1. Bebauungsplan Nr. 569 .Senckenberganlage/Bockenheimer Warte. 2. Rahmenplan .Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität.
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 17.10.2005, M
214 Betreff:
1. Bebauungsplan Nr. 569
"Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" 2. Rahmenplan
"Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang
Goethe-Universität" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.1999, § 4013 (M
94) I. Der Magistrat wird
beauftragt das Bebauungsplanverfahren Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer
Warte", Aufstellungsbeschluss vom 28.02.1985, § 3705, weiterzuführen und den
geänderten Zielen anzupassen. II. Der vorgelegte Rahmenplan wird zustimmend zur
Kenntnis genommen. III. Der Magistrat wird beauftragt, die Inhalte des
Rahmenplans dem Bebauungsplanverfahren Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer
Warte", zugrunde zulegen. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 569 nach § 3 (2) BauGB sowie die
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB ohne weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung durchzuführen. Begründung: Die dem Aufstellungsbeschluss von 1985 zugrunde
gelegten Ziele haben sich mit der Entscheidung des Landes Hessen, die Johann
Wolfgang Goethe-Universität schrittweise zu verlagern und den Standort
Bockenheim aufzugeben, überholt. Mit dem von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen "Kulturvertrag" und den im "Letter of intent" beigefügten
Vorgaben werden die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die weitere
Entwicklung der bisherigen Universitätsflächen in Bockenheim definiert. Es ist
Ziel des Magistrats, auf dieser Grundlage ein neues Quartier mit einer urbanen
Nutzungsmischung von Arbeiten, Wohnen, Einkaufen, Gastronomie und Kultur zu
entwickeln. Dabei soll die Chance genutzt werden, rund um die Bockenheimer
Warte einen neuen Stadtteilmittelpunkt zu gestalten, der das Westend und
Bockenheim miteinander verknüpft, sowie neue, zusätzliche öffentliche Frei- und
Grünflächen zu gewinnen. Die städtebauliche Neuordnung des Areals ist eine
hervorgehobene kommunalpolitische Aufgabe. Der Magistrat hat daher gemeinsam
mit dem Land Hessen im Jahre 2003 einen städtebaulichen Wettbewerb
durchgeführt. Der Wettbewerb hat dazu gedient aus einer Vielzahl von Arbeiten
das beste städtebauliche Konzept herauszufinden und gleichzeitig zu prüfen, wie
die mit dem "Letter of Intent" beschlossenen Ausnutzungsziffern verträglich
umgesetzt werden können. Zwischenzeitlich wurden die Verfasser des ersten
Preises, K9 Architekten, Borgards.-Lösch- Piribauer, Freiburg mit der
Ausarbeitung eines Rahmenplans beauftragt, der nun in einer zwischen dem Land
und dem Magistrat abgestimmten Fassung vorliegt. Er stellt eine Konkretisierung
des Wettbewerbsergebnisses dar, das die Anregungen des Preisgerichts und den
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6716, vom 20.01.2004 soweit
möglich berücksichtigt. Der Rahmenplan soll die Grundlage des
Bebauungsplanverfahrens bilden. Der Magistrat legt diesen der
Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vor, um die Inhalte frühzeitig zur
Kenntnis zu geben und eine verlässliche Basis für die weiteren
Verfahrensschritte zu erhalten. Erläuterung Rahmenplan: Geltungsbereich / Vorgaben Der Geltungsbereich umfasst die Fläche zwischen
Senckenberganlage, Georg-Voigt-Straße, Gräfstraße, Sophienstraße und
Zeppelinallee. Die Gesamtfläche beträgt 16,7 ha. Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet
als "Sondergebiet Hochschule/Forschung" dargestellt. Die rechtsverbindlichen
Bebauungspläne NW 2 b, 2d und 22 d setzen das Areal als "Baugrundstück für
Gemeinbedarf: Universität" fest. Der noch gültige Aufstellungsbeschluss vom
28.02.1985, § 3705, sieht vor, das Gebiet für eine Universitätsnutzung
städtebaulich neu zu ordnen. Das Areal wird hauptsächlich durch die Bauten der
Nachkriegszeit geprägt. Aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg bestehen die
denkmalgeschützten Bauten des Straßenbahndepots, der Bockenheimer Warte, des
Universitätshauptgebäudes, des Senckenbergmuseum und des Physikalischen Vereins
sowie die Villen an der Georg-Voigt-Straße. Darüber hinaus besteht aus dem 19.
Jahrhundert noch das Druckereigebäude an der Zeppelinallee, das
allerdings nicht unter Denkmalschutz steht. Nördlich des Straßenbahndepots
befindet sich eine Brachfläche, die derzeit als Parkplatz genutzt wird.
Insgesamt entsteht durch die ungeordnete städtebauliche Struktur und durch den
Zustand der Gebäude ein unbefriedigendes Erscheinungsbild, das der
städtebaulichen Neuordnung bedarf. Planungskonzept Wesentliches Merkmal des Entwurfskonzeptes ist die
konsequent umgesetzte Idee, im Verlauf der historischen Landwehr vom
Bockenheimer Depot bis zur Georg-Voigt-Straße eine Achse zu entwickeln, die als
Ordnungsstruktur die vier unterschiedlichen Blöcke des Planungsgebietes
räumlich miteinander verknüpft und einen öffentlichen Freiraum von hoher
Qualität schafft. Mit diesem konsequent umgesetzten Band gelingt es, die
vier unterschiedlichen Quartiere räumlich zusammen zufassen. Weiteres Grundkonzept des Entwurfes ist die
Entwicklung einer Hochhausgruppe auf dem Areal des AfE-Turmes. Sie schließt an
den bereits bestehenden Hochhauspulk an der
Ludwig-Erhard-Anlage/Friedrich-Ebert-Anlage an und wird als städtebaulich
vertretbar angesehen. Es gelingt damit, einen Teil der vorgegebenen Baumasse
auf einem Standort zu konzentrieren und für das restliche Planungsgebiet eine
ruhige, gleichmäßige Höhenentwicklung zu sichern, wie sie für die bestehende
Bebauung Bockenheims typisch ist. Ausgenommen bleibt lediglich ein weiteres
Hochhaus von 50 m Höhe, das an der Ecke Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße
eine städtebauliche Dominante bilden soll und mit dem Hochhaus der
Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Gegenstück erhält. Gleichzeitig wird mit der
Ausweisung der Hochhäuser Spielraum für einen größeren Freiflächenanteil
geschaffen. Öffentliche Freiflächen/Räumliches
Konzept Die Akzeptanz eines neuen
Stadtquartiers hängt nicht zuletzt von der Qualität der öffentlichen Räume ab.
Der Magistrat hat daher bei der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes der
Ausgestaltung und Anordnung der öffentlichen Räume große Bedeutung zugemessen.
Das zentrale Band sieht im nördlichen Teil einen großzügigen Platz vor, der das
Vorfeld des Depots, die Bockenheimer Warte sowie die südlich angrenzende Fläche
umfasst. Diese großzügig dimensionierte Fläche kann als Marktplatz für
vielfältige Nutzungen zur Verfügung stehen und soll den Kern des neuen
Stadtteilmittelpunkts bilden. Die Bockenheimer Warte liegt mit ihrer
Westfassade in der Sichtachse des Bandes und wirkt als weithin sichtbares
Zeichen. Der daran anschließende südliche
Abschnitt des zentralen Bandes ist als Grünachse ausgebildet und kann
Spielplätze und ähnliche Nutzungen aufnehmen. Die im städtebaulichen Wettbewerb
vorgegebene Mindestgröße der öffentlichen Grünflächen von 2.500 qm wird im
Rahmenplan mit 7.000 qm bei weitem überschritten. Durch ein fein verästeltes Netz entstehen in den
Blockinnenbereichen zusätzliche öffentliche Räume, die als Quartiersplätze
einen abgeschlossen intimeren Charakter erhalten. Das Bockenheimer Depot wird der Mittelpunkt des
neuen Stadtteilzentrums sein. Es wird freigestellt, jedoch im Norden und Süden
durch Baukörper stadträumlich eingebunden sein, so dass ein urbanes Quartier
entstehen wird mit einem großen "Marktplatz" auf der Westseite und einem neuen
Quartiersplatz auf der Ostseite, mit dem die Rückseite des Depots eine
Aufwertung erfährt. Mit dem geplanten Geflecht von Gassen und Plätzen wird eine
vielfältige Raumsituation geschaffen, die die Voraussetzung für ein belebtes
Quartier ist. Im Bebauungsplan sollen für die um das Depot liegenden Flächen
verbindlich Läden oder Gastronomie in den Erdgeschossen vorgeschrieben
werden. Im Innenbereich des Blockes südlich
der Bockenheimer Landstraße wird ein im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf
vergrößerter öffentlich zugänglicher Quartiersplatz geschaffen. Von diesem
führt eine versetzt angeordnete Achse zur Bockenheimer Landstraße und zum
Hauptportal der Universität. Damit wird das alte Universitätsgebäude
ausreichend verknüpft und kann auch zukünftig im Stadtraum wahrgenommen werden.
