusätzliche Neubaufläche. Denkmalschutz Die denkmalgeschützten Gebäude aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg werden alle erhalten und bei der Planung berücksichtigt. Das Hauptgebäude der Universität wird als Erinnerung an hundert Jahre Universitätsgeschichte an diesem Ort bestehen bleiben. Die auf dem Campus bestehenden, denkmalgeschützten Bauten von Ferdinand Kramer, das Pharmaziegebäude, das Philosophikum, das Studentenwohnheim und die Bibliothek sind eng an die Universitätsnutzung gebunden. Der Rahmenplan ermöglicht durch eine Umplanung im Block 4 nunmehr den Erhalt des Pharmaziegebäudes, das als bedeutsamstes Werk Kramers auf dem Campus Bockenheim gilt. Das Philosophikum und die Bibliothek befinden sich innerhalb von zukünftigen Baufeldern und müssen durch den Rahmenplan und die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zwangsläufig abgerissen werden. Die Entscheidung darüber unterliegt dem Land Hessen als Grundstückseigentümer und Obere Denkmalbehörde. Das Studentenwohnheim liegt mitten in der zentralen Grünachse und steht damit im Konflikt mit der grundsätzlichen städtebaulichen Konzeption. Aufgrund der heute unbefriedigenden Fassade zur Bockenheimer Warte, des Gebäudezustandes und der fehlenden räumlichen Einbindung wurde in Abwägung mit dem Interesse an der städtebaulichen Gesamtkonzeption eine Überplanung des Gebäudes vorgenommen. Dies trifft auch für das Studierendenhaus zu. Ein vollständiger Erhalt würde die zentrale Grünachse nachhaltig einschränken. Mit dem Rahmenplan ist der Erhalt des östlichen Gebäudeteils möglich, dies wird jedoch zu einer Minderung der Ausnutzung führen. Die Entscheidung über Abbruch und Erhalt unterliegt ebenfalls dem Land Hessen. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass ein weiteres wichtiges Bauwerk von Ferdinand Kramer, das Botanische- und Zoologische Institut an der Siesmayerstraße, nach den Planungsüberlegungen der Universität erhalten und für Studentenwohnen genutzt werden soll. Erschließung Das Planungsgebiet ist mit den U-Bahnlinien U4, U 6 und U7 sowie Straßenbahnen und Buslinien hervorragend erschlossen. Das Planungskonzept sieht vor, neben dem zentralen Band, die öffentliche Zugänglichkeit der Blöcke und der Quartiersplätze zu ermöglichen. Die Mertonstraße soll wieder als Straßenraum geöffnet und hergestellt werden. Mit der damit verbundenen Tieferlegung werden eine Aufwertung des Hauptgebäudes und eine Wiederherstellung der ursprünglichen Proportionen seiner Fassade ermöglicht. Die erforderlichen Stellplätze sind in Tiefgaragen nachzuweisen. Die Erschließung der gewerblichen Blöcke soll hauptsächlich von den bestehenden Hauptverkehrstrassen erfolgen, so dass die an das Plangebiet angrenzenden Wohnquartiere Bockenheims davon nicht beeinträchtigt werden. Im Rahmen der weiteren Planungen ist zu prüfen, ob zusätzliche öffentliche Stellplätze angeboten werden können, mit denen auch die Attraktivität der Leipziger Straße als Einkaufsstraße verbessert werden kann. Realisierungsstufen Die städtebauliche Umstrukturierung soll in verschiedenen Stufen erfolgen. Der Zeitpunkt der Realisierung hängt von der Fertigstellung der Neubauten auf dem Campus Westend und Riedberg ab und kann zurzeit nicht verbindlich festgelegt werden. Gleichzeitig sollen jedoch wesentliche Teile dieser Neubauten durch den Verkaufserlös der Liegenschaften in Bockenheim finanziert werden. Es ist beabsichtigt möglichst zusammenhängende Flächen gemeinsam zu entwickeln. Die Neugestaltung der öffentlichen Flächen erfolgt sinnvollerweise erst im Zusammenhang mit den einzelnen Realisierungsstufen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden daher keine weitergehenden Gestaltungsvorschläge vorgelegt. Der Umzug der Universität soll bis 2014 abgeschlossen sein, so dass insgesamt mit einem langen Zeitraum für die Umsetzung der Planung zu rechnen ist. Zusammenfassende Beurteilung Das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs und der nachfolgende Rahmenplan haben gezeigt, dass die im "Kulturvertrag" festgehaltenen Ausnutzungen in städtebaulich vertretbarer Weise nachgewiesen und öffentliche Freiflächen in vertretbarer Größe geschaffen werden können. Dies setzt allerdings die Bereitschaft für die Entwicklung einer neuen Hochhausgruppe auf dem Grundstück des AfE-Turms voraus. Die städtebaulich prägnante Form und die damit geplanten öffentlichen Flächen und Räume sind wesentliche Merkmale des Entwurfskonzeptes und weisen eine hohe Qualität aus. Sie sollen sich in den Festsetzungen des Bebauungsplans wieder finden. Der Rahmenplan hält den im Kulturvertrag festgelegten Wohnanteil von 30 % der Bruttogeschossfläche ein. In Anbetracht des derzeitigen Überangebots an Büroflächen ist jedoch zu prüfen, ob im Bebauungsplanverfahren ein Spielraum für einen höheren Wohnanteil festgesetzt werden kann. Im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem Land sollte - soweit anderes nicht städtebaulich geboten ist- jedoch auf planungsrechtliche Forderungen nach einem höheren Wohnanteil verzichtet werden. Städtebaulicher Rahmenplan "Bockenheim" K9 ARCHITEKTEN Stand 07.2005 Anlage 1- A3 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.11.2005, NR 2087 Antrag vom 02.11.2005, NR 2088 Antrag vom 02.11.2005, NR 2089 Antrag vom 23.11.2005, NR 2126 Antrag vom 28.11.2005, NR 2128 Antrag vom 30.11.2005, NR 2152 Anregung vom 28.11.2005, OA 2155 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2006, B 175 Vortrag des Magistrats vom 22.11.2013, M 224 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 19.10.2005 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2005, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 214 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 07.11.2005, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2087 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 2088 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 2089 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2087 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 2088 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 2089 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 47. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2005, TO I, TOP 9 Auf Antrag von SPD und GRÜNEN ist Beschluss: Anregung OA 2155 2005 1. Die Vorlage M 214 wird unter Hinweis auf OA 2155 abgelehnt. Die Vorlage OA 2155 lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 214 wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird angewiesen, das Bebauungsplanverfahren Nr. 569 zu beenden und ein neues Bebauungsplanverfahren einzuleiten. 3. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, in den den zuständigen Gremien vorzulegenden neuen Bebauungsplan - sowie auch in den Rahmenplan - die Inhalte der Anregung des Ortsbeirates 2, OA 2093 vom 26.09.2005, einzuarbeiten." 