Bebauungsplan Nr. 884 - Gräfstraße/Sophienstraße zukunftsfähig gestalten
Vorlagentyp: NR FREIE_WÄHLER
Begründung
Gräfstraße/Sophienstraße zukunftsfähig gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmenkonzept wird die südliche Begrenzung des Bebauungsplans Nr. 884 entweder nördlich bis zur Südgrenze der beiden Baufelder, oder südlich bis zur nördlichen Gebäudekante des Depots verschoben, um die dort zwischen den Baufeldern und dem Depot vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche in ein und demselben Bebauungsplan (also entweder in Nr. 884 oder dem für Depot und Dondorf-Druckerei) zu erfassen. Dadurch wird vermieden, dass für deren Anlage später auf zwei unterschiedliche Bebauungspläne Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere kann dieser Verkehrsfläche abhängig von den zukünftigen Planungen außerhalb des in M 38 umrissenen Gebietes, und dort besonders bei der Planung für die Einbindung der Dondorf-Druckerei, eine wichtige städtebauliche Funktion erhalten, weshalb ihre Überplanung auf Basis eines einzigen rechtlichen Dokuments große Vorteile bietet.
- Bei der Überplanung des Baufeldes WA ist in die Zielvorstellung des Bebauungsplans 884 die Zielsetzung aufzunehmen, dass der Abstand der östlichen Fassaden der zu erstellenden Wohnbebauung einen größeren Abstand zum nordwestlichen Eck der Dondorf-Druckerei einhalten muss, um keine zu enge direkt Gegenüberstellung zu produzieren. Der im Rahmenkonzept zu ersehende Abstand beträgt nur ca. 14m.
- Der Bebauungsplan soll ausdrücklich die Alternative erlauben, das Umspannwerk unter die Erde zu verlegen, um die zur Verfügung stehende Fläche im Baufeld MK zu vergrößern und durch die zu erstellenden Neubauten eine freundlichere Ansicht für die Bewohner der Nordseite der Sophienstraße zu schaffen. Der Grünbereich mit unterschiedlichen im Sommer bunt blühenden Bäumen, der zurzeit nördlich des Umspannwerks existiert, muss erhalten und daher im Bebauungsplan vor einer Überbauung geschützt werden. Auch dies kann bereits als Zielvorstellung für den Bebauungsplan in M 38 vorgesehen werden. Begründung: Mit den o. g. genannten Änderungen wird ermöglicht, dass eine künftige Weiterentwicklung des Planungsgebietes unterlaufen und nur durch eine aufwendige Änderung des Bebauungsplans ermöglicht wird.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.02.2011, NR 2177 Betreff: Bebauungsplan Nr. 884 -
Gräfstraße/Sophienstraße zukunftsfähig gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmenkonzept wird die
südliche Begrenzung des Bebauungsplans Nr. 884 entweder nördlich bis zur
Südgrenze der beiden Baufelder, oder südlich bis zur nördlichen Gebäudekante
des Depots verschoben, um die dort zwischen den Baufeldern und dem Depot
vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche in ein und demselben Bebauungsplan (also
entweder in Nr. 884 oder dem für Depot und Dondorf-Druckerei) zu erfassen.
Dadurch wird vermieden, dass für deren Anlage später auf zwei unterschiedliche
Bebauungspläne Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere kann dieser
Verkehrsfläche abhängig von den zukünftigen Planungen außerhalb des in M 38
umrissenen Gebietes, und dort besonders bei der Planung für die Einbindung der
Dondorf-Druckerei, eine wichtige städtebauliche Funktion erhalten, weshalb ihre
Überplanung auf Basis eines einzigen rechtlichen Dokuments große Vorteile
bietet. 2. Bei der Überplanung des Baufeldes
WA ist in die Zielvorstellung des Bebauungsplans 884 die Zielsetzung
aufzunehmen, dass der Abstand der östlichen Fassaden der zu erstellenden
Wohnbebauung einen größeren Abstand zum nordwestlichen Eck der
Dondorf-Druckerei einhalten muss, um keine zu enge direkt
Gegenüberstellung zu produzieren. Der im Rahmenkonzept zu ersehende Abstand
beträgt nur ca. 14m. 3. Der Bebauungsplan soll ausdrücklich die
Alternative erlauben, das Umspannwerk unter die Erde zu verlegen, um die zur
Verfügung stehende Fläche im Baufeld MK zu vergrößern und durch die zu
erstellenden Neubauten eine freundlichere Ansicht für die Bewohner der
Nordseite der Sophienstraße zu schaffen. Der Grünbereich mit unterschiedlichen im Sommer bunt
blühenden Bäumen, der zurzeit nördlich des Umspannwerks existiert, muss
erhalten und daher im Bebauungsplan vor einer Überbauung geschützt werden. Auch
dies kann bereits als Zielvorstellung für den Bebauungsplan in M 38 vorgesehen
werden. Begründung: Mit den o. g. genannten
Änderungen wird ermöglicht, dass eine künftige Weiterentwicklung des
Planungsgebietes unterlaufen und nur durch eine aufwendige Änderung des
Bebauungsplans ermöglicht wird. Antragsteller:
FREIE WÄHLER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr.
Katharina von Beckh
Stadtv. Wolfgang
Hübner
Stadtv. Hans-Günter Müller
Stadtv. Patrick
Schenk Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2011, M 38 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 23.02.2011 Beratungsergebnisse: 52. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 2177 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 2178 wird unter Hinweis auf den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9195, abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FAG; LINKE. (= kein Votum) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 38 =
Annahme im Rahmen NR 2177, NR 2177 = Annahme, NR 2178 = Prüfung und
Berichterstattung) REP (M 38, NR 2177 und NR 2178 = Annahme) NPD (M
38 und NR 2177 = Annahme, NR 2178 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 38, NR
2177 und NR 2178 = Ablehnung) Stv. Holtz (M 38, NR 2177 und NR 2178 =
Enthaltung) 51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 48 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 2177 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 2178 wird unter Hinweis auf den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9195, abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR
2177) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= kein Votum) und Stv. Holtz (=
Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung)
zu 3.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und REP (=
Annahme), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (=
Prüfung und Berichterstattung); NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 9566, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 61 00