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PAR_4994_2024 § 4994 BEAUFTRAGT

Entwurf Doppelhaushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

33

Beschlussdatum

11. Juli 2024

Gremiensitzung

11. Juli 2024

Zusammenfassung

Der Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 sowie das zugehörige Investitionsprogramm wurden aufgestellt, um die finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre anzugehen. Angestrebt wird die Genehmigung der Haushaltssatzung zur Abdeckung geplanter Fehlbeträge und die Sicherstellung der zukünftigen Finanzstabilität in Frankfurt am Main.

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Beschluss

I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (M 21 vom 08.03.2024) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2024/2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2024 und 2025 (M 23 vom 08.03.2024) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des E-Antrages auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 21 vom 08.03.2024) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025. 4. Die angepassten Fassungen der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 12 (unverändert mit Ausnahme Anlage 12, die mittels M 81 vom 07.06.2024 neu vorgelegt wurde) werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Auf eine Anpassung des Schuldendienstes (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) wurde verzichtet, da die Veränderungen außerhalb des Finanzplanungszeitraums erwartet werden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden mit Ausnahme der Ziffer 23, M 21 vom 08.03.2024 unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2024/2025 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2024/2025 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Dr. Kößler, Busch, Pürsün, Pauli, Fuchs, Huber, Zieran, Pfeiffer, Schwichtenberg, Müller und Christann sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

M_21_2024