2. Die Vorlage NR 2089 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 2126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (M 214 = Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 05.12.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2087 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 2088 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 2089 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 2126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage NR 2128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 2155 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 2087 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 2088 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 2089 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 2126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage NR 2128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 2155 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 48. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 16.01.2006, TO I, TOP 11 Frau Margret Schulz wird als betroffene Anwohnerin gemäß § 62 (6) HGO zu den Beratungen hinzugezogen. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 214 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 2126, NR 2128 und NR 2152 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2087 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2088 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 2089 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 2128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 2152 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "Der M 214 wird mit den folgenden Änderungen zugestimmt" durch die Worte "Mit dem Land Hessen soll mit dem Ziel verhandelt werden, den Bebauungsplan in den folgenden Punkten abzuändern" ersetzt und der vorletzte Satz gestrichen wird. 8. Die Vorlage OA 2155 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. M 214: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FAG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FAG (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. Ziffern I. und II. 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen REP (= Ablehnung) Ziffern II. 2. bis 5.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP zu 8. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU und REP (= Ablehnung) SPD (= vereinfachtes Verfahren) GRÜNE und FAG (= Annahme) Der Vorsitzende stellt fest, dass Ziffer 3. der Vorlage OA 2155 keine Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 214 und NR 2126 = Annahme, NR 2087, NR 2088 und NR 2089 = Ablehnung, NR 2128 = Ziffer II. 2. Annahme, Rest Ablehnung, NR 2152 = Ziffern 1. und 2. Ablehnung, Ziffer 3. Annahme, OA 2155 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. vereinfachtes Verfahren) Die Linke. (M 214 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089, NR 2126, NR 2128, NR 2152 und OA 2155 = Annahme) BFF (M 214 und NR 2089 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2128, NR 2152 und OA 2155 = Annahme, NR 2126 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 214, NR 2128, NR 2152 und OA 2155 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089 und NR 2126 = Annahme) E.L. (M 214, NR 2128 und NR 2152 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089, NR 2126 und OA 2155 = Annahme) 49. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2006, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 214 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 2126, NR 2128 und NR 2152 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2087 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2088 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 2089 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 2128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 2152 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "Der M 214 wird mit den folgenden Änderungen zugestimmt" durch die Worte "Mit dem Land Hessen soll mit dem Ziel verhandelt werden, den Bebauungsplan in den folgenden Punkten abzuändern" ersetzt und der vorletzte Satz gestrichen wird. 8. Die Vorlage OA 2155 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. M 214: CDU, SPD,GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. Ziffern I. und II. 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern II. 2.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern II. 3. bis 5.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Ziffern 1. und 2. Ablehnung, Ziffer 3. Annahme) zu 8. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU (= Ablehnung) SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) GRÜNE und FAG (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2006, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 214 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 2126, NR 2128 und NR 2152 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2087 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2088 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 2089 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 2128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 2152 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "Der M 214 wird mit den folgenden Änderungen zugestimmt" durch die Worte "Mit dem Land Hessen soll mit dem Ziel verhandelt werden, den Bebauungsplan in den folgenden Punkten abzuändern" ersetzt und der vorletzte Satz gestrichen wird. 8. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 2155 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 2155 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. M 214: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE, FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Die Linke. und E.L. (= Annahme) zu 5. SPD, GRÜNE, FAG, FDP, REP, Die Linke. und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) zu 6. Ziffern I. und II. 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG, BFF und Die Linke. gegen FDP, REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffern II. 2.: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF und Die Linke. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffern II. 3 bis 5.: SPD, GRÜNE, FAG, BFF und Die Linke. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, REP und E.L. (= Ablehnung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen FDP und E.L. (= Ablehnung); Die Linke. und BFF (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen E.L. (= Ablehnung); FDP, Die Linke. und BFF (= Annahme) zu 8. zu a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) zu b) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 214, NR 2128, NR 2152 und OA 2155 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089 und NR 2126 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 10672, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006 Aktenzeichen: 61 00

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