Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Entwurf Doppelhaushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.
  2. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Doppelhaushalt 2024/2025 werden unter den Ziffern 3.1, 4.1 und 4.2 der ABV aktualisiert und gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen.
  3. Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  4. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
  5. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
    • a)der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a,
    • b)der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b.
  6. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am ... beschlossene Stellenplan.
  7. Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  8. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
  9. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 gemäß Anlagen 4 bis 7 fest.
  10. Der Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk des Eigenbetriebs Kita Frankfurt sowie der Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst werden nicht in dieser Beschlussvorlage behandelt.
  11. Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
  12. Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2024-2027 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis.
  13. Das vorgelegte Investitionsprogramm 2024-2027, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen.
  14. Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausge-wiesenen Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 2,84 Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 1,95 Mrd. €) und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 5,06 Mrd. € erforderlich wäre.
  15. Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis: Ergebnishaushalt 2024 Fehlbetrag von - 20,33 Mio. €, Ergebnishaushalt 2025 Fehlbetrag von - 7,51 Mio. €, Ergebnishaushalt 2026 Überschuss von + 37,11 Mio. € und Ergebnishaushalt 2027 Überschuss von + 73,73 Mio. €.

Begründung

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der HGO aufgestellt. Der Rücklagenbestand zum 31.12.2022 beläuft sich auf 577,30 Mio. € (planerischer Bestand Ende 2023 514,98 Mio. €), er reicht für die Abdeckung der im Haushaltsentwurf 2024/2025 für die Jahre 2024 und 2025 geplanten Fehlbeträge aus (planerischer Rücklagenbestand Ende 2025 425,35 Mio. €). Die planerischen Überschüsse der Jahre 2026 und 2027 lassen den Rücklagenbestand zum Ende des Finanzplanungszeitraums wieder anwachsen auf 502,79 Mio. €.

Beratungsverlauf 30 Sitzungen

Sitzung 30
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO wird der Haushalt 2024/2025 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Schulbau Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei Produktgruppe 20.13 Frankfurter Kinderbüro Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 3. Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 35 Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation 4. Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Produktgruppe 22.05 Sauberes Frankfurt Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung 5. Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte Produktbereich 98 Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten 6. Ausschuss für Mobilität und Smart-City Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Gesamtverkehrsplanung/ Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich 35 Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie 7. Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalmanagement & Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.02 Datenschutz und Informationssicherheit Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 8. Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Gesamtverkehrsplanung/ Stellplatzablöse Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 9. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie und Hygiene Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 10. Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalmanagement & Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 11. Sonderausschuss für Controlling und Revision Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und Informationssicherheit II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: 1. Lesung - Einbringung des Etats 21.03.2024 Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 15.04.2024 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 03.05.2024 Stellungnahmen der KAV bis 03.05.2024, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 08.05.2024 Etatanträge der Fraktionen bis 07.06.2024, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 12.06.2024 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 24.06.2024 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 11.07.2024
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 29
OBR 11
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 1 bis 39 zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
Sonderausschusses für Controlling und Revision
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 29
OBR 6
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 41 bis 64 zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU Linke
Sitzung 29
OBR 4
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD VOLT Dffm Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 26
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF
Sitzung 28
OBR 8
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke Freie Wähler
Ablehnung:
CDU FDP
Sitzung 26
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Sitzung 26
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 29
OBR 15
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 65 bis EA 69 zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 2
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 115 bis EA 129 zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP
Ablehnung:
CDU Linke
Sitzung 26
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION
Sitzung 26
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 29
OBR 14
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf die Vorlagen EA 76 und EA 77 zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 7
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 106 bis EA 114 zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP
Ablehnung:
CDU Bff Und Fraktionslos
Sitzung 26
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 29
OBR 1
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA . bis EA . zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Die Partei
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ARL BFF
Sitzung 29
OBR 16
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 130 und EA 131 zugestimmt.
Zustimmung:
WBE Grüne SPD FDP
Ablehnung:
CDU BFF
Sitzung 29
OBR 13
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 78 zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 10
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke AFD
Enthaltung:
CDU
Sitzung 29
OBR 9
TO I, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage M 21 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke BFF
Sitzung 29
OBR 3
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 132 bis EA 149 zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke Ökolinx-Arl War Bei Der Abstimmung Nicht Anwesend
Sitzung 26
Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 26
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21 ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 29
OBR 12
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 152 bis EA 160 zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT BFF
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
CDU
Sitzung 29
OBR 5
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf EA 161 bis EA 190 zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP AFD Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU Linke
Sitzung 26
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 29
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 21ist abgeschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 31
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (M 21 vom 08.03.2024) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2024/2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2024 und 2025 (M 23 vom 08.03.2024) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 21 vom 08.03.2024) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025. 4. Die angepassten Fassungen der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 12 (unverändert mit Ausnahme Anlage 12, die mittels M 81 vom 07.06.2024 neu vorgelegt wurde) werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Auf eine Anpassung des Schuldendienstes (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) wurde verzichtet, da die Veränderungen außerhalb des Finanzplanungszeitraums erwartet werden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden mit Ausnahme der Ziffer 23, M 21 vom 08.03.2024 unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2024/2025 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2024/2025 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU Linke AFD BFF-BIG ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 33
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 6
Angenommen
I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (M 21 vom 08.03.2024) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2024/2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2024 und 2025 (M 23 vom 08.03.2024) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 21 vom 08.03.2024) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025. 4. Die angepassten Fassungen der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 12 (unverändert mit Ausnahme Anlage 12, die mittels M 81 vom 07.06.2024 neu vorgelegt wurde) werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Auf eine Anpassung des Schuldendienstes (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) wurde verzichtet, da die Veränderungen außerhalb des Finanzplanungszeitraums erwartet werden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden mit Ausnahme der Ziffer 23, M 21 vom 08.03.2024 unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2024/2025 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2024/2025 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Dr. Kößler, Busch, Pürsün, Pauli, Fuchs, Huber, Zieran, Pfeiffer, Schwichtenberg, Müller und Christann sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei