Keine Subventionierung einer eventuellen Umnutzung des Philosophicums
Begründung
Umnutzung des Philosophicums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, 1. die ABG Holding in ihrer Absicht zu unterstützen, bei einem eventuellen Verkauf des Philosophicum-Gebäudes den Verkaufspreis nicht unter dem aktuellen Verkehrswert festzusetzen; 2. künftigen Nutzern des Philosophicum-Gebäudes bei Kauf und späteren Betriebsaufwendungen keinerlei Subventionen aus dem städtischen Haushalt zukommen zu lassen; 3. allen Bestrebungen und Forderungen von interessierter Seite, der Magistrat möge im Zusammenhang mit einem künftigen Verkauf des Gebäudes politischen Einfluss und Druck auf die ABG auszuüben, eine klare Absage zu erteilen. Begründung: Aus Kreisen derer, die sich für eine Umnutzung des Philosphicums für alternative Wohnprojekte interessieren, wurden Forderungen laut, das Gebäude zu Konditionen von der ABG erwerben zu können, die deutlich unter dem von der ABG festgestellten Verkehrswert liegen. Auch wurden erste Stimmen Einzelner publik, die sich offenbar für eine städtische Subventionierung der künftigen Gebäudenutzer durchaus erwärmen können. Es kann aber nicht im wirtschaftlichen Interesse der ABG liegen, privaten Nutzern Sonderkonditionen bei einem möglichen Verkauf einzuräumen, die zu Lasten des Betriebsergebnisses der ABG gehen. Zwar ist es sehr begrüßenswert, wenn Private eine im Sinne der Stadtgesellschaft und des Stadtteils vorteilhafte Nutzung des Gebäude anstreben, aber es muss dabei auch klar sein, dass alle in Frage kommenden Nutzungskonzepte für das Philosophicum auf Basis realistischer und marktkonformer Finanzdaten erstellt und beurteilt werden müssen. Es muss zudem gewährleistet sein, dass eine eventuelle künftige Nutzung des Philosophicums auf einer dauerhaft selbsttragenden und betriebswirtschaftlich nachhaltigen Basis beruht, die keinerlei Anschubfinanzierung durch die ABG oder aus städtischen Mitteln bedarf und auch mittel- bis langfristig keinerlei Bezuschussung aus Steuermitteln benötigt. Nur auf einer solchen Basis kann eine Entscheidung zur zukünftigen Gebäudenutzung gefällt werden.
Inhalt
Antrag vom 11.02.2014, NR 796
Betreff: Keine Subventionierung einer eventuellen Umnutzung des Philosophicums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert,
- die ABG Holding in ihrer Absicht zu unterstützen, bei einem eventuellen Verkauf des Philosophicum-Gebäudes den Verkaufspreis nicht unter dem aktuellen Verkehrswert festzusetzen;
- künftigen Nutzern des Philosophicum-Gebäudes bei Kauf und späteren Betriebsaufwendungen keinerlei Subventionen aus dem städtischen Haushalt zukommen zu lassen;
- allen Bestrebungen und Forderungen von interessierter Seite, der Magistrat möge im Zusammenhang mit einem künftigen Verkauf des Gebäudes politischen Einfluss und Druck auf die ABG auszuüben, eine klare Absage zu erteilen. Begründung: Aus Kreisen derer, die sich für eine Umnutzung des Philosphicums für alternative Wohnprojekte interessieren, wurden Forderungen laut, das Gebäude zu Konditionen von der ABG erwerben zu können, die deutlich unter dem von der ABG festgestellten Verkehrswert liegen. Auch wurden erste Stimmen Einzelner publik, die sich offenbar für eine städtische Subventionierung der künftigen Gebäudenutzer durchaus erwärmen können. Es kann aber nicht im wirtschaftlichen Interesse der ABG liegen, privaten Nutzern Sonderkonditionen bei einem möglichen Verkauf einzuräumen, die zu Lasten des Betriebsergebnisses der ABG gehen. Zwar ist es sehr begrüßenswert, wenn Private eine im Sinne der Stadtgesellschaft und des Stadtteils vorteilhafte Nutzung des Gebäude anstreben, aber es muss dabei auch klar sein, dass alle in Frage kommenden Nutzungskonzepte für das Philosophicum auf Basis realistischer und marktkonformer Finanzdaten erstellt und beurteilt werden müssen. Es muss zudem gewährleistet sein, dass eine eventuelle künftige Nutzung des Philosophicums auf einer dauerhaft selbsttragenden und betriebswirtschaftlich nachhaltigen Basis beruht, die keinerlei Anschubfinanzierung durch die ABG oder aus städtischen Mitteln bedarf und auch mittel- bis langfristig keinerlei Bezuschussung aus Steuermitteln benötigt. Nur auf einer solchen Basis kann eine Entscheidung zur zukünftigen Gebäudenutzung gefällt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2013, M 224 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 12.02.2014
Beratungsverlauf 8 Sitzungen
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