Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2025 und Entwurf des Nachtrags zum Investitionsprogramm 2024-2027 sowie Fortschreibung der Finanzplanung gem. § 101, Absatz 5 HGO
Beschlussvorschlag
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, I. den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu beraten und die Haushaltssatzung zu erlassen, II. den Entwurf des Nachtrags zum Ergebnishaushalt 2024-2027 gemäß Anlage 2 und 2a, den Entwurf des Nachtrags zum Finanzhaushalt 2024-2027 gemäß Anlage 3 und 3a sowie die Änderungen zum Investitionsprogramm 2024-2027 gemäß Anlage 4, die planerisch dem Finanzhaushalt zugunde liegen, zu beraten und zu beschließen. Die Nachtragspositionen zum Ergebnishaushalt gem. Anlage 2 und 2a sind finanzrelevant, so dass diese im Finanzhaushalt in gleicher Höhe den Saldo aus Verwaltungstätigkeit verändern.
- Der Jahresabschluss 2024 wurde am 25.04.2025 (MB 464/2025) durch den Magistrat aufgestellt. Vor dem Hintergrund wird zugestimmt, dass die IST-Werte zum 31.12.2024 als Basis der Nachtragsplanung herangezogen werden.
- Die in den Produktgruppen 21.01, 21.16, 30.04 und 36.01 der Anlage 2 veranschlagten Mittel sind zweckgebunden zur gezielten Förderung des Tourismus. Sie sind gegenseitig deckungsfähig. Es wird zugestimmt, dass die bisherige Begrenzung auf den tatsächlichen Überschuss (Erträge aus dem Tourismusbeitrag abzgl. der für die Erhebung notwendigen Aufwendungen für Personal und Sachmittel) mit dem Nachtrag 2025 entfällt.
- Es dient zur Kenntnis, dass in der Anlage 3 nicht die Mittelabflüsse in den einzelnen Jahren, sondern nur die noch nicht im bisherigen Investitionsprogramm enthaltenen Mittel dargestellt sind. In der Anlage 4 sind die einzelnen investitven Projekte des Nachtrags einschließlich der bereits im Investitionsprogramm 2024-2027 enthaltenen Beträge abgebildet.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Nachtragshaushaltssatzung aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen genehmigungsbedürftig ist. Der Magistrat wird beauftragt, die Nachtragshaushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und nach Eingang der Genehmigung die Nachtragshaushaltssatzung bekannt zu machen.
- Die nach § 101 Abs. 5 HGO für die Jahre 2025 bis 2028 auf Basis der Ziffern 1-3 dieser Vorlage fortgeschriebene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2025 - 2028 (Anlagen 5 und 6) wird beschlossen. Die in der Anlage 5 ausgewiesene Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und der daraus resultierenden geplanten Jahresergebnisse wurde dem fortgeschriebenen Finanzhaushalt (Anlage 6) zu Grunde gelegt.
- Es dient zur Kenntnis, dass das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm dem mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 inkl. Nachtrag 2025 beschlossenen Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 entspricht. Insbesondere sind die geplanten Gesamtkosten unverändert. Es wurden keine Investitionsmaßnahmen gestrichen oder hinzugefügt. Einschätzungen der Investitionsbedarfe für die Planjahre 2028 bis 2029 ff. wurden den aktuellen Sachständen entsprechend vorgenommen.
- Der Magistrat wird beauftragt, bei der Aufstellung des Haushaltes 2026/2027 und der mittelfristigen Finanzplanung 2026 -2029 die Auswirkungen des Nachtragshaushaltes 2025 sowie der Fortschreibung 2025 zu berücksichtigen.
Begründung
Im Ergebnishaushalt werden mit dem Nachtrag 2025 für 2025-2027 zusätzlich finanzrelevante Auszahlungen resultierend aus der KFA-Neubewertung (2025: 125,53 Mio. €, 2026: 73,80 Mio. €, 2027: 78,49 Mio. €), der Zuschusserhöhung an die Städtische Bühnen Frankfurt GmbH (2025: 5,68 Mio. €), der Mittelverwendung des Tourismusbeitrags für geschäftliche Übernachtungen in Höhe von 15,26 Mio. € (2025: 5,15 Mio. €, 2026: 5,21 Mio. €, 2027: 4,90 Mio. €) veranschlagt. Dem gegenüber steht eine Reduzierung der Zinsbelastungen für 2025 - 2027 von kumuliert 115,06 Mio. €, einerseits aus den übertragenen Kreditermächtigungen 2022 und 2023, die mit der Rechtskraft des Haushaltes 2024/2025 verfallen, der Berechnung auf Basis des Schuldenstandes aus investiver Kreditaufnahme (ohne kreditähnliche Rechtsschäfte) zum 31.12.2024 (2,71 Mrd. €) sowie aus planerischen Kreditneuaufnahmen für weitere Investitionsmaßnahmen. Im Finanzhaushalt werden ferner mit dem Nachtrag für Investitionsmaßnahmen zusätzliche Auszahlungen in Höhe von 465,70 Mio. € (kumuliert 2025 - 2027) veranschlagt. Eine entsprechende Erhöhung der Kreditaufnahme ist in Höhe von 190,00 Mio. € (2025), 265,00 Mio. € (2026) und 239,00 Mio. € (2027) eingeplant. Die übertragenen Kreditermächtigungen aus 2022 und 2023 erlöschen mit Rechtskraft des Haushaltes 2024/2025. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen aus der planerischen Kreditneuaufnahme ab 2025 reduzieren sich saldiert die Tilgungsleistungen um 64,00 Mio. € (2025-2027). Die Fortschreibung der Finanzplanung 2025-2028 basiert auf dem Jahresabschluss 2024, der Haushaltsplanung 2024/2025 inkl. Nachtrag 2025. Sie berücksichtigt insbesondere die Entwicklung der Gewerbesteuer inkl. Umlagen, die Entwicklung der Transferleistungen, die Personalkostensteigerung gerechnet auf den Stellenplan 2024/2025 sowie die Entwicklung der Zinsbelastung. Im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 sind kumulierte Fehlbeträge im Ergebnishaushalt in Höhe von 212,53 Mio. € planerisch abgebildet. Diese Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2025 bis 2028 werden der ordentlichen Rücklage (Stand der Rücklage zum 31.12.2024: 1,10 Mrd. €) entnommen. Zur Finanzierung der in der Finanzplanung 2025-2028 ausgewiesenen Investitionsmittelbedarfe in Höhe von 3,60 Mrd. € sind vorrangig die Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit für die Jahre 2025-2028 (1,15 Mrd. €) heranzuziehen. Zudem wird die Aufnahme von Krediten in Höhe von kumuliert 3,46 Mrd. € erforderlich. Unter Anrechnung der planmäßigen Tilgung (962,00 Mio. €) ergäbe sich eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 2,50 Mrd. € und unter Berücksichtigung des Schuldenstandes aus investiver Kreditaufnahme (ohne kreditähnliche Rechtsschäfte) zum 31.12.2024 (2,71 Mrd. €) ein Anstieg bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 5,21 Mrd. €.