Auf die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.1.2004, §
6716, geforderte durchgängige Achse von der Bockenheimer Landstraße zum
Hauptportal wurde verzichtet, da damit eine zu starke Konkurrenz zum daneben
liegenden zentralen Band entstehen und die dadurch bedingten schmalen
Baufelder eine verträgliche Anordnung der Baukörper erschweren würde. Das Senckenbergmuseum erhält mit einer klaren
Raumkante zur Grünachse die Möglichkeit, die frühere, unattraktive Hofseite
aufzuwerten, sich baulich zu erweitern und bei Bedarf die Grünfläche in die
Museumskonzeption einzubeziehen. Baumassen Der Rahmenplan weist die im "Kulturvertrag"
genannten Ausnutzungswerte im Saldo auf die Gesamtfläche bezogen nach.
Insgesamt sind 340.500 qm Bruttogeschossfläche für Neubauten vorgesehen, davon
102.600 qm (30.13.%) für Wohnen. Damit können ca. 1.000 bis 1.200
Wohnungen entstehen. Nutzungsverteilung Das Wohnen konzentriert sich in den Blöcken an der
Gräfstraße und nördlich des Depots. Es schließt damit an die bereits bestehende
Wohnquartiere Bockenheims an. Ein Großteil der Wohnungen liegt am
zentralen grünen Band und bietet damit hohe Wohnqualitäten. Vorgesehen sind
maximal sechs Geschosse. Ausgenommen hiervon ist lediglich ein Wohnhochhaus an
der Robert-Mayer-Straße. Mit diesem Hochhaus soll ein breites Angebot
unterschiedlicher Wohnformen ermöglicht werden. Die Büroflächen werden entlang der
Senckenberganlage/Zeppelinallee angeordnet. Um das Bockenheimer Depot sollen
zusätzliche Einkaufsflächen in Ergänzung zur Leipziger Straße entstehen. Eine
vom Land Hessen in Auftrag gegebene Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass
Verkaufsflächen von insgesamt 11.000 bis 15.000 qm, die vorwiegend zur
Stadtteilversorgung dienen, als vertretbar angesehen werden. Diese sollen
jedoch in einer städtebaulich integrierten Form umgesetzt werden. Eine
Konzentration in Form eines separaten Einkaufszentrums wird als nicht
akzeptabel angesehen. Es wird erwartet, dass mit der Neuplanung zusätzliche
Kaufkraft gebunden werden kann und Teile der Leipziger Straße davon profitieren
können. Voraussetzung hierfür wird allerdings eine bessere Verknüpfung der
Leipziger Straße mit dem neuen Quartier sein. Die Kindertagesstätte wird in den
denkmalgeschützten Villen an der Georg-Voigt-Straße untergebracht mit der
Möglichkeit einer Erweiterung durch eine zusätzliche Neubaufläche. Denkmalschutz Die denkmalgeschützten Gebäude aus der Zeit vor dem
ersten Weltkrieg werden alle erhalten und bei der Planung berücksichtigt. Das
Hauptgebäude der Universität wird als Erinnerung an hundert Jahre
Universitätsgeschichte an diesem Ort bestehen bleiben. Die auf dem Campus bestehenden, denkmalgeschützten
Bauten von Ferdinand Kramer, das Pharmaziegebäude, das Philosophikum, das
Studentenwohnheim und die Bibliothek sind eng an die Universitätsnutzung
gebunden. Der Rahmenplan ermöglicht durch eine Umplanung im Block 4 nunmehr den
Erhalt des Pharmaziegebäudes, das als bedeutsamstes Werk Kramers auf dem Campus
Bockenheim gilt. Das Philosophikum und die Bibliothek befinden sich innerhalb
von zukünftigen Baufeldern und müssen durch den Rahmenplan und die
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zwangsläufig abgerissen werden. Die
