Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels B für die Jahre 2022 - 2032
Beschlussvorschlag
- Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel B mit den Buslinien 50, 53, X53, 54, M55, X58, 58, 59 und der Nachtbuslinie N11 für den Zeitraum vom 11.12.2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben.
- Das im derzeitigen Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit dem in der Anlage enthaltenen verkehrlichem Maßnahmenkonzept (Anlage 1.1/1.2) eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel B ab. Ergänzt wird dies künftig durch weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung.
- Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den erforderlichen Verkehrsvertrag mit dem Ausschreibungsgewinner abzuschließen.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung: Zum Ende des Fahrplanjahres 2022 enden der zeitlich befristete Verkehrsvertrag und die Konzession mit der Firma DB Regio Bus Mitte GmbH, Erthalstraße 1, 55118 Mainz für den Linienbusverkehr des Bündels B. Nach Verlängerung soll die Neuvergabe in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren erfolgen. Die Leistungen des Linienbündels B sollen für zehn Jahre in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben werden, da mit den Stadtverordnetenbeschlüssen vom 24.07.2014, § 4843, und vom 24.09.2015, § 6332, lediglich für die zukünftig direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergebenden Linienbündel C, D und E Ausnahmen von der mit Stadtverordnetenbeschluss vom 26.02.2009, § 5543, grundsätzlich vorgegebenen wettbewerblichen Vergabe der Frankfurter Busverkehrsleistungen festgelegt wurden.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine Alternativen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung: Siehe auch Anlage
- 1/1.2 Maßnahmenkonzept Es ist eine verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel B umzusetzen, welche die bis zum Jahresfahrplanwechsel am
- Dezember 2022 und in den darauffolgenden zehn Jahren voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen beinhaltet (Anlage 1.1). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels B konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005). traffiQ entwickelt die Prämissen der Ausschreibung regelmäßig weiter, um sowohl die Betriebsstabilität als auch die Kundenzufriedenheit im Interesse der Fahrgäste auf einem hohen Niveau zu halten und zu verbessern. Deshalb wird traffiQ künftig neben dem hinterlegten Angebotspreis auch die Qualität als Zuschlagskriterium definieren. Konzepte der Verkehrsunternehmen werden dadurch Bestandteil des Verkehrsvertrages. Des Weiteren erfolgt eine Überprüfung des Qualitätssicherungssystems bzgl. der aktuell vorliegenden Sanktionsmechanismen. Themenbezogen wird festgelegt, was künftig über Vertragsstrafen oder ein Anreizsystem bewertet wird. Weitere qualitätssichernde Maßnahmen sind die Schaffung der Möglichkeit zur Nutzung zweckgebundener Innovations- oder Nachverhandlungsbudgets. Die Anforderungskriterien und Qualitätsbewertungen, sowie die im Maßnahmenkonzept (Anlage 1.1) dargelegten Änderungen, dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel B zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" sicherzustellen. Bei der Ausschreibung sollen zur Betriebsaufnahme auf einer Buslinie ausschließlich Fahrzeuge mit so genannten Zero-Emission-Antrieben eingesetzt werden. In einer zweiten Betriebsstufe wird eine weitere Linie vollständig und eine dritte Linie teilweise auf Fahrzeuge mit Zero-Emission-Antrieben umgestellt. Auf allen anderen Linien des Bündels B ist der Einsatz dieser Fahrzeuge ausdrücklich erwünscht. Ein Anreizsystem, das im Rahmen der Vergabe zu erweiterten Leistungen mit emissionsfreien Fahrzeuge beitragen kann, soll daher geprüft werden. Grundsätzlich sollen diese Fahrzeuge in ihren Eigenschaften, unter anderem im Hinblick auf Platzkapazitäten, Beförderungskomfort, Kundeninformation und Ausstattung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, den Frankfurter Anforderungen entsprechen. Für das Fahrplanjahr 2023, das erste Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels B, ist ein Leistungs-umfang von ca. 5,0 Mio. Nutzwagenkilometern vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Ausschreibung der Linien des Bündels B für zehn Jahre.
D. Klimaschutz
D. Kosten: In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel B erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen. Die geplanten qualitätssteigernden Maßnahmen können zur Erhöhung der Kosten führen. Mit der Berücksichtigung der erforderlichen Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH wird keine Entscheidung über eine entsprechende Anpassung des Zuschusses der Stadt Frankfurt am Main an den Treuhandbereich der traffiQ getroffen.