„Schulbau beschleunigen“ den aktuellen Gegebenheiten und Realitäten anpassen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM
1231 entstanden aus
Vorlage: OF 223/2 vom
31.01.2017 Betreff: "Schulbau beschleunigen" den
aktuellen Gegebenheiten und Realitäten anpassen Vorgang: OM 4390/15 OBR 2; OM 4637/15 OBR 2;
ST 1757/15; ST 299/16; ST 1235/16; M 233/16 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Mittel zur Errichtung einer vierzügigen
Grundschule in Bockenheim (Umbau) deutlich zu erhöhen (in der Anlage A,
Schuljahr 2018/2019, der Vorlage M 233); 2. Mittel für den Umbau und die Erweiterung der
Holzhausenschule in den entsprechenden Anlagen der Vorlage M 233
einzuarbeiten. Begründung: Der Vortrag des Magistrats, M 233, entspricht
nicht mehr der Realität. Durch Verhandlungen des Magistrats mit dem Land Hessen
und der Johann Wolfgang Goethe-Universität soll es nun zu einem
Grundstückstausch kommen. Daher wird das sogenannte Gymnasium Nied weder auf
dem im Vortrag des Magistrats, M 233, zugrunde liegenden Grundstück gebaut
noch wird es achtzügig, sondern in Sechszügigkeit errichtet werden. Bereits seit mehreren Jahren laufen Planungen
(vergleiche ST 1757, ST 299 und ST 1235), das Gebäude des
Deutschen Instituts für Internationale pädagogische Forschung (DIPF),
Schloßstraße 29, nach dessen Auszug im Januar 2018 unmittelbar umzubauen und zu
sanieren, um dort möglichst schnell und reibungslos eine vierzügige Grundschule
unterzubringen. Der im Vortrag des Magistrats, M 233 "Schulbau
beschleunigen", Anlage A, aufgeführte Betrag bildet ein solches Vorgehen nicht
im Ansatz ab und ist deutlich zu erhöhen. Ein Neubau der Holzhausenschule verbarg sich zum
Zeitpunkt der Erstellung des Vortrages des Magistrats, M 233, neben dem
sogenannten Gymnasium Nied unter dem Titel "Schulcampus Westend". Da es diesen
in dieser Form nicht geben wird, muss schnellstens eine Entscheidung zur
Holzhausenschule getroffen werden, welche Eingang in eine Vorlage "M 233
NEU" zu finden hat. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.09.2015, OM 4390
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2015, OM 4637
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.12.2015, ST 1757
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 299
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2016, ST 1235
Vortrag des
Magistrats vom 09.12.2016, M 233
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2017, ST 1104
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2
am 19.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 40 2