Entscheidung darüber unterliegt dem Land Hessen als Grundstückseigentümer und
Obere Denkmalbehörde. Das Studentenwohnheim liegt mitten in der zentralen
Grünachse und steht damit im Konflikt mit der grundsätzlichen städtebaulichen
Konzeption. Aufgrund der heute unbefriedigenden Fassade zur Bockenheimer Warte,
des Gebäudezustandes und der fehlenden räumlichen Einbindung wurde in Abwägung
mit dem Interesse an der städtebaulichen Gesamtkonzeption eine Überplanung des
Gebäudes vorgenommen. Dies trifft auch für das Studierendenhaus zu. Ein
vollständiger Erhalt würde die zentrale Grünachse nachhaltig einschränken. Mit
dem Rahmenplan ist der Erhalt des östlichen Gebäudeteils möglich, dies wird
jedoch zu einer Minderung der Ausnutzung führen. Die Entscheidung über Abbruch
und Erhalt unterliegt ebenfalls dem Land Hessen. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass ein weiteres
wichtiges Bauwerk von Ferdinand Kramer, das Botanische- und Zoologische
Institut an der Siesmayerstraße, nach den Planungsüberlegungen der Universität
erhalten und für Studentenwohnen genutzt werden soll. Erschließung Das Planungsgebiet ist mit den U-Bahnlinien U4, U 6
und U7 sowie Straßenbahnen und Buslinien hervorragend erschlossen. Das
Planungskonzept sieht vor, neben dem zentralen Band, die öffentliche
Zugänglichkeit der Blöcke und der Quartiersplätze zu ermöglichen. Die
Mertonstraße soll wieder als Straßenraum geöffnet und hergestellt werden. Mit
der damit verbundenen Tieferlegung werden eine Aufwertung des Hauptgebäudes und
eine Wiederherstellung der ursprünglichen Proportionen seiner Fassade
ermöglicht. Die erforderlichen Stellplätze sind
in Tiefgaragen nachzuweisen. Die Erschließung der gewerblichen Blöcke soll
hauptsächlich von den bestehenden Hauptverkehrstrassen erfolgen, so dass die an
das Plangebiet angrenzenden Wohnquartiere Bockenheims davon nicht
beeinträchtigt werden. Im Rahmen der weiteren Planungen ist zu prüfen, ob
zusätzliche öffentliche Stellplätze angeboten werden können, mit denen auch die
Attraktivität der Leipziger Straße als Einkaufsstraße verbessert werden
kann. Realisierungsstufen Die städtebauliche Umstrukturierung soll in
verschiedenen Stufen erfolgen. Der Zeitpunkt der Realisierung hängt von der
Fertigstellung der Neubauten auf dem Campus Westend und Riedberg ab und kann
zurzeit nicht verbindlich festgelegt werden. Gleichzeitig sollen jedoch
wesentliche Teile dieser Neubauten durch den Verkaufserlös der Liegenschaften
in Bockenheim finanziert werden. Es ist beabsichtigt möglichst zusammenhängende
Flächen gemeinsam zu entwickeln. Die Neugestaltung der öffentlichen Flächen
erfolgt sinnvollerweise erst im Zusammenhang mit den einzelnen
Realisierungsstufen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden daher keine weitergehenden
Gestaltungsvorschläge vorgelegt. Der Umzug der Universität soll bis 2014
abgeschlossen sein, so dass insgesamt mit einem langen Zeitraum für die
Umsetzung der Planung zu rechnen ist. Zusammenfassende Beurteilung Das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs und
der nachfolgende Rahmenplan haben gezeigt, dass die im "Kulturvertrag"
festgehaltenen Ausnutzungen in städtebaulich vertretbarer Weise nachgewiesen
und öffentliche Freiflächen in vertretbarer Größe geschaffen werden können.
Dies setzt allerdings die Bereitschaft für die Entwicklung einer neuen
Hochhausgruppe auf dem Grundstück des AfE-Turms voraus. Die städtebaulich prägnante Form und die damit
geplanten öffentlichen Flächen und Räume sind wesentliche Merkmale des
Entwurfskonzeptes und weisen eine hohe Qualität aus. Sie sollen sich in den
Festsetzungen des Bebauungsplans wieder finden. Der Rahmenplan hält den im Kulturvertrag
festgelegten Wohnanteil von 30 % der Bruttogeschossfläche ein. In Anbetracht
des derzeitigen Überangebots an Büroflächen ist jedoch zu prüfen, ob im
Bebauungsplanverfahren ein Spielraum für einen höheren Wohnanteil festgesetzt
werden kann. Im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der
Stadt und dem Land sollte - soweit anderes nicht städtebaulich geboten
ist- jedoch auf planungsrechtliche Forderungen nach einem höheren
Wohnanteil verzichtet werden. Städtebaulicher Rahmenplan "Bockenheim"
K9 ARCHITEKTEN Stand
07.2005
Anlage 1- A3 Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
02.11.2005, NR 2087
Antrag vom
02.11.2005, NR 2088
Antrag vom
02.11.2005, NR 2089
Antrag vom
23.11.2005, NR 2126
Antrag vom
28.11.2005, NR 2128
Antrag vom
30.11.2005, NR 2152
Anregung vom
28.11.2005, OA 2155
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.04.2006, B 175
Vortrag des
Magistrats vom 22.11.2013, M 224
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planen und Bauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
19.10.2005 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2
am 31.10.2005, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage M 214 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 07.11.2005, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 2087 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 2088 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 2089 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 2087 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 2088 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 2089 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FAG 47. Sitzung des OBR 2
am 28.11.2005, TO I, TOP 9 Auf Antrag von SPD
und GRÜNEN ist Beschluss: Anregung OA 2155 2005
1.
Die Vorlage M 214 wird unter Hinweis auf OA 2155
abgelehnt. Die Vorlage OA 2155 lautet: "Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M
214 wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird angewiesen, das
Bebauungsplanverfahren Nr. 569 zu beenden und ein neues
Bebauungsplanverfahren einzuleiten. 3. Der Magistrat wird
weiterhin aufgefordert, in den den zuständigen Gremien vorzulegenden neuen
Bebauungsplan - sowie auch in den Rahmenplan - die Inhalte der Anregung des
Ortsbeirates 2, OA 2093 vom 26.09.2005, einzuarbeiten."
2.
Die Vorlage NR 2089 dient zur Kenntnis.
3.
Die
Vorlage NR 2126 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. SPD und GRÜNE
gegen CDU und FDP (M 214 = Annahme) zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 05.12.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 2087 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 2088 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 2089 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage NR 2126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
6. Die Beratung der Vorlage NR 2128 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7.
Die
Beratung der Vorlage OA 2155 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 6.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 7.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 2087 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 2088 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 2089 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage NR 2126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
6. Die Beratung der Vorlage NR 2128 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7.
Die
Beratung der Vorlage OA 2155 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 7.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 48. Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 16.01.2006, TO I, TOP 11 Frau Margret Schulz
wird als betroffene Anwohnerin gemäß § 62 (6) HGO zu den Beratungen
hinzugezogen. Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 214 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den
Vorlagen NR 2126, NR 2128 und NR 2152 zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 2087 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 2088 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 2089 wird abgelehnt. 5.
Der
Vorlage NR 2126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
6.
Der Vorlage NR 2128 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 2152 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass die Worte "Der M 214 wird mit den folgenden Änderungen
zugestimmt" durch die Worte "Mit dem Land Hessen soll mit dem Ziel
verhandelt werden, den Bebauungsplan in den folgenden Punkten
abzuändern" ersetzt und der vorletzte Satz gestrichen wird.
8.
Die Vorlage OA 2155 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. M 214: CDU, SPD,
GRÜNE und REP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FAG (= Annahme)
zu 3.
Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FAG (=
Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und FAG (=
Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und
REP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5.
SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 6. Ziffern I. und
II. 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen REP (= Ablehnung) Ziffern II. 2.
bis 5.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und
REP (= Ablehnung)
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE,
FAG und REP zu 8. Ziffern 1. und
2.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (=
Annahme) Ziffer 3.: CDU und REP (= Ablehnung) SPD (= vereinfachtes
Verfahren) GRÜNE und FAG (= Annahme) Der Vorsitzende stellt
fest, dass Ziffer 3. der Vorlage OA 2155 keine Mehrheit erhalten hat und
somit abgelehnt ist.
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
FDP (M 214 und NR 2126 = Annahme, NR 2087, NR 2088 und NR 2089 = Ablehnung,
NR 2128 = Ziffer II. 2. Annahme, Rest Ablehnung, NR 2152 = Ziffern 1. und 2.
Ablehnung, Ziffer 3. Annahme, OA 2155 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und
3. vereinfachtes Verfahren) Die Linke. (M 214 = Ablehnung, NR 2087, NR
2088, NR 2089, NR 2126, NR 2128, NR 2152 und OA 2155 = Annahme) BFF (M
214 und NR 2089 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2128, NR 2152 und OA 2155 =
Annahme, NR 2126 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 214, NR 2128, NR 2152 und
OA 2155 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089 und NR 2126 = Annahme)
E.L. (M 214, NR 2128 und NR 2152 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089, NR
2126 und OA 2155 = Annahme) 49. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2006, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 214 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den
Vorlagen NR 2126, NR 2128 und NR 2152 zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 2087 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 2088 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 2089 wird abgelehnt. 5.
Der
Vorlage NR 2126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
6.
Der Vorlage NR 2128 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 2152 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass die Worte "Der M 214 wird mit den folgenden Änderungen
zugestimmt" durch die Worte "Mit dem Land Hessen soll mit dem Ziel
verhandelt werden, den Bebauungsplan in den folgenden Punkten
abzuändern" ersetzt und der vorletzte Satz gestrichen wird.
8.
Die Vorlage OA 2155 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. M 214: CDU,
SPD,GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme)
zu 3.
Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (=
Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (=
Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5.
SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 6. Ziffern I. und
II. 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern II.
2.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffern II. 3. bis 5.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Prüfung und
Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 7.
CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Ziffern 1. und 2.
Ablehnung, Ziffer 3. Annahme) zu 8.
Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes
Verfahren) und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP
(= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU (=
Ablehnung) SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) GRÜNE und FAG (=
Annahme) 51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2006, TO II, TOP 35 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 214 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den
Vorlagen NR 2126, NR 2128 und NR 2152 zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 2087 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 2088 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 2089 wird abgelehnt. 5.
Der
Vorlage NR 2126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
6.
Der Vorlage NR 2128 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 2152 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass die Worte "Der M 214 wird mit den folgenden Änderungen
zugestimmt" durch die Worte "Mit dem Land Hessen soll mit dem Ziel
verhandelt werden, den Bebauungsplan in den folgenden Punkten
abzuändern" ersetzt und der vorletzte Satz gestrichen wird.
8.
a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 2155 werden
abgelehnt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 2155 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. Abstimmung:
zu 1.
M 214: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, Die Linke.,
BFF und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und REP gegen FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme)
zu 3.
Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG,
Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, FDP
und REP gegen GRÜNE, FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme)
zu 4.
CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD und FAG (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie Die Linke. und E.L. (= Annahme)
zu 5.
SPD, GRÜNE, FAG, FDP, REP, Die Linke. und E.L.
gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung)
zu 6.
Ziffern I. und II. 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG, BFF
und Die Linke. gegen FDP, REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffern II. 2.:
SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF und Die Linke. gegen CDU (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffern II. 3 bis
5.: SPD, GRÜNE, FAG, BFF und Die Linke. gegen CDU (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP, REP und E.L. (= Ablehnung)
zu 7.
Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen FDP und
E.L. (= Ablehnung); Die Linke. und BFF (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, SPD,
GRÜNE, FAG und REP gegen E.L. (= Ablehnung); FDP, Die Linke. und BFF (=
Annahme) zu 8. zu a) Ziffer 1.:
CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FAG, Die
Linke., BFF und E.L. (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD
und FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG, Die Linke., BFF und E.L. (=
Annahme) zu b) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG, Die Linke., BFF und
E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 214, NR
2128, NR 2152 und OA 2155 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089 und NR 2126
= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 10672, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006 Aktenzeichen: 61 00